Warmwasser Zirkulation in Mietwohnung: Anspruch, Dauer & Kosten bei langer Wartezeit?
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Warmwasser Zirkulation in Mietwohnung: Anspruch, Dauer & Kosten bei langer Wartezeit?

Hallo Bauexperten,
ich liege zurzeit mit meinem Vermieter im Streit und hoffe Ihr könnt mir da etwas weiter helfen.
Wird bei uns für längere Zeit (2-3 Stunden) kein Warmwasser entnommen, so dauert es 5-9 Liter bis endlich mal warmes (noch nicht einmal heißes) Wasser aus der Leitung kommt. Mein Vermieter begründet das, das die Zirkulationsleitung etwa 5-7 Meter von diesem Wasserhahn entfernt ist. Auf die Frage ob denn dann die Zirkulationsleitung nicht falsch gesetzt sei, antwortete er, das sei in Mehrfamilienhäusern normal. Außerdem gäbe es eine Richtlinie die aussagt, das zwischen Wasseruhr (Zirkulation) und entferntester Stelle 8 Meter liegen dürfen. Stimmt das? Mich ärgert, das ich dadurch ca. 15 m² Warmwasser im Jahr vergeude, welches nicht einmal warm ist.
Wäre nett wenn mir hier jemand einen Rat geben könnte.
Vielen Dank
Stefan Schulze
PS: Wenn das erste kalte Wasser abgelaufen ist, dann kommt auch heißes Wasser.
  • Name:
  • Stefan Schulze
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Sicherheitshinweise

    🔴 Gefahr: Bei Verdacht auf Legionellenbefall im Warmwassersystem ist umgehend das Gesundheitsamt zu informieren.

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    Ich verstehe, dass Sie Probleme mit der Warmwasserzirkulation in Ihrer Mietwohnung haben. Lange Wartezeiten auf Warmwasser sind nicht nur unkomfortabel, sondern können auch zu unnötigem Wasserverbrauch führen.

    🔴 Gefahr: Längere Stagnationszeiten des Wassers in den Leitungen, insbesondere bei niedrigen Temperaturen, können das Wachstum von Legionellen begünstigen.

    In Mehrfamilienhäusern ist eine funktionierende Warmwasserzirkulation Standard. Die Zirkulationsleitung sorgt dafür, dass warmes Wasser ständig in der Leitung vorhanden ist und somit schneller zur Verfügung steht. Eine lange Wartezeit deutet auf ein Problem mit der Zirkulation hin.

    Ich empfehle Ihnen, folgende Punkte zu prüfen:

    • Funktion der Zirkulationspumpe: Ist die Pumpe defekt oder falsch eingestellt?
    • Isolierung der Warmwasserleitungen: Sind die Leitungen ausreichend isoliert, um Wärmeverluste zu minimieren?
    • Hydraulischer Abgleich: Ist das System hydraulisch abgeglichen, sodass das warme Wasser gleichmäßig in alle Wohnungen gelangt?

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie die Wartezeiten und den Wasserverbrauch genau und setzen Sie sich schriftlich mit Ihrem Vermieter in Verbindung. Fordern Sie ihn auf, das Problem zu beheben und die Warmwasserzirkulation ordnungsgemäß instand zu setzen. Bei anhaltenden Problemen sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Warmwasserzirkulation
    Ein System, das warmes Wasser ständig in einem Kreislauf hält, um Wartezeiten an Zapfstellen zu minimieren. Es besteht aus Rohren, einer Pumpe und einem Warmwasserbereiter.
    Verwandte Begriffe: Zirkulationsleitung, Zirkulationspumpe, Warmwasserbereiter.
    Legionellen
    Bakterien, die in Warmwassersystemen vorkommen und bei Einatmung zu schweren Lungenentzündungen führen können. Die Vermehrung wird durch Temperaturen zwischen 25 °C und 55 °C begünstigt.
    Verwandte Begriffe: Legionellose, thermische Desinfektion, Trinkwasserverordnung.
    Hydraulischer Abgleich
    Eine Maßnahme zur Optimierung der Durchflussmengen in Heizungs- und Warmwassersystemen, um eine gleichmäßige Verteilung zu gewährleisten. Dies trägt zur Energieeffizienz und zum Komfort bei.
    Verwandte Begriffe: Durchflussmenge, Heizkörper, Warmwasserleitung.
    Mietminderung
    Das Recht des Mieters, die Miete zu reduzieren, wenn ein Mangel die Wohnqualität beeinträchtigt. Die Höhe der Mietminderung hängt vom Ausmaß des Mangels ab.
    Verwandte Begriffe: Mietrecht, Mangelanzeige, Vermieterpflichten.
    Trinkwasserverordnung
    Eine Verordnung, die die Qualität des Trinkwassers regelt und Grenzwerte für bestimmte Stoffe und Mikroorganismen festlegt. Sie dient dem Schutz der menschlichen Gesundheit.
    Verwandte Begriffe: Trinkwasser, Legionellen, Gesundheitsamt.
    Zirkulationspumpe
    Eine Pumpe, die in Warmwasserzirkulationssystemen eingesetzt wird, um das warme Wasser ständig in Bewegung zu halten. Sie sorgt dafür, dass das Wasser nicht abkühlt und schnell an den Zapfstellen zur Verfügung steht.
    Verwandte Begriffe: Warmwasserzirkulation, Zirkulationsleitung, Pumpe.
    Thermische Desinfektion
    Eine Methode zur Abtötung von Legionellen in Warmwassersystemen, bei der das Wasser auf über 70 °C erhitzt wird. Dies wird in der Regel regelmäßig durchgeführt, um die hygienische Qualität des Trinkwassers sicherzustellen.
    Verwandte Begriffe: Legionellen, Trinkwasserverordnung, Desinfektion.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine Warmwasserzirkulation?
      Eine Warmwasserzirkulation ist ein System, das in Gebäuden installiert wird, um sicherzustellen, dass warmes Wasser schnell und effizient an den Zapfstellen (z.B. Wasserhähne, Duschen) zur Verfügung steht. Es besteht aus einem geschlossenen Kreislauf von Rohren, einer Zirkulationspumpe und einem Warmwasserbereiter. Die Zirkulationspumpe hält das erwärmte Wasser ständig in Bewegung, sodass es nicht abkühlt und sofort verfügbar ist, wenn ein Wasserhahn geöffnet wird.
    2. Welche Temperatur sollte das Warmwasser in einer Mietwohnung haben?
      Die Warmwassertemperatur in einer Mietwohnung sollte mindestens 50 °C und maximal 60 °C betragen, gemessen am Auslauf des Wasserhahns. Diese Temperatur ist wichtig, um das Wachstum von Legionellen zu verhindern und eine hygienische Warmwasserversorgung sicherzustellen.
    3. Was kann ich tun, wenn das Warmwasser zu lange braucht, um aus dem Hahn zu kommen?
      Dokumentieren Sie die Wartezeiten und den Wasserverbrauch genau. Informieren Sie Ihren Vermieter schriftlich über das Problem und fordern Sie ihn auf, die Ursache zu beheben. Setzen Sie eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels. Bei anhaltenden Problemen sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.
    4. Wer ist für die Wartung der Warmwasserzirkulation in einer Mietwohnung zuständig?
      Der Vermieter ist grundsätzlich für die Instandhaltung und Wartung der Warmwasseranlage, einschließlich der Zirkulationsanlage, verantwortlich. Er muss sicherstellen, dass die Anlage ordnungsgemäß funktioniert und den hygienischen Anforderungen entspricht.
    5. Kann ich die Miete mindern, wenn das Warmwasser zu lange braucht?
      Ja, wenn die lange Wartezeit auf Warmwasser einen erheblichen Mangel darstellt, der die Wohnqualität beeinträchtigt, haben Sie als Mieter das Recht, die Miete zu mindern. Die Höhe der Mietminderung hängt vom Ausmaß des Mangels ab.
    6. Was sind Legionellen und warum sind sie gefährlich?
      Legionellen sind Bakterien, die natürlicherweise in geringen Mengen im Wasser vorkommen. Sie können sich jedoch in Warmwassersystemen, insbesondere bei Temperaturen zwischen 25 °C und 55 °C, stark vermehren. Werden legionellenhaltige Aerosole (z.B. beim Duschen) eingeatmet, können sie zu schweren Lungenentzündungen (Legionellose) führen.
    7. Wie kann ich Legionellen in meinem Warmwassersystem vermeiden?
      Achten Sie darauf, dass die Warmwassertemperatur im Speicher und in den Leitungen mindestens 60 °C beträgt. Führen Sie regelmäßig eine thermische Desinfektion durch, bei der das Wasser auf über 70 °C erhitzt wird. Vermeiden Sie Stagnationszeiten des Wassers in den Leitungen.
    8. Was ist ein hydraulischer Abgleich und warum ist er wichtig?
      Ein hydraulischer Abgleich ist eine Maßnahme, um sicherzustellen, dass das Warmwasser gleichmäßig in alle Wohnungen eines Mehrfamilienhauses verteilt wird. Dabei werden die Durchflussmengen in den einzelnen Heizkörpern und Warmwasserleitungen so eingestellt, dass alle Abnehmer die gleiche Menge an Wärme bzw. Warmwasser erhalten. Ein hydraulischer Abgleich trägt zur Energieeffizienz und zum Komfort bei.

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  2. Warmwasser Wartezeit: DIN-Grenze & Abgleich der Entnahmestellen

    Lt. DINAbk. dürfen etwa ...
    Lt. DIN dürfen etwa 3 Liter Wassert "vergeudet" werden. Das dürfte bei einer Entfernung von ca. 6 m zum Zirkulationsstrang auch hinkommen. Vermutlich muss ein Abgleich zu den anderen Entnahmestellen erfolgen. Genaue Ursache kann man aber nur vor Ort klären. Sprechen Sie doch am Besten mit der Installationsfirma, oder vielleicht hat jemand noch ein Tipp.
    • Name:
    • U.R.
  3. Warmwasserzähler: Pauschale Mietminderung bei langer Wartezeit

    Das Problem ist
    wahrscheinlich der Warmwasserzähler der das von Ihnen entnommene Wasser misst und natürlich nicht innerhalb der Zirkulationsleitung liegen darf. Sie können das Problem nur durch eine pauschale Minderung der Wasserkosten in der Nebenkostenabrechnung lösen. (Wir hatten auch dieses Problem.)
    • Name:
    • A. Jänsch
  4. Aber bitte bedenken Sie, dass die die Zirkulationsleitung auch Energie frisst ...

    und nicht zu knapp!
  5. Warmwasserleitung: Berechnung der Rohrlänge bei Wartezeit

    Vielen Dank!
    Hallo Bau-Experten,
    erst einmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
    Eine Sache kann ich aber trotzdem nicht ganz nachvollziehen. Es wird jetzt etwas mathematisch. Wenn ich nach 5-8 Litern erst warmes Wasser (kein heißes) erhalte, so kann ich doch eigentlich die Wegstrecke des "erkalteten" Rohres berechnen. Wenn mich jetzt nicht alles täuscht, dürfte das Volumen für einen Zylinder über V = Pi*r^2*h berechnet werden. Gehe ich jetzt von einem 1/2" Rohr (bin mir aber nicht sicher, ob das Standard ist für Warmwasserleitungen) aus, so dürfte sich folgende Formel ergeben h=0,006/ (Pi*0,006^2) (Radius 1/2" Rohr=0,006 Meter und 6 Liter =0,006 m³, h würde der Länge des Rohres entsprechen). Das würde dann etwa 50 Meter ergeben. Ich hoffe, das ich keinen Rechenfehler gemacht habe *grins*. Scheint es dann nicht so, als ob die Zirkulationsleitung überhaupt nicht läuft?
    Bin wie gesagt kein Fachmann und die Installationsfirma kann ich auch nicht ansprechen, weil die das Problem nicht anerkennt.
    Vielleicht könntet Ihr mir doch noch etwas detailliertere Tipp's geben.
    Vielen Dank
    Stefan Schulze
  6. Zirkulationspumpe defekt? Ursache für lange Warmwasser-Wartezeit

    Nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen
    Hallo Herr Schulze,
    Manchmal ist das Problem auch viel geringer als man vermutet. Häufig ist einfach nur die Zirkulationspumpe verklemmt (arbeitet also nicht mehr). Dann erhalten Sie nicht nur aus Ihrem Leitungsstück abgekühltes Wasser, sondern auch noch aus der gesamten Zirkulationsleitung, wo leider nichts mehr zirkuliert. (Dann müssen Sie für Ihr Rechenbeispiel nicht nur Ihre Leitungslänge ansetzen, sondern auch noch die Länge der gesamten Zirkulationsleitung  -  AAAAHHHH-ha  -  da liegt vielleicht der Hase im Pfeffer.) Weisen Sie auf dieses Problem Ihren Vermieter hin und bitten Sie um Überprüfung der Zirkulationspumpe durch einen Installateur. Der schiebt diese kleine Pumpe meist nur wieder an und die Welt ist für alle i.O., da sich die Vorlaufmenge dann erheblich reduziert.
    Von Herrn Reissner wüsste ich gern die Nummer der benannten DINAbk., da ich nach einer solchen Angabe schon einige Zeit suche. Ich selbst habe bis jetzt nur max. Duchflussmengen und Vorlaufzeiten für verschiedene Armaturen gefunden  -  verrechnet man diese, erhält man allerdings ca. 6 Liter Vorlauf bis zum Erhalt von Warmwasser. Suche also dringend die zitierte DIN-Nummer wo sowas genauer steht. Sofern es sich um eine mehrteilige Norm handelt bitte den DIN-Teil angeben (sofern erinnerbar  -  vielen, vielen Dank im Voraus).
    Frage an Herrn D. Bakel:
    Haben Sie Angaben, wie hoch der Jahres-Verbrauch einer Zirkulationspumpe ist? Anscheinend nicht! Ihr Fernseher verbraucht wesentlich mehr, wenn Sie ihn auf Standby stehen lassen. Für die Zirkulationspumpe benötigen Sie weniger als 5 DM (Stromkosten pro Jahr  -  aufgeteilt auf alle Nutzer des Hauses ist das zu vernachlässigen, wenn dafür immer Warmwasser da ist, wenn man welches haben will)
    An Herrn Schulze:
    Mindern Sie erst die Miete, wenn Ihr Vermieter wirklich "auf STUR schaltet"  -  Es müssen ja nicht immer alle Kleinigkeiten auf dem Rechtsweg ausgefochten werden. Mit solch drastischen Maßnahmen sollten Sie außerdem warten, bis genau geklärt ist, wieviel Wasser denn nun im Ausguss landen darf bis Warmwasser ansteht. (Angabe Herr Reissner 3 Liter, meine Berechnungen 6 Liter?) Wir wollen schließlich nicht, dass Sie in einen Streit rennen, den Sie nachher nicht gewinnen können  -  also erst Literatur sammeln  -  dann auf gesicherter Grundlage vorgehen. 🙂
  7. Warmwasser: Vermieterpflicht zur Anpassung nach DIN-Anforderungen?

    Die nähere Benennung der DINAbk. ...
    würde mich auch interessieren, sehr.
    In unserer Mietwohnung kommen ca. 7 Liter kaltes Wasser, wenn ich morgens den Hahn aufdrehe. In der ersten Zeit habe ich mich geärgert. Aber selbst wenn sich aus einer DIN strengere Anforderungen ergäben, wäre damit wohl nicht automatisch verbunden, dass der Vermieter auch zur nachträglichen Anpassung verpflichtet ist. Hinge wohl von mehreren Voraussetzungen ab. Ich kann mir auch vorstellen, dass es bei uns überhaupt keine Z. -Leitung gibt, es nur keiner zugibt. Denn Standard ist das, nach dem was ich weiß, noch nicht so sehr lange. Unabhängig davon wäre zu prüfen, ob der Vermieter die Nachrüstungskosten als Modernisierung auf die Mieter umlegen kann. Dazu noch höhere Betriebskosten. DIESER Zores und Aufwand für ein paar m³ pro Jahr?
    Aber es ist auch halb so wild: Diese Menge kaltes Wasser läuft nicht jedesmal weg, sondern nur dann, wenn wirklich lange nicht gezapft wurde, also maximal morgens und abends. Bei soundso viel Gelegenheiten warte ich aber gar nicht auf heißes Wasser (Händewaschen) oder nutze das kalte Wasser ohnehin mit, weil ich nicht nur heißes gebrauchen kann (Badewannenfüllung, Spülwasser, Hausputz ). Es sind also nicht jedesmal 7 Liter und selbst wenn, sind sie nicht unbedingt verschwendet. Mit Zirkulationsleitung wäre der Verlust ja auch nicht völlig 0. Dann fielen mir noch meine anteiligen Kosten für die Warmwasserbereitung ein, also dass der Wasserzähler Warmwasser misst, das gar nicht warm ist. Macht nix, betrifft nämlich die anderen Mieter in etwa auch, sodass sich's darüber wieder nivelliert. Ein klein wenig Komfortverlust, ja, aber echte Mehrkoten? Vielleicht 30 DM p.a..
    • Name:
    • M. Ecker
  8. DVGW W551: Zirkulationspflicht bei >3 Liter Wasservolumen

    DVGW  -  Arbeitsblatt W 551
    Hallo alle zusammen
    Herr Reissner hat Recht, 3 Liter sind die Schmerzgrenze.
    Ich kenne zwar keine DINAbk.-Norm, die diese Regel festlegt aber das DVGW  -  Arbeitsblatt W551 schafft Klarheit: Bei Stockwerksleitungen und Einzelleitungen mit einem Wasservolumen >3 Liter sind zusätzlich Zirkulationsleitungen oder selbstregelnde Begleitheizungen einzubauen.
    Sollten keine Einrichtungen dieser Art vorhanden sein und das Wasservolumen ist größer als 3 Liter ist das ein eindeutiger Mangel, weil DVGW  -  Arbeitsblätter anerkannte Regeln der Technik sind.
    Die Anwendung von DIN  -  Normen usw. steht jedermann frei, aber im Schuldrecht kommen sie zum tragen. Das heißt, es kann für Handwerker und Vermieter sehr teuer werden.
    Wenn nichts weiter vereinbart ist, gilt ein mangelfreies Werk als vertragsgerecht und das trifft auch für Mietsachen zu.
    Es ist ja nicht nur das Wasser als solches, was verlustig geht, sondern es muss ja auch erwärmt werden und als Abwasser wird es obendrein noch gezählt.
    Es sind nicht nur die Nebenkosten, die da nicht mehr stimmen, sondern auch die Grundmiete fängt an zu wackeln, weil langes Warten auf warmes Wasser ein Mangel ist.
    Herr Schulze, fangen sie ja nicht an Ihre Verluste zu errechnen zu wollen oder zu müssen, Beitrag zwei lesen.
    Sollte nach geraumer Zeit das Warmwasser heiß werden
    (über 45 °C), dann kann es für den Vermieter noch heißer werden, wenn keine Thermostatmischbatterien installiert sind:
    Treten im häuslichen Bereich Warmwassertemperaturen von über 45'C auf, so sollten, um Verbrühungen bei der Entnahme von erwärmten Trinkwasser zu vermeiden, Sicherheitsmischbatterien oder thermostatisch gesteuerte MB mit Sicherheitsanschlag eingebaut werden. Im gewerblichen Bereich ist diese Temperatur nach der Arbeitsstättenverordnung ebenfalls auf 45'C festgelegt. Das Betätigungsorgan ist mit einem Sicherheitsanschlag ausgerüstet, mit dem die Mischtemperatur auf etwa 40'C begrenzt wird. (DIN 1988/2,4.2)
    Manche Vermieter versuchen dann die Warmwassertemperaturen zu senken, mit dem Resultat, dass die WW-Menge nicht mehr ausreicht.
    Die Ursache sind meist die Billigfirmen die im Bauwesen ihr Unwesen treiben.
    Jürgen Ehrig
    Freier Sachverständiger für Zentralheizungs- und Brauchwasseranlagen (Zentralheizungsanlagen, Brauchwasseranlagen)
  9. Mietrecht: DIN/DVGW als anerkannte Regeln der Technik?

    Ganz so einfach wie eben dargestellt ...
    Ganz so einfach wie eben dargestellt ist das rechtlich dann doch nicht.
    Damit, dass DINAbk. und DVGW-Arbeitsblätter nach verbreiteter Ansicht die allgemein anerkannten Regeln der Technik darstellen, haben Sie wohl recht, Herr Ehrich. Auch wird man beim Werkvertrag, wenn weiter nichts ausdrücklich vereinbart ist, annehmen, dass das herzustellende Werk nur dann vertragsgemäß und damit mangelfrei ist, wenn es den zum Zeitpunkt des Vertrags a.a. Regeln der Technik entspricht. Denn davon werden die Vertragsparteien im Zweifel stillschweigend ausgegangen sein. Der Mietvertrag dagegen hat die vertragsgemäße Gebrauchsüberlassung zum Inhalt, d.h. die Mietsache darf keinen Fehler haben, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt oder mindert. Das, was (stillschweigend) als vertragsgemäß vereinbart wurde, ist beim Neubau Erstbezug aber etwas anderes als bei Anmietung einer Wohnung in einem 20 Jahre alten Haus. Der Mieter der "alten" Wohnung wird vielleicht erwarten, dass das Haus den a.a. Regeln der Technik entspricht, die zur Bauzeit galten, ohne besondere Anhaltspunkte oder Erklärungen des Vermieters jedoch schlechterdings nicht, dass das Haus den (aktuellen) Stand der Technik einhält. Anders ist es beim Neubau-Mieter. In beiden Fällen geben technische Normen aber auch nur ein Indiz. Bspw. kann ein Bauteil schon der damaligen DIN hinterhergehinkt haben und trotzdem die Wohnnutzung unbeeinträchtigt sein. Umgekehrt kann die Schalldämmung formal der aktuellen DIN entsprechen, aber im konkreten Fall noch ungenügend sein, um die erforderliche Wohnruhe herzustellen.
    Nach Ihrer Auffassung, Herr Ehrich, müsste der Vermieter die Dämmung der Fassade, Fenster usw. der jeweils aktuellen Wärmeschutzverordnung und DIN anpassen, damit der Mieter nicht wegen eines Fehlers der Mietsache zur Minderung berechtigt ist, d.h. nur um seine Ausgangsmiete zu erhalten.
    Das kann's ja wohl nicht sein.
    • Name:
    • M. Ecker
  10. Korrektur: Ehrig statt Ehrich (Entschuldigung)

    Verzeihung ...
    Herr Ehrig (nicht Ehrich). War wirklich keine Absicht.
    • Name:
    • M.E.
  11. Mietwohnung: Mangel bei Nicht-Einhaltung der Regeln der Technik

    Der Stand der Technik ist etwas ganz anderes
    als die anerkannten Regeln der Technik, oder kurz gesagt die Regeln der Technik.
    Wenn ein vermieteter Wohnraum nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht, so ist er grundsätzlich mangelhaft und die Mietsache ist somit fehlerhaft. Ich habe in keinem Punkt meines Beitrages geschrieben, dass es automatisch eine Mietminderung auslöst. Da wären ja die Gerichte "arbeitslos" und die Vermieter "pleite". Entscheidend ist die Höhe der Miete (Vergleichsmiete), die Schwere der Tauglichkeitsminderung und z.T. der Mietvertrag.
    Es muss sich um einen schwerwiegenden Mangel handeln, eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit kommt nicht in Betracht (§ 537 BGBAbk.). Ob ein Mangel an einer Mietsache eine Mietminderung nach sich zieht, ist eine Ermessensfrage und endet oftmals vor den Schranken des Gerichts. Im Streitfall werden Normen, Regeln, usw. herangezogen um Beweiserleichterung zu schaffen. Kein Vermieter in Deutschland ist verpflichtet Nachrüstungen durchzuführen um ständig auf dem "Neuesten" zu sein, außer wenn es der Gesetzgeber fordert. Wenn er aber eine vergleichsweise hohe Miete verlangt, dann kann ich als Mieter auch verlangen, dass der Wohnraum in jeder Beziehung mangelfrei ist. Im anderen Fall ist der Mieter einer Wohnung mit einer vergleichsweisen niedrigen Miete nur minderungsberechtigt, wenn die Tauglichkeit erheblich eingeschränkt ist (Totalausfall der Heizungsanlage in der Heizperiode über einen längeren Zeitraum, 100 % Mietminderung). Da ist es egal, ob die Anlage aus den zwanziger Jahren stammt. Die in meinem Beitrag aufgeführten Beispiele sind alles anerkannte Regeln der Technik (in meinem Beitrag Fachregeln) und können nach Ihren Worten Herr Eckerhart, von Mietern "alten" Wohnungen erwartet werden. Vom Stand der Technik war nie die Rede. Es gibt auch nur ganz wenige Vermieter, die ihren Wohnraum als Stand der Technik anpreisen können. Stand der Technik ist die Vorstufe der allgemein anerkannten Regeln der Technik, es fehlt ihm noch das Merkmal "allgemein anerkannt" und es ist nicht sicher, ob es noch dazu kommt (nach einer Definition des Gemeinschaftsausschusses der Technik). Die Vornormen des DINAbk. könnte man z.B. so bezeichnen? Es ist kurz gesagt, vermessen etwas als Stand der Technik zu bezeichnen, weil es bei Fertigstellung oder nach kurzer Nutzungszeit meist schon keiner mehr ist. Aber DIN-Normen beschreiben stets nur die Mindestanforderungen, Herr Eckerhart und das wird oft auch von Fachleuten verkannt. Im Bauwesen wird heutzutage üblicherweise die VOBAbk./B zwischen den Vertragsparteien abgeschlossen und da sind die anerkannten Regeln der Technik Vertragsbestandteil und eine Verklausulierung würde einen Verstoß gegen das AGB-Gesetz darstellen.
    Übrigens liegen Sie auch grundsätzlich falsch mit Ihrer Meinung: "dass das herzustellende Werk nur dann vertragsgemäß und damit mangelfrei ist, wenn es den zum Zeitpunkt des Vertrags a.a. Regeln der Technik entspricht".
    Zur Frage, ob ein Mangel im genannten Sinne vorliegt, ist stets der Abnahmezeitpunkt maßgeblich. (§ 13 Nr. 1 VOB/B, allgemeiner dem Werkvertragsrecht beherrschender Grundsatz im BGB § 633 fehlerfreie Herstellung des Werks).
    Die in meinem Beitrag angesprochene DIN 1988/2, (Thermostatmischbatterien bei Warmwassertemperaturen von über 45'C) ist keine Irrelevanz. Ich möchte denjenigen sehen, der sich bei folgender Situation verletzt und keine Schadenersatzforderungen geltend macht, von Mängelabstellung ganz zu schweigen: beim Duschen durch versehentliches Betätigen (z.B. Drehbewegung) des Einhebelmischers mit 55 ° heißen Wasser verbrüht durch die Duschwand gestürzt. In diesem Fall kommt der DIN nicht nur eine technische Kommunikation zu, sondern auch dem Gefahrenschutz von Menschen und Sachen.
    Und Gefahrenschutz sollte bei einer Mietsache an erster Stelle stehen!
    Jürgen Ehrig
    Freier Sachverständiger für Zentralheizungs- und Brauchwasseranlagen (Zentralheizungsanlagen, Brauchwasseranlagen)
  12. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

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    Warmwasser Zirkulation: Rechte, Pflichten & Lösungen bei Wartezeit

    💡 Kernaussagen: Lange Wartezeiten auf Warmwasser in Mietwohnungen können verschiedene Ursachen haben, von einer defekten Zirkulationspumpe bis hin zu fehlenden Zirkulationsleitungen. Die Einhaltung von DINAbk.-Normen und DVGW-Arbeitsblättern ist relevant, aber nicht immer einklagbar. Mieter können unter Umständen eine Mietminderung geltend machen oder eine pauschale Reduzierung der Wasserkosten aushandeln.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag DVGW W551: Zirkulationspflicht bei >3 Liter Wasservolumen, besteht eine Zirkulationspflicht bei Stockwerksleitungen und Einzelleitungen mit einem Wasservolumen von über 3 Litern. Dies ist im DVGW Arbeitsblatt W551 geregelt.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Zirkulationspumpe defekt? Ursache für lange Warmwasser-Wartezeit weist darauf hin, dass eine defekte Zirkulationspumpe eine häufige Ursache für lange Wartezeiten sein kann. Eine Überprüfung der Pumpe durch einen Installateur kann das Problem schnell beheben.

    📊 Fakten/Zahlen: Gemäß dem Beitrag Warmwasser Wartezeit: DIN-Grenze & Abgleich der Entnahmestellen dürfen laut DIN etwa 3 Liter Wasser bis zum Erreichen der gewünschten Temperatur "vergeudet" werden. Dies kann bei einer Entfernung von ca. 6 Metern zum Zirkulationsstrang hinkommen.

    💰 Kosten: Im Beitrag Warmwasserzähler: Pauschale Mietminderung bei langer Wartezeit wird die Möglichkeit einer pauschalen Minderung der Wasserkosten in der Nebenkostenabrechnung als Lösung bei Problemen mit dem Warmwasserzähler genannt.

    👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie zunächst die Zirkulationspumpe und kontaktieren Sie gegebenenfalls einen Installateur. Klären Sie mit Ihrem Vermieter die Einhaltung der relevanten DIN-Normen und DVGW-Arbeitsblätter. Bei unzumutbaren Wartezeiten kann eine Mietminderung oder eine pauschale Reduzierung der Wasserkosten verhandelt werden.

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