Restarbeiten Rohbau: Salamitaktik bzgl. fehlende Unterlagen
BAU-Forum: Probleme im Mittelstand und Handwerk

Restarbeiten Rohbau: Salamitaktik bzgl. fehlende Unterlagen

Restarbeiten Rohbau: Salamitaktik bzgl. fehlende Unterlagen
  1. handwerkliche Fehler im Vertrag

    handwerkliche Fehler im Vertrag
  2. Re:

    Re:
  3. Schwierig Ihre Frage!

    Foto von Markus Reinartz

    Unser Rohbau ist mittlerweile fast fertig gestellt. Allerdings sind noch einige Restarbeiten offen. Die Ausführung der Restarbeiten wird vom Rohbauer wieder und wieder verzögert, indem immer wieder a la Salamitaktik auf fehlende Planungsunterlagen hingewiesen wird. Sobald wir eine Sache geliefert haben, wird eine neue Frage ausgeworfen. Gefühlt müssen wir langsam Informationen zu jeder Schraube liefern. Die Frist, die wir dem Rohbauer zum Arbeitsbeginn bzgl. der Restarbeiten gesetzt hatten, ist mittlerweile verstrichen. Mit jeder neuen Frage verweist der Rohbauer wieder darauf, dass er erst x Wochen nach Vorliegen der fehlenden Informationen mit den Arbeiten beginnen wird. Unser Gefühl ist mittlerweile, dass er dieses Spielchen bis in alle Ewigkeiten so weitermachen würde. Mittlerweile führen die noch offenen Restarbeiten bereits zu einer Verzögerung von Folgegewerken und somit zu einem verzögerten Bezugstermin, was natürlich echt ärgerlich ist.

    Meine Frage: Hat der Rohbauer das Recht, wirklich erst komplett alle Informationen zu bekommen, bevor er die Restarbeiten dann alle gemeinsam ausführt? Oder kann ich von ihm verlangen, dass er die Restarbeiten auch nacheinander ausführt, so nach dem Motto "das Arbeitspaket jetzt, das andere (bei dem angeblich die Informationen noch fehlen) dann eben später".

    Noch eine nachträgliche Bemerkung: Natürlich kommt die Vorgehensweise des Rohbauers nicht von ungefähr. Hintergrund dürfte natürlich der übliche Streit ums Geld (uns nicht angekündigte Nachträge/Mehrmengen, etc.) sein.

    Über Rückmeldungen bin ich dankbar. Es ist eine ganz natürliche Taktik, wenn Vertragsteile nicht erfüllt werden. Dazu gehört nun auch mal ein Zahlungsplan. Wenn der Unternehmer fehlende Unterlagen bemängelt und Sie mit Zahlungen in Verzug sind, dann hat er noch mindestens 5 weiter fehlende Unterlagen in petto die er nachmeldet und so den Bau bis in die nächste Generation verzögert. Oder diese Taktik führ er bis zur fristlosen Kündigung fort und Sie sitzen auf einem halbfertigen Rohbau. Das müssen Sie mit einer ordentlichen Bauleitung, einer Protokollierung aller Punkte, eine Abfrage der Restpunkte und einer Einhaltung des Zahlungsplanes durchbrechen. Danke für die Rückmeldung.

    Da von einem halbfertigen Rohbau zum Glück keine Rede sein kann, geht es mir vor allem um die Fragestellung, ob der Rohbauer das Recht hat, erst komplett alle Informationen für komplett alle Restarbeiten einzufordern, oder ob ich ihn dazu auffordern kann, zu mindestens die Restarbeiten zu erledigen, von denen er (theoretisch) alle Informationen hat. Die Restarbeiten, von denen er (angeblich) nicht alle Informationen hat, könnte er dann zu einem späteren Zeitpunkt zu erledigen. Über Mehrkosten für doppelte Anfahrt oder so brauchen wir nicht zu reden, das wäre klar. Wenn er die Restarbeiten auch getrennt abarbeiten müsste, dann könnte ich ihn ja unter Fristsetzung zu mindestens soweit bekommen, dass ich bei Nichterfüllung dieser Arbeiten eine Teilkündigung aus wichtigem Grund aussprechen kann. Dann habe ich wenigstens eine Chance, mir stückchenweise die Möglichkeit zu schaffen, die Restarbeiten durch einen Dritten erledigen zu lassen. Und außerdem eine Rechtsfrage, die Ihnen mit hinreichendender Verlässlichkeit Ihr Rechtsanwalt beantworten können sollte, doch ich befürchte, der sich denn dann auch nicht so weit aus dem Fenster hängen wird, um Ihnen diese Frage zweifelsfrei und denn dann auch noch zutreffend zu beantworten.
    Bestenfalls  -  um jedwede Nachteiligkeiten von Ihnen selbst fern zu halten  -  liefern Sie dem Unternehmer das was er von Ihnen braucht und was Ihm nach dem Vertrag zusteht, damit er alle Arbeiten auf einmal erledigen kann, sofern es sich um Kleinigkeiten handelt.
    Bislang haben Sie noch nicht genauer spezifiziert, was genau der Unternehmer denn alles noch fertig machen soll und muss. Den sicherlich hängt auch die Intensität der Arbeiten mit Ihrer Frage zusammen.
    Sollte der Dachstuhl noch fehlen samt Eindeckung, können Sie sicherlich verlangen, dass der Unternehmer sofort kommt und Abhilfe schafft, sofern er die Ihm dazu erforderlich Angaben vorliegen.
    Sollte nur noch der Türgriff montieren müssen und noch drei Fußleisten anbringen müssen, weil Sie sich noch nicht entscheiden konnten welche Ausführung die Dinger haben sollen und so weiter, wird der Unternehmer sicherlich verlangen können, alles in einem Aufwasch erledigen zu dürfen oder aber, sodann Sie weiterhin auf die Erledigung von nur Einzelnen Arbeiten bestehen, er den dafür anfallenden Mehraufwand von Ihnen ersetzt erhält.
    Wenn es unbedingt sofort und nur Stückweise ausgeführt werden soll, setzen Sie Fristen und übernehmen Sie die von Ihnen sodann alleinig verursachten Mehrkosten. Dann muss der Unternehmer kommen und die Arbeiten Ausführen.
    Befragen Sie Ihren Anwalt, dass ist  -  sodann er sich am Fenster zu heraushängen vermag  -  die sicherste aller Varianten eine hinreichend verlässliche Info zu bekommen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  4. Schon mal an einen Fachanwalt gedacht?

    Foto von wiki

    Schon mal an einen Fachanwalt gedacht?

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