Fundamenttiefe für Zaunpfosten reklamieren?
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Fundamenttiefe für Zaunpfosten reklamieren?

Hallo zusammen,
mal eine Frage an Experten und Leute mit Erfahrung: Ich habe mir letztes Jahr einen 1,80 m Maschendrahtzaun aufstellen lassen (komplette 1500 m² umzäunt), und nach dem letzten Winter sind einige Pfosten leicht wackelig, vier oder fünf Pfosten werden sogar nur noch vom Zaun gehalten. Außerdem sieht man deutlich dass viele der Betonfundamente bis zu 10 cm nach oben gekommen sind. Gabe es natürlich reklamiert, Zaunbaufirma war da, hat erstmal was erzählt dass es durchaus üblich ist, wenn der Boden feucht ist, dass die Pfosten leicht wackeln, wenn der Boden trocken ist wären die aber wieder fest. Nun ja, klingt für mich ehrlich gesagt nach dummer Ausrede. Außerdem sei es üblich, dass die Pfostenfundamente 40-50 cm tief seien. Ich war bisher naiv davon ausgegangen, dass sowas frostsicher, d.h. 80 cm einbetoniert wird!? Ist doch dann kein Wunder, wenn die Fundamente teilweise nach oben kommen im Winter, oder? Wie wird das nach ein paar Jahren Winter aussehen, steht mein Zaun dann überhaupt noch?
Interessehalber habe ich auch mal ein Fundament eines wackeligen Pfostens auf einer Seite freigebuddelt: Ich hatte eigentlich angenommens so ein Fundament geht zylindrisch in den Boden, das hier hat aber mehr die Form der oberen Hälfte eines Eies (mit der Spitze dann nach unten). Für mich als Laien ist das eigentlich dann kein Wunder, wenn sowas wackelt.
Ich bin für fundierte Kommentare und Meinungen dankbar, auch was ich von der Zaunfirma verlangen sollte (oder auch nicht): Nachbesserungen durch seitliches Freibuddeln der wackeligen Pfosten und Beton reinkippen (war deren Vorschlag)? Nur wackelige Pfosten sanieren? Nur wackelige und die, wo die Fundamente hoch gekommen sind? Alle Pfosten?
Der ganze Spaß hat übrigens über 7000 € gekostet, und die Zaunfirma ist kein Wald- und Wiesenunternehmen, sondern eine große renommierte Firma hier aus der Region (NRW, Siegerland).
Danke schon mal.
  • Name:
  • Timo Hartmann
  1. die Bedenken, dass die Pfosten nicht richtig einbetoniert sind..

    sind wohl berechtigt ...
    Korrekt einbetoniert in gewachsenes Erdreich halten die Betonsockel länger als die Pfosten, die sie halten sollen ;-) (Erfahrungswert). Dabei muss das Loch weder kreisrund noch 80 cm tief sein ...
    Ein Sockel in der beschriebenen Form kann sehr leicht durch leichten Frost angehoben werden. Ggf schiebt sich sogar Erde seitlich nach ...
    Gruß
  2. Vorgehen: Mängelbeseitigungsaufforderung mit Fristsetzung

    Foto von Ralf Wortmann

    Hallo, Timo!
    Ich bin leider kein Techniker und auch kein Zaunfachmann, aber soweit ich als Laie weiß, sollten Zaunpfosten ein 80 cm tiefes Betonfundament haben, um frostsicher zu sein. Aber ich habe schon Ausschreibungen gesehen, in denen nur ein Punktfundament 30x30x60 cm für die Pfosten eines Maschendrahtzaunes vorgegeben waren.
    Messe einmal, wie tief das von dir ausgegrabene Fundament ist und mache mindestens an einem anderen, weiter weg liegenden Pfosten deines Zaunes, der fest aussieht, eine Stichprobe.
    Dann erstmal klären, was den Regeln der Technik entspricht. (Evtl. wenigstens zunächst bei einer anderen Zaunfirma fragen.) Wenn die Fundamente nicht fachgerecht sind, muss die Firma alle Pfosten, die keine fachgerechten Fundamente haben, im Wege der Mängelbeseitigung neu setzen und nicht nur die, die schon locker geweorden sind.
    Dann also:
    a) Zaunfirma per Einschreiben schreiben, den Mangel genau bezeichnen, darlegen, dass das aus deiner Sicht alle Zaunpfosten betreffen dürfte und der Firma ein Frist setzen, " ... die Mängel ordnungsgemäß und den anerkannten Regeln der Technik entsprechend fachgerecht zu beseitigen".
    z.B. Frist von 3 Wochen setzen. Genaues Kalenderdatum bei der Fristsetzung angeben.
    b) Abwarten, was Firma tut. Wenn die Mängel nicht beseitigt werden, kannst du (aber erst nach Ablauf der Frist, wegen der Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten) einen Anwalt (einen, der sich im Baurecht auskennt) beauftragen und sodann mit dem die weitere Vorgehensweise besprechen.
    Du kannst z.B. deine Mängelbeseitigungsansprüche einklagen. Im Obsiegensfall wird die Zaunfirma verurteilt, die Mängel zu beseitigen und muss dir die Prozesskosten erstatten. Falls du eine Rechtsschutzversicherung mit Vertragsrechtschutz hast, könnte die evtl. eintrittpflichtig sein, da ein Zaun nicht unter die Ausschlussklausel der "genehmigungsbedürftigen Bauvorhaben" fällt.
    (Alle meine Tipps und Hinweise erfolgen ohne Gewähr und können eine anwaltliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen)
    Viele Grüße und viel Erfolg!
    Ralf Wortmann, Magdeburg
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (Baurecht, Architektenrecht)
  3. Danke

    Besten Dank für die Informationen!
    • Name:
    • Timo

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