Zaunbegrünung/Kletterpflanzen vom Nachbar an unserem Zaun dulden?
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Zaunbegrünung/Kletterpflanzen vom Nachbar an unserem Zaun dulden?

Hallo, Wir haben einen Hund und haben deswegen auch einen Zaun erstellt. Laut Bebauungsplan und Nachbarschaftsrecht Baden-Württemberg. Er steht Grenznah (ca. 1-2 cm von Grenze entfernt) auf unserem Grundstück. Haben vorher Bescheid gesagt etc.. Nun gefällt dem Nachbarn der Zaun nicht und er schimpft, wie ein Rohrspatz. Er wusste aber vorher, was wir für einen Zaun bauen! Nun hat er am Zaun entlang (es handelt sich um 24 m, ein Drittel hat er bepflanzt) Wicken (Feldwicken!), Clematis (direkt am Zaun) und ein Rosenspalier mit einer Kletterrose aufgestellt (diese bleibt aber bestimmt nicht in diesem Spalier, sondern geht auch auf den Zaun über). Wir setzen in 1-2 Monaten unsere Hecke (wahrscheinlich Bambus, schon in 150 cm Höhe!) und haben Bedenken, dass die Kletterpflanzen sich auf die Hecke verteilen. Nun meine Frage, darf er das so einfach an unserem Zaun? Wie sieht die Rechtslage aus? Was würdet ihr empfehlen? Vielen Dank!
  • Name:
  • capsy
  1. Genau wie Sie auch ...

    Foto von Josef Schrage

    Ihre Bambus Hecke ...

    Viel Spaß in der "guten Nachbarschaft" die sich auch schon in Ihrer Fragestellung ausdrückt.

    Gruß

  2. Er darf also ...

    Er darf also unseren Zaun als Klettergerüst für seine Pflanzen nutzen, auch wenn er auf unserem Grundstück steht und sie evtl. unsere Hecke überklettern?

    Am Rande: gegen die Clematis haben wir auch gar nichts (haben wir ihm ja auch gesagt)  -  nur bei den Feldwicken (ist ein wahres Unkraut) und bei Rosen/Brombeeren (Zaunbauer hat gesagt, wir dürften wenn dann den Zaun nur leicht bewachsen lassen (eben mit Clematis oder Passionsblume etc.)  -  dünnere Matten! Windlast!), als Efeu ist ein absolutes NoGo, z.B. .

  3. Hund

    Foto von wiki

    apropos : ... Hallo, Wir haben einen Hund und haben deswegen auch einen Zaun erstellt ... und der ist wahrscheinlich nicht erzogen und kläffffft ständig rum und stört die Ruhe in der Nachbarschaft
  4. Nein,

    er kläfft nicht rum und er hat auch ohne einen Zaun das Grundstück nicht verlassen. Und wir empfinden es einfach als sicherer. Ein Hund bleibt halt ein Hund. Nur so am Rande: ... in manchen Bundesländern ist es sogar Pflicht! , wenn man einen Hund hat einen Zaun zu ziehen.

    Freue mich über Antworten, die das Bewachsen von Zäunen betreffen. Danke.

  5. alles geht nur über die Kosten

    Die Bepflanzungen des Nachbarn sind Rankpflanzen die dafür ein Rankgitter benötigen. Wenn der Nachbar sich diese spart und Ihren Zaun benutzt dann ist das Erlaubnispflichtig, ohne Erlaubnis ist das illegal. Es werden also Kosten anfallen, die Triebe im Herbst wieder zu entfernen. Ihr Problem wird sein, dass Sie nicht auf die Seite des Nachbarn dürfen. Wohl oder Übel brauchen Sie einen amtliche Bescheid vom Gericht oder Schiedsmann. googlen Sie, ob über die Bepflanzung an der Grenze was zu finden ist. Wenn Sie das hinnehmen wird Efeu hinzukommen und das wird dann ganz übel. Gruß
    • Name:
    • Herr Kla-2930-Kir
  6. habe mal für Sie gegoogelt

    An Ihrem Zaun oder Mauer darf der Nachbar weder etwas befestigen oder wachsen lassen, er benötigt ein eigenes Rank-Gitter. Bambus ist botanisch ein Gras, bei Gericht gilt es aber als Gehölz weil es holzig ist und im Herbst nicht gemäht wird. Wenn es die alte Bambus-Sorte mit 3-4 m Höhe ist und Triebe die sich ohne Bewuchsschürze ausbreiten können dann ist das ein größeres Übel als Efeu. Krieg am Gartenzaun mit Pflanzen ... wie wäre es mit Rückzug? Gruß
    • Name:
    • Herr Kla-2930-Kir
  7. Vielen Dank!

    Haben nun einen Kompromiss geschlossen, indem wir ihnen erlauben Clematis zu pflanzen und ranken zu lassen (1-Jähriges). Falls die Pflanzen aber auf unsere Hecke übergehen etc. werden wir sie abschneiden. Im Herbst, da diese Pflanzen einjährig sind, hat der Nachbar versprochen, sie dann wieder zu entfernen. Die Kletterrose hat zwar ein Rankgitter (direkt vorm Zaun/am Zaun), aber sie wird nicht dort bleiben  -  schätze ich und auch auf den Zaun übergehen. Werde diese wohl dann schneiden müssen. Ebenso hat er nun eine Brombeere fast an den Zaun gesetzt. Sie wird ebenfalls der Schwere zum Opfer fallen, falls sie durchwächst oder Klettert. Sollte ich diese Vereinbarungen schriftlich machen? Denn langsam haben wir genug von diesem Hin- und Her. Man spricht etwa ab und dann pflanzen sie doch, was sie wollen ...

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