Mein Nachbar setzt mein Grundstück unter Wasser
BAU-Forum: Rund um den Garten

Mein Nachbar setzt mein Grundstück unter Wasser

An die nördlichen Grenze meines Grundstücks grenzt ein bislang wild bewachsenes Hanggrundstück. Im Frühjahr dieses Jahres hat mein Nachbar (Eigentümer des Grundstücks) dieses ca. 1 bis 1,5 m hoch und auf einer Fläche von ca. 400 bis 500 m² mit Erde aufgefüllt und als schiefe Ebene planiert. Befestigt wurde die Aufschüttung entlang der gemeinsamen Grundstücksgrenze mit einer ca. 1,5 m hohen Natursteinmauer. Bei starken Niederschlägen schießt das Wasser über die Natursteinmauer. Das Wasser schwemmt meine Pflanzen aus der Erde und dringt über die Lichtschächte meines Hauses in den Keller ein.
Meine dringende Bitte, mein Nachbar möge für Änderung sorgen, blieb bisher erfolglos. Ich wandte mich in meiner Not an die Stadtverwaltung Leonberg, die ich um Hilfe bat. Zu meinem erstaunen fühlt sich diese für die Problembeseitigung nicht zuständig, weil die Aufschüttung und Mauer genehmigungsfrei sei. Auch würde sie keine Rechtvorschrift kennen, womit sich die Stadtverwaltung oder ich mich wehren könne. Der von mir angesprochene § 33 Abs. 3 der LBOAbk. Baden-Württemberg sei nicht einschlägig.
Mein Nachbar ist Wirtschaftsprüfer, ich bin Rentner. Kann ich mich dennoch erfolgreich wehren? Wenn ja, wie?
  • Name:
  • Ingo
  1. Verursacherprinzip

    Foto von Herbert Fahrenkrog

    Da Ihnen durch die Baumaßnahmen ein Schaden zugefügt wurde, würde ich einen Anwalt einschalten. (siehe Link)
    Alternativ: Schiedsstelle der Stadt einschalten (is billiger)
    MfG
    • Name:
    • HF
  2. Je nach Bundesland

    Foto von Herbert Fahrenkrog

    gibt es dafür Regelungen. Als Beispiel Thüringen (Link)
    • Name:
    • HF

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