Abrechnung bei Fußboden- und Wandheizung (Fußbodenheizung, Wandheizung)
BAU-Forum: Fußbodenheizungen / Wandheizungen
Abrechnung bei Fußboden- und Wandheizung (Fußbodenheizung, Wandheizung)
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Das ist wohl eher eine Frage der Verträge
Sind die Wandheizungen als Gemeinschaftseigentum von der WEGAbk. beauftragt worden? Wurden die Fußbodenheizungen ebenfalls von der WEG als Gemeinschaftseigentum beauftragt, oder ...? Natürlich darf man sowohl Wand- als auch Fußbodenheizungen (Wandheizungen, Fußbodenheizungen) bauen. Die Frage ist wohl eher wer was beauftragt hat. -
Die Wandheizung war bereits eingebaut und ...
Die Wandheizung war bereits eingebaut und ist vertraglich Sondereigentum. Die Fußbodenheizung ist vom Eigentümer zusätzlich ohne Anmeldung bei der Ista und dem Verwalter eingebaut worden. Es ist nur ein Heizkostenverteiler an der Plattenheizung angebracht.Ich bedanke mich trotzdem für Ihre Antwort allerdings möchte ich die von mir obrige gestellte Frage auf diesen Sachverhalt beantwortet haben.
Ich denke, dass die Kosten durch den Zusätzlichen Einbau der Fußbodenheizung von den anderen Eigentümern mitgetragen wird.
Gruß H.
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Frage spezifizieren
Hallo, Ihre Frage ist missverständlich formuliert. Herr Tilgner hat es wohl so verstanden, dass es um Baukosten / Herstellungskosten geht.Aus Ihrer weiteren Antwort wird es dann deutlicher, dass es wohl um die Heizkostenabrechnung geht. Und dann kann man aus Ihrer Antwort noch herauslesen, dass es da wohl einen Wärmemengenzähler an der Plattenheizung gibt.
Sie befürchten nun, dass die Fußbodenheizung nicht über den Wärmemengenzähler läuft? Wenn das so ist, wäre das vermutlich zweifellos nicht richtig, aber woher sollen wir hier wissen, wie das angeschlossen ist? Wenn die Fußbodenheizung hinter dem Wärmemengenzähler angeschlossen ist, dann wird es vermutlich seine Richtigkeit haben.
Da können Sie entweder nur den Parteien einen Besuch abstatten, um dann im Bad zu verschwinden um dann irgendwie Erkenntnisse zu gewinnen, wie das angeschlossen ist, oder Sie wenden sich an die Hausverwaltung, damit die Sie aufklären kann.