Grundbuchbestellungsurkunde
BAU-Forum: Baufinanzierung

Grundbuchbestellungsurkunde

Ich habe Probleme beim Verständnis des Finanzierungsablaufs, da mir leider das deutsch im notariellen Grundstückskaufvertrag zu kompliziert erscheint. Deshalb bitte ich hier um Hilfe. Folgendes:
Wir haben von einem privaten Verkäufer einen Teil eines Grundstücks erworben, der noch zu vermessen war (eine noch zu vermessende Teilfläche). Aus welchen Gründen auch immer, muss nun unsere Bank der Verpfändung der Auflassungsvormerkung zustimmen, bevor die Grundbuchbestellungsurkunde ausgefüllt werden kann. Gleichzeitig erwartet die Notarin eine Erklärung der Bank, dass sie mit den Einschränkungen der Beleihungsvollmacht einverstanden ist. Soweit, so gut. Aber wie läuft das Ganze jetzt weiter? Kann mir jemand zum Ablauf (vor allem zeitlich) etwas sagen? Zu welchem Zeitpunkt zahlt uns die Bank eigentlich nun das Geld für das Grundstück aus?
Bitte dringend um Hilfe!
Schöne Grüße
Charlotte
  1. Die Notarin klärt Sie auf

    vor allem über den Ablauf im Grundbuch.
    Natürlich gehört die Bestellung der Sicherheit und die Ausreichung des Kredites für die Bank immer zusammen.
    Sie ist aber grundsätzlich frei in der Entscheidung, wann sie den Kredit an Sie ausreicht. Trotz gesetzlicher Vorschriften (z.B. Hypothekenbankgesetz, Kreditwesengesetz etc.) hat sie genügend Spielraum. Am Besten ist, Sie lassen es sich dort erklären. Eine allgemeingültige Aussage, wann denn der Kredit ausgereicht werden muss, besteht nicht.

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN