Baufinanzierung unverheiratet
BAU-Forum: Baufinanzierung

Baufinanzierung unverheiratet

Hallo,
ich beabsichtige zusammen mit meiner Lebenspartnerin (keine ehe-ähnliche Gemeinschaft) ein Haus zu kaufen.
Ist es besser zusammen einen Kreditvertrag abzuschließen (Jeder haftet für den anderen) oder getrennt.
Falls jeder getrennt einen Vertrag abschließt, wie läuft dass dann mit der Grundbucheintragung (erstrangig usw.) und mit der Bonität.
Gibt es hierzu vielleicht irgendwelche nützlichen Internetseiten, wo man sich gut informieren kann.
Auskünfte von Bankberatern widersprechen sich teilweise und sind meiner Meinung nach nur auf ein möglichst geringes Risiko für die Bank zugeschnitten.
MfG
Theo
  • Name:
  • Theo
  1. Banken

    Foto von Joachim Kaehler

    verlangen grundsätzlich die Unterschrift aller eingentümer. da müssten sie das Objekt und das Grundbuch entsprechend teilen, dann könnten sie zwei Verträge machen.
  2. Bürgschaft

    Hallo,
    wenn immer beide unterschreiben, dann haften die beiden Personen auch jeweils für den anderen. Anders ausgedrückt, die Beziehung geht auseinander und einer hat keine Lust mehr seinen Anteil am Kredit zurückzuzahlen, dann muss doch der andere dafür aufkommen oder?
    Gibt es eine Möglichkeit, dass jeder nur für seinen Teil haften muss?
    • Name:
    • Theo
  3. alleine kaufen

    Foto von Joachim Kaehler

    ist der sicherste weg.
  4. Gesamtschuldnerische Haftung nennt man das, was Sie meinen

    Ich frage mich aber zunächst nach dem Grund der Partnerschaft. Beliebt ist zurzeit ja die "Eigenheimzulage-Ehe". Je instabiler diese Gemeischaft für den Kreditgeber scheint, desto mehr Risiko kalkuliert er ein.
    Der Baukredit muss besichert werden. In der Regel am Objekt. Logischerweise nimmt man zuerst den oder die Objekteigentümer in die Haftung. Die Neigung der Banken, Sicherheiten zu sammeln erstreckt sich dann auch auf alles, was so außenrum noch zu bekommen ist.
    Wenn Sie beide Eigentümer werden (.. zusammen kaufen) ist es nur logisch, dass beide auch haften (Kredit) bzw. die Zweckbestimmungserklärung unterschreiben.
  5. noch zur gesamtschuldnerischen Haftung

    Natürlich kann nur eine Person für den Kredit haften, während als Sicherheit ein Grundpfandrecht angedient wird. Gibt es mehrere Eigentümer müssen diese der Belastung zustimmen wenn es als Sicherheit herhalten soll. Rechtlich sind der Kredit einerseits und die Belastung des Grundstücks andererseits durchaus zwei paar Stiefel.
    Ich bezweifle aber, dass sich ein Geldgeber darauf einlässt, bzw. Aufgrund der Gesetzeslage und Vorschriften einlassen kann.
  6. menes wissens

    Foto von Joachim Kaehler

    kann die Bank sich gar nicht einlassen, denn wie soll das grunstück von der Bank zwangsversteigert werden wenn nur einer haftet? jeder Stein des Hauses gehört beiden, der Kredit wird aber nur auf einen abgeschlossen. Ich habe das in 23 Jahren nicht erlebt, dass die Bank nicht alle Eigentümer zwingend mit in den darlehnsvertrag und somit in die Haftung nimmt.

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