Abtretung Barvermögen
BAU-Forum: Baufinanzierung

Abtretung Barvermögen

Wir haben am 10.06.2010 einen Bauvertrag mit einer Fertighausfirma unterschrieben. Sitz der Firma ins Neubrandenburg. Das Haus soll in Bayern gebaut werden.
Die Bemusterung hat bereits im Dezember 2010 stattgefunden und auch die Anzahlung wurde von uns bereits geleistet.
Unser Bauvertrag sieht vor, dass Kredite/Darlehen an die Baufirma abgetreten werden. Da wir nur einen KFWAbk.-Kredit über 50.000,- € aufgenommen haben, möchte nun die Baufirma, dass wir die komlette restliche Bausumme als Barvermögen an sie abtreten. Von Bargeldabtretungen steht allerdings nichts in unserem Vertrag.
Zur Absicherung der Baufirma, wurden bereits Bestätigungen unserer Banken über das vorhandene Guthaben an die Baufirma gesendet. Des weiteren sind vertraglich Abschlagszahlungen vereinbart, um die Baufirma zu schützen.
Unseren Bankberatern stellen sich sämtliche Haare auf und wir würden nun gerne wissen, ob diese Vorgehensweise der Baufirma so üblich ist.
Vielen Dank für die Hilfe!
  • Name:
  • Arabella Hörger
  1. Unverständlich ...

    Da steht im Vertrag, dass ich für einen Kredit hafte, über den aber die auftragnehmende Firma verfügen kann. Damit gebe ich doch das wirksamste Kontrollinstrument des Bauherrn aus der Hand.
    Wer unterschreibt denn sowas.
    Der Bauherr verfügt über die Mittel, und Rechnungen werden bezahlt, wenn die in Rechnung gestellten Arbeiten nachgewiesenermassen und mängelfrei ausgeführt worden sind. Nicht nachher, aber auch nicht vorher. Das sollte der Bauherr im eigenen Interesse vor der Überweisung kontrollieren.
    "Unseren Bankberatern stellen sich sämtliche Haare auf"
    ... und warum Ihnen nicht?
  2. Das Konto ...

    der Firma befindet sich aber nicht zufällig auf den Channel oder Cayman Islands?
    Im Ernst  -  so etwas unterschreibt man nicht. Und wenn es nun mal passiert ist, zahlt man keinen Ct mehr als man muss.
    Ich denke, da liegt viel im Argen.
    Anwalt einschalten!
  3. Sicherung

    Foto von Martin Eggelsberger

    Es gibt auch die Kaufpreissicherung. Wenn ich für jemanden ein Haus baue, lasse ich mir von der Bank des BH den Kaufpreis sichern. D.h., der BH kann über sein Geld, in der Regel ein Darlehen, frei verfügen, solange die Summe des Kaufpreises unberührt bleibt. Somit ist gesichert, dass sich der BH z.B. von dem Darlehen kein neues Auto kauft und ich am Schluss nichts mehr bekomme, weil nichts mehr da ist. Das hat aber mit Abtretung nichts zu tun.
  4. Dann würde ich aber als

    Bauherr eine sog. Fertigstellungsbürgschaft verlangen.
    Gleiches Recht für alle. Denn wenn der Bauträger "hopps" geht, hat der Bauherr auch nichts davon.
    Immer das gleiche Lied. Jeder will Sicherheit, aber immer nur vom anderen.
    Warum macht man nicht einen Zahlungsplan der für beide Seiten "passend" ist und stellt ggf. noch einen Unabhängigen Bauleiter zur Seite.
    Ist doch eigentlich so einfach:
    Wird die Arbeit korrekt erledigt, gibt es Geld. Damit ist die Baufirma in der Pflicht Qualität zu liefern und der Bauherr hat pünktlich zu zahlen.
    Leider sieht die Praxis auf beiden Seiten oft wohl anders aus, daher auch das ganze mit irgendwelchen "Sicherheiten".
    Keine Rechtsberatung, nur Laie.
  5. Abtretung Auszahlungsansprüche

    Foto von Vinzenz Hillermann

    Meine langjährige Praxis aus dem Innendienst der Bank war, dass sich einige  -  nicht alle  -  Firmen die Auszahlungsansprüche aus dem Baufinanzierungsdarlehen in Höhe der Kosten (beispielsweise Werkvertrag ) haben abtreten lassen.
    Somit wurde ein Konstrukt geschaffen, dass aus dem Baufinanzierungsdarlehen nur die Baufirma auf ein vorher festgelegtes Konto auszahlen kann.
    Das gibt es heute immer noch.
    Kosten etwa paar EUR, oder bis zu 1 % der Auszahlungsansprüche.

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