Gehaltsteigerung nach Bewilligung des WFA-Models A
BAU-Forum: Baufinanzierung

Gehaltsteigerung nach Bewilligung des WFA-Models A

Hallo zusammen,
ich erfülle zurzeit alle Bedingungen um Finanzielle Unterstützung für das Model A zu bekommen.
Muss man nach den erfolgreichen Antragsstellung jährlich die Einkommensänderungen angeben? bzw. werden sie kontrolliert?
Einkommensänderungen sind ja nach oben wie unten möglich, haben diese Auswirkungen?
Gruß
TH
  • Name:
  • T.H.
  1. Einkommensprüfung

    Hallo,
    bei der Ermittlung des Einkommens wird das Einkommen zu Grunde gelegt, das in den kommenden zwölf Monaten ab Antragstellung zu Erwarten ist. Einkommensänderungen sind zu berücksichtigen, wenn sie zum Zeitpunkt der Antragstellung innerhalb von zwölf Monaten mit Sicherheit zu erwarten ist. Änderungen, deren Beginn oder Ausmaß nicht ermittelt werden können, bleiben außer Betracht.
    Hilft das?
    Beste Grüße
  2. Zur Schlussfrage:

    "Einkommensänderungen sind ja nach oben u. unten mögl., habe diese Auswirkungen"?
    Die Baudarlehen nach Modell "A" und "B" sind anfangs zinslos, ab dem 6. Jahr wird jedoch ein Zinssatz von 3,5 % berechnet. Je nach Einkommen, welches zu diesem Zeitpunkt vorliegt, kann jedoch eine Senkung erfolgen, d.h. im Modell "A" bleibt es bei zinslos, im Modell "B" werden dann nicht 3,5 %, sondern nur 2 % berechnet.
    Dieses Spiel erfolgt im 6. und im 11. Jahr.

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