Evtl. Scheidung
BAU-Forum: Baufinanzierung

Evtl. Scheidung

Gemeinsamer Immobilienkauf Anfang 2000
Trennung Ende 2000
Kinder bei A
Kein Unterhalt von B gefordert trotz Anspruch
Scheidung Anfang 2002
Abwicklung gemeinsame Immobilie ausgesetzt
Zahlung aller Belastungen von Partner A seit Trennung
Partner B will Abwicklung gemeinsame Immobilie
B will 50 % Immobilienwert
  • Name:
  • homerilias
  1. C kann keine Frage erkennen

    C kann keine Frage erkennen
  2. 50 %?

    Der Wert der Immobilie berechnet sich aus dem Verkehrswert abzgl. der Restschuld und dem Ablösebetrag des Kredites bei der Bank (der Bank entgangenen Zinsen bei sofortiger Tilgung des Kredites  -  muss von der Bank angegeben werden).
    Dieser Betrag ist durch 2 zu teilen.
    Nun aber hat Person A alle (finanziellen) Belastungen seit der Trennung auf sich genommen  -  inkl. Kinder und Eigenheimzulage. Person B zahlte gar nichts für das Haus und auch keinen Unterhalt an Person A
    Warum verlangt dann Person B 50 %? Person B stehen doch nur dann 50 % zu, wenn er auch die Belastungen mit getragen hätte! Dabei gab es augenscheinlich eine interne (wenn auch stillschweigende) Schuldhaftentlassung für Person B. Damit kann Person B nur 50 % der Summe verlangen, die er auch gemeinsam vor der Trennung eingezahlt wurde, und das sind die Beträge aus dem Jahr 2000.
    Nach derzeitigem Gesetz sind sie Miteigentümer der Immobilie laut Grundbuch zu 50 %?  -  Gab es zur internen Schuldhaftentlassung einen Vertrag? Person A ist nicht zur Auszahlung bzw. Abwicklung (auch wenn ihr Anspruch gerechtfertigt wäre) verpflichtet.
    Jetzt 50 % zu verlangen ist aber ziemlich frech, muss ich mal sagen, das klingt nach Übervorteilung der Person A, die alles allein getragen hat wenn es hier keinen Vertrag gegeben hat. Ob die 50 % gerechtefertigt sein sollten, kann dann nur ein Gericht entscheiden, denn Person a hat alles allein gezahlt und Person B steht zu 50 % als Miteigentümer im Grundbuch.
    Viel Spaß vor Gericht.
  3. D und E ...

    sind die Scheidungsanwälte, die das auflösen müssen!
  4. D und E sind außen vor, ...

    D und E sind außen vor, wenn weiteren Ansprüche laut Scheidungsurteil ausgeschlossen sind. Die Scheidung war ja schon 2002 und damit sicherlich rechtskräftig. Allerdings kommen dann die beiden Personen F und G ins Spiel  -  die neuen Anwälte mit neuem Mandat!
  5. Nicht alles, was "man" will bekommt "man" auch ...

    wollen kann B ja die Hälfte des Immobilienwertes. Festzusetzen, ob das i.O. ist und welchen Wert die Immobilie tatsächlich hat (meist der größere Streitpunk) muss in diesem Falle wohl das Gericht ...
    Was wurde denn über die Abwicklung der Immobilie festgesetzt?
  6. Frau Förster ...

    kann schon wieder hellsehen.
    Nur weil A die Kinder hat, ist B automatisch der Mann? Chauvinistin!
    Es soll mittlerweile auch Gerichte geben, die das Sorgerecht an den Kindern Männern zusprechen.
    Aber nein, da kann "Frau" ja dann nicht so schön auf der Vorurteilsklavitur spielen.
  7. man und Frau

    Das wirft die Frage auf, wir die weibliche Form von "man" ist. Ich schlage vor: "fru" ;-)
    Dem Fragesteller bzw. der Fragestellerin kann wohl hier nicht weiter geholfen werden. Oder?
  8. na doch!

    lt Grundbuch besitzt Person B ja 50 % Eigentum, warum soll die Person A dieses auszahlen. Sie nutzt doch nur das Eigentum von Person B ohne es zu besitzen. Somit kann Person B 50 % verlangen aber nie bekommen, es sei denn, die Hütte wird zwangsversteigert, wenn sich beide Personen A und B nicht einigen. Kaufen würde die Person H (H = Kaufinteressent eines Hauses) niemals, denn Person A bewohnt mit Kindern von Person A und B das eigene Eigentum, somit kann auch Person A mit Kindern nicht aus dem Haus verbannt werden. Wenn die Kredite zurückbezahlt sind, dann sieht es mit der Versilberung des Hauses auch schon etwas schwieriger aus.
    Aber was sich neckt das liebt sich und vielleicht zieht B wieder zu A und die Kinder sind es zufrieden.
    stimmt es Herr Dühlmeyer und Frau För? Das mit dem Necken ist schon was. Aber alles gleich dem Mann in die Schuhe zu schieben, finde ich auch doof.
    Vielleicht hat der Mann (als Hauptverdiener) die Kinder behalten und kann es sich finanziell leisten das Haus allein abzuzahlen und verlangt aus Mitleid von der Frau keinen Cent  -  die hat eh zu wenig und ist ausgezogen, ...
    Oder: Der Mann wollte nicht mehr und die Frau hat nach der Trennung fleißig Lotto gespielt und einen neuen Mann kennengelernt. Der zahlt Miete, die gleich in die Tilgung einging und das neue Paar wollte mit dem Mann nichts mehr zu tun haben  -  bis zum heutigen Tag als er 50 % haben wollte. Oder ...
    Da gibt es viele schöne Lebensgeschichten die das Leben schreibt!
  9. Ich werde aus der Überschrift nicht schlau ...

    Hallo
    ... da steht "evtl. Scheidung" und unten steht "Scheidung 2002" Häää?
    Ich finde den ganzen threat extrem spekulativ  -  jetzt kann nur der/die Fragesteller/in Licht ins Dunkel bringen.
    @ Hr. Zäh,
    Oh Gott, Sie schöpfen ja aus einem finsteren Fundus an Lebenserfahrungen  -  da wird mir ganz komisch ... ich glaub' ich geh mal heim ;-)
  10. Sieht so aus

    als ob A die Hauptlast getragen hat. B geht davon aus, dass der aktuelle Immobilienwert zu 50 % seiner Person gehört. Ist aber dann z.B. nicht korrekt, wenn A z.B. seit der Trennung weiter die z.B. Annuitäten weitergezahlt hat. Macht A so weiter, schneitet sich A ins eigene Fleisch (entschuldet ja quasi auch die Immobilie von B)
    So kurz wie es hier eingestellt wurde, so unendlich vielschichtig ist das Thema.
    Spott kann man lassen, ist tragisch genug.
  11. Sehr dubios das Ganze ...

    Könnte es nicht auch sein, dass A und B homosexuelle Partner waren und deren Ehe durch zwei adoptierte Kinder bereichert wurde? Könnten ja irgendwo anders als in Deutschland adoptiert worden sein.
    Oder B ist ein deutscher Staatsbürger, A ein vermögender ausländischer Staatsbürger, der gern in Deutschland leben wollte, B zum Zwecke des dauerhaften Aufenthalts geheiratet und dann abgestoßen hat.
    Oder A und B sind bloß Hirngespinste, mit deren Beschäftigung ein sonst trüber Tag endlich wieder bisschen Pfeffer bekommt.
    Wie auch immer, zumindest war ich bisher der Meinung, dass H nach einem Zuschlag in der Zwangsvollstreckung nicht wirklich viel befürchten muss. A und A-B-Kinder haben nach dem Zuschlag 4 Wochen Zeit, das Feld zu räumen.
    So war es zumindest bis vor kurzem n och.
  12. Herr Bräutigam

    Der Verkauf des Hauses als klassische Zwangsversteigerung ergibt sich aus der Zahlungsunfähigkeit der Darlehnsnehmer. Dann kann Person H das Eigenheim erwerben und die bisherigen Eigentümer müssen ausziehen.
    Dies trifft in diesem Fall nicht zu, denn Person A zahlt ja alles, und dies mit Erfolg augenscheinlich. Somit kann Person B nur über seine 50 % verfügen, und nur diese 50 % zum Verkauf anbieten. Damit kauft Person H natürlich auch nur 50 %  -  und dann? Ich würde nicht aus meinem Eigentum ausziehen, wenn ich durch eine Zwangslage dazu nicht verpflichtet wäre.
    Sicher gibt es einen Weg für Person B an sein Geld zu kommen  -  egal ob dies aus der augenscheinlichen internen Schuldhaftentlassung richtig oder zu mindestens seriös wäre, wenn der Punkt, ob er überhaupt etwas bekommen würde geklärt ist.
    Wird angenommen, dass auch B fleißig mit gezahlt und getilgt hätte, dann wäre dieser Anspruch von 50 % sicher ohne Zweifel berechtigt. Dann würde mich aber auch zum Schluss interessieren wie B von A seine 50 % zu einem angenommen Stichtag erhalten kann, auch wenn A gar nicht verkaufen will oder auszahlen möchte oder kann  -  also wie kann B die ehemalige (n) Ehepartner (in) "zwingen" ihn auszuahlen. Dies ist aber durch eine Rechtsberatung leicht in Erfahrung zu bringen, aber die lasse nicht ich vornehmen und zahle den Stundensatz an den Anwalt, nur um eine Antwort hier einstellen zu können. Vielleicht kann jemand anderes mit Rechtswissen oder der/die Fragesteller (in) hier das Ergebnis bekannt geben.
  13. Zwangsversteigerung

    zur Aufhebung der Gemeinschaft. Die Zw Versteigerung wird aus keinem Schuldtitel betrieben, sondern aus dem Auseinandersetzungsanspruch von B. Natürlich nur, sofern eine Gemeinschaft bestand.
  14. Ganz sicher?

    Ein Beispiel:
    Ehepaar bestehend aus A und B haben gemeinsam ein Haus gekauft und vermietet. Beide stehen gemeinsam als Eigentümer im Grundbuch. Und beide haben fleißig den Kredit getilgt. Zumindest am Anfang, bis es eben A zu blöd mit B wurde. Also ist A verduftet und hat B allein weitere zahlen lassen.
    B hat daraufhin die Geschichte in die Zwangsvollstreckung laufen lassen, um aus dem ganzen Schlamassel herauszukommen. Und ich als zuschauer der Versteigerung durfte zusehen, wie C 100 % des Hauses für wenig Geld erworben hat. Und die alleinerziehende Frau und ihre 4 Kinder (Mieter) durften ausziehen. Da wäre auch A oder B betroffen.
    So war's geschehen, keine Ahnung, welche Gesetze hier gebrochen werden müssen, in der Praxis hat's funktioniert.
    Also sollte es auch hier gehen
  15. Bei Zwangsversteigerungen muss man das Ganze schon auseinanderhalten

    eine Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft ist keine Zwangsvollstreckung im herkömmlichen Sinne.
    In der Regel kommt jedoch beides zusammen. Also z.B. Trennung von Partnern bei gleichzeitig verschuldetem gemeinsamen Immobilieneigentum. Durch die regelmäßig angewandte gesamtschuldnerische Haftung wird das zum hochexplosiven Einheitsbrei, an dessen Ende der zukünftige "Meistbietende" sich eines ins Fäustchen lacht.
    Die Banken tun nach meiner Erfahrung überhaupt nichts, um die Entwicklung auch nur annähernd mit Ihren "Noch"Kunden zu besprechen. Der Kontakt besteht nur noch aus der ersten Mahnung bis zur Kreditkündigung und Einleitung der Zwangsvollstreckung.
    Beteiligte Kreditnehmer sind in den meisten Fällen (bei Partnerschaftsproblemen) mit sich selbst beschäftigt und sehen die heranrollende Dampfwalze nicht. Ihnen wird später vorgeworfen werden, sie hätten sich "rechtzeitig" darum kümmern müssen.
    Es gibt aber genügend  -  auch gesetzliche  -  Möglichkeiten, seitens der beteiligten (betroffenen) Partner einzugreifen.
    Aber Achtung! Scheidungsanwälte konnten das nach meiner Erfahrung bisher nicht, da die eigentliche Aufgabe darin zu bestehen scheint, die Gegenseite möglichst wirkungsvoll in die Pfanne zu hauen. Andere sehr selten und oft unbefriedigend. Auf diesem Gebiet gibt es wenige Spezialisten, die zu finden ... viel Glück.
    Leider meldet sich Fragesteller/in nicht mehr, um genaueres zu erfahren.
    Andererseits ginge es dann schon in die Rechtsberatung. Da gibt es aber wieder jede Menge beschäftigungsloser Spezialisten, welche wüssten, wie sie an ein paar zusätzliche € kommen könnten.
    Gegen Schnäppchenjäger, welche in derartigen Fällen (menschliche und soziale Schicksale) zukünftige "Meistbietende" werden wollen, habe ich eine gesunde Abneigung, welche ich auch für Geld nicht aufgebe.
    In der Regel läuft tatsächlich fast jede derartige Zwangsversteigerung darauf hinaus, die "Opfer" final zu erledigen. Nach kaputten Seelen, Eigenleistung und eingesetztem Eigenkapital fragt dann kein ... mehr.

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