50 T€ in den Sand gesetzt!
BAU-Forum: Baufinanzierung

50 T€ in den Sand gesetzt!

Hallo,
wahrscheinlich bin ich mit meiner Frage im falschen Forum, aber ich kenne kein anderes.
Meine Cousine möchte bauen. Notarvertrag im Dez. 2004 unterschrieben mit dem mündlichen Versprechen des Bauherren, noch vor Ostern 2005 sollte es losgehen.
Bedingung im Notarvertrag, es sollten als erste Vorauszahlung 50 T€ überwiesen werden. Zunächst auf ein Treuhandkonto des Notars, der nach Prüfung der Voraussetzungen das Geld an den Bauträger überweisen sollte.
Im Mai 2005 wurde das Geld angefordert, einige Tage später hat der Notar das Geld an den Bauträger überwiesen.
Bis heute ist auf der Baustelle rein gar nichts passiert. Die Firma ist pleite. Eine andere Firma ist vor ca. 2 Monaten in deren Rechtsnachfolge eingetreten mit dem Versprechen, diese könnte auch ohne die 50 T€ die gleiche Bauleistung erbringen.
Der Bauherr (meine Cousine) müsse mit einer Unterschrift sich damit einverstanden erklären. (anfänglicher Gesamtwert des Bauvorhabens ca. 190 T€)
Jetzt kommt der Punkt. Dass die ganze Geschichte 10 Meter gegen den Wind stinkt, wird mir wohl jeder in diesem Forum versichern.
Die insolvente Firma hätte nach dem Notarvertrag den Boden für das Fundament aufbereiten müssen, was eine der Voraussetzungen für die Vorauszahlung war und definitiv nicht geleistet wurde.
Der Notar darauf angesprochen, hat gesagt, dass er nicht verpflichtet wäre "rauszfahren" um die baulichen Voraussetzungen zu überprüfen.
Ich habe im Internet gelesen, dass äußerst strenge Maßstäbe an die Notare angelegt werden, was solche Abwicklungen angeht. Kann man den Notar für das Versäumnis haftbar machen?
Der Rat der da kommt, wird wahrscheinlich heißen, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, um die Angelegenheit zu prüfen.
Ich habe einen solchen Rat gescheut, da ich weiß, ein RA kostet (viel) Geld und die Familie zahlt jetzt schon seit einem Jahr Zinsen für einen Kredit, von dem Sie nichts hat. Das Bauvorhaben wir nämlich zu 100 % finanziert.
Soll ich nun eine Empfehlung aussprechen oder nicht?!
Grüße
Marcus J
  • Name:
  • Marcus J
  1. Die einzig

    richtige Empfehlung die Sie aussprechen können ist "Anwalt befragen". Wäre übrigens zur Prüfung des ursporünglichen Vertrages schon angebracht gewesen. Hätte zwar Geld gekostet, aber die jetzt eingetretene Katastrophe wäre wohl verhindert worden.
    Die Kuh bekommen Sie nur mit RA vom Eis!
    • Name:
    • M.P.
  2. Einen Anwalt beauftragen ist die einzig richtige Entscheidung

    Foto von Hans Dittmer

    Sie haben geschrieben, dass im Kaufvertrag eine Vorauszahlung von 50.000 € vereinbart wurde. Doch es sind viele Punkte zu klären. Wie z.B. : An welche Bedingung war diese Vorauszahlung geknüpft? Wenn ja, steht diese Bedingung auch im Kaufvertrag?
    Wann genau bestand der Auszahlungsanspruch? Wie sollte der Nachweis erbracht werden? Da es hier um viel Geld geht, muss hier alles sauber aufbereitet werden. Gerade wenn Sie den Notar in Regress nehmen wollen, müssen Sie ihm nachweisen, dass er die Zahlung vertragswidrig geleistet hat. Dieses würde ich nur mit einem Anwalt abwickeln, der sich in diesem Bereich gut auskennt.
  3. Eine Rechtsberatung

    darf Ihnen aus rechtlichen Gründen hier niemand geben. aber genau das benötigen Sie. Eine Beratung beim RA zwecks Klärung der Sachlage und vor allem der Chance das Geld zurückzuholen dürfte vermutlich 200 bis 300 € kosten. Gut angelegtes Geld.
    Beste Grüße
  4. Vielen Dank für Eure Ratschläge. Ich denke, ich ...

    Vielen Dank für Eure Ratschläge. Ich denke, ich werde mich dazu durchringen und mit meiner Cousine endlich Tacheles reden. Das Problem ist, dass ihr Mann auf dem Gebiet eine Niete ist und nur sie alleine kann diesen juristischen Schlamassel halbwegs intellektuell bewältigen. Erschwerend kommt hinzu, dass sie mit zwei kleinen Kindern jetzt auch noch halbtags angefangen hat zu arbeiten, was die Sache ja nicht leichter macht. Und die Sache mit dem anderen Unternehmen, das angeblich mit 50 T€ weniger das Gleiche leisten könnte, rede ich ihr auch noch aus.

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