Verzugskosten: Was fällt hier alles drunter?
BAU-Forum: Baufinanzierung

Verzugskosten: Was fällt hier alles drunter?

Hallo,
wir haben ca. 10 Monate Verzug bei unserem Häuschen. Rechtlich ist das soweit wasserdicht, weil wir den einzugstermin im KV festgehalten haben. Der Bauträger kennt diesen Anspruch auch an.
Nun steht demnächst die Abrechnung der Verzugskosten an. Ich sehe auch Punkte wie Rechtsanwaltskosten, Zahlung von Kreditzins und Bereitstellungszins als Verzugskosten an (immerhin konnten wir das Haus in der Zeit nicht nutzen und die entsprechenden Kosten muss der Bauträger meiner Meinung nach tragen).
Gibt es denn eine Liste, bzw. besser ein Urteil auf das ich mich bei der Argumentation beziehen kann?
Vielen Dank für die Hilfe.
Gruß, Ch. Schaller
Bundesland: Bayern
  • Name:
  • Ch. Schaller
  1. Sind nicht genau dafür die Verzugskosten geplant?

    Wir haben auch eine Vertragsstrafe/Verzugskosten vereinbart. Aber eigentlich genau aus dem Grund, um Kreditzins etc. abzudecken. Oder habe ich das jetzt falsch verstanden?
  2. Wir haben im Vertrag nicht explizit Verzugskosten vereinbart ...

    Wir haben im Vertrag nicht explizit Verzugskosten vereinbart. Wir haben lediglich einen Einzugstermin vereinbart. Nach meinem Verständnis muss der Bauträger nun alle Kosten tragen, die daraus resultieren, dass er den Vertrag nicht eingehalten hat.
    Meine Frage ist daher: Welche Kosten fallen darunter? Sind Kreditzinsen und Verzugszinsen enthalten?
  3. Jetzt wird es klarer

    Also grundsätzlich würde ich mich (Laienmeinung) jetzt auf einen Streit einstellen. Wenn keine Vertragsstrafe vereinbart war, würde ich als Firma nicht zwingend freiwillig zu einer solchen Zahlung bereit sein. Generell würde ich hier alle Kosten zurechnen, die Ihnen durch den Verzug entstanden sind, also Kreditkosten. Rechtsanwalt zählt hier sicher nicht dazu. Hierzu ist es jedoch zwingend, dass sie die Firma korrekt in Verzug gesetzt haben. Ist das überhaupt geschehen?
  4. Wir haben uns nach Verzug durch einen Anwalt ...

    Wir haben uns nach Verzug durch einen Anwalt beraten lassen. Dieser hat in einem offiziellen Schreiben den Verzug festgestellt.
    Meine Argumentation ist, dass alle Kosten, die mir durch den Verzug entstehen auch vom Bauträger zu zahlen sind. Bei Verzugzinsen ist es leichter, weil die ja nur durch Verzug entstanden sind.
    Für die allgemeinen Kreditzinsen argumentiere ich so, dass ich vom Haus ja gar nichts habe solange ich nicht abgenommen habe und Kreditkosten über den vereinbarten Fertigstellungstermin bis zum Abnahmetermin daher nicht zu tragen habe.
  5. vergleichende Aufstellung

    In dem Falle würde ich mir eine Aufstellung machen, welche Kosten Haus und Wohnung theoretisch und in der Theorie verursacht hätte und nun verursacht haben. Dann wird schnell klar, was finanziell Sache ist und dies würde ich als Basis heranziehen. Ansonsten schaue mal hier:
  6. so ähnlich will ich rangehen. Danke! ...

    so ähnlich will ich rangehen.
    Danke!
  7. @Noack,

    Guten Tag, Sie irren, wenn Sie meinen, man müsste den Verzug explizit erklären. Wenn eine gesetzte Frist abläuft, ist man automatisch in Verzug  -  auch wenn es keiner "geschrieben" hat.
    Also Vorsicht ...
    Verzugskosten müssen auch nicht "vereinbart" werden. Damit würden Sie das ganze BGBAbk. aushebeln  -  und da stoßen Sie bei den Gerichten auf taube Ohren.
  8. Schon klar

    Klar ist man in Verzug, wenn die Fristen abgelaufen sind. Aber nicht jeder Bauherr ist sich automatisch der Tatsache bewusst, dass er eine Frist ordentlich setzen muss. Alles andere ist Aushandlungssache vor Gericht. Meine Sichtweise als Bauherr ist auch so, dass ich zwar mir einen schönen Anspruch für Verzug ausmalen kann, aber sofern ich den nicht vertraglich vereinbart habe, wird kaum eine Firma bereit sein, diesen einfach so rauszurücken. Und vor Gericht endet meist alles im Vergleich ...
  9. Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Stiefel

    (dafür muss man woanders 3 € in ein Phrasenschwein stecken ;-)
    Sie haben doch schon einen Anwalt. Der hat den Verzug auch schon "offiziell" festgestellt (was immer man darunter verstehen mag)
    Haben Sie denn schon mit Ihrem Bauträger geredet? Was bietet der denn an? Mit einem Schreiben des Rechtsanwalts wirft man schon mal ein Messer. Der Bauträger wird sich nicht dafür bedanken.
    Entweder Ihr Anwalt kann es, oder Sie welchseln den Anwalt. Es kann auch sein, dass Sie weitere Anwälte finden, welche es nicht können. Das ist einfach so. Aber ... es gibt auch Ausnahmen, welche die Regel bestätigen. d.h. richtig gute Anwälte. So eine Suche kann richtig teuer werden. Also selbst mit Bauträger reden und Kompromiss finden (je undeutlicher evtl. Kosten formuliert sind, desto weniger Aussichten, oder streiten = Nerven, Zeit, Geld.
  10. Vorsicht

    Foto von Martin G. Halbinger

    Nicht immer, wenn ein Termin überschritten wird, ist dafür der Vertragspartner zu belangen. Haben Sie die "Schuldanerkenntnis" schriftlich und vorbehaltlos?
    Darüber hinaus, ist es Ihre Pflicht den Schaden gering zu halten.
    ob die Kreditzinsen anerkannt werden Stelle ich mal in Frage, die längere Mietzahlung der alten Wohnung bzw. der Mietverlust (bei eigener Wohnung) dürfte unstritig sein.

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