Verkäufer will das Grundstück jetzt doch nicht verkaufen  -  Wer trägt die Notarkosten?
BAU-Forum: Baufinanzierung

Verkäufer will das Grundstück jetzt doch nicht verkaufen  -  Wer trägt die Notarkosten?

Wir hatten uns jetzt für ein Grundstück von einem privaten Verkäufer entschieden und waren beim Notar. Beide Parteien haben jetzt den Kaufvertrag zugeschickt bekommen, doch jetzt will der Verkäufer nicht mehr verkaufen. Wer trägt die Notargebühren? Beide, oder der der abspringt, oder der Käufer? In welcher Höhe fallen da welche an? Hilft eine Rechtschutzversicherung?
  • Name:
  • Schoerb
  1. Wer ist "wir"?

    Sie und Ihre Frau/Ihr Mann, oder Sie und der Verkäufer? Wie eindeutig war denn die Verkaufsabsicht? Hat der VK gesagt: Jau machen wir so, gehen se mal zum Notar und lassen einen Vertrag aufsetzen?
    Die Rechtsschutzversicherung hilft nur, wenn sie bereits abgeschlossen ist. Nachträglich bringt die gar nix.
  2. "Wir" sind meine Freundin und ich. Wegen uns ...

    "Wir" sind meine Freundin und ich. Wegen uns (Käufer) hat der Verkäufer das Grundstück neu vermessen lassen, und wir (Käufer) sind mit den Änderungs-Unterlagen vom Katesteramt zum Notar. Doch nun haben beide Parteien den Kaufvertrag, doch unser Verkäufer hat es sich anderüberlegt ... Was jetzt? Wer trägt die Notarkosten? Abgesehen davon waren wir auch schon mit dem Grundstücksgrundriss beim Architekt und haben die Planung begonnen ...
  3. Keinen Kaufvertrag, sondern Entwurf

    Sie haben nach Ihrer Schilderung keinen Kaufvertrag, sondern einen Entwurf. Können sich die Parteien nicht einigen, bleibt es beim Entwurf (der i.d.R. nichts kostet) es kommt kein Vertrag zustande.
    Ihre bisherigen Vorleistungen bzw. Vorarbeiten können Sie nur noch auf dem Konto "Allgemeine Kosten für Lebenserfahrung" verbuchen.
  4. Stimmt, der Notar hat beiden Parteien einen Entwurf ...

    Stimmt, der Notar hat beiden Parteien einen Entwurf zugesandt. Kommt es nicht zu einem Kauf, so will der Notar wirklich kein Geld für den Entwurf?
  5. Mein Notar will dafür kein Geld

    ob Ihrer welches möchte, bekommen Sie nur durch Fragen raus ;-)
  6. wenn der Notar

    Geld will, sollte es der Verkäufer nicht nur aus Gründen des fair play zahlen, sondern auch wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen, was mit "culpa in contrahendo" umschrieben wird. Der Notar hält sich sowieso nur an seinen Auftraggeber. Das ist der, der ihn mit der Erstellung des Entwurfes beauftragt hat.
  7. Wer zahlt die Notarkosten bei "geplatzem" Kaufvertrag?

    Foto von Ralf Wortmann

    Hallo "Schörb"!
    Der Notar will auch dann Geld für seinen Entwurf, wenn es nicht zum Vertragsabschluss kommt.
    Diese Kosten trägt der, der den Notar unmittelbar beauftragt hat.
    Wer immer das ist, er erhält, keine Kostenerstattung von seinen erwünschten Vertragspartner.
    Eine Rechtsschutzversicherung hilft da nicht, da sie für Rechtsprobleme, die im Zusammenhang mit einem Grundstückskauf stehen, nach den ARB (Allgemeine Rechtsschutzversicherungs-Bedingungen) nicht eintrittspflichtig ist.
    Ralf

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