Hallo, stand von euch schon einmal jemand ...
BAU-Forum: Baufinanzierung

Hallo, stand von euch schon einmal jemand ...

Hallo, stand von euch schon einmal jemand Hallo,

stand von euch schon einmal jemand vor der Frage, bauen oder Eigentumswohnung? Wenn ja, habe ich eine Frage. Ich habe die Möglichkeit mir in guter Lage in Leipzig eine Eigentumswohnung zu kaufen (die Nr. 4 der Liste:

). Da sind 70 m² für ca. 200.000 €. Das Gebäude ist ein Neubau. Die Wohnung liegt im Erdgeschoss.

Auf der anderen Seiten steht der Kauf und Ausbau von einem kleinen Haus (ca. 95 m²) auf einem 450 m² Grundstück am Stadtrand für ~ 250.000 €. Fertighaus (habe leider keinen Link für das Inserat)

Da ich natürlich selbst wissen muss, was ich will, richtet sich meine Frage auch eher in Richtung Finanzierung. Ich habe 75 k Eigenkapital. Für den Rest benötige ich eine Finanzierung. Finanziert die Bank eher ein Haus oder eher eine Eigentumswohnung? Die Eigentumswohnung hat ja eher einen Wertzuwachs (gute Lage von Leipzig). Das Haus eher einen Wertverfall. Spielt sowas überhaupt eine Rolle? Wie "ticken" hier die Banken? Bin über jede Hilfe dankbar. VG

  1. Vielleicht schon mal

    daran gedacht diese Fragen Ihrem Finanzierungsberater zu stellen?!

    Davon abgesehen: Wertentwicklungsprognosen sind wie Glaskugellesen. Sowas kann nur ein erfahrener Makler oder Wertermittler prognostizieren. Pauschalaussagen "Wertentwicklung ETW positiv / Einfamilienhaus negativ" sind Unsinn.

    Die eigentliche Entscheidung ist doch: Will ich einen Garten oder nicht?!

    Denken Sie bei einer ETW auch daran, dass Sie zusätzlich zu den Finanzierungsraten an die Bank auch immer noch Wohngeld an die WEGAbk. zahlen müssen zur Deckung von Verwaltungs-, Versicherungs-, Betriebskosten und Instandhaltungsrücklagen für die Wohnanlage.

    Weiterhin bedenken Sie bitte, dass Sie in einer WEG das machen und bezahlen müssen, was die Mehrheit der Eigentümer für sinnvoll hält. Bei einem Einfamilienhaus sind Sie ihr eigener Herr und können Kosten für Instandhaltung oder Modernisierung auch mal auf später verschieben, wenn das Geld grade mal nicht so locker sitzt.

  2. einmal und nie wieder

    Gemeint ist eine WEGAbk.! Sie müssen viele Kenntnisse über das WEG-Gesetz und Gerichtsentscheidungen haben. Sie sind abhängig von der Qualität eines Verwalters. Weiterhin müssen Sie vor einem Kauf prüfen, ob die Errichtung der Liegenschaft auch WEG-Konform erfolgt ist, d.h. was ist Gemeinschaftseigentum und was ist Sondereigentum. Gehen z.B. Ihre Versorgungsleitungen durch fremdes Eigentum. Und ganz wichtig ist: welche Kabel und Leitungen verlaufen unter dem Estrich. Dieser ist nämlich Gemeinschaftseigentum, also auch alles was darunter liegt. Weiterhin sollten Sie prüfen, ob die Pläne zum Antrag auf Teilung mit der Baugenehmigung übereinstimmt, Abweichungen bedeutet Dauerstreit. Dann kommt es auf den Brandschutz, d.h. ist Ihr Sondereigentum tatsächlich "abgeschlossen". Ist der Schallschutz eingehalten, auch das ist zu prüfen. Vor dem Kauf sollten Sie auch Einblick in die Bauabnahmen nehmen. Nach der Abnahme erfolgt die Beweislastumkehr und Sie haben die Termine und die Mängelbeseitigung an der Backe. Und auch genau prüfen, ob die Versprechungen aus dem Hochglanzprospekt eingehalten sind. Wer einmal eine WEG mitgemacht hat wird das nie wieder tun.
  3. Die Bedingungen einer Finanzierung

    müssen Sie bei mehreren Banken ausloten. Die Zeit muss sein!

    Jede Bank tickt da anders.

    Hüten Sie sich aber vor einer Finanzierung mit BSV plus Festhypothek. Das wird Ihnen wegen der "Zinssicherheit" angepriesen werden. Dafür zahlen Sie dann die Raten 2 Jahre länger. Das ist "sicher" für die Bank

  4. Hallo und erst einmal vielen Dank ...

    Hallo und erst einmal vielen Dank für die Antworten.
    Zitat: Weiterhin bedenken Sie bitte, dass Sie in einer WEGAbk. das machen und bezahlen müssen, was die Mehrheit der Eigentümer für sinnvoll hält.
    Wie läuft so etwas in der Regel ab? Und welche Teile des Gebäudes betrifft das? Doch nur den Flur und die Außenfassade oder auch Fenster und Türen?
  5. Das betrifft ...

    ALLE Teile des Gemeinschaftseigentums inkl. Garten usw. Genaueres entnehmen Sie der Teilungserklärung. Dort sollte drinstehen, was zum Gemeinschaftseigentum gehört.
    • alle Bauwerksabdichtungen (Kellerabdichtung, Balkone, Dachterrassen, etc.
    • Zu- und Abwasserleitungen (Zuwasserleitungen, Abwasserleitungen) (mindestens die Steigleitungen bis zur ersten Wohnungsabsperrung, Fallrohre, Sammel- und Grundleitungen (Sammelleitungen, Grundleitungen))
    • Heizungsanlage
    • Lüftungsanlage

    usw.

  6. grob gesagt

    Gemeinschaftseigentum ist alles, was Sie bei einem Auszug nicht mitnehmen dürfen und alles, was Sie ungefragt nicht verändern dürfen. So bleibt nur der Innenputz im Sondereigentum, den Sie ungefragt für eine Kabelverlegung schlitzen dürfen. Für alles andere werden Sie vom Verwalter und der Hausordnung gegängelt und Sie müssen zahlen wenn die Mehrheit es beschließt. Auch eine Markiese auf dem Balkon ist eine genehmigungspflichtige Gestaltung.

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