Vermögenswirksamme Leistungen & Sondertilgung
BAU-Forum: Baufinanzierung

Vermögenswirksamme Leistungen & Sondertilgung

Hallo Forumsteilnehmer,
ich möchte Sie über eine  -  mir bislang unbekannte  -  Möglichkeit der "Anlage" der VWL in Zusammenhang mit einem Annuitätendarlehen mit Sondertilgungsrecht informieren.
Dieses Jahr musste ich mich neu entscheiden, was ich mit den Vermögenswirksammen Leistungen meines Arbeitgebers (VWL) machen soll. Wenn man zur Bank geht, erzählt man einem von LVAbk., Bausparverträgen & Banksparplänen. Diese Alternativen gefielen mir nicht besonders. Da überlegte ich: wenn man die VWL in Bausparverträgen einzahlen lässt, muss es möglich sein, diese als Sondertilgung bei Annuitätendarlehen von einem Baukredit zu verwenden. Im 5-ten Vermögensbildungsgesetz steht, dass man die VWL u.a. auch für "wohnwirtschaftliche Zwecke" verwenden kann. Und genau das ist möglich! Jetzt überweist mein Arbeitgeber die 40 EUR/Monat als Sondertilgung an meine kreditgebende Bank!
Das ist meiner Meinung nach eine tolle Investition der VWL :-)
Grüße
  • Name:
  • Aldebaran
  1. Das ist bereits ein alter Hut ...

    und im Forum schon erörtert worden. Wahrscheinlich hat aber bei Ihnen (wie gerade bei mir) die Suche nicht funktioniert.
    Wenn Sie Sondertilgungen leisten können, dann geht es.
    Wenn nicht, ist die VwL Bestandteil der normalen Rate bzw. der Annuität.
  2. Doppelt hält besser:-)

    Tja,
    ich gebe es zu, dass ich vor dem Posting nicht nach dem Thema gesucht habe.
    Jetzt habe ich mal danach gesucht. Meistens wird die VWL im Zusammenhang mit BSV genannt. Sie haben einmal einen Forumsteilnehmer aufmerksam gemacht, dass man es auch als Tilgung bzw. Sondertilgung eines ganz normalen Anuitätendarlehens verwenden kann.
    Ich finde es trotzdem verblüffend, dass die Banken Einem so etwas nicht erzählen. Sie meinen immer: "Ein Bausparvertrag auf 10 Jahre, am Ende können Sie die Restschuld damit begleichen". Unverschämt!
    CU
    • Name:
    • Aldebaran
  3. Es ist für die Banken kein Geschäft..

    denn daran ist nichts verdient. Außerdem behaupte ich, dass es die meisten Bänker überhaupt nicht wissen.

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