Neubau finanzieren mit Landestreuhandstelle Hessen (LTH): Voraussetzungen, Zinsen & Alternativen?
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Neubau finanzieren mit Landestreuhandstelle Hessen (LTH): Voraussetzungen, Zinsen & Alternativen?

Guten Tag!
Wir planen einen Neubau mit 100 % Finanzierung. 185 T € sollen finanziert werden.
Folgender Finanzierungsplan: 83 T € sowie 22 T € über BHW Bausparverträge. Und 80 T € über die LTH (Landestreuhandstelle Hessen)
Die Zusage der BHW erhielten wir sofort, bei der LTH wurde ein Antrag gestellt. Jegliche Unterlagen von Finanzierung und Hausplanung waren gefordert.
Um mit dem Bau beginnen zu können, erhileten wir eine "vorläufige Zusage" der LTH, welche laut ihren Richtlinien eine "Finanzsicherheit" gibt.
Wir unterschrieben nicht nur das BHW Darlehen, sondern auch den Bauvertrag sowie den Grundstückskauf! Architektenleistung und Bodengutachten wurden bereits erbracht.
Jetzt, vier Wochen später, bekamen wir Post von der LTH, dass das Darlehen nur gewährt wird, wenn die BHW im Grundbuch mit 25 T € vom ersten Rang abtritt. Der 2. Rang mit 80 T € wäre ihnen zu risikoreich.
Die BHW will jedoch nicht vom 1. Rang abtreten, somit wird die LTH uns den Kredit entziehen.
Welche Möglichkeiten haben wir uns gegen die LTH zu wehren? Immerhin haben wir eine "vorläufige Zusage" erhalten.
In der wurde keine Bedingung eines Rangabtrittes gesetzt.
Und wie können wir unseren Bau dennoch finanzieren?
Kennt sich vielleicht jemand mit einem solchen Fall aus?
Die einzige Lösung die unser BHW-Finanzberater sieht, ist die 25 T € auf ein 2. Objekt zu sichern. Gibt es noch eine andere Lösung?
Um Ratschläge wäre ich dankbar!
MfG
Kollmann
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  • Kollmann
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    Ich beurteile die geplante Finanzierung über die Landestreuhandstelle Hessen (LTH) als eine Möglichkeit, einen Neubau zu realisieren. Es ist gut, dass bereits Zusagen von der BHW vorliegen. Die LTH bietet oft günstige Konditionen, aber es ist wichtig, die genauen Bedingungen und Voraussetzungen zu prüfen.

    Wichtige Aspekte, die ich bei der LTH-Finanzierung beachten würde:

    • Zinssatz und Zinsbindung: Vergleichen Sie die Konditionen der LTH mit anderen Anbietern.
    • Förderrichtlinien: Stellen Sie sicher, dass Ihr Neubau den Förderrichtlinien der LTH entspricht.
    • Rangstelle im Grundbuch: Klären Sie die Bedingungen für den Rangabtritt, falls erforderlich.
    • Gesamtkosten: Berücksichtigen Sie alle Kosten, einschließlich Gebühren und Nebenkosten.

    👉 Handlungsempfehlung: Holen Sie sich unabhängige Beratung von einem Finanzberater ein, um die beste Finanzierungsstrategie für Ihren Neubau zu entwickeln und die Angebote der LTH und anderer Anbieter zu vergleichen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Landestreuhandstelle Hessen (LTH)
    Die Landestreuhandstelle Hessen (LTH) ist eine staatliche Einrichtung, die zinsgünstige Darlehen für den Wohnungsbau in Hessen vergibt. Sie unterstützt insbesondere Familien und fördert den Bau und Erwerb von Eigenheimen durch günstige Finanzierungsangebote. Verwandte Begriffe: Wohnungsbauförderung, Förderdarlehen, Hessen.
    Bausparvertrag
    Ein Bausparvertrag ist ein Vertrag zwischen einer Bausparkasse und einem Bausparer, bei dem der Bausparer zunächst einen bestimmten Betrag anspart und anschließend ein zinsgünstiges Bauspardarlehen erhält. Er dient der Finanzierung von Wohnraum. Verwandte Begriffe: Bausparen, Bauspardarlehen, Ansparphase.
    Rangabtritt
    Ein Rangabtritt ist die Zustimmung eines Gläubigers (z.B. einer Bank), dass ein anderer Gläubiger (z.B. die LTH) im Grundbuch einen höheren Rang erhält. Dies ermöglicht es dem nachrangigen Gläubiger, im Falle einer Zwangsversteigerung zuerst bedient zu werden. Verwandte Begriffe: Grundbuch, Grundschuld, Nachrangigkeit.
    Darlehen
    Ein Darlehen ist ein Vertrag, bei dem ein Geldgeber (Darlehensgeber) einem Geldnehmer (Darlehensnehmer) einen bestimmten Geldbetrag zur Verfügung stellt, der zu einem späteren Zeitpunkt zuzüglich Zinsen zurückgezahlt werden muss. Es dient der Finanzierung von Investitionen oder Konsumausgaben. Verwandte Begriffe: Kredit, Zinsen, Tilgung.
    Grundbuch
    Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem alle Grundstücke und die damit verbundenen Rechte (z.B. Eigentumsverhältnisse, Belastungen) verzeichnet sind. Es dient der Rechtssicherheit im Grundstücksverkehr. Verwandte Begriffe: Eigentum, Grundschuld, Belastung.
    Finanzierungsplan
    Ein Finanzierungsplan ist eine detaillierte Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben, die im Zusammenhang mit einem bestimmten Projekt (z.B. Neubau) stehen. Er dient der Planung und Kontrolle der finanziellen Mittel. Verwandte Begriffe: Budget, Kostenaufstellung, Liquidität.
    Zinssatz
    Der Zinssatz ist der Preis, der für die Überlassung von Kapital (z.B. bei einem Darlehen) gezahlt werden muss. Er wird in der Regel als Prozentsatz des Darlehensbetrags angegeben. Verwandte Begriffe: Zinsen, Sollzins, Effektivzins.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist die Landestreuhandstelle Hessen (LTH)?
      Die Landestreuhandstelle Hessen (LTH) ist eine Einrichtung des Landes Hessen, die zinsgünstige Darlehen zur Förderung des Wohnungsbaus und zur Unterstützung von Familien anbietet. Sie vergibt Kredite zu vergünstigten Konditionen, um den Bau oder Kauf von Eigenheimen zu erleichtern.
    2. Welche Voraussetzungen müssen für eine LTH-Finanzierung erfüllt sein?
      Die Voraussetzungen für eine LTH-Finanzierung variieren, umfassen aber in der Regel den Nachweis der Förderfähigkeit (z.B. Einkommensgrenzen, Familiengröße), die Einhaltung bestimmter Bauvorschriften und die Vorlage eines vollständigen Finanzierungsplans. Es ist wichtig, die aktuellen Richtlinien der LTH zu prüfen.
    3. Was ist ein Rangabtritt im Grundbuch?
      Ein Rangabtritt im Grundbuch bedeutet, dass ein Gläubiger (z.B. die Bank) im Grundbuch seinen Rang an einen anderen Gläubiger (z.B. die LTH) abtritt. Dies kann erforderlich sein, wenn die LTH als nachrangiger Gläubiger ins Grundbuch eingetragen werden soll.
    4. Welche Alternativen gibt es zur LTH-Finanzierung?
      Alternativen zur LTH-Finanzierung sind beispielsweise Bankkredite, Bausparverträge, KfW-Förderprogramme oder private Darlehen. Es ist ratsam, verschiedene Finanzierungsoptionen zu vergleichen, um die besten Konditionen zu erhalten.
    5. Wie lange dauert die Bearbeitung eines LTH-Antrags?
      Die Bearbeitungsdauer eines LTH-Antrags kann variieren und hängt von der Vollständigkeit der Unterlagen und der aktuellen Auslastung der LTH ab. Es ist ratsam, sich frühzeitig um die Antragstellung zu kümmern und alle erforderlichen Dokumente bereitzustellen.
    6. Kann die LTH-Finanzierung mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden?
      Ja, die LTH-Finanzierung kann in der Regel mit anderen Förderprogrammen, wie z.B. KfW-Förderungen, kombiniert werden. Es ist jedoch wichtig, die jeweiligen Förderrichtlinien zu beachten und sicherzustellen, dass eine Kombination möglich ist.
    7. Was passiert, wenn die LTH den Antrag ablehnt?
      Wenn die LTH den Antrag ablehnt, sollten Sie die Gründe für die Ablehnung prüfen und gegebenenfalls nachbessern. Zudem sollten Sie alternative Finanzierungsoptionen in Betracht ziehen und sich von einem Finanzberater beraten lassen.
    8. Welche Unterlagen sind für einen LTH-Antrag erforderlich?
      Für einen LTH-Antrag sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich: Baupläne, Baubeschreibung, Finanzierungsplan, Einkommensnachweise, Grundbuchauszug, Nachweis über Eigenkapital und gegebenenfalls weitere spezifische Dokumente gemäß den Richtlinien der LTH.

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      Überblick über weitere regionale Förderprogramme für den Wohnungsbau in Hessen.
  2. LTH-Finanzierung: Eigenkapitalquote als Voraussetzung für Fördermittel

    Förderfähige Bauvorhaben
    Eine Vollfinanzierung mit Landesfördermitteln ist so gut wie nicht möglich, da die Förderbedingungen eine entsprechende Eigenkapitalquote voraussetzen. Zwar kann man hier ggf. auf Eigenkapitaldarlehen zurückgreifen, ob die Gesamtfinanzierung dann jedoch noch tragbar und vor allem günstige ist, ist zu bezweifeln.
    Bei der Bank für Infrastruktur (LTH) liegt die EKAbk.-Quote bei mindestens 10 %. Somit war Ihr Antrag/ Ihre Gesamtfinanzierung von Beginn an nicht genehmigungsfähig.
    Eine vorläufige Zusage ist keine endgültige Zusage. Sie ermöglicht Ihnen lediglich mit den Investitionsvorhaben vor Förderzusage beginnen zu können, ohne sich den Anspruch auf Fördermittel zu verwirken. Die LTH hat Sie, wenn auch vielleicht nur im "Kleingedruckten", auf die verbundenen Risiken des sofortigen Baubeginns vor endgültiger Zusage hingewiesen.
    Die Bausparkassen finanzieren i.d.R. bis 72/80 % der realistischen Gestehungskosten. Somit ist eine auch nur anteilige Vorrangeinräumung der LTH durch das BHW nicht möglich.
    Was können Sie tun? Prüfen Sie, ob Ihr Darlehensvertrag mit dem BHW eine Ausstiegsklausel bei Fördermittelverweigerung enthält. Ist dem so, sollten Sie eine vernünftige solide Vollfinanzierung neu planen. Andernfalls sollten Sie von einem erfahrenen Finanzierungsspezialisten ein Eigenkapitalbeschaffungsdarlehen in Höhe der geforderten Quote der LTH prüfen lassen. Diese Darlehen sind zwar Aufgrund der Laufzeitenbeschränkung und Aufgrund des Ausfallrisikos und den damit verbundenen Zinsaufschlägen teurer, jedoch immer noch besser als das gesamte Projekt mit Pferdefuß sterben zu lassen. 25 t€ kosten überschlägig 270/300 €. Die Fördermittel der LTH werden dann um 25 t€ gekürzt und die Förderbedingungen sind sodann auch erfüllt.
    Fazit: Eine Vollfinanzierung weist einige sehr wichtige Besonderheiten auf und erwartet fundierte Fachkenntnis. "So schnell nebenbei" ist sie nicht gemacht. Wer eine Vollfinanzierung plant sollte daher auf Spezialisten zurückgreifen.
  3. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026

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    Neubau finanzieren mit LTH Hessen: Voraussetzungen & Alternativen

    💡 Kernaussagen: Die Finanzierung eines Neubaus über die Landestreuhandstelle Hessen (LTH) erfordert in der Regel eine Eigenkapitalquote. Eine Vollfinanzierung durch Landesfördermittel ist kaum möglich. Alternativ können Eigenkapitaldarlehen in Betracht gezogen werden, wobei die Tragbarkeit und Wirtschaftlichkeit der Gesamtfinanzierung geprüft werden muss. Die Bank für Infrastruktur (LTH) setzt eine Eigenkapitalquote von mindestens 10 % voraus.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Wie im Beitrag LTH-Finanzierung: Eigenkapitalquote als Voraussetzung für Fördermittel erläutert, ist eine Vollfinanzierung über die LTH aufgrund der Förderbedingungen nahezu ausgeschlossen. Beachten Sie die Anforderungen an die Eigenkapitalquote.

    âś… Zusatzinfo: BHW Bausparverträge können als Teil der Finanzierung dienen, wie im ursprünglichen Finanzierungsplan des Fragestellers vorgesehen. Die Zusage der BHW wurde schnell erteilt, während die LTH eine detaillierte Prüfung der Unterlagen verlangt.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie alternative Finanzierungsmodelle und berücksichtigen Sie die notwendige Eigenkapitalquote für die LTH-Finanzierung. Lassen Sie sich von einem Finanzberater zu den verschiedenen Optionen beraten, um die beste Finanzierung für Ihren Neubau zu sichern. Achten Sie auf die Konditionen und Zinsen der verschiedenen Darlehen, um eine tragbare Gesamtfinanzierung zu gewährleisten.

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