Eigenheimzulage bei zukünftiger Überschreitung der Einkommensgrenzen
BAU-Forum: Baufinanzierung
Eigenheimzulage bei zukünftiger Überschreitung der Einkommensgrenzen
Wird für die Eigenheimzulage nur einmalig die Einkommensgrenze - also die Summe der positiven Einkünfte der letzten zwei Jahre überprüft - und zwar bei Antragstellung? Oder findet diese Überprüfung jährlich statt. Kann es also sein, dass der Antrag für das kommende Jahr bewilligt, bspw. jedoch in zwei Jahren die Zulage wieder entfällt da die Einkommensgrenzen überschritten wurden?
In meinem konkreten Fall ist meine Frau momentan in Erziehungsurlaub, sodass wir die Einkommensgrenzen in den letzten zwei Jahren nicht überschritten haben. Nächstes Jahr fängt meine Frau jedoch wieder an zu arbeiten und wir werden die Grenzen vermutlich überschreiten.
In meinem konkreten Fall ist meine Frau momentan in Erziehungsurlaub, sodass wir die Einkommensgrenzen in den letzten zwei Jahren nicht überschritten haben. Nächstes Jahr fängt meine Frau jedoch wieder an zu arbeiten und wir werden die Grenzen vermutlich überschreiten.
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Eigenheimzulage-Höhe bleibt
es findet, so meine Laienmeinung, KEINE erneute Prüfung der Einkommensverhältnisse statt. Wie genehmigt, so gezahlt.
Gruß -
Nur einmalige Prüfung für Eigenheimzulage
Mein Steuerberater sagt: geprüft wird einmalig das Einkommen für die zwei genannten Jahre, das ist entscheidend für die Bewilligung. Wenn bewilligt hat das Einkommen der Folgejahre keine Auswirkung mehr.