Anschlussfinanzierung durch Bausparvertrag
BAU-Forum: Baufinanzierung

Anschlussfinanzierung durch Bausparvertrag

Hallo,
zunächst einmal: wir sind relative Laien was die Finanzierung angeht. Daher würde ich das, was und unsere Bank vorschlägt gerne hier hinterfragen lassen.
Wir haben gerade einen Darlehensvertrag mit 5,10 % eff. Zinssatz, 15 Jahre Zinsfestschreibung und Restschuld von ca. 84.000 € unterschrieben. Die Restschuld hoffen wir durch Sondertilgungen reduzieren zu können, aber garantieren können wir das nicht.
Wir sind beide Arbeitnehmer mit Anspruch auf ca. 27 € VWL. Die Bank hat uns geraten, diese plus einer Zulage von 40 € monatlich in einen Bausparvertrag einzuzahlen, der bei 50 % Ansparsumme und entsprechender Tilgungsrate einen Zinssatz von 1,95 % nom. in 15 Jahren garantiert. Das klingt zunächst verlockend. Aber ist es auch sinnvoll?
Ziel ist es hauptsächlich, die VWL sinnvoll zu nutzen; Zulagen und Prämien können wir bei unserem Einkommen momentan vergessen. Gibt es hier andere (bessere) Möglichkeiten, die der Baufinanzierung zugute kommen und die VWL mit einschließen?
Vielen Dank!
  1. Super Gau für das Guthaben

    Hallo,
    andere mögen anderer Meinung sein aber ich bin der Meinung wenn Sie Ihr Geld 15 Jahre lang in einen Bausparvertrag einzahlen, in dem Sie nicht einmal die staatliche Förderung erhalten, gleicht das bei den jämmerlichen Guthabenszinsen von einem oder 1,5 % einem Super-Gau für Ihr erspartes Geld. Das können Sie genauso gut in den Gulli werfen, da die Inflation schon höher ist, als der Ertrag.
    Die von Ihnen erwähnte Ansparrate von 2* 67 € reicht auch nicht aus, um die Restschuld vollständig abzulösen. Sie müssen also trotzdem den dann gültigen Zinssatz für den Rest in Kauf nehmen.
    Ich würde Ihnen folgendes Raten:
    Entweder Sie investieren die 1.600 € in jährliche Sondertilgungen, oder Sie sparen den genannten Monatsbetrag mit einem Fondsparplan 15 Jahre an, auf dem Sie übrigens auch die VWL einzahlen können, und tilgen am Ende der Zinsbindung einen Großteil der Restschuld auf einen Schlag.
    Zum Thema Niedrigzinsvariante und tatsächlicher Zinssatz:
    Man hat errechnet, dass der tatsächliche Zinssatz bei den 1,95 % Offerten der Bausparkassen deutlich über 5 % liegt. (Quelle Capital 10.2006)
    Ich denke, das sagt alles.
    beste Grüße
  2. packen Sie die VWL direkt mit zur Rate

    dann haben Sie eine Verzinsung in Höhe Ihres Kreditzinses.
  3. VWL zur Rate

    Kann man die VWL vom Arbeitgeber denn direkt zur Abzahlung nutzen? Das wäre natürlich die beste Variante.
    Oder rechnet es sich in diesem Fall auf die VWL vom Arbeitgeber zur Finanzierung zu verzichten?
    Die 27 € VWL + 40 € fallen für jeden von uns an. Damit sollten wir jeweils die 50 % Ansparrate erreichen um das Darlehen zu erhalten. Rein rechnerisch würde das laut der Bank reichen.
  4. Mit der Glaskugel zu raten ist nicht so ganz meine Stärke

    aber die VWL kann man tatsächlich direkt zur Tilgung von Krediten verwenden. Den Bausparvorschlag schau ich mir gar nicht erst an, da bisher schon nicht so prickelnd. Der Vorschreiber hatte ja schon angedeutet, welche tatsächliche Effektivverzinsung am Ende dabei rüberkommt. Zuerst ewig lang zu Nullkommanix ansparen und dann rasend schnell bei schnuckeligen 1,95 % (Pseudo-Zins die Schuld zu tilgen. Das sind alles nur optische Manöver. Die beste Finanzierung ist bisher immer noch die "scheinbar" Langweiligste. Schnell und hoch tilgen. Also auch mit VWL. Wobei es ja hier zig Varianten gibt. Ob nun voll vom Arbeitgeber gewährt, nur zum Teil, oder mit mehr oder minder hohem Eigenanteil. Ist egal. Tilgung wirkt Wunder.
  5. wie geht das mit der VWL?

    zur Ergänzung (zu 2.):
    Die Möglichkeit, ein Darlehen direkt mit Hilfe von VWL abzuzahlen ist relativ wenig bekannt, aber durchaus empfehlenswert, entweder als Sondertilgung oder direkt per Zuschuss zur monatlichen Rate. Es lohnt sich vor allem bei älteren Darlehen mit hohen Zinssätzen.
    Wenn jedoch die vermögenswirksamen Leistungen direkt ins Darlehen fließen sollen, dann muss man
    a) dies dem Arbeitgeber bekannt machen. Dazu benötigt dieser die Darlehensnummer (und sonstige Daten zur Bankverbindung natürlich).
    b) mit der Darlehens-Bank klären, ob eine Sondertilgung überhaupt möglich ist, denn das ist die eleganteste Lösung. oder ...
    c) falls keine ST möglich, die vermögenswirksamen Leistungen auf das eigene Konto zahlen lassen und dann mit der monatlichen Rate verrechnen. Dazu ist allerdings eine Bescheinigung der Bank notwendig, sinngemäß: " ... dass eine direkte Tilgung nicht möglich ist. "
    MfG H.B.
  6. Vielen Dank!

    Die Möglichkeit mit VWL direkt zu tilgen kannten wir tatsächlich bisher noch nicht.
    Wir werden das mit dem Darlehensgeber abklären.
  7. über Sondertilgung oder in der monatlichen Rate?

    Hallo,
    nach ein paar Gesprächen haben wir folgende Erkenntnisse gewonnen:
    • unsere Arbeitgeber sehen darin kein Problem, wir sollen ihnen ein Konto mitteilen auf das überwiesen wird
    • die monatliche Rate wird von unserem Konto per Lastschrift eingezogen und ist über Vertrag bereits festgelegt
    • die VL reichen nicht aus um die jährliche Mindest-Sondertilgung zu erreichen

    So weit ich das verstanden habe, ist es nicht möglich, die VL für die monatliche Rate einzusetzen (und den eigenen Beitrag entsprechend zu senken) wg. dem Vertrag und dem Lastschriftverfahren.
    Bleiben folgende Fragen:
    Sind diese Infos so weit korrekt?
    Was passiert z.B. wenn die VL + eigene Mittel in einem Jahr nicht ausreichen für eine Sondertilgung?
    Bleiben die VL dann liegen bis die Mindest-Sondertilgung in einem der nächsten Jahre erreicht ist?
    Oder müssten wir in diesem Fall gezwungenermaßen jedes Jahr eine Sondertilgung tätigen um die VL bestimmungsgemäß einzusetzen?
    Wäre schön wenn jemand Licht ins Dunkel bringen könnte bevor ich mich mit der Bank in Verbindung setze. Ganz ohne Argumente / Wissen gehe ich ungern in solche Gespräche.
    Wenn das zu viel verlangt ist (ernsthaft, ich kann verstehen dass man mit solchen Infos auch Geld verdienen kann / möchte), versuchen wir uns selbst durchzukämpfen :-)

  8. Zur Entschuldung eingesetzte VWL ...

    müssen nicht zwingend direkt oder zusätzlich auf das Darlehenskonto überwiesen werden. Wenn sie auf das Konto eingehen, von dem die Darlehensrate abgebucht wird, ist dem Gesetz Genüge getan (§ 3 Abs. 3 VermBG). Die Bank ist bei diesem Vorgang allenfalls dann tangiert, wenn der Arbeitgeber eine Bescheinigung verlangt, dass die VWL zur Tilgung verwendet werden  -  also dass damit die monatliche Annuität quasi "mitgespeist" wird. Also nennen Sie dem Arbeitgeber einfach dieses "Belastungskonto" und holen Sie  -  falls es überhaupt verlangt wird  -  die entsprechende Bestätigung bei der Bank.
  9. Bank lehnt Ausstellung der Bestätigung ab

    Hallo,
    nach mehreren Telefonaten und Diskussionen per E-Mail und Brief hat mir die Bank soeben abschließend mitgeteilt, dass sie keine Bestätigung ausstellt.
    (Darf man das Institut hier nennen? Es ist eine durchaus bekannte deutsche Internetbank ...)
    Mein Arbeitgeber verlangt aber eine Bestätigung, sonst überweist er die VL nicht direkt an mich.
    Es sieht also so aus, dass ich die VL nicht direkt für die Annuität verwenden kann. Daher würde ich gerne noch mal die Einschätzung der Experten einholen:
    Wohin mit den VL?
    Bausparvertrag um das Geld zu parken und evtl. auf niedrige Zinsen für die Anschlussfinanzierung zu setzen (15 Jahre Zinsbindung) oder Fondssparplan und nach 7 Jahren mit dem überschaubaren Betrag tilgen (jährlich ohne Gebühren möglich)?
    (Zulagenberechtigt bin ich Aufgrund des Einkommens nicht.)
    Alles was ich über die VL hinaus im Monat "übrig" habe, würde ich eigentlich gerne direkt in die Sondertilgung stecken.
    Vielen Dank & Viele Grüße,
    Heike
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    • Heike

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