Grunderwerbsteuer Ausbauhaus: Fällt Steuer auch auf Ausbau-Leistungen an?
BAU-Forum: Baufinanzierung

Grunderwerbsteuer Ausbauhaus: Fällt Steuer auch auf Ausbau-Leistungen an?

Hallo,
wir werden wohl auch GrdErwSt auf's Haus zahlen müssen, da wir
den Kaufvertrag über ein Ausbauhaus vor Grundstückserwerb unterzeichnet haben. Dabei sollte es ja nur eine Preisreservierung
sein und das Grundstück hatten wir auch schon vorher reserviert.
Bei Reservierung hatten wir noch keinerlei Planung, aber das interessiert das FA sicher nicht. Naja, da wir bald bauen wollen,
spräche der zeitliche Zusammenhang eh gegen uns, auch wenn
Massa uns hierüber aufgeklärt hätte ...
Nun zur Frage:
Im Massa-Kaufvertrag steht:
Zusatzleistungen: Bodenplatte, Holztreppe, Dämm- und Beplankungspaket = Gesamtpreis 76759,00 €.
Worauf ist nun zusätzlich zum Grundstück noch die Steuer zu
entrichten? Das Haus wird komplett in Eigenleistung und örtliche Handwerker ausgebaut. Dazu kommt noch eine Doppelgarage
und die Außenanlagen. Mal angenommen, der Objektwert ohne
Grundstück beträgt dann ca. 140000 €, ist dann auf diesen
Wert noch die zusätzliche Steuer zu entrichten oder nur auf
den Kaufpreis von 76759?
Noch ein Wort an die Finanzbehörden:
Mensch, was glaubt Ihr, wie vielen Leuten Ihr die Finanzierung
kippt, weil die meisten davon ausgehen, dass die Grunderwerbsteuer auf's Haus nicht anfällt, wenn man das Grundstück separat
erwirbt.
Dabei muss doch ganz klar nach der neuen Regelung jeder, der
auf normalem Weg ein Haus baut, die Grunderwerbsteuer voll
abführen. Wer kauft sich schon ein Grundstück und sagt sich
in 2 Jahren: "Mensch, ich könnte da ja mal ein Haus drauf bauen".
Man gewinnt den Eindruck, dass der Konkurs von Bauherren
billigend in Kauf genommen wird, Hauptsache man zieht die
Steuer unauffällig und ohne größeren öffentlichen Widerstand
ein. Es sollte ganz klar formuliert werden: "3.5 % auf Alles,
Ausnahmen sind folgende". Glücklicherweise haben wir rechtzeitig
von dem Umstand erfahren und konnten das in der Finanzierung
berücksichtigen.
Otten.
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

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    🔴 Kritisch: Unklare Vertragsgestaltungen können zu einer höheren Grunderwerbsteuer führen. Lassen Sie den Vertrag daher unbedingt von einem Fachmann prüfen.

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    Ich verstehe, dass Sie unsicher sind, ob die Grunderwerbsteuer auch auf die Ausbauleistungen Ihres Ausbauhauses anfällt. Grundsätzlich gilt: Die Grunderwerbsteuer bemisst sich nach der Gegenleistung für den Erwerb eines Grundstücks.

    🔴 Gefahr: Wenn der Kaufvertrag über das Ausbauhaus vor dem Grundstückserwerb unterzeichnet wurde und eine wirtschaftliche Einheit mit dem Grundstück bildet, kann die Grunderwerbsteuer auf den Gesamtpreis (inklusive Ausbauleistungen wie Bodenplatte, Holztreppe, Dämmung etc.) anfallen.

    Ich empfehle Ihnen, den Kaufvertrag und die Umstände der Reservierung von einem Fachanwalt für Steuerrecht oder einem Steuerberater prüfen zu lassen. Dieser kann beurteilen, ob es Gestaltungsmöglichkeiten gibt, um die Steuerlast zu reduzieren oder ob Ausnahmen greifen.

    Es ist wichtig, dass Sie sich nicht auf mündliche Zusagen verlassen, sondern alle Vereinbarungen schriftlich festhalten. Klären Sie mit dem Finanzamt, wie die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer in Ihrem Fall konkret aussieht.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie Ihren Kaufvertrag umgehend von einem Steuerberater oder Fachanwalt prüfen, um die Höhe der Grunderwerbsteuer korrekt zu ermitteln und mögliche Einsparpotenziale zu identifizieren.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Grunderwerbsteuer
    Eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts anfällt. Sie ist eine Landessteuer und wird auf den Kaufpreis oder den Wert des Grundstücks erhoben.
    Verwandte Begriffe: Grundstück, Kaufvertrag, Steuerbescheid, Finanzamt
    Ausbauhaus
    Ein Haus, das in einem Rohbauzustand geliefert wird und vom Käufer selbst ausgebaut wird. Der Leistungsumfang des Herstellers beschränkt sich auf die Erstellung der Gebäudehülle.
    Verwandte Begriffe: Rohbau, Bausatzhaus, Fertighaus, Eigenleistung
    Kaufvertrag
    Ein Vertrag, der den Kauf einer Sache, z.B. eines Grundstücks oder Hauses, regelt. Er enthält die wesentlichen Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer, wie z.B. Kaufpreis, Zahlungsbedingungen und Übergabetermin.
    Verwandte Begriffe: Vertragsrecht, Eigentumsübertragung, Notar, Auflassung
    Grundstückserwerb
    Der Erwerb des Eigentums an einem Grundstück. Dies erfolgt in der Regel durch einen Kaufvertrag und die Eintragung des Eigentumsübergangs im Grundbuch.
    Verwandte Begriffe: Eigentum, Grundbuch, Auflassungsvormerkung, Notar
    Bemessungsgrundlage
    Die Grundlage, auf der eine Steuer berechnet wird. Bei der Grunderwerbsteuer ist dies in der Regel der Kaufpreis des Grundstücks oder der Wert des Grundstücks.
    Verwandte Begriffe: Steuer, Steuerberechnung, Wertgutachten, Verkehrswert
    Finanzamt
    Eine Behörde, die für die Verwaltung und Erhebung von Steuern zuständig ist. Das Finanzamt ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Grunderwerbsteuer.
    Verwandte Begriffe: Steuererklärung, Steuerbescheid, Steuerberater, Steuerrecht
    Eigenleistung
    Arbeiten, die der Käufer eines Hauses selbst erbringt, um Kosten zu sparen. Eigenleistungen können z.B. beim Ausbau eines Hauses erbracht werden.
    Verwandte Begriffe: Muskelhypothek, Handwerker, Baukosten, Bauzeit

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist die Grunderwerbsteuer?
      Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts anfällt. Sie wird vom jeweiligen Bundesland erhoben und ist ein Prozentsatz des Kaufpreises oder des Verkehrswerts des Grundstücks.
    2. Wie wird die Grunderwerbsteuer berechnet?
      Die Grunderwerbsteuer wird auf Basis der Gegenleistung für den Erwerb des Grundstücks berechnet. Das ist in der Regel der Kaufpreis. Es können aber auch andere Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb stehen, in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden.
    3. Was bedeutet "wirtschaftliche Einheit" im Zusammenhang mit der Grunderwerbsteuer?
      Eine wirtschaftliche Einheit liegt vor, wenn der Erwerb des Grundstücks und die Errichtung eines Gebäudes (z.B. Ausbauhaus) eng miteinander verbunden sind. In diesem Fall kann die Grunderwerbsteuer auf den Gesamtpreis, also inklusive der Baukosten, anfallen.
    4. Kann man die Grunderwerbsteuer umgehen oder reduzieren?
      Es gibt Gestaltungsmöglichkeiten, um die Grunderwerbsteuer zu reduzieren, z.B. durch den gesonderten Ausweis von beweglichen Gegenständen im Kaufvertrag oder durch eine geschickte Vertragsgestaltung. Dies sollte jedoch immer mit einem Steuerberater oder Fachanwalt abgestimmt werden.
    5. Was passiert, wenn ich die Grunderwerbsteuer nicht zahle?
      Wenn die Grunderwerbsteuer nicht gezahlt wird, kann das Finanzamt Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten. Außerdem kann die Eintragung des Eigentumsübergangs im Grundbuch verweigert werden, bis die Steuer bezahlt ist.
    6. Fällt Grunderwerbsteuer auch auf Eigenleistungen beim Ausbauhaus an?
      Nein, auf Eigenleistungen fällt keine Grunderwerbsteuer an, da diese keine Gegenleistung im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes darstellen. Allerdings ist es wichtig, dass die Eigenleistungen klar von den übrigen Leistungen im Vertrag abgegrenzt sind.
    7. Was ist der Unterschied zwischen Grundstückserwerb und Hauserwerb bezüglich der Grunderwerbsteuer?
      Beim reinen Grundstückserwerb wird nur der Wert des Grundstücks besteuert. Beim Hauserwerb, der in der Regel den gleichzeitigen Erwerb von Grundstück und Gebäude umfasst, wird der Gesamtwert besteuert.
    8. Welche Rolle spielt der Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses für die Grunderwerbsteuer?
      Der Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses ist entscheidend, da er den Zeitpunkt des Entstehens der Steuerpflicht bestimmt. Wenn der Kaufvertrag über das Haus vor dem Grundstückserwerb abgeschlossen wurde, kann dies dazu führen, dass die Grunderwerbsteuer auf den Gesamtpreis anfällt.

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      Welche zusätzlichen Kosten fallen neben dem Kaufpreis an?
  2. Grunderwerbsteuer: Auslegung bei Bauträgerverträgen

    Bin kein Baurechtexperte, aber
    soweit ich die Gesetzgebung und deren neuerliche Auslegung des BGH verfolgt habe sieht es so aus:
    Grunderwerbssteuer auf Grundstück und evtl. zum Zeitpunkt des Kaufes vorhandene Bauten darauf. Bei Bauträgerverträgen (um so etwas scheint es sich bei Ihnen zu handeln?) wird das auch von den Finanzämtern (und  -  gerichten) so ausgelegt, dass Grundstück und darauf zu errichtendes Gebäude in engem Zusammenhang stehen, also die Grunderwerbssteuer auf beides gezahlt werden muss. Dabei wird aber von den Vertragssummen ausgegangen, in Ihrem Fall dürften dass Grundstückspreis + Rohbau, also dass, was Sie mit dem Bauträger vereinbart haben, sein.
    Sicherheitshalber würde ich aber einen auf Baurecht spezialisierten RA befragen. Das kostet garantiert weniger Geld, als im Nachhinein dem FiAmt zu viel zu berappen.
    Hab da auch was zum nachlesen für Sie gefunden:

    oder

    vielleicht hilft es etwas weiter.
    viel Glück im neuen Jahr.

  3. Grunderwerbsteuer: Verbindung Hausprojekt & Grundstück entscheidend

    Ok, danke, wir haben ja schon viel gelesen ...
    Ok, danke,
    wir haben ja schon viel gelesen. Die Links waren uns schon bekannt. Die Grunderwerbsteuer auf das Haus müssen wir sicher
    zahlen.
    Grundstück + Wert laut Kaufvertrag denke ich auch.
    Auf der anderen Seite wird ja die steuerliche Verbindung
    zwischen "Hauspojekt" (nicht nur Kaufvertrag) und Grundstück
    herbeigeführt. Somit wird das Finanzamt versuchen, auf den
    zukünftigen Wert des Objektes abzustellen. Weil ja auch hier
    schon bekannt war, wie das Grundstück genutzt und bebaut wird.
    Ob und wie bebaut wird, also mit Heizung, Elektro etc. war ja
    dann auch schon festgelegt bei Grundstückserwerb.
    Ist natürlich überhaupt nicht nachzuvollziehen, wie man das
    mit dem Erwerb des Grundstückes in Verbindung bringen will.
    Und wenn die Enkel in 80 Jahren ein neues Haus auf dem Grund-Stück errichten, war das ja auch schon bei GrundStückskauf
    abzusehen => Grunderwerbsteuer (25 %). Naja, was rege ich mich
    auf, man gewöhnt sich ja langsam dran.
    Aber hier haben doch schon einige ein Ausbauhaus gebaut, die
    sicher auch auf das Haus GrdErwSt zahlen mussten, weil z.B.
    das Grundstück auch über den Haushersteller kam. Da müssten
    doch schon einige Erfahrungen zum angesetzten Wert des Hauses
    gemacht worden sein.
    Grüße,
    Otten.
  4. Finanzierung Ausbauhaus: GESt als kritischer Faktor!

    Wenn Ihre Finanzierung wegen 4.900 € GESt kippt
    sollten Sie besser die Finger davon lassen, auch wenn Sie 15.000 € mehr bei heutigen Zinssätzen nicht stemmen können heißt es Finger weg. Schon oft hier erwähnt, die Summe aus Zins und Tilgung sollten minimal 8 % idealer Weise 9 % betragen (können). Nur wenn Sie das darstellen können, sollten sie wirklich finanzieren. Schauen Sie, Anfang der 90er Jahre lagen Zinssätze um die 8 % im Bereich des normalen, zzgl. 1 % Tilgung versteht sich. Machen sie heute Ihre Finanzierung für 10 Jahre fest und in 10 Jahren sind die Zinsen wieder da, wo sei Anfang der 90er waren, zahlen Sie ca. 300 € pro Monat mehr für Ihre Finanzierung. Wenn nicht sind Sie in 12 Jahren Kandidat für die Zwangsversteigerung.
  5. Grunderwerbsteuer: Kostenübersicht für Bauherren wichtig!

    Völlig am Thema vorbei! Wie geschrieben, haben wir ...
    Völlig am Thema vorbei!
    Wie geschrieben, haben wir auch diese Eventualität in der
    Finanzierung mit berücksichtigt. Sie können sich also vorstellen, dass ansonsten sicher alle Kosten großzügig bemessen wurden und genügend Reserven eingerechnet wurden.
    Hätten sie mal richtig gelesen. Es ging hier auch um den Schutz
    der vielen Anderen, die eben nicht alle Kosten im Blick haben
    und für die meinsten ist diese zusätzliche Belastungsmöglichkeit
    sicher völlig neu. Es gibt Bauherren, die kaufen ein Grundstück
    für 40000 € und bauen ein Haus für 300000 € drauf. Auch
    wenn genügend Reserven vorhanden sind und der Rest wie so oft,
    dann am Ende gerne noch aufgebraucht wird, so wären eine Nach-Belastung mit GrdErwSt i.H.v. 10000 € in dem Fall einige
    Zeit später sicher kein Pappenstiel.
    Mir persölich geht mir nur darum, ob noch 3000 € für die
    Grunderwerbsteuer zusätzlich berücksichtigt werden müssen.
    Es soll halt nur das Notwendige finanziert werden und der Rest
    über das EKAbk. laufen. Wäre ja dumm, zu viel zu finanzieren und
    dann Zinsen darauf zu zahlen.
    Sich ein genaues Bild über die Kosten zu machen ist ja wohl
    angebracht. Wieviel Reserven man auf der Basis zusätzlich
    einplant, bleibt dann jedem selbst überlassen.
  6. Info: Finanzamt entscheidet über Grunderwerbsteuer

    Wieder nen netter anonymer Schlaumeier
    Frage hier nicht wenn Du eh alles besser weißt oder frag das Finanzamt, die setzen fest, nicht wir hier im Forum, schönen Abend noch ...
  7. Grunderwerbsteuer: Kostenübersicht für Bauherren wichtig!

    Völlig am Thema vorbei! Wie geschrieben, haben wir ...
    Völlig am Thema vorbei!
    Wie geschrieben, haben wir auch diese Eventualität in der
    Finanzierung mit berücksichtigt. Sie können sich also vorstellen, dass ansonsten sicher alle Kosten großzügig bemessen wurden und genügend Reserven eingerechnet wurden.
    Hätten sie mal richtig gelesen. Es ging hier auch um den Schutz
    der vielen Anderen, die eben nicht alle Kosten im Blick haben
    und für die meinsten ist diese zusätzliche Belastungsmöglichkeit
    sicher völlig neu. Es gibt Bauherren, die kaufen ein Grundstück
    für 40000 € und bauen ein Haus für 300000 € drauf. Auch
    wenn genügend Reserven vorhanden sind und der Rest wie so oft,
    dann am Ende gerne noch aufgebraucht wird, so wären eine Nach-Belastung mit GrdErwSt i.H.v. 10000 € in dem Fall einige
    Zeit später sicher kein Pappenstiel.
    Mir persölich geht mir nur darum, ob noch 3000 € für die
    Grunderwerbsteuer zusätzlich berücksichtigt werden müssen.
    Es soll halt nur das Notwendige finanziert werden und der Rest
    über das EKAbk. laufen. Wäre ja dumm, zu viel zu finanzieren und
    dann Zinsen darauf zu zahlen.
    Sich ein genaues Bild über die Kosten zu machen ist ja wohl
    angebracht. Wieviel Reserven man auf der Basis zusätzlich
    einplant, bleibt dann jedem selbst überlassen.
  8. GrdErwSt: Finanzierungsspielraum vs. Fachfragen klären

    Über meinen eigenen Finanzierungsspielraum weiß ich nun wirklich ...
    Über meinen eigenen Finanzierungsspielraum weiß ich nun
    wirklich besser Bescheid. I. S GrdErwSt dagegen jedoch nicht.
    ... und wenn ich frage: "Was kostet ein Dachfenster? ", dann
    erwarte ich im Bauforum keine Antwort "Frag den Dachdecker"
    und "wenn Du dir darüber schon Gedanken machen musst, lass
    Dein Bauvorhaben lieber gleich ... ".
    Naja, hat keinen Sinn, ich rechne mal mit Maximum.
    Trotzdem, vielen Dank an die Anderen, die sich Mühe gegeben
    haben.
    Tschau, Otten (anonym aus steuerlichen Gründen
  9. Steuer-Tipp: Vor Vertragsabschluss informieren!

    Was soll m an dazu sagen,
    Herr Jähn hat Recht!
    Auch sein Beitrag ging an die vielen (hofft man zumindest) Leser, die sich über die Finanzierung nicht im klaren sind.
    Und wer nicht weiß, auf was er Steuern bezahlen soll, ist gut beraten, sich VOR der Unterschrift unter den Vertrag schlau zu machen.
    Guten Rutsch ...
  10. Grunderwerbsteuer Ausbauhaus: Konstellation entscheidend

    Also gut ... Herr Jähn hat ja auch ...
    Also gut ... Herr Jähn hat ja auch Recht. Ich bewege mich ja auch
    in dem von Ihm angesprochenen Rahmen, was Tilgung angeht. Wenn
    bei jeder Kostenfrage mit diesem Standardtext geantwortet wird,
    dann ist das auch richtig, wenn auch nicht hilfreich.
    Hier geht es doch um was ganz anderes:
    niemand weiß genau, was in dieser Konstellation auf Ihn zukommt und das hätte ich gerne aufgeklärt. An das FA möchte ich
    mich in der Frage natürlich nicht so gerne wenden, weil nach
    Telefonaten mit anderen Ausbauhaus-Bauern (was'n Wort) hier
    bisher wohl noch nichts gefordert wurde. Allen war diese Neuerung jedoch völlig unbekannt. Und es gibt Fälle in denen das
    FA nach Jahren noch die Möglichkeit prüft.
    Ich muss mich auch sehr wundern, dass diese Vorgehensweise
    des Gesetzgebers mittlerweile in Deutschland wohl niemanden
    mehr groß stört. Da wird einfach alles als Selbstverständlich
    hingenommen. Da wird nicht mal versucht, sich mit auseinanderzusetzen, sondern gesagt: "Erhöhe doch die Finanzierung".
    Aber ich lass es jetzt mal gut sein (ein Glück, oder?)
    Tschau,
    Otten.
  11. GESt-Festsetzung: Fragebogen wahrheitsgemäß ausfüllen!

    Na, ich dann noch mal
    Haben Sie schon eine Festsetzung zur GESt? Haben Sie den Fragebogen vom FA vorliegen. Füllen Sie Ihn wahrheitsgemäß aus, wie auch in der Ausgangsfrage beschrieben. Interessant ist auch die wirtschaftliche Verflechtung. Wenn der Massa-Verkäufer nicht der Grundstücksverkäufer war und Haus- und Grundstücksverkäufer (Hausverkäufer, Grundstücksverkäufer) nicht wirtschaftlich miteinander verflochten sind, sollten die Chancen gut stehen, eventuell nur aufs Grundstück GESt bezahlen zu müssen, .
    Lassen Sie sich den Fragebogen unbedingt zukommen (es gibt einen), kurz, wahrheitsgemäß beantworten, ggf. noch Angebot anderer Hausanbieter dazulegen die nach Grundstücksreservierung eingeholt wurden, wenn noch existent. Und dann wartet mal ab was kommt. Es kommt nach meiner Laienkenntnis auf die wirtschaftliche Identität von Grundstücks- und Hausverkäufer an.
  12. Grundstückskauf: Objektplanungsfreiheit ist entscheidend!

    Objektplanungsfreiheit bei Grundstückskauf ist entscheidend
    ... also das "ob und wie" gebaut werden kann, muss bei Grundstückskauf noch völlig frei bleiben. Die Planung darf bei
    Grdst-Kauf noch nicht zur "Baureife" fortgeschritten sein.
    Für die Entscheidung hierüber gibt es verschiedene Indizien, die
    definiert wurden. Hierbei spielt neuerdings keine Rolle mehr,
    ob Grundstück und Haus von völlig verschiedenen Parteien gekauft
    wurden.
    • zeitlicher Zusammenhang (< 2 Jahre?!)
    • Hausplanung vor Grundstückskauf
    • Festlegung auf einen Bauträger vor Grundstückskauf
    • allein schon die Pflicht zur Bebauung bei Grundstückskauf

    kann ein Indiz sein, dass gebaut werden soll und oft schon
    sehr genau, wie gebaut werden soll.

    • Die Mitwirkung oder Veranlassung des Bauherren bei der Planung

    spielt hier keine Rolle
    Vereinfacht könnte man sagen: Schließt das Verhalten des
    Grundstückkäufers darauf, dass bei Grundstückskauf schon feststand, dass gebaut und wie gebaut werden soll, dann reicht das
    aus.
    Aber Herr Jähn, genauso wie Sie es vorschlagen, werden wir es
    auch machen. Den Fragebogen wahrheitsgemäß beantworten. Wenn
    die Frage lautet: Grundstückskauf ohne Haus, kann man das
    mit JA beantworten, entspricht der Wahrheit. Bei der Frage: Wird
    das Grundstück kurzfristig bebaut oder liegt eine Planung vor,
    währe ein JA vermutlich dem Finanzamt schon ausreichend. Lügen
    darf man hier natürlich nicht.
    Mich ärgert dieser Sachverhalt so sehr, da bei der Entscheidung,
    ob bauen oder kaufen, hier auch die GrdErwSt eine von vielen
    Gründen für das Bauen war.
    Schöne Grüße und einen guten Rutsch! (Sie merken, ich bin
    wieder etwas besser drauf als gestern)
    Otten.

  13. Grunderwerbsteuer: Bauvertrag vor Grundstückskauf nötig?

    Ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2007
    Woher kommt Ihre Auffassung, das es ausreichend sei, einen beliebigen Bauvertrag vorher geschlossen zu haben? Also auch die offiziellen Links die auf die schnelle zu er-googeln waren, sagen etwas anderes:
    1. FM MV: " ... wenn der Erwerber eines Grundstücks neben dem Kaufvertrag zugleich einen separaten Bauvertrag über die Errichtung eines Gebäudes auf dem erworbenen Grundstück mit dem Veräußerer oder einem mit diesem personell oder wirtschaftlich verbundenen Dritten abschließt. "
    oder
    2. FM RLP: " ... wenn der Grundstückskaufvertrag und die auf die Errichtung eines Gebäudes abzielenden Verträge nach dem Willen der Parteien derart voneinander abhängig sind, dass sie miteinander "stehen und fallen" sollen. "
  14. Grunderwerbsteuer: Beziehung Grdst/Haus-Verkäufer relevant?

    Also doch nur bei einer Beziehung zw. Grdst+Haus Verkäufer?
    Ihnen auch ein gutes Jahr 2007!
    Ich habe einige Links, welche zusammenfassend oder interpretierend waren, evtl. zu wörtlich genommen. Ich hoffe, Sie sind
    da eher auf der richtigen Spur.
    Hier mal ein interessanter Link:

    Im ersten Teil wird die Beziehung Grdst- und Hausverkäufer (Grundstücksverkäufer, Hausverkäufer)
    außen vor gelassen und allein die schädliche Planung bzw.
    Baureife vor Grundstückskauf als ausreichend angeführt (Verallgemeinerung, die hoffentlich irreführend war und die man auch
    in anderen Informationen wiederfindet).
    Liest man aber genau weiter, kommt man im 2. Teil eher zu
    dem Schluss, dass hiermit wohl nur die Fälle gemeint sind,
    bei denen zwischen Hausverkäufer und Grundstücksverkäufer
    eine Beziehung besteht. Also wenn der Hausverkäufer (Massa)
    ein Grundstück an die Hand gibt (Gemeinde). Die Verkäufer
    wären in diesem Falle unterschiedlich, was früher ausgereicht
    hatte, um keine GrdESt auf das Haus zu zahlen. Hier musste
    nur gezahlt werden, wenn Grundstück und Hauskauf aus einer
    Hand kamen und eine vertraglich dokumentierte Abhängigkeit
    vorhanden war (oder z.B. durch Makler Haus und Grdst.)
    Die Änderung scheint für diese Fälle der Abhängigkeit zu
    beiden Verkäufern nun lediglich darin zu bestehen, dass die
    Beziehung auch dann festgestellt wird, wenn hier verschiedene
    Personen auftreten (also die Beziehung "wegkonstruiert" wurde).
    Für mich wäre das schon eher nachvollziehbar.
    Ist es dann doch evtl. so zu verstehen, dass bei völlig fehlender
    Abhängigkeit zwischen Hausverkauf und Grundstücksverkauf hier
    überhaupt kein Problem auftritt?
    Auch einige andere Links drücken sich hier nicht immer ganz
    eindeutig aus:

  15. Bauträger: Kombination Grundstück/Haus bei GESt relevant

    Ich denke, bei dem Urteil ging es darum,
    das der Bauträger doch wieder die Kombination aus Grundstück und Haus anbot. Dies ist durchaus in der Praxis häufig anzutreffen und, da in der Regel im Innenverhältnis zwischen Bauträger und Verkäufer z.T. Geld fließt, wurde dies auch bisher berücksichtigt. Im Fragebogen gibt es dazu sinngemäß eine Frage, wenn ich mich richtig erinnere. Im genannten Urteil hatte der Käufer ja faktisch erstmal keinen Einfluss auf das Gebäude, bekam beides als Einheit in Form eines Entwurfes angeboten und konnte sich auch keinen anderen Bauträger aussuchen. Die Realisierung des Vorhabens war an ein bestimmtes Grundstück mit einer nicht vorher vom Käufer beauftragten Fremdplanung gebunden. Einen Kommentar habe ich noch im Link gefunden, der wohl, wenn es denn die Finanzbeamten genau so sehen, die Situation besser beschreibt.
  16. BFH: Steuergestaltung bei Grunderwerbsteuer kritisch

    Und ich glaube, den BFH hat es angestunken
    das ausgerechnet eine Steuerberatungs-GmbH hier die schon bisherige Praxis der Grunderwerbssteuerbemessung aushebeln wollte, in dem plötzlich Unterlagen verschwanden, Rechtsformen sich änderten und Verträge, die man auch anders hätte gestalten können, so man die volle Steuer bezahlen bereit gewesen wäre, "günstig" geändert hat.
    Das Ziel war wohl dem BFH zu offensichtlich, die Gestaltung zu plump, als das man sich dies hätte von einem Profi, der es von Anbeginn besser gewusst hatte, hätte gefllen lassen.
  17. Leistungszusammenhang: Absprache Haus-/Grundstücksverkäufer

    Vielen Dank Herr Jähn
    ... für die Aufklärung und Recherchen.
    Voraussetzung für das Vorhandensein eines Leistungszusammenhanges ist also auch bei verschiedenen Verkäufern zunächst
    mindestens eine Absprache zwischen Grdst- und Hausverkäufer (Grundstücksverkäufer, Hausverkäufer).
    Allein aus den Leitsätzen des Urteils und den Interpretationen
    im Internet ist diese Voraussetzung nicht hervorgegangen.
    So habe ich den Leistungszusammenhang als eine grundsätzliche
    Unterstellung verstanden.
    Aber auch der Artikel im Tagesspiegel geht ja genau auf diese
    Beziehung zwischen den Verkäufern ein. Liest man das Urteil aufmerksam (nicht wie ich), dann erkennt man auch hier den Gegenstand der Erweiterung des Leistungszusammenhanges. Dieses ist
    das Zusammenwirken der Verkäufer.
    Wie Sie bemerkt haben, wurde hier versucht etwas verworren
    die Leistungsbeziehung wegzukonstruieren. Da kann man das
    Urteil auf jeden Fall nachvollziehen.
    Besteht also keine Verbindung zwischen den Verkäufern, ist die
    Sache wohl doch völlig unproblematisch.
    Tja, dann fehlt diesem Artikel hier (Focus) der Hinweis, dass
    das Problem nur bei einer Beziehung zwischen den Verkäufern
    besteht. Er liest sich, als bestünde das Problem grundsätzlich
    bei "Baurreife" vor Grundstückskauf.

    Also danke nochmals,
    Otten.

  18. Hinweis: Laienmeinung zur Grunderwerbsteuer

    Abschließend nochmal der Hinweis
    das es nur meine persönliche Meinung und Erfahrung ist und ich Laie auf dem Gebiet bin. Ich hoffe, Ihr Finanzamt sieht es ähnlich wie ich, wenn nicht haben Sie ja jetzt ein paar Argumentationshilfen zum ausdrucken. Viel Glück.
  19. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Grunderwerbsteuer Ausbauhaus: Steuer auf Ausbau-Leistungen?

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob beim Kauf eines Ausbauhauses Grunderwerbsteuer (GESt) auch auf die Ausbauleistungen anfällt. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Kaufvertrags in Bezug auf den Grundstückserwerb und die wirtschaftliche Verflechtung zwischen Haus- und Grundstücksverkäufer. Die Finanzämter prüfen, ob ein enger Zusammenhang zwischen Grundstückskauf und Bauvertrag besteht.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Finanzierung Ausbauhaus: GESt als kritischer Faktor! wird darauf hingewiesen, dass die Finanzierung nicht an der Grunderwerbsteuer scheitern sollte, da dies auf eine zu knappe Kalkulation hindeutet.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Grundstückskauf: Objektplanungsfreiheit ist entscheidend! betont, dass die Planung zum Zeitpunkt des Grundstückskaufs noch nicht zu weit fortgeschritten sein darf, um die Grunderwerbsteuer nicht auf das gesamte Bauvorhaben zu erheben. Die Objektplanungsfreiheit muss gewährleistet sein.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie vor Vertragsunterzeichnung die steuerlichen Aspekte mit dem Finanzamt oder einem Steuerberater. Achten Sie auf die Gestaltung des Kaufvertrags und die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Verkäufern. Der Beitrag GESt-Festsetzung: Fragebogen wahrheitsgemäß ausfüllen! rät dazu, den Fragebogen des Finanzamtes wahrheitsgemäß auszufüllen.

    Die Grunderwerbsteuer beim Ausbauhaus ist ein komplexes Thema, das von verschiedenen Faktoren abhängt. Neben dem Kaufvertrag spielen auch die wirtschaftliche Verflechtung und der Grad der Planung eine Rolle. Es ist ratsam, sich frühzeitig umfassend zu informieren, um unerwartete Steuerforderungen zu vermeiden. Die Beiträge Grunderwerbsteuer: Beziehung Grdst/Haus-Verkäufer relevant? und Leistungszusammenhang: Absprache Haus-/Grundstücksverkäufer gehen näher auf die Thematik der Verflechtungen ein.

    Die korrekte Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist entscheidend, um unnötige finanzielle Belastungen zu vermeiden. Die Finanzämter prüfen die Verträge und Umstände genau, um sicherzustellen, dass die Steuer korrekt berechnet wird. Eine transparente und ehrliche Kommunikation mit dem Finanzamt ist daher unerlässlich. Beachten Sie auch den Hinweis im Beitrag Grunderwerbsteuer: Auslegung bei Bauträgerverträgen bezüglich der Auslegung bei Bauträgerverträgen.

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Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

Interne Fundstellen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Grunderwerbsteuer, Ausbauhaus". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

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  2. BAU-Forum - Grundriss-Diskussionen - Hausbau 'DaStauntDerNachbar': Eigenleistung vs. Fassadendetails? Tipps für Grundriss & Architektur
  3. BAU-Forum - Fertighaus - Fertighaus Planung: Vorgehensweise, Angebote vergleichen & wichtige Kriterien?
  4. BAU-Forum - Fertighaus - Fertighaus All Inclusive: Anbieter mit Festpreis für Erdarbeiten, Architekt & Hausanschlüsse?
  5. BAU-Forum - Fertighaus - Hauskauf ohne Erfahrung: Worauf achten? Risiken, Finanzierung & Kosten im Überblick
  6. BAU-Forum - Fertighaus - Schwabenhaus München West: Aktuelle Erfahrungen & Baubewertung für Doppelhaushälfte?
  7. BAU-Forum - Fertighaus - Fertighaus ExNorm: Lohnt sich der Kauf ohne Keller? Preis, Wohnfläche & Heizung im Check
  8. BAU-Forum - Fertighaus - Bauen mit B.O.S. oder Massa Haus: Erfahrungen, Kosten & Vergleich der Anbieter?
  9. BAU-Forum - Fertighaus - Fertighaus in Holzbauweise: Was ist zu beachten? Vergleich mit Massivbau, Versicherungen & Kosten
  10. BAU-Forum - Fertighaus - Fingerhaus Erfahrungen: Bauqualität, Ablauf & Risiken beim Hausbau?

Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Grunderwerbsteuer, Ausbauhaus" finden

Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Grunderwerbsteuer, Ausbauhaus" oder verwandten Themen zu finden.

Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:

Suche nach: Grunderwerbsteuer Ausbauhaus: Fällt Steuer auch auf Ausbau-Leistungen an?
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Suche nach: Grunderwerbsteuer Ausbauhaus: Was wird besteuert?
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Suche nach: Grunderwerbsteuer, Ausbauhaus, Kaufvertrag, Grundstückserwerb, Steuer, Finanzamt, Bemessungsgrundlage
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