Hypothek trotz Vorruhestand: Bank verweigert Kredit – Welche Rechte haben Betroffene?
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Hypothek trotz Vorruhestand: Bank verweigert Kredit – Welche Rechte haben Betroffene?
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Ich verstehe, dass Sie in einem medizinischen Notfall eine Hypothek auf Ihre unbelastete Immobilie aufnehmen wollten, dies aber aufgrund fehlenden Einkommens im Vorruhestand abgelehnt wurde. Banken sind grundsätzlich nicht zur Vergabe einer Hypothek verpflichtet, auch wenn eine Immobilie als Sicherheit dient. Die Kreditwürdigkeit, insbesondere das Einkommen, spielt eine entscheidende Rolle bei der Kreditentscheidung.
Die Ablehnung einer Hypothek trotz vorhandener Sicherheiten ist bedauerlich, aber aus Sicht der Bank nachvollziehbar, da das Einkommen als primäre Quelle zur Tilgung des Kredits fehlt. Es gibt jedoch alternative Finanzierungsmöglichkeiten, die Sie in Betracht ziehen könnten.
👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen, sich an einen unabhängigen Finanzberater zu wenden, um alternative Finanzierungsoptionen zu prüfen. Möglicherweise kommen ein Privatkredit, eine Bürgschaft oder der Verkauf eines Teils der Immobilie in Frage.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Hypothek
- Eine Hypothek ist ein Darlehen, das durch eine Immobilie besichert ist. Sie dient zur Finanzierung des Immobilienerwerbs oder anderer Investitionen. Die Immobilie dient als Sicherheit für den Kreditgeber. Verwandte Begriffe: Grundschuld, Kredit, Darlehen.
- Grundschuld
- Die Grundschuld ist ein dingliches Recht an einer Immobilie, das im Grundbuch eingetragen wird. Sie dient als Sicherheit für einen Kredit. Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers kann der Kreditgeber die Immobilie verwerten. Verwandte Begriffe: Hypothek, Sicherungsmittel, Grundbuch.
- Kreditwürdigkeit
- Die Kreditwürdigkeit (Bonität) bezeichnet die Fähigkeit eines Kreditnehmers, seinen finanziellen Verpflichtungen pünktlich und vollständig nachzukommen. Sie wird von Banken und anderen Kreditgebern geprüft, bevor ein Kredit vergeben wird. Verwandte Begriffe: Bonität, Zahlungsfähigkeit, Kreditscoring.
- Vorruhestand
- Der Vorruhestand bezeichnet den Übergang in den Ruhestand vor dem Erreichen des regulären Rentenalters. Dies kann durch verschiedene Modelle, wie z.B. Altersteilzeit, ermöglicht werden. Verwandte Begriffe: Rente, Altersteilzeit, Ruhestand.
- Immobilie
- Eine Immobilie ist ein unbewegliches Sachgut, wie z.B. ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung. Sie kann als Sicherheit für einen Kredit dienen oder zur Kapitalanlage genutzt werden. Verwandte Begriffe: Grundstück, Haus, Wohnung.
- Finanzberater
- Ein Finanzberater ist eine Person, die Privatpersonen oder Unternehmen in finanziellen Fragen berät. Er hilft bei der Planung von Investitionen, der Altersvorsorge oder der Finanzierung von Projekten. Verwandte Begriffe: Anlageberater, Vermögensberater, Honorarberater.
- Bürgschaft
- Eine Bürgschaft ist eine vertragliche Vereinbarung, bei der sich eine Person (der Bürge) verpflichtet, für die Schulden einer anderen Person (des Schuldners) einzustehen, falls dieser seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Verwandte Begriffe: Garantie, Haftung, Sicherheit.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Kann eine Bank eine Hypothek ablehnen, obwohl eine Immobilie als Sicherheit dient?
Ja, die Bank ist nicht verpflichtet, eine Hypothek zu gewähren, selbst wenn eine unbelastete Immobilie vorhanden ist. Die Kreditwürdigkeit des Antragstellers, insbesondere das Einkommen, ist ein entscheidender Faktor. - Welche alternativen Finanzierungsmöglichkeiten gibt es, wenn eine Hypothek abgelehnt wird?
Es gibt verschiedene Alternativen, wie z.B. Privatkredite, Bürgschaften, den Verkauf eines Teils der Immobilie (z.B. per Nießbrauch) oder die Aufnahme eines Kredits bei einer anderen Bank oder einem privaten Kreditgeber. - Spielt der Vorruhestand eine Rolle bei der Ablehnung einer Hypothek?
Ja, der Vorruhestand kann die Kreditwürdigkeit negativ beeinflussen, da das regelmäßige Einkommen wegfällt. Banken legen großen Wert auf ein sicheres und stabiles Einkommen zur Tilgung des Kredits. - Welche Unterlagen sind für einen Hypothekenantrag erforderlich?
In der Regel benötigt die Bank Einkommensnachweise, Kontoauszüge, Informationen zur Immobilie (Grundbuchauszug, Wertgutachten) und eine Selbstauskunft. - Was kann ich tun, wenn ich mit der Ablehnung der Hypothek nicht einverstanden bin?
Sie können sich an einen unabhängigen Finanzberater wenden, um die Entscheidung der Bank überprüfen zu lassen und alternative Finanzierungswege zu suchen. Zudem können Sie Beschwerde bei der Bank einlegen. - Welche Rolle spielt die Grundschuld bei einer Hypothek?
Die Grundschuld dient der Bank als Sicherheit für den Kredit. Sie wird im Grundbuch eingetragen und gibt der Bank das Recht, die Immobilie zu verwerten, falls der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. - Was ist der Unterschied zwischen Hypothek und Grundschuld?
Die Hypothek ist ein dingliches Recht an einer Immobilie, das einen Kredit absichert. Die Grundschuld ist ein reines Sicherungsmittel, das unabhängig von einem konkreten Kredit besteht. In der Praxis wird meist die Grundschuld zur Absicherung von Krediten verwendet. - Wie wirkt sich ein medizinischer Notfall auf die Kreditentscheidung aus?
Ein medizinischer Notfall kann die Dringlichkeit eines Kreditbedarfs erhöhen, hat aber keinen direkten Einfluss auf die Kreditwürdigkeit. Die Bank prüft weiterhin die Fähigkeit des Kreditnehmers, den Kredit zurückzuzahlen.
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Bank-Kredit: Regenschirm-Taktik bei Immobilienfinanzierung
Das interessiert doch keinen Banker!
Wie war das noch? Was ist das größere Verbrechen? Eine Bank zu überfallen, oder eine Bank zu gründen. Die lassen Sie eiskalt solange hängen, bis die an die Immobile billigst drankommen. Noch nicht gemerkt, dass Banken Regenschirme nur verleihen, wenn die Sonne scheint? Sobald der Himmel grau wird, wollen die den wieder haben. x|
Haben Sie schon mal bei anderen Banken versucht? -
Hypothek-Sicherheit: Grundschuld bei unbelasteter Immobilie
Die Ablehnung der Bank ist mir unverständlich.
Zur Eintragung einer Grundschuld muss man Sicherheiten bieten. Das sind ist z.B. ein regelmäßiges (ausreichend hohes) Einkommen oder aber auch Kapitalvermögen. Ihr Haus ist "unbelastet" und bei Grundschuldeintrag hat die Bank doch in diesem Fall beste Sicherheiten. Hat dann auf diesem Kapital einen Deckel drauf, da Sie es ja nicht mehr einfach verkaufen können. (Bank-Vorrang) Die sollten sich doch eigentlich schon die Finger lecken, in der Hoffnung, Sie werden insolvent.
Wahrscheinlich haben Sie an der "falschen Haustür geklingelt". Das muss nicht überall gleich sein. Mal bei anderen Banken nachfragen. Sie können ja Sicherheiten bieten. -
Kredit-Ablehnung: Einkommen als Voraussetzung für Hypothek
Ablehnung der Bank ist logisch!
Wie soll denn der Kredit zurückbezahlt werden, wenn kein Einkommen vorhanden ist?
Die eingetragene Hypothek ist eine "Sicherheit", d.h. für den Fall, dass der Schuldner wider Erwarten seine vereinbarten Zahlungen nicht leistet.
Keine Bank wird in diesem Fall eine Kredit gewähren und kann auch nicht dazu gezwungen werden. Oder würden Sie einem Kunden eine Leistung erbringen, wenn von vornherein feststeht, dass sie ihr Geld nur auf dem Wege der Zwangsvollstreckung bekommen?
Liebe/r K. Holtz, Ihre Frage ist ja sehr emotional vorgetragen, also scheint mir da doch einiges an Verzweiflungspotential dahinter zu stecken. Aber seien Sie doch einfach mal ehrlich zu sich selbst: Wenn kein Einkommen vorhanden ist, aus welchen Töpfen wollen Sie denn künftig den Lebensunterhalt bzw. die Nebenkosten fürs Haus bezahlen? -
Hypothek-Alternativen: Verkauf Doppelhaus vs. Bank-Kredit
Alle Banken reagieren gleich: keine Hypopthek
mit dem Argument des fehlenden Einkommens. Dass es ein Doppelhaus ist und ein Teil sowieso verkauft werden soll, interessiert nicht. Ein Bankmitarbeiter aus einer anderen Abteilung empfahl vorher zu einem abgelehnten Kleinkreditantrag in gleicher Sache, benutze doch eine Hypothek, beleihe Dein Haus. Er war also selbst als Bankmitarbeiter, als Interner also, der falschen Meinung, dass die Banken Grundwerte beleihen. Das ist aber falsch geglaubt, dass aber tun sie eben nicht, sie nehmen die Grundwerte nur als eine weitere Sicherheit herein. Das ist es, was mE sonnenklar das GG verletzt. Ein Volk gibt sich doch keine Verfassung, wo den einzelnen Branchen real quasi freigestellt wird, brutal nach ihren eigenen Regeln nach Traumrenditen zu wildern, die Volkswirtschaft also in einen Zwinger ihres Raubtierkapitalismus zu verwandeln. Genau da sind wir aber inzwischen. Die drinnen (wir also) sind an Gesetze und Verordnungen ohne Ende geknebelt und die draußen wildern frei nach Lust und Laune, nur RETURN OF INVESTMENT und SHAREHOLDER VALUE sind ihre Motive und Richtlinien. Christliches Abendland? Humanismus? Abschminken, alles leere Worte! Die Banken und die Politik verkaufen das Volk und die Kleinen im Mittelstand an die GLOBAL PLAYER, basta, das war es. Oder? Wer wehrt sich denn? Ich war im Leben noch immer ein Mann der freien Marktwirtschaft, aber ich sehe nun, nachdem Gorbatschow um 1985 den Kommunismus entmachtete, abschaffte, kommen die großen Wirtschaftsautisten im Westen außer Rand und Band, sie verlieren den Boden unter sich, sie sind maßlos. Wo bleibt die Politik? Sie schlaft oder ist ahnungslos. Gute Nacht, Marie? -
Banken-Kreditwürdigkeit: Sicherheiten vs. soziale Wohlfahrt
Banken sind nicht die Wohlfahrt
Sehr geehrte/r Herr/Frau Holtz,
sosehr ich Verständnis für Ihre Situation und Ihre Verärgerung habe, so muss man doch feststellen, dass die Banken nun mal nicht zur Wohlfahrt gehören.
Ich bin selber im Bankenbereich tätig, und finde Ihre Anschuldigungen freundlich gesagt befremdlich bis ehrenrührig. Bei der Beurteilung der Kreditwürdigkeit eines Kunden müssen nun einmal gewisse Sicherheiten UND ein laufendes Einkommen vorliegen. Dieses Verfahren dient dem Schutz der Bank und des Kunden. Die Tatsache, dass alle Banken Ihre Anfrage ablehnen deutet schon darauf hin, dass Schwierigkeiten bei der Rückzahlung zu erwarten sind. -
Forum-Diskussion: Sachlichkeit statt Frust bei Hypothekenfragen
Warum so emotional?
Liebe/r K. Holtz,
soll der letzte Beitrag die Antwort auf meinen sein? Gegen welchen Artikel des GG verstößt denn das Verhalten der Banken?
Das Forum hier wird (wie sie sicherlich schon mitgelesen haben) zum Austausch von Erfahrungen genutzt, manchmal entwickelt sich auch Erheiterndes in einem Thread. Aber Anfragen, die auf fundierte Antworten hoffen, sollen m.E. auch fundiert und sachlich gestellt werden.
Oder wollten Sie einfach mal Ihren Frust loswerden? -
Hypothek-Pfandrecht: Geringe Beleihungssumme im Notfall?
Gewollter Zynismus oder eben so mal rausgerutscht?
lieber Herr Aldes? denn niemand kann es wohl als eine Frage der WOHLFAHRT ansehen, wenn eine Bank auf eine Doppelhaus-Immobilie eine Hypothek für armselige 3 % des Gesamtwertes geben soll, auch dann nicht, wenn in einem kurzen Zeitraum kein sofortiges Einkommen da ist. Die Hypothek ist außerdem nach uraltem Braucht ein GRUNDPFANDRECHT. Bei der Pfandbeleihung galten immer schon andere Regeln. Da der Fragesteller zudem auf einen medizinischen Notfall hinweist, kommt Ihre Klassifikation wohl nicht so gut in Frage. -
Hypothek-Ablehnung: Gründe für Bank-Entscheidung bei 3%?
Lesefehler und Bedenken
Hallo Herr Rothlach,
also, zynisch wollte ich eigentlich nicht sein. Allerdings habe ich im Eifer des Gefechts überlesen, dass es nur 3 % sein sollen (ich hatte 30 im Kopf).
Auf der anderen Seite stimmt es mich schon nachdenklich, warum nicht eine Bank dieses Geschäft abschließen will. Das kann beim besten Willen nicht an allgemeinem Unwillen liegen. In den Banken sitzen ja auch nicht nur geldgierige Großkapitalisten die die Kunden bis aufs Blut ausquetschen wollen.
Mein Kommentar mit der Wohlfahrt bezieht sich auch ausschließlich auf den Rechtsanspruch auf die Beleihungssumme, der in den Beiträgen von K. Holtz immer wieder durchkommt. -
Grundpfandrechte: Regeln der Pfandbeleihung bei Hypotheken?
Regeln der Pfandbeleihung - auch für Grundpfandrechte?
Hallo Herr Rothlach,
die Aussage kann ich nicht ganz nachvollziehen. Was meinen Sie mit Regeln der Pfandbeleihung? Wie ich oben schon angemerkt habe und K. Holtz ja auch bestätigt hat, ist ein Grundpfandrecht für die Bank eine Sicherheit. (im übrigen: Sie bieten Ihren künftigen Beteiligungsnehmern doch auch die Eintragung ihres Anteils am Gesellschafts-Grundbesitz an =>ist doch auch eine Sicherheitenkonstruktion oder?) Primär wird die Kreditgewährung auf die Fähigkeit des Schuldners abgestellt, die vereinbarten Zins- und Tilgungsraten vertragsgemäß zu erbringen. Wenn kein Einkommen vorhanden, wie K. Holtz ja schreibt, wie soll dann die Rückzahlung erfolgen?
Ich kann H. Alde in seinen Darstellungen nur Recht geben. Egal, wie gering die Summe im Verhältnis zum Wert der Immobilie ist =>so wie sich die Sache darstellt, wären bei dieser Kreditgewährung von Anfang an Schwierigkeiten zu erwarten.
Im übrigen sehe ich trotz des geschilderten medizinischen Notfalls keinen Grund für K. Holtz, solche Sprüche ("Nazi-Schergen!) loszulassen. Dieser Tonfall hat m.E. hier im Forum nichts zu suchen. Stimmt's Herr Partsch?
Übrigens: Warum hört man eigentlich vom Fragesteller nichts mehr? -
Hypothek-Diskussion: Fokus auf ursprüngliche Frage?
Tueddelmueddel
ich kann nicht erkennen, dass sich noch oder überhaupt bisher mit der ursprünglichen Frage beschäftigt wird außer Abgabe persönlicher Meinungen. Was zudem meine Beteiligungsgruppe hiermit zu tun hat, ist mir noch schleierhafter. Auch da haben sie etwas in den falschen Hals bekommen. Da biete ich nämlich die Sicherheit nicht als Grundpfand, sondern als EIGENTUM. Aber dies hat in dieser Frage nun wirklich nichts damit zu tun. -
Korrektur: Hinweis auf Fragesteller im Forum
Ups, Herr Richter,
Sie riefen nach dem Fragesteller?
Der von Ihnen kritisierte Herr Holtz ist selbst der Fragesteller. 😉 -
Kredit-Ansuchen: Wortwahl und Bonität bei Banken
Sehr geehrter Herr Holtz wenn Sie mit der ...
Sehr geehrter Herr Holtz, wenn Sie mit der gleichen Wortwahl um Kredit nachsuchen haben Sie nach meiner Ansicht schlechte Karten. Jeder, der Kredit möchte ist schon erst einmal suspekt. Eine Bank muss nicht, sie kann. Dies bekommen Sie bereits vom ersten topgestylten Azubi am Tresen mitgeteilt. Einen Kreditnehmer, ohne regelmäßiges Einkommen kennt die Bank nicht. Für die meisten Banken sind sie somit lästig und eine unerwünschte Person. In den meisten Kreditabteilungen sitzen Leute, die eine Situation, wie Sie sie vielleicht gerade erleben nicht kennen und deren einzige Lebensaufgabe darin besteht, jedem Kreditsuchenden zu beweisen, dass er eines Kredites nicht würdig ist. Die Banken in Deutschland haben eine zu große Lobby und zu wenig Wettbewerb (Im Kreditvergabebereicht). 1000 ängstliche T-Aktien Besitzer, die heute verkaufen und morgen wieder einsteigen bringen mehr Geld (bei weniger Aufwand) in die Kasse, als ein (Klein) kreditnehmer, dem während der ganzen Kreditlaufzeit auf die Finger geschaut werden muss. Soviel zur Faschingszeit. Zu IHNEN: Nach Ihren Angaben (nicht gerade ausführlich) haben Sie Vermögen, benötigen im Moment einen gewissen Geldbetrag, den Sie aus dem Vermögen nicht verflüssigen können. Weiter haben Sie im Moment keine laufenden Einnahmen, bekommen aber innerhalb eines absehbaren Zeitraumes Ruhestandsbezüge? Mein Tipp: Legen Sie einer Bank ein Konzept vor, Wieviel Kredit Sie für welchen Zweck Wie lange brauchen und Wie sie sich die Rückzahlung vorgestellt haben. Da Sie kein laufendes Einkommen haben wäre ein Kredit, bei dem Sie weder Zins noch Tilgungsleistungen zu erbringen haben am Sinnvollsten. Beispiel: 20.000 DM für Beinprothese bzw. Operation bzw. Kur usw. für x (5 ) Jahre (bis Beginn der Rentenzahlung) + Zins und Zinseszins für 5 Jahre Rückzahlung durch entweder Verkauf Doppelhaushälfte in einer Summe, bzw. in Raten von der dann beginnenden Rente. Viel Glück :-)) -
Kreditvergabe: Klärung der Fragestellung im Forum
Hallo Herr Richwien, Hallo H. Rothlach
Hallo H. Richwien
dass K. Holtz der Fragesteller ist, ist mir schon klar. Es ist mir nur aufgefallen, dass keine Beiträge mehr von ihm/ihr kommen. (Woher wissen Sie, dass es sich um einen Herrn Holtz handelt?)
Hallo Herr Rothlach
Die Frage von K. Holtz war, ob Banken Kredit geben müssen. Dies ist ja sehr deutlich beantwortet worden. Oder?
Das mit Ihrer Beteiligungsgruppe war nur ein Beispiel, da Sie ja die "Regeln der Pfandbeleihung" angeführt haben. Sie haben mir im übrigen immer noch nicht erläutert, was das mit der Fragestellung zu tun hat. Sind Sie auch der Meinung, wie K. Holtz scheinbar, dass Banken großzügig Kredit geben, nur weil Vermögen da ist? Das ist - gottseidank - nicht (mehr?) so. -
Bank-Kredit: Verpflichtung trotz Sicherheiten?
Wenn man annehmenderweise "Herr" schreibt, ...
dann gibt es hier gleich "Gekreisch", wenn's eine Frau ist. 🙂
Nochmal zum Thema: Eine Bank ist sicher nicht verpflichtet, auch bei Vorhandensein von Sicherheiten, wie Kapital, Einkommen usw., Geld zu verleihen. Banken leben vom Leihen und Verleihen von Geld. Das ist ihr Geschäft und es sollte möglichst nicht riskant sein.
Wenn ich mit einem Kunden kein Geschäft machen will oder nicht kann, dann mache ich einfach kein Angebot oder ein überzogenes, um guten Willen zu zeigen. Zur Angebotsabgabe ist keiner pflichtet. Auch eine Bank nicht. -
Hypothek-Verweigerung: Verfassungswidrigkeit bei Banken?
Ja, Verfassungswidrigkeit liegt möglicherweise vor
Bekannterweise bezeichnet die BRD sich im GG ua auch als "soziale Republik" und verpflichtet sich darin zur Einhaltung aller erforderlichen Regeln in ihrem Gesetzeswerk. Da ist es aber "asozial", wenn der Gesetzgeber den betroffenen Wirtschaftsverband zu Geschäftspraktiken Spielraum gibt, die eben diese vom Grundgesetz garantierte und gewollte Forderung eklatant verletzen. Es wird damit somit ein Fakt geschaffen, dass der ältere Bürger rechtlos ist und absichtlich und nach Plan ins Elend gestellt wird, quasi zum Asozialen gemacht wird, weil ein Wirtschaftsverband (Banken) aus Renditeüberlegungen kein Interesse hat und ohne Rücksicht auf Verluste nein sagt. Wie die Abwicklungsregelung zwischen Gesetzgeber und Banken geregelt wird, bleibt außen vor, das ist eine andere, in der sozialen Grundgesetzverankerung erst einmal zweitrangige Frage. Niemand in den beteiligten Institutionen sollte wirklich vergessen, da sie alle ihr Mandat und auch ihre wirtschaftliche Existenz aus dem Volk beziehen, ohne das Volk sind sie allesamt ein kurzlebiger Furz in der Landschaft. -
Hypothek-Antrag: Ablehnung trotz konstruktiver Vorgehensweise
Statt einen Revolver im Rücken
zieht wohl jeder einen sachlichkonstruktiven Beitrag vor, wie von Herrn Witzgall mit seiner treffenden Milieuschilderung, ebenso die freundlichen Beiträge der Herren Richwien und Rothlach. Genau wie von Herrn Witzgall gesagt, genau so sind wir mit unserem Antrag hier vorgegangen, genau so ist er aber auch abgelehnt worden, andere Gründe ("außer z Zt kein Einkommen außer Verkauf") existieren nicht und werden auch nicht moniert, der erste Einwand, die Immobilie befinde sich im EU-Nachbarland, wurde schnell fallengelassen. Die Auffassung zum GG des Herrn Rothlach ist auch meine Meinung zum Hintergrund, dazu hätte ich jedoch gern den juristischen Kommentar eines Fachmannes. Ist der hier zu finden? Vielen Dank erst einmal für Ihre Hilfe. Merke: die Staatswirtschaft ist für den Menschen da, nicht der Mensch für die Staatswirtschaft. -
Kreditvergabe: Rechtsanspruch und Alternativen im Ausland
Schlechte Aussichten ...
Hallo, eine Bank die zur Kreditvergabe verpflichtet werden kann und einen Rechtsanwalt der richtig gute Sachkenntnis besitzt habe ich bisher ebenso wenig gefunden wie einen Stuerberater der seine Mandaten umfangreich berät und nicht nur Belege verbuchen lässt. Es gibt nach meiner Meinung keine Möglichkeit, einen Rechtsanspruch auf Kreditvergabe zu begründen. Dann schon eher " wegen unterlassener Hilfeleistung " 😉 Ehe Chancen dürften Sie haben im Ausland bei einer Bank. Sprechen Sie die Landessprache? Oder bei Freunden oder Bekannten, denen Sie zur Absicherung ebenso ein Grundpfandrecht anbieten können wie ein notarielles Schuldanerkenntnis. -
Bank-Sorgfaltspflicht: Kreditvergabe und Sparerinteressen
Sorgfaltspflicht der Bank
Hat eigentlich schon mal jemand an die Sorgfaltspflicht eines Kreditinstitutes gedacht? Dies bedeutet, dass eine Bank, die Einlagen von Kunden entgegennimmt um diese als Darlehen wieder auszuleihen, dieses mit größtmöglicher Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu tun hat. Denn was würde z.B. der Sparer sagen, der vielleicht in einer ähnlichen Situation ist wie Sie, wenn er sein Erspartes nicht wieder bekommt oder nur zum Teil, da die Verwertungskosten einen Großteil auffressen? Für die Bank ist nur eins entscheidend, nämlich dass die Tragbarkeit von vornherein gegeben ist und der Weg der Vollstreckung soll nur gegangen werden, wenn sich im Nachhinein etwas an der wirtschaftlichen Situation des Kreditnehmers ändert. Und ein Recht auf einen Kredit gab es in nie und wird es auch nie geben. Als Tipp: mehrere Banken abklappern, irgendeine sagt immer "ja". -
Banken: Kreditvergabe vs. soziale Verantwortung des Staates
Prima, Herr steffensen, ...
gutes Argument. Wie ich oben schon mal sagte, Banken leihen und verleihen Geld. Und sie verleihen fremdes Geld. Damit die "Sparer" ihr Geld auch wieder zurückbekommen können, müssen die Banken dies auch verantwortungsbewusst verleihen. Eine Bank ist ein Unternehmen.
Für die sozialen Belange ist der Staat zuständig. Wenn der in die Zuständigkeit hier nicht passt, dann muss man sich vor gesundlichen Risiken möglichst vorher versichert haben. Berufsunfähigkeits-, Unfallversicherung und was es nicht alles gibt. Wer sich das Geld dafür sparen wollte, steht im Ereignisfall leer da.
PS: Das war keine Werbung für Versicherungen. -
Hypothek-Alternative: Vermögenswerte vor Sozialamt nutzen?
Andersrum geht es
Herr Holtz hat lediglich etwas falsch gemacht. Zuerst alle Vermögenswerte verscheuern und verstecken. Dann die vorgesehene Operation bzw. medizinische Maßnahme vornehmen. Die Rechnung nicht bezahlen. Nichts mehr arbeiten. Dann zum Sozialamt. Ich befürchte, damit hätte er mehr Chancen, als auf dem von Ihm vorgesehenen Weg. Herr Holtz hat hier doch dargestellt, das er über Vermögenswerte verfügt. Einer Bank können diese Sicherheiten jederzeit angedient werden. Wie ich oben schon erwähnt hatte liegt es entweder am Können oder am Wollen der Bank. Warum genügt denn einer Bank bei einer Kreditbesicherung dann nicht nur das laufende Einkommen, wenn diese schon so großen Wert darauf legt, warum muss dann trotzdem noch eine Sicherheit gestellt werden? Die meisten Kredite sind eh übersichert. Oder haben sie es schon mal erlebt, das nach der nach der halben Tilgung eines Kredites eine Bank von sich aus dann auch z.B. ein nicht mehr benötigtes Grundpfandrecht von sich aus zurückgibt, so nach dem Motto ... vielen Dank wird nun nicht mehr benötigt? Und mit den abgeschlossenen Versicherungen ist es leider so. Wenn sie sich gegen alles versichern, wofür es Versicherungen gibt, haben sie kein Geld mehr um sich das zu leisten, was sie eigentlich versichern wollen. Die Bedingungen, die eine Bank bei der Kreditvergabe einzuhalten hat, sind im KWG geregelt. Es gibt dort keine Vorschrift die es verbietet, Herrn Holz einen Kredit zu geben. -
Bank-Sorgfaltspflicht: Mensch vs. Paragraph bei Kredit?
Albernes Argument. Aus der Ecke der Laien?
Der Deutsche, wie er leibt und lebt. Reden der Rede wegen ohne nachzudenken. Die Sorgfaltspflicht will er also lieber gegenüber eienem Paragraphen ausüben als gegenüber einem Menschen. Die Argumente von Herrn Witzgall sind völlig richtig. Lieber Sozialamt als Eigenhilfe, das ist doch die Konsequenz einmal. Die andere Konsequenz ist, der Kunde geht vor die Hunde - kratzt also die Kurve ab ins Jenseits. Die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns ist natürlich nicht verletzt bei einer Nullbelastung des Grundstücks und einem Kreditbetrag auf lächerliche 3 % des Wertes. Die Sorgfaltspflicht der Bank ist gegenüber dem Menschen und dem GG aber sehr wohl verletzt, weil der Kunde eine Bypassoperation nicht vornehmen kann. Warum? nur weil die Bank sich um ihre Verpflichtung herumlaviert und das aus keinen anderen Gründen als denen eines überhöhten Eigennutzes, sprich Gewinnstreben. Wie es mit der echten Sorgfaltspflicht wirklich abläuft im Bankalltag? -- Heißen Sie Schneider und brauchen Sie 2 Milliarden? Kein Problem, kommen Sie bitte her, Herr Schneider, bekommen Sie, kein Problem, Peanuts für uns, denn das lohnt sich bei Ihnen endlich einmal. Nehmen Sie bitte Platz, Herr Schneider, hier im besten Ledersessel, Zigarre und Glas Champagner gefällig? Bitte sehr! Bitte sehr! Wie hoch dürfen wir denn den Scheck nun ausstellen, lieber Herr Schneider? Nehmen Sie doch ruhig hundert zweihundert Milliönchen mehr, ist doch einfacher, lieber Herr Schneider, Sie ersparen sich und uns doch diesen lästigen Papierkram! Nehmen Sie nur, bitte, bitte, wir haben es doch und unseren Freunden wollen wir es ja auch geben, reichlich und günstig, dazu sind wir doch da, nicht wahr lieber Freund? Eine Hand wäscht doch die andere, nicht wahr, lieber Herr Schneider? Also, nehmen Sie doch ... --. Das also ist die Wirklichkeit mit den Banken und der Sorgfaltspflicht im Bankenalltag auf der Direktionsebene, sucht also die Fehler nicht bei den kleinen Leute wie Du und ich, die immer die Dummen sind unsd bleiben? und die sich dann teilweise noch gegenseitig untereinander beharken müssen! -
Kredit-Einstellung: Bank-Sorgfaltspflicht vs. Sozialamt
Da habe ich aber noch ein paar Fragen ...
Sehr geehrter Herr Holtz! Zuerst möchte ich mich einem Teil meiner Vorredner anschließen: (1) Wenn Sie mit der gleichen Einstellung wie in diesem Forum zur Bank gehen, werden Sie bei keiner (!) Bank einen Kredit bekommen. FAKT! Da ist Ihr Vergleich mit Hr. Schneider nicht ganz falsch. (2) Eine Bank hat eine Sorgfaltspflicht für Ihre Geldgeber. Für Sie ist das Sozialamt der Ansprechpartner. Von mir ein paar Anmerkungen: (1) Wie wäre der Ansatz, Ihr momentanes Haus zu verkaufen und sich ein kleines Haus zu kaufen? (2) Man möge mich berichtigen, aber ist es nicht so, dass jede Krankenkasse eine Bypassoperation bezahlt? Wenn Sie aber mit Zitat: "eiseskalten Gedanken der NAZI-Schergen am Gasofen" kommen, nimmt Sie sowieso niemand mehr für Ernst. Der Weg in die PSY wäre besser als zur Bank. -
Kreditverweigerung: Vergleich mit ethisch fragwürdigen Taten?
Das Ergebnis ist gleich
Ob man jemandem Brot und Wasser entzieht oder ihn in die Gaskammer steckt oder er wegen Kreditverweigerung an einer nicht stattfindenden Operation eingeht, ich sehe da keinen Unterschied in der Motivation, es geschieht ja alles nach Plan und in vollem Wissen der Folgen durch die Verantwortlichen. Den Vergleich mit NAZI-Schergen muss sich einer dieser Planer und Verwalter mE schon gefallen lassen, meinte er es anders, steht ihm die Entscheidung zur Hilfe ja sofort und ohne Probleme frei. Zudem: es ist im Sinne von K. Holtz nicht jedermans Sache, sich um Sozialknete anzustellen, Gott sei Dank gibt es noch einige Menschen in diesem unseren Land, die nicht auf diese Betteltour wollen und noch einen Rest von Anstand und Scham haben. -
Psychiatrie-Verweis: Fehl am Platz in Hypothek-Diskussion?
Das weckt fatale Erinnerungen ...
In diesem Zusammenhang von Psychiatrie zu schreiben, weckt Erinnerungen: "ab in die Zwangsjacke und rein in die Psychiatrie", das kennen wir doch noch sehr gut, das war die bei jeder Gelegenheit neu gebrüllte Tageslosung für alle Reichsparteitags-Dumpfbacken. Das genau war deren Art, jede andere Meinung mit Affengebrüll und im Stakkatoschritt auszurotten. Für menschliche Zwischentöne oder gar Menschlichkeit gab es da nicht einen Millimeter Platz. Nein danke, das will keiner wieder haben. Deshalb ist ein Verweis auf die Psychiatrie hier fehl am Platz, auch andere hier verwendete Worte wie Wohlfahrt oder Sorgfaltspflicht (wo und in welchem nicht barbarischen Lande der Welt soll eine kaufmännische 3 %-S. über Menschlichkeit triumphieren?!) zeigen auf eine starke Tendenz zu negativen Meinungswerten, die weder der Sache noch dem Fragesteller helfen. Bei fehlendem Sachverstand ist als Gegengewicht ein wenig mehr an Menschlichkeit durchaus angebracht. Also, wo endlich bleibt jetzt ein juristisch wertvoller Rat in der "Sache Verfassungswiderspruch"? -
Krankenkasse: Finanzierung medizinischer Eingriffe statt Hypothek?
Herr Ebels Bemerkung bzgl. "PSY ... " war sicher unangebracht, ...
aber weitergeholfen hat Herr Nagel dem Herrn Holtz nun auch nicht. Ich hatte hier jetzt eigentlich eine Antwort auf Herrn Ebels sinngemäße Frage "Wo bleibt die Krankenkasse? " erwartet, da es ja wohl um die Finanzierung einer med. Operation geht. Mein Onkel hat vor 2 Wochen gerade einen Bypass bekommen und braucht aber nichts zahlen. Den hypokratischen Eid haben Ärzte geleistet und eben nicht Banken. Sonst müsste man die Banken auch für die alljährlich erfrorenen Obdachlosen verantwortlich machen. Das ist aber ein gesellschaftliches Problem und zu dieser gehören wir alle. Das ist größtenteils das Ergebnis unseres Leistungsprinzips.
Ich selbst kann hier leider nicht helfen, aber ich muss oft an dieses Problem hier denken. ☹ Wie kommt man trotz finanziellem Rückgrat in solch eine Lage?
Mein Vorschlag: Lassen Sie hier die emotionalen Überreaktionen und versuchen Sie für Herrn Holtz einen gangbaren Weg zu finden. Herr Holtz hat ja eine "Menge" Geld, welches allerdings in seine Immobilie gebunden ist. Die Banken scheinen dieses nicht als Beleihungsgegenwert anzuerkennen. Für's Sozialamt ist Herr Holtz "zu reich". Eine Krankenversicherung gibt's scheinbar auch nicht. (Warum eigentlich?)
Was gibt's noch für Möglichkeiten? Man liest oft in der Zeitung von privatvermittelten Krediten - ist das vielleicht ein Weg? Ein eigenes Haus wächst ans Herz - das will Herr Holtz bestimmt nicht verkaufen, auch wenn sein Problem der Operationsfinanzierung damit wohl gelöst wäre.
Ein Rechenbeispiel noch: Mit 300.000,- DM kann man in einer Mietwohnung mit 1500,- DM Warmmiete 17 Jahre leben. Bei einer Warmmiete von 1000,- DM reicht es sogar für 25 Jahre. -
Hypothek-Hilfe: Faktenbasis für fundierte Beratung nötig
Ohne Fakten nur Spekulation
Herrn Holtz konkret zu helfen setzt die Kenntnis aller Fakten voraus. Ansonsten kann hier nur über weitere Hintergründe spekuliert werden. Die Möglichkeiten des Forums betrachte ich somit als erschöpft. Es ist nur die Argumentation von Herrn Holtz bekannt, nicht aber die Ansicht der Gegenseite. Diese kann aber hier nicht außer Betracht gelassen werden. In meiner beruflichen Tätigkeit bin ich regelmäßig auch damit beschäftigt, in die Zwickmühle gekommene Kreditverhältnisse dadurch wieder in Gang zu bringen, das ich eine Gesprächsebene zwischen z.B. Gläubiger und Schuldner herstelle. Aufgrund dieser Erfahrungen ist es für mich alltäglich auf unterschiedliche Sichtweisen der Kontrahenten zu treffen. Dabei ist es ganz normal, das an verfahrenen Situationen immer beide Partner Schuld tragen. Man lebt sich auseinander wie in einer Ehe. In der Regel wird der Gang zu einem Rechtsanwalt gewählt, womit die Sache dann regelmäßig noch einseitiger wird und erfahrungsgemäß die Fronten verhärten, da dann jeder beweisen will, dass das Recht auf seiner Seite ist. Dies hilft dann keinem mehr. Das eine Krankenkasse bestimmte Leistungen ausschließt ist inzwischen auch nicht mehr die Ausnahme. Die wenigsten Versicherten wissen, was Ihnen im sog. Leistungsfall zusteht. Aber wie schon gesagt, wir können hier noch seitenlang spekulieren. So lange die Angelegenheit nicht mit allen Fakten auf dem Tisch liegt, sind auch die Möglichkeiten dieses Forums begrenzt. -
Hypothek-Pflicht: Rechtsanspruch nach Grundgesetz?
Fakt
ist, dass die Frage zur Verfassung: ist die Bank zur Hypothek verpflichtet? seit dem 21.2. bisher auch nicht im Ansatz beantwortet werden konnte. Hier und nur hier braucht es endlich eine juristisch fundierte fachmännische Auskunft, danach sieht man weiter. Also, besteht unter den geschilderten Bedingungen nach dem GG ein Rechtsanspruch auf eine Hypothek oder nicht? -
Bank-Produkt 'Geld': Vergleich mit Fernseher-Kauf?
Mal logisch gedacht ...
Vorab gesagt: Ich bin kein Bankenfreund, ich bin auch der Meinung, dass sie in vielen Fällen die schwächere Position des Kunden ausnutzen. Aber logisch betrachtet geht es doch eigentlich um Folgendes: Die Bank "verkauft" das Produkt "Geld" ... sie verleiht zum Beispiel eine bestimmte Summe für bestimmte Konditionen (Zinsen). Genauso wie ich z.B. einen Fernseher beim Fernsehhändler kaufen möchte. Frage: Ist der Händler VERPFLICHTET, mir den Fernseher zu verkaufen? Antwort: NEIN, er kann, aber er muss nicht! Erst dann, wenn er sich per Kaufvertrag dazu verpflichtet, dann MUSS er. Sonst nicht! Genauso ist es bei der Bank: Sie KANN, aber sie muss nicht. Wieso sollte sie auch müssen? Sie verkauft eben das Produkt "Geld" und kann selber entscheiden, an wen sie das tut. Das ist eben die unternehmerische Freiheit, genauso wie beim Fernsehhändler. Ich weiß, der Vergleich hinkt stark, aber das Prinzip ist trotzdem das Gleiche. Ich wüsste nicht, dass es ein Gesetz gibt, das sie dazu verpflichtet. Und mit "moralische Pflicht" braucht man doch Banken schon mal gar nicht zu kommen, oder? MfG Werner -
Kredit-Angebot: Unterschied Fernseher-Kauf vs. Hypothek?
Unterschied zwischen Fernseher und Geld
Wenn Sie an einem Geschäft vorbeigehen und im Schaufenster einen Fernseher für z.B. 600 DM sehen, gehen Sie rein, legen die 600 DM auf den Tisch und der Händler muß Ihnen dieses Gerät verkaufen. Sein ausgestelltes Gerät ist ein Angebot, dass Sie durch Ihr Handeln (reingehen, draufdeuten und Geld hingeben) annehmen. Der Kaufvertrag ist somit zustande gekommen. Wie ich oben schon gesagt habe, kenne ich kein Gesetz, aus dem sich ein Kreditanspruch unter den geschilderten Umständen ableiten lässt. Präziser: Ich kenne keinen Fall, indem ein Kunde eine Bank erfolgreich auf Gewährung eines Kredites verklagt hat. Sollte Herr Holtz dies klären wollen, müsste er klagen, dann bekommte er speziell für seinen Fall darauf eine Antwort. Klingt zwar unbefriedigend, ist aber so. Die von Herrn Holtz geschilderte Situation lies mich annehmen, Herr Holtz benötigte das Geld schnell, da die Gesundheitsmaßnahme dringlich scheint. Wenn er dann noch monatelang streiten will, bekommt er womöglich Recht und ist danach kränker als zuvor. -
Kreditvertrag: Falscher Vergleich mit Schaufensterauslage
Falscher Vergleich
Hat zwar eigentlich nichts mit der Ausgangsfrage zu tun, aber der Vergleich von Herrn Witzgall mit dem Schaufenster ist Murks. Eine Schaufensterauslage ist nur die Aufforderung des Ladeninhabes zur Abgabe eines Angebotes (erste Willenserklärung) durch den Kunden. Erst dann kann der Inhaber entscheiden, ob er das Angebot annimmt oder nicht (zweite Willenserklärung). Und nur wenn dann die Willenserklärungen übereinstimmen, kommt auch ein Kaufvertrag zustande. Auch Banken werben in ihren Schaukästen mit ach so tollen Zinssätzen bei einem bestimmten Betrag. In Analogie zu Herrn Witzgalls Schaufensterbeispiel würde ja auch ein rechtskräftiger Kreditvertrag zustande kommen, wenn der Kunde in die Bank geht und sagt: Ja ich nehme die ausgehägten Konditionen an. Dies ist aber eben nicht so. Dies ist natürlich keine Rechtsberatung, sondern soll eigentlich nur dazu dienen die Leser hier im Forum nicht zu verwirren. Werner hatte das schon ganz anschaulich und deutlich beschrieben, ob es eine Verpflichtung zum Abschluss eines Vertrages gibt. MfG Arno. -
Grundgesetz: Wirkung bei Banken und Kreditvergabe?
Ich lese immer nur Grundgesetz ...
Ich lese immer nur Grundgesetz versuche Sie doch einmal der Bank mit dem Grundgesetz zu kommen. Wenn man Ihnen noch die Tür aufhält bevor man Sie rausschmeisst, ist man noch höflich. Ich bin zwar kein Jurist, aber das Grundgesetz dient - unter Anderem - dazu, den Bürger vor dem Staat zu schützen. Sie sind unbestritten ein Bürger - aber wo ist hier der Staat? -
Grundgesetz: Schutz des Staates vor dem Bürger?
Ähh, ist es nicht umgekehrt?
x|Das GG schützt den Staat vor dem Bürger? Wenn ich mal Finanzamt, Bundeswehr und Banken in einen Topf werfe, sehe ich das Grundgesetzt nicht mal mehr als Bodensatz -
Kreditwirtschaftsgesetz: Hypothek-Verweigerung und Mehrwertsteuer
GG und Staat sollen den Bürger schützen
deshalb ist es ein Versäumnis des Gesetzgebers, ein Kreditwirtschaftsgesetz zu beschließen, dass den Banken gestattet, aus egoistischen Renditeerwägungen einem Bürger, wie oben beschrieben, eine Hypothek von 3 % zu verweigern, für die genau jener Bürger ja auch dem Staat vorher 16 % Mehrwertsteuer bezahlt hat. So lautet hier nur die eine Überlegung, die nächste Überlegung führt ua zum Thema der Altersversorgung AELTERER MITBUERGER, und zwar jene, die sich in einer Notlage nicht gleich auf die "Soziale Hängematte" legen wollen, sondern den Anstand besitzen, sich selbst helfen zu wollen und für sich selbst einzustehen. Statt diese Eigenhilfe zu foerden, zu würdigen und zu unterstützen, wird sie mit allen solchen rabiaten und letztlich asozialen gesetzlichen Versäumnissen "verhindert und bekämpft und unmöglich gemacht", auch hier vergreift man sich vom Sinn her am GG. Aber das GG wird ja hier nicht mit Leben erfüllt, weil die Vorstandsherren hier in den Banken und deren Verbänden und dort in den Ministerien und Parteien sich ... den Rest des beschämenden täglichen Trauerspiels kennen wir aus der Presse. Auf, auf, voran, Ihr Untertanen, rein in den Stromlinienkapitalismus im Global Players' Spitzenrenditenwunderland. Lasst Euch man ordentlich verwursten, die Herren oben wollen angemessen leben. -
Forum-Diskussion: Eigeninitiative vs. unsinniges Gesetz?
Können Sie auch lesen?
Sehr geehrter Herr Holtz, ein Forum wie dieses lebt von einer Diskussion zwischen den Teilnehmern. Außer Ihrer Fragestellung und zwischenzeitlichen polemischen Äußerungen ist doch bislang nichts zum Thema von Ihnen gekommen. Sie verstehen sich doch als jemand, der sich nicht auf Sozialleistungen des Staates stützen will. Gleichzeitig verlangen Sie aber ein unsinniges Gesetz. Fühlen Sie sich nicht mündig, selbst mit den Banken zu verhandeln? --- nochmals: SO WIE MAN IN DEN WALD HINEINRUFT, SO SCHALLT ES HERAUS. --- In diesem Sinne ... -
Vertragsfreiheit: Kein Anspruch auf Hypothek trotz Sicherheit
Wo ist das Geschäft?
Das GG gewährt keinen Anspruch auf Abschluss eines Darlehensvertrages, gleich wie ob besichert oder nicht. Ebenfalls ein verfassungsrechtlicher Grundsatz ist nämlich der Grundsatz der Vertragsautonomie, also Vertragsfreiheit. Dies schließt die Freiheit ein, auch einen bestimmten Vertrag nicht abzuschließen.
Das Beispiel mit dem Fernseher von Herrn Witzgall ist tatsächlich falsch und entbehrt juristischer Grundkenntnisse (woher auch). Aber woher sollte ich inkompetenter Rechtsanwalt, der nur auf seiner Rechtsposition beharrt und sich außergerichtlicher Streiterledigung ebenso verschließt wie vernünftigen Vergleichen, dies auch schon wissen. Dies scheint jedenfalls die unwidersprochene Auffassung von Witzgall über meinen Berufsstand zu sein - eine Bodenlose Frechheit.
Dass die Bank ein Darlehen ohne Einkommen nicht gewährt ist bei DM 15000,- (angenommene 3 % aus Verkehrswert 500.000,-) zwar kaum zu verstehen. Der Grundsatz ist aber klar: Ist das zur Beleihung angebotete Gebäude werthaltig, kann es veräussert werden und so das Geld besorgt werden. Kann es nicht verkauft werden, ist es wohl auch nicht werthaltig und auch als Sicherheit nicht zu gebrauchen.
Zudem lebt die Bank nicht davon, Geld zu verteilen und sich im Wege der Zwangsversteigerung zu befriedigen. Die Realsicherheit sorgt nicht dafür, dass die Raten bezahlt werden und daran ist die Bank in erster Linie interessiert. Varianten sind natürlich möglich, soweit dann durch Abtretung von Veräußerungsansprüchen u.ä. Sicherheiten gleistet werden können.
MfG
RA Schotten, Reutlingen -
Forum-Hilfe: Verständliche Beiträge und Fakten zur Zwangslage
Hallo Herr Schotten
Ich habe gerade den Beitrag von Herrn Witzgall und Ihre Reaktion darauf gelesen. Mal von Bauherrenseite aus gesprochen: Ich empfinde Ihre Beiträge als angenehm verständlich und überaus hilfreich. Lassen Sie sich von derartigen Äußerungen nicht aufregen (auch wenn es verständlich ist), es bringt sowieso nichts. Was wären wir ohne RA in diesem Forum!? 😉
Ansonsten noch mal zu Herrn Holtz: Geben Sie doch mal "Butter bei die Fische", wie man bei uns in Norddeutschland sagt. Sie werden in Ihren Beiträgen so überaus heftig und polemisch, geben aber keine sachlichen Hinweise auf die Gründe für Ihre Zwangslage. Leider gehen Sie auch auf weitergehende Fragen wie die nach der Krankenversicherung in keiner Weise ein. Schade eigentlich ...
Also: Wie wäre es mal mit harten Fakten? -
Forum-Diskussion: Polemik und Wert juristischer Beiträge
Genau - wie Herr Schotten sagt
Hallo Herr Schotten,
ich finde Ihre Aussage zum Thema völlig richtig. Wenn man mal die Beiträge so durchliest, dann stellt man fest, dass die Diskussion schon arg ins polemisch-emotionale abgeglitten ist. Deswegen habe ich mich auch schon eine ganze Zeit nicht mehr dran beteiligt.
Aber ich fände es auch unheimlich schade, wenn Sie wegen den Aussagen von H. Witzgall dem Forum verloren gingen. Ihre Beiträge sind so gut verständlich, wie ich es von den meisten Juristen nicht kenne. Dafür auch mal von meiner Seite ein großes *LOB*.
Diese Foren verführen leider auch dazu, Aufgrund der "Halb"-Anonymität übers Ziel hinauszuschießen. Ich glaube ja nicht, dass H. Witzgall die in #109 getroffene Aussage Ihnen direkt ins Gesicht gesagt hätte.
Ich müsste mich ja auch über die Darstellung meines Berufsstandes aufregen (stimmt's H. Alde?). Habe H. Holtz ja in meinem ersten Beitrag dargelegt, warum das so ist. Aber was kam statt "Butter bei die Fische"? ☹
Was soll's, wir Bayern haben halt ein dickes Fell und einen breiten Buckel. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Hypothek im Vorruhestand: Rechte bei Kredit-Ablehnung?
💡 Kernaussagen: Banken sind nicht zur Kreditvergabe verpflichtet, auch wenn Sicherheiten vorhanden sind. Ein regelmäßiges Einkommen ist oft entscheidend für die Kreditwürdigkeit. Das Grundgesetz garantiert keinen Anspruch auf eine Hypothek. Alternativen zur Bankfinanzierung sollten geprüft werden, wie z.B. der Verkauf von Vermögenswerten oder die Inanspruchnahme von Sozialleistungen. Die Kommunikation mit der Bank sollte sachlich und konstruktiv erfolgen.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Wie in Kredit-Ablehnung: Einkommen als Voraussetzung für Hypothek betont, ist ein fehlendes Einkommen ein häufiger Grund für die Ablehnung eines Hypothekenantrags.
✅ Zusatzinfo: Einige Teilnehmer empfehlen, alternative Finanzierungswege zu prüfen, beispielsweise den Verkauf eines Teils der Immobilie (siehe Hypothek-Alternativen: Verkauf Doppelhaus vs. Bank-Kredit) oder die Inanspruchnahme staatlicher Unterstützung.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die genauen Gründe für die Ablehnung mit der Bank und prüfen Sie alternative Finanzierungsmöglichkeiten. Eine sachliche Kommunikation und die Vorlage aller relevanten Unterlagen sind entscheidend. Beachten Sie auch den Beitrag Hypothek-Hilfe: Faktenbasis für fundierte Beratung nötig, um alle Aspekte zu berücksichtigen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Hypothek, Vorruhestand" finden
Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "Hypothek, Vorruhestand" oder verwandten Themen zu finden.
Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen
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Suche nach: Hypothek trotz Vorruhestand: Bank verweigert Kredit – Welche Rechte haben Betroffene?
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Suche nach: Hypothek im Vorruhestand: Ablehnung – Was tun?
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