Zerkratzte Scheiben  -  wer war's und wie beweist man es?
BAU-Forum: Fenster und Außentüren

Zerkratzte Scheiben  -  wer war's und wie beweist man es?

Hallo,
wir stehen gerade vor einem unschönen Problem:
Unser Einfamilienhaus ist gerade fertiggestellt worden, die letzten Handwerker haben die Baustelle verlassen und heute war noch ein Besichtigungstermin des Generalunternehmer, der unser Haus damit zu Werbezwecken genutzt hat.
Im Vorfeld dieses Termins hatte unser Generalunternehmer uns gebeten, nach Möglichkeit schon mal die Fenster zu Putzen und war uns im Gegenzug an anderer Stelle kostentechnisch etwas entgegengekommen.
Nun hatten wir eine Reinigungsfirma engagiert, die mit 3 Mitarbeitern im kompletten Haus Fenster und Rahmen gereinigt hat und uns dabei darauf hingewiesen hat, dass sie an einigen Fenstern und Rahmen Kratzer / Macken vorgefunden haben, die wir reklamieren sollten.
Ich habe mir die Sache nun selber angeschaut und folgendes vorgefunden: es gibt an zwei Fenstern recht tiefe Kratzer und an einem zugehörigen Rahmen eine tiefe Macke. Dies sind genau die BodenTiefen Fenster, die von den Handwerkern während des Innenausbaus immer als Eingang genutzt wurden, somit wundert mich das nicht.
Aber bei so ziemlich allen anderen Fenstern, auch im Dachgeschoss, finde ich nun kleine Riefen, wie sie wohl eher beim Fensterputzen mit einem nicht ganz sauberen Werkzeug entstehen. Diese Kratzer sind nicht tief, aber gegen die Sonne sehr deutlich sichtbar und auffällig und vom Verlauf / Kratzrichtung für mich eher beim Fensterputzen als beim Einbau oder während der Bauphase verursacht.
Wie soll ich nun vorgehen? Ich nehme an, dass die Reinigungsfirma gegen sowas versichert ist, aber ich muss natürlich erstmal nachweisen, dass die Schäden von ihnen verursacht wurden; sie werden das wohl eher auf vorherigen Bautätigkeiten schieben. Die Firma, die die Fenster montiert hat, wird das natürlich umgekehrt auf den Fensterputzer abwälzen, zumindest was die ganzen kleinen Kratzer betrifft.
Vor dem Putzen der Fenster waren die Streifen so verstaubt und verdreckt, dass die Kratzer durchaus schon vorhanden gewesen sein, ohne aufgefallen zu sein ...
Hat jemand irgendeinen Rat, wie wir das Problem angehen sollten?
Gruß
  • Name:
  • Jens
  1. den Zeitpunkt eingrenzen

    Ich kann mir nicht vorstellen,
    dass Sie die Hausübergabe mit Fenstern in dem Zustand gemacht haben.
    "Vor dem Putzen der Fenster waren die Streifen so verstaubt und verdreckt,
    dass die Kratzer durchaus schon vorhanden gewesen sein KÖNNEN, ohne aufgefallen zu sein ... "
    Ansonsten über Bauwesenversicherung (mit SB)
    Grüße
  2. In der Annahme, dass die Bauabnahme noch nicht gemacht wurde

    dürften Sie "nun" den schwarzen Peter haben, da Sie nun nachweisen müssen, dass die Mängel VOR der Reinigungsaktion vorhanden waren, denn der Bauträger wird sich sicherlich damit rausreden dass SIE (bzw. die Firma) geputzt haben und die Mängel dann vom Putzen sind.
    Keine Rechtsberatung. Nur Laie.
  3. Bauabnahme

    Sie haben beide Recht, die Bauabnahme ist noch nicht erfolgt.
    Dass wir den schwarzen Peter haben, sehe ich auch so, da es kaum nachweisbar sein dürfte, dass die Kratzer vor dem Putzen schon da waren. Und wie schon gesagt, ich gehe ja selber auch davon aus, dass der Großteil der Kratzer (vor allem die leichten) tatsächlich vom Fensterputzer verursacht wurden.
    Wenn wir's unserer Versicherung melden, würde ich vermuten dass die das lieber auf die Versicherung des Fensterputzers abwälzen, da bin ich mal gespannt.
    • Name:
    • Jens
  4. Begutachtung evtl. notwendig

    Hallo Jens,
    Ihr Problem kann mit großer Wahrscheinlichkeit nur ein Sachverständiger aus dem Glaserhandwerk, oder der Galsindustrie lösen. Anhand der Kratzerbildung kann ein diesbezüglicher Fachmann in der Regel eine genaue Ursache der verschiedenen Schädigungen feststellen. Gegebenenfalls wird ein solches Verfahren dann ohnehin von der zuständigen Versicherung eingeleitet. Sprechen Sie die Parteien auf diese Möglichkeit an.
    MfG
    Dipl. Ing. (FH) Karl Kress

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN