Rechtslage bei angeblichem Spannungsriss in der Gewährleistungszeit
BAU-Forum: Fenster und Außentüren

Rechtslage bei angeblichem Spannungsriss in der Gewährleistungszeit

Hallo,
an einer unserer Glasscheiben (Wärmeverbundglas) ist am heißesten Tag dieses Jahres ein Glassprung von unten nach oben ohne Einflüsse dritter aufgetreten. Die Außen-Jalousie war zu diesem Zeitpunkt bereits seit 2 Tagen komplett während der Hitze geschlossen. Der Glasriss, der mittlerweile nach oben durchgerissen ist, sieht aus, als hätte man einen Keks in der Mitte durchgebrochen. Wir fragen uns nun, wer für diesen Schaden zuständig ist. Die Scheibe ist gerade mal 1 Jahr alt. Es wäre noch hinzuzufügen, dass diese Scheibe Teil einer Ganzglas- Übereckverglasung ist, an der außen eine Metalleckschiene montiert ist.
Vielen Dank für eure Rückmeldung est grüßt ganz herzlich
Inna
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  • Name:
  • Inna
  1. Gewähleistungsanspruch

    Hallo Inna.
    Der gezeigte Schaden lässt darauf schließen, dass die Scheibe ohne Fremdeinwirkung (Schlag- oder Stoßbelastung) zu Bruch ging. Daraus kann im Moment der Schluss gezogenen werden, dass z.B. eine Kantenvorverletzung für den Glasriss mit großer Wahrscheinlichkeit als Ursache in Betracht gezogen werden muss. Sind hier beim Ausbau der Scheibe (Reparatur) entsprechende Glasausmuschelungen, die bereits vor dem Einbau der Scheibe entstanden sind erkennbar, besteht ein Garantieanspruch dem Fensterlieferanten gegenüber. Selbstverständlich gibt es nun eine ganze Reihe weiterer Schadensursachen, die die gezeigte Rissbildung verursachen können. Im Endeffekt geht es in jedem Fall darum, dass nachgewiesen wird, dass der Glasriss bereits durch eine erkennbaren Vorschädigung, durch einen Einbaufehler oder durch eine Mangelhaftigkeit in der Fensterkonstruktion entstanden ist. Hier bestehen dann in der Regel immer Gewährleistungsansprüche dem Fensterbauer gegenüber.
    Ausgenommen ist hiervon ist jedoch z.B. ein sogenannter Hitzeriss, der auf ein schuldhaftes Nutzerverhalten zurückzuführen ist. (Kann hier auf Grund des gezeigten Bruchbildes jedoch weitestgehend ausgeschlossen werden)
    MfG
    Dipl. Ing. /FH) K. Kress
  2. Hitzeriss

    bei uns wurden zwei Scheiben anstandslos getauscht. Fremdeinwirkung war nicht gegeben, eine Beschädigung bei Einbau war auch nicht erkennbar.
    Der Monteur deklarierte es als Hitzeriss.
    Der Unterschied dürfte allerdings in der Ausführung liegen. Bei mir waren es jeweils die beiden unteren Fensterflächen von geteilten Fenstertüren. Glasfläche also ca. 70x80 cm. Keine große Sache also ...
    Wenn der Fensterbauer in diesem Fall "etwas zurückhaltender" ist, ...
    Gruß

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