Falsches Fensterglas nach 13 Jahren entdeckt: U-Wert prüfen, Mangel melden & Wertminderung?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 14.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die Feststellung, dass nach 13 Jahren falsches Fensterglas (Isolierglas ohne Wärmeschutzbeschichtung) entdeckt wurde. Es wird erörtert, ob Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden können und wie der U-Wert der Fenster korrekt bestimmt wird. Ein wichtiger Punkt ist die Frage, ob Isolierglas ohne Beschichtung und nur mit Gasfüllung einen Ug-Wert von 1,6 erreichen kann. Die Expertenmeinungen gehen auseinander, und es wird empfohlen, eine Laborprüfung durchzuführen.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 📊 Fakten/Zahlen · 👉 Handlungsempfehlung

Falsches Fensterglas nach 13 Jahren entdeckt: U-Wert prüfen, Mangel melden & Wertminderung?

Hallo, ja das Haus ist 1996 fertiggestellt und abgenommen worden. In der Leistungsbeschreibung des Auftragnehmers war Isolierglas mit einem (damals K-Wert) von U = 1,8 W/m²K vereinbart. Anlässlich des Auswechselns einer Scheibe führte die ausführende Glaserei Anfang 2009 an den anderen Scheiben eine Messung durch, mit dem Ergebnis, dass die Scheiben keine Wärmeschutzbeschichtung haben und demzufolge niemals ein U-Wert von 1,8 W/m²K erreicht werden konnte. Also einfaches unbeschichtetes Isolierglas mit U-Wert 3,0. Da braucht man nicht erst ein Labor zu bemühen, es gibt ja entsprechende Tabllen. Ab 1.1.1995 durfte durch die neue Wärmeschutzverordnung aber gar kein Glas mit U = 3,0 mehr verbaut werden. Ich habe die Hausbaufirma angeschrieben und diesen Mangel dargestellt. Die Antwort war, dass über die Glasrechnung von damals feststellbar war, dass sogar Glas mit einem Ug-Wert (Ug = Wert des Glases) von 1,3 W/m²K verwendet wurde und somit der Uw (Uw = Wert des gesamten Fensters) ca. 1,5 W/m²K vorläge und damit der vereinbarte Wert laut Leistungsbeschreibung eingehalten sei. Ich habe den Feuerzeugtest gemacht, eine Scheibe in einem Glaswerk nochmal prüfen lassen, es bleibt dabei  -  das Glas hat keine Beschichtung. Was nun  -  laut Energierrechner sind in den 13 Jahren schon 2600 € zusätzliche Heizkosten angefallen und jedes Jahr kommen 200 € dazu, bis ich die Scheiben mal durch besseres Glas ersetze. Außerdem ist es ja auch eine Wertminderung des Hauses (Energiepass). Was kann man da noch machen. Alles verjährt? Dumm gelaufen? Selber schuld?
Schöne Grüße und schon mal Danke im Voraus.
  • Name:
  • Claus
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Keine Selbstbeurteilung des Glases auf Basis des Feuerzeugtests allein – dieser ist kein gerichtsfester Nachweis und kann physikalisch irreführend sein.

    🔴 KRITISCH: Sofortige Beauftragung eines unabhängigen, akkreditierten Prüfinstituts (z. B. IFT Rosenheim) zur laborbasierten Bestimmung von Beschichtung und U-Wert – nur so entsteht beweissichere Dokumentation.

    ⚠️ WICHTIG: Keine schriftliche Zustimmung zu einer „freiwilligen Ausbesserung“ oder „Kompromisslösung“ ohne vorherige rechtsverbindliche Absprache mit einem Fachanwalt für Baurecht.

    ⚠️ WICHTIG: Sofortige Überprüfung, ob eine Rechtsschutzversicherung besteht – insbesondere mit Baurechts- und Mängeldeckung – und ggf. umgehende Schadensmeldung.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich verstehe, dass Sie nach 13 Jahren festgestellt haben, dass in Ihrem Haus möglicherweise falsches Fensterglas eingebaut wurde. Das ist natürlich ärgerlich, da dies Auswirkungen auf Ihre Heizkosten und den Wert Ihres Hauses haben kann.

    Ich empfehle Ihnen, folgende Schritte zu unternehmen:

    • Prüfen Sie die Glasrechnung und die Leistungsbeschreibung: Vergleichen Sie die dort angegebenen Werte (insbesondere den U-Wert von 1,8 W/m²K) mit den Messergebnissen der Glaserei.
    • Führen Sie einen Feuerzeugtest durch: Halten Sie ein Feuerzeug vor die Scheibe. Wenn die Flamme vierfach gespiegelt wird und eine der Spiegelungen farblich abweicht, ist eine Wärmeschutzbeschichtung vorhanden.
    • Kontaktieren Sie die Hausbaufirma: Melden Sie den Mangel schriftlich und fordern Sie Nachbesserung.
    • Lassen Sie den U-Wert von einem unabhängigen Gutachter überprüfen: Dies kann Klarheit bringen und als Beweismittel dienen.
    • Berechnen Sie die zusätzlichen Heizkosten: Nutzen Sie einen Energiekostenrechner, um die Mehrkosten durch das falsche Glas zu ermitteln.
    • Lassen Sie eine Wertminderung des Hauses feststellen: Ein Sachverständiger kann den Wertverlust aufgrund des Mangels beziffern.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Schritte und Ergebnisse sorgfältig. Ziehen Sie einen Anwalt für Baurecht hinzu, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt einen gravierenden Baumangel, der erst 13 Jahre nach Fertigstellung des Hauses entdeckt wurde. Es wurde vertraglich ein U-Wert von 1,8 W/m²K für die Fenster vereinbart, tatsächlich wurde aber unbeschichtetes Isolierglas mit einem U-Wert von ca. 3,0 W/m²K verbaut. Dies stellt einen klaren Verstoß gegen die Leistungsbeschreibung dar und verstößt zudem gegen die ab 1995 geltende Wärmeschutzverordnung, die einen solch schlechten U-Wert nicht mehr zuließ.

    🔴 Gefahr: Die Behauptung der Baufirma, es sei Glas mit einem Ug-Wert von 1,3 W/m²K verbaut worden, ist durch den Feuerzeugtest und die Glasprüfung widerlegt. Es besteht die akute Gefahr, dass der Bauherr auf den erheblichen Mehrkosten für Heizung sitzen bleibt, wenn die Verjährung eingetreten ist. Die jährlichen Mehrkosten von ca. 200 Euro und die Wertminderung des Hauses sind reale wirtschaftliche Schäden.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme der Baufirma, dass die Rechnung ausreicht, um die Vertragserfüllung zu belegen, ist falsch. Die tatsächliche Beschaffenheit des Glases ist entscheidend, nicht die Rechnung. Der Feuerzeugtest ist ein valider erster Indikator, aber kein gerichtsfester Beweis. Eine Laboranalyse des Glases wäre notwendig, um die fehlende Beschichtung zweifelsfrei nachzuweisen.

    ➕ Ergänzung: Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Bauleistungen beträgt in der Regel 5 Jahre ab Abnahme. Da die Abnahme 1996 erfolgte, sind die regulären Gewährleistungsansprüche längst verjährt. Allerdings könnte hier der Einwand der arglistigen Täuschung greifen, wenn die Baufirma wusste, dass sie falsches Glas verbaut hat. In diesem Fall beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre ab Kenntnis des Mangels, also ab Anfang 2009. Zudem könnte ein Anspruch aus unerlaubter Handlung (§ 823 BGBAbk.) oder wegen Vorsatzes bestehen, der erst nach 30 Jahren verjährt.

    👉 Handlungsempfehlung: Sie sollten umgehend einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren. Lassen Sie das Glas durch ein unabhängiges Prüfinstitut (z.B. IFT Rosenheim) auf Beschichtung und U-Wert analysieren. Dokumentieren Sie alle Kommunikation mit der Baufirma und die Ergebnisse der Prüfungen. Prüfen Sie, ob eine Rechtsschutzversicherung besteht. Nur ein Fachanwalt kann die komplexe Rechtslage zur Verjährung und möglichen Schadensersatzansprüchen abschließend beurteilen und die notwendigen Schritte einleiten.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt beschreibt einen gravierenden bautechnischen und vertraglichen Mangel: Der Einbau von unbeschichtetem Isolierglas mit U-Wert 3,0 W/m²K statt des vertraglich vereinbarten wärmeschutzbeschichteten Glases mit U = 1,8 W/m²K – obwohl dies seit 1995 durch die Wärmeschutzverordnung verboten war.

    🔴 Gefahr: Die Verwendung nichtkonformen Glases führt zu erheblichen Wärmeverlusten, erhöhtem Energieverbrauch, erhöhter Kondensat- und Schimmelbildung an Fensterrahmen sowie potenzieller Bauschäden durch Feuchteeintrag – insbesondere bei älteren Fensterrahmenkonstruktionen ohne ausreichende Dampfbremse.

    ⚠️ Korrektur: Die Behauptung der Bauunternehmung, ein Ug-Wert von 1,3 W/m²K sei nachweisbar, ist angesichts der eindeutigen technischen Prüfung (Feuerzeugtest, Glaswerk-Prüfung) und fehlender Beschichtung faktisch widerlegt – ein Ug-Wert von 1,3 ist mit unbeschichtetem Glas physikalisch unmöglich.

    ➕ Ergänzung: Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche aus Bauverträgen beträgt grundsätzlich fünf Jahre ab Abnahme (§ 634a BGB), jedoch kann bei arglistiger Täuschung oder bei versteckten Mängeln, die erst nachträglich erkennbar werden, die Verjährung unter Umständen gehemmt oder neu berechnet werden – hier ist der Mangel erst 2009 entdeckt worden, was eine mögliche Verjährungshemmung nach § 203 BGB nahelegt.

    ❌ Widerspruch: Die Aussage "Alles verjährt? Dumm gelaufen? Selber schuld?" ist rechtlich verfehlt – der Auftraggeber trägt keine Mitverantwortung für die Einhaltung gesetzlicher und vertraglicher Baustandards; die Bauausführung obliegt allein dem Unternehmer.

    ✅ Zustimmung: Die quantifizierte Ermittlung der Mehrkosten (2600 € Heizkosten, 200 €/Jahr) sowie die Einordnung als Wertminderung im Energieausweis sind sachlich nachvollziehbar und stützen den Schadensumfang.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen für Bauphysik oder Energieeffizienz, um den Mangel dokumentarisch zu sichern, den tatsächlichen U-Wert zu bestätigen und eine Schadensgutachtung für Wertminderung sowie Folgekosten zu erstellen – dies ist zwingend erforderlich, um gegebenenfalls gerichtlich durchzusetzen.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle bestätigen den Mangel als gravierend, vertragswidrig und gesetzeswidrig (Verstoß gegen Wärmeschutzverordnung ab 1995).
    • Alle fordern die unabhängige, laborbasierte U-Wert- und Beschichtungsprüfung (nicht nur Feuerzeugtest).
    • Alle betonen die Notwendigkeit einer schriftlichen Mängelrüge und Dokumentation aller Schritte.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI sieht den Feuerzeugtest als validen ersten Indikator; DeepSeek und Qwen betonen dessen Beweisunfähigkeit und verlangen Laborprüfung – hier wird die sicherere Einschätzung priorisiert.
    • GoogleAI erwähnt Verjährung nicht explizit; DeepSeek und Qwen analysieren detailliert § 634a, § 203 und § 823 BGB – die juristische Risikoeinschätzung folgt den strengeren Analysen.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen hebt die bauphysikalischen Risiken (Kondensat, Schimmel, Feuchteschäden) besonders hervor – Ergänzung zur energetischen Betrachtung bei GoogleAI und DeepSeek.
    • DeepSeek nennt konkret IFT Rosenheim als Prüfinstitut; Qwen verweist auf „zertifizierte Sachverständige für Bauphysik“ – zusammen ergibt sich klare Handlungsanleitung.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI suggeriert, dass die Rechnung der Glaserei als Beweismittel dienen könne; DeepSeek und Qwen widersprechen klar: „Die Rechnung ist irrelevant – nur die tatsächliche Beschaffenheit zählt.“ Die sicherere, rechtskonforme Position wird priorisiert.

    👉 Empfehlung: Orientierung an DeepSeek und Qwen für juristische und bauphysikalische Risikoeinschätzung; GoogleAI wird als Ergänzung für praktische Erstschritte (Dokumentation, Kostenrechner) genutzt – aber nicht für Beweisführung oder Rechtsbeurteilung.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Vertragswidrigkeit des GlasesEinbau von unbeschichtetem Glas (U ≈ 3,0 W/m²K) statt vertraglich vereinbartem Wärmeschutzglas (U = 1,8 W/m²K) stellt klaren Mangel dar.
    GesetzesverstoßVerstoß gegen die ab 1995 geltende Wärmeschutzverordnung – der verbauten Wert ist seit 1995 nicht mehr zulässig.
    Beweissicherung⚠️Feuerzeugtest ist kein gerichtsfähiger Beweis; Laboranalyse (z. B. IFT Rosenheim) ist zwingend erforderlich.
    Verjährung⚠️Reguläre 5-Jahresfrist ist abgelaufen, doch arglistige Täuschung oder Verjährungshemmung nach § 203 BGB möglich – prüfen lassen.
    Bauphysikalische FolgeschädenErhöhtes Risiko für Kondensat, Schimmelbildung und Feuchteschäden – insbesondere bei älteren Rahmensystemen ohne Dampfbremse.

    👉 Handlungsempfehlung: Unverzügliche Beauftragung eines akkreditierten Prüfinstituts zur laborbasierten Glasanalyse; parallel Rechtsberatung durch Fachanwalt für Baurecht zur Klärung der Verjährungslage und Durchsetzung möglicher Ansprüche.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoVerjährung der Mängelansprüche ohne rechtzeitige gerichtliche GeltendmachungVerlust sämtlicher Schadensersatzansprüche (Heizkosten, Wertminderung, Sanierung)
    🔴 RisikoUnterlassen einer unabhängigen LaborprüfungKeine beweissichere Dokumentation – gerichtliches Scheitern bereits im Vorfeld
    🔴 RisikoFehlende Feuchteschutzmaßnahmen bei bestehendem KondensatausfallLangfristige Schimmelbildung, Holzzerstörung, gesundheitliche Belastung durch Schimmelpilzsporen
    🔴 RisikoUnzureichende Dokumentation der Kommunikation mit der BaufirmaSchwächung der Beweislast bei späterem Rechtsstreit – z. B. fehlende Nachweisbarkeit von Kenntnis vom Mangel
    🔴 RisikoEinbau von Ersatzglas ohne vorherige bauphysikalische PlanungThermische Brücken, Kondensat an Randverbund oder Rahmensystem, neue Schäden
    ✅ ChanceNutzung des Mangels zur energetischen Sanierung des gesamten FenstersystemsReduzierung der Gesamtheizkosten, Erhöhung des Immobilienwerts, Verbesserung des Energieausweises
    ✅ ChanceGeltendmachung von Wertminderung im EnergieausweisVerhandlungsbasis für Verkauf oder Refinanzierung; rechtlich anerkannte Schadensposition
    ✅ ChanceAktivierung einer bestehenden RechtsschutzversicherungKostenübernahme für Gutachter, Sachverständige und Rechtsanwalt – deutliche Entlastung
    ✅ ChanceNutzung der Mängelrüge als Hebel für umfassende SanierungsvereinbarungEinbeziehung von Dämmung, Fensterrahmen, Anschlussdetails – ganzheitliche Verbesserung der Gebäudehülle
    ✅ ChanceAufnahme in ein bundesweit gefördertes Sanierungsprogramm (z. B. BEGAbk.)Förderung bis zu 20 % der Kosten – ggf. kombinierbar mit Mängelanspruch

    Orientierungshilfen

    1. Unverzügliche Laborprüfung beauftragen: Kontaktieren Sie das IFT Rosenheim oder ein anderes akkreditiertes Prüfinstitut zur bauphysikalischen Analyse des Glases (Beschichtungsnachweis + U-Wert-Messung) – keine Abhängigkeit vom Feuerzeugtest oder internen Gutachten der Baufirma.
    2. Fachanwalt für Baurecht konsultieren: Suchen Sie einen Fachanwalt mit Schwerpunkt Baurecht und langjähriger Erfahrung in Mängelfällen nach Abnahme – bereits vor der ersten schriftlichen Mängelrüge.
    3. Rechtsschutzversicherung prüfen: Fordern Sie umgehend die Versicherungsbedingungen an und klären Sie ab, ob Baurechts- und Mängeldeckung besteht – bei Bestehen sofort Schadensmeldung vornehmen.
    4. Gesamte Dokumentation sichern: Sammeln Sie alle vertraglichen Unterlagen, Rechnungen, Leistungsbeschreibungen, Energieausweise, Fotos des Glases sowie sämtliche E-Mails und Briefe mit der Baufirma in chronologischer Reihenfolge.
    5. Feuchteschadensanalyse durchführen: Beauftragen Sie einen zertifizierten Gutachter für Baufeuchte, um Kondensatstellen, Oberflächentemperaturen und ggf. Schimmelspuren zu dokumentieren – das ist Voraussetzung für Folgeschadensersatz.
    6. Energetische Sanierungsplanung vorbereiten: Lassen Sie ein Gesamtkonzept für den Fensteraustausch erstellen, das auch Rahmendetails, Anschluss an die Fassade und Dämmanschluss berücksichtigt – kein Einzelaustausch ohne Planung.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    U-Wert
    Der U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) misst den Wärmeverlust durch ein Bauteil. Ein niedrigerer U-Wert bedeutet bessere Wärmedämmung. Er wird in W/(m²K) angegeben.
    Verwandte Begriffe: Wärmedämmung, Wärmeverlust, Isolierglas.
    Isolierglas
    Isolierglas besteht aus zwei oder mehr Glasscheiben, die durch einen Zwischenraum getrennt sind, der mit Gas gefüllt sein kann. Dies reduziert den Wärmeverlust.
    Verwandte Begriffe: Wärmeschutzglas, Mehrscheibenisolierglas, Fensterglas.
    Wärmeschutzbeschichtung
    Eine dünne Metallschicht auf dem Glas, die Wärmestrahlung reflektiert und so den Wärmeverlust reduziert. Sie verbessert die Wärmedämmung des Fensters.
    Verwandte Begriffe: Low-E-Beschichtung, Emissionsgrad, Wärmereflexion.
    Leistungsbeschreibung
    Ein Dokument, das die vereinbarten Leistungen eines Bauprojekts detailliert beschreibt, einschließlich der verwendeten Materialien und deren Eigenschaften.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Baubeschreibung, Werkvertrag.
    Mangel
    Ein Fehler oder eine Abweichung von der vereinbarten Leistung. Im Bauwesen kann ein Mangel die Funktionalität oder den Wert eines Gebäudes beeinträchtigen.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Sachmangel, Baumangel.
    Wertminderung
    Eine Reduzierung des Verkehrswerts einer Immobilie aufgrund von Mängeln oder Schäden.
    Verwandte Begriffe: Verkehrswert, Sachverständigengutachten, Schadenersatz.
    Energiepass
    Ein Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes bewertet und Verbesserungspotenziale aufzeigt.
    Verwandte Begriffe: Energieausweis, Energieeffizienz, Gebäudeenergiegesetz (GEG).

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist der U-Wert von Fensterglas?
      Der U-Wert (früher k-Wert) gibt den Wärmedurchgangskoeffizienten an. Er beschreibt, wie viel Wärme pro Quadratmeter und Grad Celsius Temperaturunterschied durch das Bauteil (hier: Fensterglas) verloren geht. Je niedriger der U-Wert, desto besser ist die Wärmedämmung.
    2. Wie kann ich den U-Wert meiner Fenster überprüfen?
      Sie können den U-Wert auf der Glasrechnung oder in der Leistungsbeschreibung Ihres Hauses finden. Eine genauere Überprüfung kann durch eine Messung mit einem speziellen Messgerät erfolgen, die von einer Glaserei oder einem Energieberater durchgeführt werden kann.
    3. Was bedeutet eine Wärmeschutzbeschichtung bei Isolierglas?
      Eine Wärmeschutzbeschichtung ist eine dünne Metallschicht auf dem Glas, die die Wärmestrahlung reflektiert und so den Wärmeverlust reduziert. Sie verbessert die Wärmedämmung des Fensters erheblich.
    4. Was kann ich tun, wenn der U-Wert meiner Fenster nicht der Vereinbarung entspricht?
      In diesem Fall liegt ein Mangel vor. Sie sollten den Mangel schriftlich bei der Hausbaufirma oder dem Fensterbauer melden und Nachbesserung fordern. Dokumentieren Sie alle Schritte und Ergebnisse sorgfältig.
    5. Welche Auswirkungen hat falsches Fensterglas auf meine Heizkosten?
      Falsches Fensterglas mit einem höheren U-Wert führt zu höheren Wärmeverlusten und somit zu höheren Heizkosten. Die genaue Höhe der Mehrkosten hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Größe der Fensterfläche, dem Klima und den Heizgewohnheiten.
    6. Kann ich eine Wertminderung für mein Haus geltend machen, wenn falsches Fensterglas eingebaut wurde?
      Ja, wenn das falsche Fensterglas den Wert Ihres Hauses mindert, können Sie eine Wertminderung geltend machen. Ein Sachverständiger kann den Wertverlust beziffern.
    7. Was ist ein Feuerzeugtest und wie funktioniert er?
      Der Feuerzeugtest ist ein einfacher Test, um festzustellen, ob eine Wärmeschutzbeschichtung vorhanden ist. Halten Sie ein Feuerzeug vor die Scheibe. Wenn die Flamme vierfach gespiegelt wird und eine der Spiegelungen farblich abweicht, ist eine Wärmeschutzbeschichtung vorhanden.
    8. Welche Rolle spielt der Energiepass in diesem Zusammenhang?
      Der Energiepass gibt Auskunft über die energetische Qualität eines Gebäudes. Ein falscher U-Wert der Fenster kann sich negativ auf den Energiepass auswirken und somit den Wert des Hauses mindern.

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  2. Isolierglas: Gewährleistung nach 13 Jahren prüfen!

    Verpennt
    Der Flammtest wäre vor 13 Jahren zur Abnahme fällig gewesen. Höcker  -  Sie sind raus! Sie wollen nach 13 Jahren nicht wirklich auf das Thema Gewährleistung abstellen, oder? Bei der seriös klingenden Antwort des Generalunternehmer können Sie nicht auf Arglist abstellen, also ist m.E. keine Grundlage für verlängerte Gewährleistung (verdeckter Mangel) gegeben.
    Gegenfrage: Wie sieht es mit Isolierverglasungen mit Gasfüllung (ohne Wärmeschutzbedampfung) aus? Die haben doch Mitte der 90er auch schon einen UGAbk.-Wert (kv-Wert) von 1,6 gebracht. Wusste das ihr schlauer Glaser nicht?
    Wenn Sie bei diesen Scheiben einen Selbsttest machen wollen hilft behelfsweise nur Oberflächentemperaturmessung bei winterlichen Außentemperaturen und eine Rückrechnung auf den UG-Wert.
    Noch eine Fachfrage: Wo steht in der WSVO 95, dass bei Neubau von Häusern damals kein normales Isolierglas mehr verwendet werden durfte?
    Wenn Sie es tatsächlich genauer wissen wollen, dann schreiben Sie die Seriennummer aus der Glasabstandsleiste ab und fragen beim Glashersteller den UG-Wert (kv-Wert) ab! kv-Wert + 0,2 war dann als Faustregel der Kf-Wert (UW-Wert).
  3. Ug-Wert: Info zu Isolierglas ohne Wärmedämmbeschichtung?

    Verpennt
    Erst mal vielen Dank für die ausführliche Antwort. Dass es Glas gibt ohne Wärmedämmbeschichtung (nur mit Gasfüllung) und das dieses dann einen Ug-Wert von 1,6 hat, habe ich noch nirgedwo gelesen und hat mir auch das Glaswerk nicht bestätigt. Wo haben Sie diese Info her? Mir ist nur die Kombination Beschichtung UND Füllung bekannt, wobei die Füllung nur ca. 3  -  5 Zehntel Verbesserung des U-Wertes bringen soll. Auf Ihre Frage zur WSVO 95: Sie müssten da mal in der Anlage 3, Tab. 1 nachlesen. Dort wird für den erstmaligen Einbau von außenliegende Fenstern, Fenstertüren und Dachfenstern ein Wert von gleich oder < 1,8 genannt. Zum Thema verdeckte Mängel: Nach der Rechtsprechung wird doch der "Arglist" das Organisationsverschulden gleichgestellt, d.h. der Unternehmer weiß nicht wie er bei einem arbeitsteiligem Herstellungsvorgang die Herstellung überwachen und das Arbeitsergebnis vor der Übergabe an den AGAbk. prüfen soll und deswegen Mängel nicht bemerkt, die er bei ordnungsgemäßer Organisation und Fachkenntnis hätte erkennen müssen. Sie schreiben ja auch, dass zumindest der Flammentest hätte gemacht werden müssen. Ist aber jetzt sowieso egal. Das Kind liegt im Brunnen.
    • Name:
    • Claus
  4. Baumangel: Organisationsverschulden bei Glaslieferung?

    Organisationsverschulden
    ist ein harter Vorwurf, mit dem sich Anwälte gern einer Gewährleistungsverlängerung bedienen, wenn dem Bauherrn hinterher was auffällt, was er zur Abnahme und zum Gewährleistungsende übersehen hat. Find ich etwas hart, aber egal. Der Bauleiter dürfte wohl seinen Organisationspflichten hinreichend nachgekommen sein, wenn er sogar heute noch die Lieferscheine der Gläser hat. Ein Flammtest bringt bei alten Gläsern mit Gasfüllung ohne Wärmeschutzbedampfung gar nix, hätte er also auch nicht machen müssen. UND ein solcher Flammtest ist auch heute nur bei einigen Sachverständigen und Glasern bekannt und stellt somit kein allgemein anerkanntes und schon gar nicht ein zur damaligen Zeit allgemein bekanntes Prüfverfahren für Wärmeschutzgläser dar. Einen solchen Test kann man auch heute nicht von jedem Bauleiter erwarten und damals mangels Bekanntheit dieses Prüftricks schon gar nicht. Zu erwarten war von einem Bauleiter nur, dass er die Lieferscheine sichtet. In Werner/Pastor "Der Bauprozess" können Sie nachlesen, welche Arbeiten generell zu den überwachungspflichtigen Arbeiten gehören und welche nach geltender Rechtsprechung der handwerklichen Selbständigkeit überlassen werden können.
    Thema WSVO 95: Da habe ich Sie erwischt! Die Anlage 3 gilt NUR für Erneuerung oder erstmaligen Einbau der jeweiligen Teile IN BESTEHENDE BAUSUBSTANZ! Die Einzelbauteilanforderungen der Anlage 3 Tab. 1 gelten also nicht zwingend für den Komplettneubau eines Hauses. Einzelanforderungen an den Mindestwärmeschutz von Bauteilen für den Neubau ergaben sich damals nur aus der bauzeitlich geltenden DINAbk. 4108 (und da war nur 2 Scheiben-Isolierglas gefordert)! Die Anlage 3 der WSVO fehlinterpretierten in den vergangenen Jahren leider sogar ö.b.u.v. Sachverständige, Sie sind also in bester Gesellschaft! Wenn Sie also damals neu gebaut haben gilt die Anlage 3 Tab. 1 NICHT.
  5. Isolierglas: Gab es Ug 1.6 ohne Wärmeschutzbeschichtung?

    Verpennt Teil 3
    Hallo und Danke für die Aufklärung. Was mich aber noch interessieren würde ist, wo geschrieben steht, dass es Isolierglas gibt (oder gab), dass ohne Wärmeschutzbeschichtung hergestellt wurde und nur mit Gasfüllung einen Ug-Wert von 1,6 hat. Mir hat das weder die Glaserei noch das Glaswerk bestätigt und selber habe ich es in Tabellen oder anderer Literatur auch nicht gefunden. Würde mich sehr freuen, wenn sie mir da noch kurz eine Info geben. Schöne Grüße und vielen Dank.
    Claus
  6. Isolierglas: U-Wert 1.3 mit reiner Gasfüllung unrealistisch!

    Foto von Jürgen Sieber, Glasermeister u. ö.b.u.v.Sachverständiger

    Nur Gasfüllung reicht nicht
    Es gab tatsächlich Isolierglas welches nur mit Argongas
    gefüllt wurde. Dieses Technik war normalerweise im Jahr 1995 nicht mehr gebäuchlich.
    Bei einem 2-fach-Aufbau mit 16 mm Scheibenzwischenraum und
    Argongasfüllung, ohne Metall-Bedampfung, wird nie und nimmer ein
    U-Wert von 1,3 W/m²xK. erreicht, wie der Hersteller angibt.
    Nicht mal 1,6 W/m²xK. wird damit erreicht. Das Gas wird in aller
    Regel drastisch überbewertet.
    Wenn 1,3er Glas verkauft wurde und keine Metallbedampfung vorhanden ist, ist von einem U-Wert von bestenfalls 2,2 W/m²xK.
    auszugehen. Vorausgesetzt im SZR befindet sich eine Gasfüllung.
    MfG
    Jürgen Sieber
  7. Isolierglas: Laborprüfung vs. U-Wert-Tabellen für Nachweis

    Verpennt
    Hallo und Danke Herr Sieber.
    Ja, so hat man mir das auch bestätigt. Ich hoffe nur, dass das der Auftragnehmer von damals auch so sieht. Der will nämlich erst eine Scheibe im Labor geprüft haben. Dabei bräuchte er sich nur die einschlägigen U-Wert-Tabellen anschauen, um zu erkennen, welche Werte mit und ohne Beschichtung max. erreicht werden können. Fakt ist, dass das Glas niemals, wie behauptet, ohne diese Isolierschicht Ug=1,3 W/m²K haben kann. Freue, mich, dass Sie mir das auch so bestätigen.
    Mit freundlichen Grüßen ins Schwabenland
    C. Traxler
  8. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Falsches Fensterglas: U-Wert prüfen & Wertminderung sichern!

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Feststellung, dass nach 13 Jahren falsches Fensterglas (Isolierglas ohne Wärmeschutzbeschichtung) entdeckt wurde. Es wird erörtert, ob Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden können und wie der U-Wert der Fenster korrekt bestimmt wird. Ein wichtiger Punkt ist die Frage, ob Isolierglas ohne Beschichtung und nur mit Gasfüllung einen Ug-Wert von 1,6 erreichen kann. Die Expertenmeinungen gehen auseinander, und es wird empfohlen, eine Laborprüfung durchzuführen.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Isolierglas: U-Wert 1.3 mit reiner Gasfüllung unrealistisch! ist ein U-Wert von 1,3 W/m²K bei Isolierglas mit reiner Argon-Gasfüllung ohne Metallbedampfung nicht erreichbar. Dies sollte bei der Bewertung des Mangels berücksichtigt werden.

    ✅ Zusatzinfo: Der Flammtest wurde als mögliche Methode zur Unterscheidung von beschichtetem und unbeschichtetem Isolierglas genannt, war aber wohl schon vor 13 Jahren relevant. Der Beitrag Isolierglas: Gewährleistung nach 13 Jahren prüfen! rät von Gewährleistungsansprüchen nach so langer Zeit ab.

    📊 Fakten/Zahlen: Es wird diskutiert, ob Isolierglas ohne Wärmeschutzbeschichtung einen Ug-Wert von 1,6 erreichen kann. Einige Experten bezweifeln dies und verweisen auf U-Wert-Tabellen. Die Bedeutung des U-Wertes für den Energiepass und die Heizkosten wird hervorgehoben.

    👉 Handlungsempfehlung: Um den Mangel zweifelsfrei nachzuweisen, wird empfohlen, eine Scheibe im Labor prüfen zu lassen (siehe Isolierglas: Laborprüfung vs. U-Wert-Tabellen für Nachweis). Alternativ können U-Wert-Tabellen zurate gezogen werden, um die erreichbaren Werte mit und ohne Beschichtung zu vergleichen. Klären Sie, ob ein Organisationsverschulden vorliegt (siehe Baumangel: Organisationsverschulden bei Glaslieferung?).

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