wir haben vor vier Jahren ein Niedrigenergiehaus gebaut, vielmehr schlüsselfertig bauen lassen, und nun kämpfen wir seit ca. 2 Jahren mit feuchten Wänden (feuchte Stellen im ganzen EGAbk. bis ca. 20 cm über den Fliesensockel).
Wir haben lange nach der Ursache gesucht, auch mit Hilfe unserer Baufirma, und haben nun vermutlich eine (oder die) Ursache gefunden. Unser Gartenbauer hat die Pflasterarbeiten (Terrasse und Wege) direkt ans Haus gepflastert und keine 15 cm Niveauunterschied zwischen OK Bodenbelag im Innenraum und OK Gehweg und Terrasse eingehalten.
Vermutlich ist das Wasser durch die Außentüren auf der Wetterseite und der Terrasse in die Bodenplatte oberhalb der Schweißbahn gesickert und in den Wänden hochgezogen.
Wir haben vor vier Wochen die Pflastersteine an einer der Außentüren entfernt (zusammen mit unserem damaligen Bauleiter und einem Sachverständigen der Baufirma) und mussten feststellen, dass die Unterkante aller Türen am Übergang zur Bodenplatte des Hauses (wir haben keinen Keller) nicht abgedichtet ist (ca. 1 cm Spalt) und wahrscheinlich dort das Wasser direkt auf die Schweißbahn) ins Haus sickert.
Der Bauleiter hat nun folgende Aussagen getroffen:
- Grund für die feuchten Wände sind die nicht eingehalten DINAbk. Vorschriften (ist das DIN 18195?) w/ fehlendem Niveauunterschied,
da hilft auch unsere Drainage nicht.
- Für die fehlende Abdichtung wäre dar Pflasterer/Gartenbauer zuständig gewesen, die Baufirma hat somit keine Pflicht zur Nachbesserung.
Mir stellen sich (als Nichtfachmann) nun folgende Fragen:
- Kann es wirklich sein, dass Außentüren am Übergang zur Bodenplatte nicht abgedichtet werden müssen, bzw. das erst bei Gestaltung der Außenanlagen nötig ist
- Wäre dies nicht Aufgabe der Fensterfirma oder der Fa. für den Außenputz gewesen.
- Ist eine sichere nachträgliche Abdichtung noch möglich, auch ohne die Außenanlagen komplett 15 cm abzusenken?
Ich würde mich sehr über eine Antwort vom Fachmann freuen, auch wenn meine Ausführungen evtl. etwas laienhaft sind.
Herzliche Grüße
Christian Schug
