Minderung bei fehlender Haustür: Erfahrungen, Preisnachlass & Rechte beim Einzug mit Bautür?
BAU-Forum: Fenster und Außentüren
Minderung bei fehlender Haustür: Erfahrungen, Preisnachlass & Rechte beim Einzug mit Bautür?
Die Frage die sich nun stellt ist ganz einfach die, wieviel Minderung ist für eine Fehlende Haustüre anzusetzen. Da ich den Preis der einzelnen Haustüre (Holz) nicht kenne, ist es etwas "schwierig". Gibt es von anderen Erfahrungswerte? in DM oder %-Werte?
Danke vorab.
-
Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
GoogleAI-Analyse
Ich verstehe, dass Sie ohne fertige Haustür in Ihr neues Zuhause einziehen mussten und aktuell eine Bautür nutzen. Dies stellt einen Mangel dar, der grundsätzlich zu einer Mietminderung berechtigt.
Wichtige Aspekte:
- Dokumentation: Halten Sie alle Vereinbarungen und Mängelanzeigen schriftlich fest.
- Mängelanzeige: Eine schriftliche Mängelanzeige an den Bauträger/Vermieter ist essenziell.
- Mietminderung: Die Höhe der Mietminderung ist individuell und hängt von den konkreten Umständen ab (Beeinträchtigung, Dauer des Mangels).
- Rechtliche Beratung: Ich empfehle Ihnen, sich von einem Anwalt für Miet- oder Baurecht beraten zu lassen, um Ihre Rechte optimal durchzusetzen.
Erfahrungswerte: Es gibt keine pauschalen Erfahrungswerte für die Höhe der Mietminderung. Diese wird im Einzelfall festgelegt. Faktoren wie die Beeinträchtigung der Wohnqualität (Sicherheit, Lärm, Wärmeverlust) spielen eine Rolle.
👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie den Zustand (Fotos, Protokolle), reichen Sie eine formelle Mängelanzeige ein und holen Sie sich rechtlichen Rat bezüglich der Mietminderung.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Mietminderung
- Die Mietminderung ist die Reduzierung der Miete aufgrund eines Mangels an der Mietsache. Sie ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGBAbk.) geregelt. Die Höhe der Minderung richtet sich nach der Schwere des Mangels.
Verwandte Begriffe: Mangel, Mietrecht, Mietvertrag. - Mangelanzeige
- Die Mangelanzeige ist die schriftliche Mitteilung des Mieters an den Vermieter über einen bestehenden Mangel an der Mietsache. Sie ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Ansprüchen wie Mietminderung oder Schadensersatz.
Verwandte Begriffe: Mangel, Mietrecht, Beweissicherung. - Bautür
- Eine Bautür ist eine provisorische Tür, die während der Bauphase eines Gebäudes eingesetzt wird. Sie dient dem Schutz der Baustelle und ist in der Regel nicht so hochwertig wie eine endgültige Haustür.
Verwandte Begriffe: Baustelle, Rohbau, Provisorium. - Baurecht
- Das Baurecht umfasst alle Rechtsnormen, die das Bauen betreffen. Es regelt die Zulässigkeit von Bauvorhaben, die Anforderungen an die Bauausführung und die Rechte und Pflichten der Baubeteiligten.
Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauordnung, Bauvertrag. - Mietrecht
- Das Mietrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Vermieter und Mieter. Es umfasst unter anderem die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, die Mietzahlung, die Mietminderung und die Kündigung des Mietvertrags.
Verwandte Begriffe: Mietvertrag, Vermieter, Mieter. - Schadensersatz
- Schadensersatz ist die Leistung, die jemandem zusteht, der durch das Verhalten eines anderen einen Schaden erlitten hat. Im Mietrecht kann der Mieter Schadensersatz verlangen, wenn der Vermieter einen Mangel nicht beseitigt und dadurch ein Schaden entsteht.
Verwandte Begriffe: Haftung, Schaden, Anspruch. - Wohnqualität
- Die Wohnqualität beschreibt die Gesamtheit der Faktoren, die das Wohnen angenehm und lebenswert machen. Dazu gehören unter anderem die Ausstattung der Wohnung, die Lage, die Umgebung und die Sicherheit.
Verwandte Begriffe: Lebensqualität, Wohnkomfort, Wohnumfeld.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Rechte habe ich, wenn ich ohne fertige Haustür einziehe?
Sie haben das Recht auf eine mangelfreie Wohnung. Eine fehlende Haustür stellt einen Mangel dar, der zur Mietminderung berechtigt. Dokumentieren Sie den Mangel und setzen Sie dem Vermieter eine Frist zur Behebung. - Wie hoch kann die Mietminderung bei einer fehlenden Haustür ausfallen?
Die Höhe der Mietminderung ist einzelfallabhängig und richtet sich nach der Beeinträchtigung. Faktoren wie die Dauer des Zustands, die Einschränkung der Sicherheit und der Wohnqualität spielen eine Rolle. Eine pauschale Aussage ist nicht möglich. - Was ist eine Mängelanzeige und wie reiche ich sie richtig ein?
Eine Mängelanzeige ist die schriftliche Mitteilung an den Vermieter über einen bestehenden Mangel in der Wohnung. Sie sollte den Mangel genau beschreiben, eine Frist zur Behebung setzen und am besten per Einschreiben mit Rückschein versendet werden. - Kann ich den Einzug verweigern, wenn die Haustür fehlt?
Grundsätzlich haben Sie das Recht, den Einzug zu verweigern, wenn die Wohnung wesentliche Mängel aufweist, die die Nutzung erheblich beeinträchtigen. Dies sollte jedoch vorab rechtlich geprüft werden. - Welche Rolle spielt die Bautür in diesem Fall?
Eine Bautür ist in der Regel nicht gleichwertig mit einer regulären Haustür hinsichtlich Sicherheit, Schallschutz und Wärmedämmung. Sie stellt somit einen Mangel dar, der eine Mietminderung rechtfertigen kann. - Was passiert, wenn der Vermieter den Mangel nicht behebt?
Wenn der Vermieter den Mangel trotz Fristsetzung nicht behebt, haben Sie weitere Rechte, wie z.B. die Mängelbeseitigung selbst in Auftrag zu geben und die Kosten vom Vermieter zu verlangen oder den Mietvertrag zu kündigen. - Brauche ich einen Anwalt für die Durchsetzung meiner Rechte?
Es ist ratsam, sich von einem Anwalt für Mietrecht beraten zu lassen, um Ihre Rechte optimal durchzusetzen, insbesondere wenn der Vermieter sich querstellt oder die Minderung strittig ist. - Wie dokumentiere ich den Mangel am besten?
Fertigen Sie Fotos und Videos des Mangels an. Notieren Sie Datum und Uhrzeit der Feststellung. Sammeln Sie Zeugenaussagen, falls vorhanden. Bewahren Sie alle relevanten Dokumente (Mietvertrag, Mängelanzeige, etc.) sorgfältig auf.
🔗 Verwandte Themen
- Mängelanzeige richtig formulieren
Tipps und Vorlagen für eine wirksame Mängelanzeige an den Vermieter. - Höhe der Mietminderung berechnen
Faktoren und Beispiele zur Bestimmung der angemessenen Mietminderung. - Rechte bei Baumängeln in Neubauten
Ihre Ansprüche und Vorgehensweisen bei Mängeln im Neubau. - Schallschutz in Mietwohnungen
Informationen zu Ihren Rechten bei Lärmbelästigung und mangelndem Schallschutz. - Mietvertrag prüfen lassen
Warum eine professionelle Prüfung Ihres Mietvertrags sinnvoll ist.
-
Minderung Haustür: Bezugsfertigkeit vs. Offene Leistung
Schlechte Karten!
Meines Erachtens haben Sie da schlechte Karten. Ist das Haus ohne Haustüre bezugsfertig? Sie sind eingezogen und haben somit die Abnahme anerkannt. Interpretieren würde ich das jetzt als offene Leistung. Hätten Sie die Abnahme verweigert, wegen nicht Bestehen der Bezugsfertigkeit, können Sie Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn Ihnen hierdurch geldwerte Nachteile durch entstanden wären. -
Minderung Haustür: Schriftliche Vereinbarung statt Bauabnahme
Nein, keine Abnahme, da schriftlich auf später verschoben
haben extra mit dem Bauträger ein Schriftstück aufgesetzt, dass Einzug entgegen der VOB NICHT als Bauabnahme zu werten ist. Habe noch Geld in Rückhand, daher ist der Bauträger schon bestrebt Fertig zu machen (die üblichen Kleinigkeiten). Ist eh ein Spezialvertrag, daher mal nicht das übliche. Es geht mir eher noch darum wieviel ich von der letzten Rate ggf. abziehen kann (und der Bauträger ggf. von Fensterbaufirma). Ja ich wusste schon, dass Einzug = Abnahme ist. Deshalb auch die Absicherung. Ob die rechtlich so wirksam ist, sei dahingestellt. Der ganze Vertrag ist eh andererseits dahingehend Prüffähig, da eigentlich VOB, aber keine VOB ausgehändigt wurde (siehe Diskussion hier vor einigen Monaten). Somit gäbe es noch die Option auf BGBAbk.. -
Minderung Haustür: Einbehalt – Bis zum 3-fachen Türwert!
Müsste man den Wert der Tür kennen
Mit Einbaukosten. Dann ist bis zum dreifachen der Summe Einbehaltungsfähig. -
Diskussion: Minderung vs. Bauberatung im Forum?
Hallo Herr Ostertag,
selbst wenn Sie hier als Musterforumsbauherr mit allseitiger Sympathie der Experten "anerkannt sind", zielt Ihre Frage nur auf Geldeinsparung bzw. Minderung. Klasse MB, würde man nur den Wert der Türe wissen, könnte man gleich die Höhe der Minderung beziffern. Schiesst dieses nicht irgendwo über das Thema Bauberatung hinaus? Sollte dieses Forum nicht beratend tätig sein? Oder geht es darum: "Wie scheiße ich dem Handwerker an den Karren damit ich seine Rechnungen nicht bezahlen muss? " -
Minderung Haustür: Entgegenkommen vs. Bauträgerpflichten
So ist es nun auch nicht ganz, also bitte ... man muss schon die Sachlage kennen
Wir sind dem Bauträger entgegengekommen, indem wir ohne Abnahme eingezogen sind. Die Folgen dürften ja hinreichend bekannt sein! . Ich habe bislang alle meine Rechnungen absolut pünktlich bezahlt. Es ist doch Sache des Bauträgers, wenn die Türe nicht rechtzeitig eingebaut wird. Die Türe war laut Bauträger auf "Abruf" bestellt. Nur beim Abruf wusste die Firma plötzlich gar nichts mehr davon. Obwohl der Bauträger schon eine Anzahlung gemacht hat. Dass beim Einbau der Fenster auch "gemurkst" wurde, nur am Rande erwähnt. Es geht hier nicht um Geldeinsparung, denn dann hätte ich eh anders Bauen müssen, sondern um geltendes Recht. Niemand verschenkt gerne Geld. Oder doch? -
Erfahrung: Probleme beim Bauen trotz Musterforumsbauherr
Musterforumsbauherr hat auch so seine kleinen Probleme, ...
Danke lieber Anonymer Antworter (Haben Sie auch einen Namen?), aber auch ein Musterforumsbauherr wie Sie mich genannt haben (find ich gut den Namen 🙂 Danke!) dachte immer es geht ohne Probleme. Ging soweit auch ganz gut beim Bauen. Über gewisse "Mängel" muss ein einfach hinwegsehen. Ich mache es ja auch oft nicht besser bei Eigenleistung. Und so haben wir uns mit dem Generalunternehmer immer gut verstanden. Er hat immer Mängel selber erkannt und behoben. Und da wir keinen Einzugstermin Vertraglich festgelegt haben (ja sollte man machen, ich weiß ...) und die alte Wohnung kurzfristig kündigen konnten (1 Woche vorher), war uns der Einzugstermin eh egal. Da sind wir dem Bauträger doch schon sehr entgegen gekommen. Wie mit vielen anderen Dingen auch. Es hat halt seine Vor- aber auch Nachteile, einen Vertrag zu haben, der so gut wie keine Bau-Leistungsbeschreibung enthält. Und bislang konnten wir uns immer über die "Inhalte" ganz gut einigen. Soweit das Positive an der Geschichte. Nur irgendwann wollten wir halt einziehen. Denn laut internem Terminplan des Generalunternehmer wären wir schon seint mind. 1 Monat im Haus drin. Nun, dass es beim Innenausbau mit der Firma Probleme gab, konnte niemand wissen. Aber ist ja jetzt soweit behoben (Den Rest, was noch "so" offen ist, buche ich mal als "Erfahrungswert" weil 1. Haus. ;-:). Und als wir dann angekündigt hatten, dass wir nun endlich einziehen wollen, konnten wir uns sogar mit eine schriftlichen Vereinbarung einigen, Einzug ist nicht Abnahme. Kein Problem meinte er, Haustüre ist zu 2/3 bezahlt und Abrufbereit. Tja, nur war bei Abruf die Türe plötzlich noch gar nicht "Produziert". So in 6 Wochen. Nun gut, die Türe soll jetzt am Mittwoch kommen. Somit für uns dann 1 1/2 Wochen nur mit Bautür.
Um es hier nochmals ganz klar zu sagen, mir geht es absolut nicht darum, irgendwo dem Generalunternehmer oder wem auch immer was "reinzudrücken". Denn dazu hätte ich viele Möglichkeiten gehabt.
Nur wenn eine Fensterbau-Firma/Wintergärten mit x-Millionen Umsatz im Jahr (Name auf Anfrage, stand auch mal hier im Forum von mir), trotz Vertrag es nicht auf die Reihe bringt eine Türe auf Abruf zu Liefern, muss diese Firma vielleicht auch mal was Lernen. Dass es mit den Fenstern+Rollläden auch nicht so ganz geklappt hat (siehe Bautagebuch resp. Fragen im Forum) kommt ja noch dazu. Es war ja nicht nur die Haustüre. Zwar ist die Qualität der Fenster, so wie ich es beurteilen kann einwandfrei, nur die Abwicklung und Organisation Mangelhaft. Denn durch diese schlechte Organisation beim Fenstereinbau gingen viele Tage Bauzeit verloren mit einigem Mehraufwand an Geld (für den Elektriker), denn ich schlussendlich selber bezahlen muss. Vom Gu bekomme ich da nichts, da ich Elektriker selber beauftragt habe (Dumm, macht man ja auch nicht ..., nur ohne diesen Elektriker wäre hier gar nichts gegangen und ist der einzige bei dem es bislang ohne Mängel geklappt hat, daher die Eigenvergabe).
Und da scheint es mir doch angebracht, dass diese tolle Fensterbaufirma, die dem Generalunternehmer "wärmstens" von einem Wintergartenverkäufer angeboten wurde, auch mal lernen muss, dass es so nicht geht. Es steht ja dem Generalunternehmer frei seine Ansprüche gegenüber dieser Firma geltend zu machen. Und ob ich meine Ansprüche beim Generalunternehmer geltend machen kann, steht auch noch aus.
Da fällt mir noch was ein, nach Einbau der Fenster sollte ich ein Formular unterschreiben "Mängelfreie Abnahme nach VOBAbk.". Nur gut dass ich nicht unterschrieben haben. Mängelfrei war hier nichts. Die Firma musste nicht umsonst mehrfach nachbessern.
So und darf ich nun was geltend machen oder nicht? Oder ist das alles kein Grund? Dann frage ich mich, warum hier im Forum Leute für weniger Mängel wesentlich mehr bekommen sollen? Verkehrte Welt? Sorry wenn ich jemand zu nahe gekommen bin. Aber die Nerven liegen momentan etwas "Blank". Aber mit 3 Kindern und Haus das noch nicht ganz fertig ist in mehreren Etappen umzuziehen ist auch nicht so der Hit. Dies einfach mal als Ergänzung. So das war es. -
Glückwünsche zum Einzug trotz fehlender Haustür!
Hallo Herr Ostertag,
grad erst gelesen, dass Sie schon eingezogen sind:
Auch wenn es noch nicht ganz fertig ist: Alles Gute und schon mal wirrduelles Brot und Salz zum Einzug. Gruß an den Rest der Familie und viel Spaß im neuen Heim.- neidischguckweilnochvielzutunbissoweitist*
-
Erfahrung: Einzug mit Bautür – Dauer & Unterschiede
Kommt mir bekannt vor ...
dass mit dem Einzug mit Bautür. Bei uns war es dann etwas länger als zwei Wochen und bis die Tür drin war, Mitte Oktober. Den Unterschied hat man gemerkt. Aber erstmal ebenfalls die besten Wünsche zum Einzug aus Rheinhessen. Viel Glück und Spaß im neuen Haus.
Wir haben mit dem Fenster und Türenbauer ebenfalls so unsere (Termin) Probleme gehabt. Fairerweise darf man aber sagen, dass es teilweise an einem Mitarbeiter lag, der offensichtlich etwas überfordert war. Mit der Firma konnte man reden und sich einigen. Und trotz der Minderung (die lag im Bereich der Fenster) und der Einbehalte bis alles erledigt war, kommt die Firma ihren Verpflichtungen nach (wir hatten zwei Spannungsrisse in Scheiben, die kurzfristig und kostenlos behoben wurden). Auch das sollte mal erwähnt werden.
Unsere Haustür ca. 2,50x2,15 m, davon Seitenteil ca. 1,40 m, Holz, Stahlrahmen, Fünffachverriegelung, ohne Ausschnitte, dafür aber Edelstahlgriff von oben bis unten hat incl MwSt ca. 6000.-- DM gekostet, auf das Seitenteil entfielen rd 1400.--. Incl. Montage.
Versuchen Sie sich mit dem Generalunternehmer zu einigen, Argumente haben Sie sicher genug. Es geht auch nicht um unangemessene Einbehalte, wie weiter oben angedeutet. Sondern um ein Entgegenkommen für u.a. erbrachte Eigenleistungen (z.B. Terminsicherungsmaßnahmen), die auch im Sinne (und Aufgabe?) des Generalunternehmer sind. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Minderung bei fehlender Haustür: Rechte & Preisnachlass
💡 Kernaussagen: Der Thread diskutiert die Möglichkeiten einer Mietminderung bei Einzug in ein Haus mit fehlender Haustür. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Bezugsfertigkeit und offener Leistung. Eine schriftliche Vereinbarung, die den Einzug nicht als Bauabnahme wertet, kann die Position des Mieters stärken. Die Höhe der Minderung kann sich am Wert der Tür orientieren.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Minderung Haustür: Bezugsfertigkeit vs. Offene Leistung kann es schwierig sein, Ansprüche geltend zu machen, wenn der Einzug als Abnahme interpretiert wird.
💰 Zusatzinfo: Im Beitrag Minderung Haustür: Einbehalt – Bis zum 3-fachen Türwert! wird erwähnt, dass ein Einbehalt bis zum dreifachen Wert der Tür möglich sein könnte.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Situation schriftlich mit dem Bauträger und dokumentieren Sie alle Mängel. Prüfen Sie den Vertrag auf Klauseln bezüglich Bauabnahme und Bezugsfertigkeit. Beachten Sie die Hinweise im Beitrag Minderung Haustür: Schriftliche Vereinbarung statt Bauabnahme bezüglich einer gesonderten Vereinbarung.
Die Diskussion beleuchtet die Rechte und Pflichten von Mietern und Bauträgern im Kontext von Mietrecht und Baurecht. Es wird deutlich, dass eine transparente Kommunikation und schriftliche Vereinbarungen entscheidend sind, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Die Erfahrungswerte der Nutzer bieten wertvolle Einblicke in die praktische Umsetzung von Mietminderungen und Preisnachlässen im Bauwesen.
Die Beiträge zeigen, dass es wichtig ist, die Sachlage genau zu kennen, bevor man eine Minderung geltend macht. Wie im Beitrag Minderung Haustür: Entgegenkommen vs. Bauträgerpflichten erwähnt, kann ein Entgegenkommen des Mieters auch Nachteile mit sich bringen. Daher ist eine umfassende Beratung und Prüfung der vertraglichen Grundlagen unerlässlich.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Minderung, Haustür" finden
Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "Minderung, Haustür" oder verwandten Themen zu finden.
Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen
Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:
Suche nach: Minderung bei fehlender Haustür: Erfahrungen, Preisnachlass & Rechte beim Einzug mit Bautür?
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: Minderung bei fehlender Haustür
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: Minderung, fehlende Haustür, Bautür, Einzug, Preisnachlass, Mietrecht, Baurecht, Erfahrungswerte, Rechte, Bauwesen
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
