Gewährleistungsfrist für Fliesen!?
BAU-Forum: Estrich und Bodenbeläge

Gewährleistungsfrist für Fliesen!?

Hallo,
wie lange gilt eine Gewährleistungsfrist für Fliesen?
Damit ist nur das Material gemeint, nicht die Verlegung!
In den AGB des Baustoffhändlers steht eine Gewährleitungsfrist von 12 Monaten. Muss nicht zwingend 24 Monate gehaftet werden?
Gruß Marcus.
  • Name:
  • Marcus Matz
  1. Die werden durch Lagerung nicht schlecht

    Foto von Herbert Fahrenkrog

    also wofür soll er dann garantieren? Für die Farbe, die Oberfläche, die Dicke?
    mehr Infos bitte
  2. Hallo Herbert, die Fliesen (Außenfliesen) wurden im Sept ...

    Hallo Herbert,
    die Fliesen (Außenfliesen) wurden im Sept. 2003 auf einer Außentreppe verlegt.
    Letzten Monat stellten sich Risse im Bereich der Stufenkanten ein und 2 Schenkel platzten ab.
    Für die Arbeitsleistung wird ja gem. VOBAbk. eine Gewährleistung von 2 Jahren vereinbart.
    Was aber, wenn das Material mangelhaft war? Wie lange gelten die Gewährleistungfristen für Materialien?
    Sind die Fristen, z.B. in den AGB 12 Monate, überhaupt gem. neuem Schutzrecht (min. 24 Monate) überhaupt rechtmäßig?
    Gruß Marcus.
  3. Wer sagt denn ...

    dass die Fliesen (= Material) schuld sind und nicht die Verlegung.
    Stichworte wären hier z.B. Dränung des Stufenmörtels, Eignung für den Außenbereich usw.
    Möglich sind auch Folgeschäden aus Nutzung.
  4. Fliesenlegerei in Eigenarbeit oder Fliesen selbst gekauft oder alles Firma?

    Fliesenlegerei in Eigenarbeit oder Fliesen selbst gekauft oder alles Firma?
  5. Fliesen für Außenbereich geeignet. Gekauft. Bauseits verlegt.

    Hallo,
    also die Fliesen wurden bei einem "Fachbetrieb" für den Außenbereich geordert, sollten also auch dafür geeignet sein.
    Eine Beschädigung durch herunterfallende Gegenstände etc. lag nicht vor, aber dass auch die Stufenkante genutzt wurde sollte mgölich sein.
    Die Fliesen wurden in Eigenleistung verlegt.
    Nochmals, aber zur Frage, da dies ja auch andere Baustoffe etc. betrifft, z.B. Laminat, Teppichboden.
    Wie lange gilt für Materialien die Gewährleistung, bei korrekter Verarbeitung und normaler Nutzung?
    Gruß Marcus.
    PS: Die ständigen Einverständniserklärungen hier im Forum nerven, das kenne ich von php-Foren nicht.
  6. Schwarzer Peter

    Hallo Marcus,
    Gewährleistung auf Fliesenmaterial, welches selber verlegt wurde.
    Ich denke sehr geringe Chancen auf irgendetwas, dazu müssten Sie schon ein Materialgutachten anfertigen lassen.
    Frage: Haben Sie schon mal mit Ihrem Fachbetrieb geredet.
    Freundlich natürlich?
    Mit freundlichen Grüßen
  7. Wenn es Markenfliesen sind würde ich beim Hersteller ...

    Wenn es Markenfliesen sind würde ich beim Hersteller nachfragen. Die haben meist Außendienstler die sich das anschauen. Mehr als der Materialersatz ist da allerdings nicht drin, auf der Arbeit bleiben Sie sitzen.
  8. Hallo, alle beisammen. Danke erstmal für Eure zahlreiche ...

    Hallo,
    alle beisammen.
    Danke erstmal für Eure zahlreiche Hilfe.
    Ich werde wohl in den sauren Apfel beisen und neue Fliesen ordern :-( Ist ja auch kein "Großbauvorhaben", aber doch ärgerlich nach knapp 2 Jahren.
    Vielleicht weiß jemand von Euch ja ein konkretes Urteil (nur Interessehalber!). Oder vielleicht weiß ein Handwerker weiter, die müssen ja auch für die kompl. Leistung (Material/Verlegung) länger haften.
    Gruß Marcus.

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