Streit mit Estrichleger  -  Muss Abschleifen als Leistung inklusive sein?
BAU-Forum: Estrich und Bodenbeläge

Streit mit Estrichleger  -  Muss Abschleifen als Leistung inklusive sein?

Hallo,
wir haben bei unserem Innenausbauer einen Anhydrit-Estrich für 20,- EUR/m² bestellt und erhalten. Auf Anraten unseres Fliesenlegers haben wir mal nachgefragt, ob denn nicht jetzt nach drei Wochen mal langsam der Estrich abgeschliffen wird. Da meinte dieser, dass das nicht zu der Leistung gehört und extra bezahlt werden müsste, wenn wir auch Fliesen legen bei ihm bestellt hätten, würde es sein Fliesenleger mit machen. Kann man das denn bei diesem Preis nicht inklusive erwarten? Vor allem, ist der Boden an zwei Stellen auch nicht gerade, sondern hat Buckel, sodass dort sowieso nachgeschliffen werden müsste.
  • Name:
  • Christina
  1. Muss leider bezahlt werden.

    Anschleifen muss bezahlt werden.
    Buckel abschleifen Estrichleger ohne Kosten für Sie.
    Ihn einfach fragen ob er es mitmacht zu einem angemessenen Preis.
  2. Anschleifen oder Abschleifen

    Das Anschleifen ist eine vom Auftraggeber zu vergütende Regelleistung nach VOBAbk., Teil A, § 9, während das Abschleifen eindeutig eine Mängelbeseitigung darstellt.
    Gemäß DINAbk. 18365 "Bodenbelagsarbeiten" ist das Anschleifen eine besondere vom Auftraggeber gemäß VOB, Teil A, § 9, gesondert auszuschreibende und dem jeweiligen Auftragnehmer zu vergütende Leistung.
    klar DEFINIERT

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN