Fußbodenaufbau Neubau ohne Keller, ohne Fußbodenheizung (FBH)
BAU-Forum: Estrich und Bodenbeläge

Fußbodenaufbau Neubau ohne Keller, ohne Fußbodenheizung (FBH)

Wäre folgender Fußbodenaufbau in einem Einfamilienhaus Neubau (ohne Keller, keine Fußbodenheizung) fachgerecht?
Erdgeschoss
Rohfußboden
Bitumenbahn V 60 S 4, verklebt
80 mm Dämmung EPS 035 150 DEO/WAB oder reicht EPS 035 100?
30 mm Trittschalldämmplatte EPS 035 DES sg bis 10 kN/m²
PE Folie
50 mm Estrich
Dachgeschoss
Rohfußboden
30 mm Dämmung EPS 035 150 DEO/WAB oder reicht EPS 035 100?
30 mm Trittschalldämmplatte EPS 035 DES sg bis 10 kN/m²
PE Folie
50 mm Estrich
Vielen Dank.
Kersten Hahn
  1. Fußbodenaufbau

    Sehr geehrter Herr Hahn;
    Bezüglich Fußbodenaufbau im Erdgeschoss folgende Bemerkungen:
    Bitumenbahn V 60 S 4 auf Voranstrich auf der gesamten Bodenplatte verlegt, Stöße überlappt und verschweißt,
    ob 80 mm Dämmung ausreichen können Sie nur mit einer Berechnung ermitteln
    Trittschalldämmplatte ist im EGAbk. nicht notwendig.
    PE Folie und 50 mm Estrich (Zementestrich) ist i.O.
    Bezüglich Fußbodenaufbau im Obergeschoss folgende Bemerkungen:
    Dämmung EPS 035 hier nicht erforderlich, da ja bestimmt beheizt
    30 mm Trittschalldämmplatte EPS 035 DES sg bis 10 kN/m², PE Folie und 50 mm Estrich (Zementestrich) ist i.O.
    Mit freundlichen Grüßen
    Schwabe
  2. Hallo Herr Schwabe, . vielen Dank für Ihre ...

    Hallo Herr Schwabe,
    vielen Dank für Ihre Ausführungen.
    Das mit der Bitumenbahn ist natürlich klar, hatte ich nur nicht erwähnt. Sollte ich aber zwischen Bitumenbahn und Dämmung eine Folie einbringen (Schutz des Styropors vor chemischen Reaktionen mit dem Bitumen)?
    Muss ich eine Belastbarkeit der Dämmung von 150 auswählen oder reicht auch die 100?
    Wegen der Trittschalldämmung habe ich in verschiedenen Beiträgen gelesen, dass diese dazu da ist, die Ausbreitung des Trittschalles auf das Gebäude zu verhindern. Somit wäre diese auch im Erdgeschoss notwendig. Oder?
    Zementestrich oder Calciumsulfatestrich? Die Frage ist, was ist besser? Beide haben Vor- als auch Nachteile (Vorteile, Nachteile).
    Das Dachgeschoss wird komplett zu Wohnzwecken benutzt. Würde eine Dämmung nachteilig sein? Die Höhe dafür wäre ohnehin eingeplant.
    Mit freundlichen Grüßen
    Kersten Hahn
  3. Stopp hier ist noch einiges Falsch!

    1. Die von Herrn Schwabe genannte V60 S4 ist zwar eine Abdichtung entsprechend DINAbk. 18195-4 aber nicht erforderlich wenn die Bodenplatte ein WU-Bauteil ist!
    2. So oder so ist diese nicht ausreichend da oberhalb der Abdichtung mit dampfdichten Belägen (Fliese, Parkett, PVC o.ä.) zurechnen ist. Auch später Aufgrund der Auswechselbarkeit der Beläge. hier ist der sd Wert der V60 S4 einfach nicht ausreichend. (s. Hierzu BEB Merkblatt)
    3. Schallschutz kann schon erforderlich sein, denn ich sehe noch keinen Hinweis auf ein freistehendes Gebäude?
  4. Hallo zusammen. Leider weiß ich nun noch ...

    Hallo zusammen
    Leider weiß ich nun noch immer nicht genau wie ich es richtig mache.
    EPS 035 100? Oder 150?
    Wie sollte der Aufbau der Fußböden aussehen.
    Das Gebäude ist freistehend, ein Neubau, hat keinen Keller und EGAbk. als auch DGAbk. werden zu Wohnzwecken genutzt.
    Kersten Hahn
  5. Fußbodenaufbau

    Was schreiben Sie denn wieder einmal für Unsinn, Herr Bachmann.
    Es gibt keine Bodenplatte als WU-Bauteil. Es gibt nur WU-Bauwerke oder WU-Baukörper, z.B. weiße Wannen. Und dann gibt es Beton mit hohem Wassereindringwiderstand.
    Da aber eine Bodenplatte aus Beton mit hohem Wassereindringwiderstand nicht alle Forderungen, die an ein WU-Bauwerk oder WU-Baukörper gestellt werden, erfüllt, muss (!) auch eine Bodenplatte aus Beton mit hohem Wassereindringwiderstand abgedichtet werden.
    Ansonsten würden Sie gegen die DINAbk. 18195, die selbst für den "einfachsten" LF eine Abdichtung fordert, verstoßen, und das wollen Sie doch nicht dem Fragesteller empfehlen?!
    Bezüglich Ihrer Fragen, Herr Hahn folgendes:
    "Muss ich eine Belastbarkeit der Dämmung von 150 auswählen oder reicht auch die 100? "
    Die Angabe "150" gibt die zulässige Druckspannung an; hier: Druckspannung: >= 150 kPa für hohe Druckspannungen; ausreichend für Ihren Anwendungsfall ist Dämmung mit der Bezeichnung "DEO".
    Trittschalldämmung im EGAbk.: Sie haben ja schwimmenden Estrich und somit bei richtiger Herstellung keine unzulässige Schallübertragung über flankierende Bauteile, Wände.
    Und die Schallübertragung nach unten stört Sie nicht  -  dort ist Erdreich.
    "Zementestrich oder Calciumsulfatestrich? Die Frage ist, was ist besser? Beide haben Vor- als auch Nachteile (Vorteile, Nachteile). Die Frage ist, was ist besser? " So kann die Frage nicht beantwortet werden. (Was ist besser: Ein Sportwagen oder ein familientauglicher Van?)  -  es kommt darauf an, was will ich, was brauche ich, und hier: was kann ich eventuell in Eigenleistung herstellen und Geld sparen. Und da wäre der ZEAbk. im Vorteil.
    "Das Dachgeschoss wird komplett zu Wohnzwecken benutzt. Würde eine Dämmung nachteilig sein? Die Höhe dafür wäre ohnehin eingeplant. " Ich nehme an, Sie meinen eine Trittschalldämmung des DGAbk., und das ist immer von Vorteil.
    "Sollte ich aber zwischen Bitumenbahn und Dämmung eine Folie einbringen (Schutz des Styropors vor chemischen Reaktionen mit dem Bitumen)? ". Nein, nicht notwendig. Mir ist keine entsprechende chemische Reaktion bekannt
    Mit freundlichen Grüßen
    Schwabe
  6. Der Herr Schwabe ...

    stellt mal wieder seine Ahnungslosig eindrucksvoll unter Beweis.
    Lesen Sie mal den § mit dem Hinweis, wo die 18195 gilt und wo nicht.
    Sie gilt (u.a.) nicht bei Bauteilen, die wasserundruchlässig sind.
    Wenn eine Bodenplatte also so geplant und ausgeführt wurde, dass sie wasserundurchlässig ist (WU-Bauteil ;-)), dann hat die 18195 da gar nichts mehr zu wollen!
    Dann geht es nur noch um eine Dampfsperre.
    Und  -  ob Ihnen chem. Reaktionen bekannt sind, ist kein Kriterium, auch wenn Sie hier mal richtig gelegen haben.
    Im inblick auf Ihren 18195-Ausritt aber wohl eher mit Glück.
  7. Manchmal nur noch Wundern!

    Außer das die 18195 wie schon angemerkt nicht für WU-Bauteile gilt (Oh und Wunder es gibt auch einzelne, wäre zum Beispiel eine WU Bodenplatte welche in ausreichender Höhe auf der OK des Geländes liegt ein Betonbauteil nach WU Rili, beispielsweise Nutzungsklasse A, Beanspruchungsklasse 2 :) keine Feuchtedurchtritte zulässig und der Lastfall Bodenfeuchte, nicht stauendes Sickerwasser, kein drückendes oder zeitweise drückendes Wasser. Somit ist lediglich (je nach Höhenlage der Bopl.) die Sockelabdichtung entsprechend DINAbk. 18195 geplant 30 cm über GOK zu führen, beispielsweise wie im Beiblatt der DIN 18195 oder der KMB Rili.
    Sollten hier Bahnenförmige Abdichtungen verwendet werden wären diese entsprechend DIN 18195-9 zu sichern (oder je nach Lastfall sogar anzupressen) und danach entsprechend DIN 18195-10 zu sichern :) Das weglassen der Sockelabdichtung könnte man wiederum vernachlässigen wenn ab OK Gelände ausreichend wasserabweisende Baustoffe verwendet werden.
    Das von Herrn Schwabe vorgesehene Abdichten mittels einer V60S4 entspricht zwar der DIN 18195-4 aber nicht dem o.g. BEB Merkblatt welches als allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) bei dampfdichten Bodenbelägen gilt. Somit müsste der Estrichleger bei seiner Untergrundprüfung bedenken anmelden oder den SV der das hingebetet hat müsste im Schadenfall haften.
  8. Bodenplatte

    Sehen Sie Herr Dühlmeyer,
    Sie verstehen es eben nicht, wie so oft.
    Es gibt keine Bodenplatte als WU-Bauteil, sodass diese aus dem Anwendungsbereich der DINAbk. 18195 herausfallen könnte. Es gib nur eine Bodenplatte aus WU-Beton  -  und die fällt nicht aus dem Anwendungsfall der DIN 18195 heraus. Mehr nicht. Und deshalb müssen Bodenplatten immer abgedichtet werden (siehe DIN 18195  -  4). Oder eben WU-Bauwerke, aber das schrieb ich ja schon.
  9. Bodenplatte

    Herr Dühlmeyer,
    für WU-Bauwerke gibt es Planungsgrundlagen  -  die WU Richtlinie. Wenn Sie schreiben " ... eine Bodenplatte also so geplant.. ", wo stehen denn dafür die Planungsgrundsätze? Hinweis: Es gibt keine.
    Herr Dühlmeyer, lassen Sie es und verwirren Sie den Fragesteller nicht.
  10. WU-Richtlinie

    1 Anwendungsbereich
    (1) Diese Richtlinie gilt für teilweise oder vollständig ins Erdreich eingebettete Betonbauwerke und -Bauteile
    des allgemeinen Hoch- und Wirtschaftsbaus (Hochbaus, Wirtschaftsbaus), die nach DINAbk. 1045, Teile 1 bis 4 in Verbindung mit
    DIN EN 206-1 bemessen, hergestellt und ausgeführt werden und bei denen der Beton die lastabtragende
    Funktion und die Funktion der Wasserundurchlässigkeit grundsätzlich auch ohne zusätzliche Abdichtungsma
    ßnahmen übernimmt.
    Ich hebe daraus nochmal hervore: "und -Bauteile"
    Gruß
  11. Das Wundern geht weiter?

    Und vor allem wieder nicht zurückrudern ...
    Hier nochmal als Bild?

    Wieso gibt es hier keinen "Kopfklatsch" Smiley?

  12. Ähhhh, Herr Schwabe ...

    Erklären Sie mir bitte mal den Unterschied zwischen einer Bodenplatte einer Weißen Wanne und einer Bodenplatte eines Erdgeschoss mit Mauerwerkswänden, die nach den selben Richtlinien und Grundsätzen und Anforderungen wie die der WW geplant und ausgeführt wurde. Wieso kann das eine ein WU-Bauteil sein, dass andere aber nur aus WU-Beton bestehen?
    Bitte hierbei vom Fugenband absehen, da es sich bei diesem um ein Bauteil für den Anschluss der Wände handelt, welches für die Dichtigkeit der Fläche nicht verantwortlich oder erforderlich ist.
  13. Ich mach mal hier weiter ...

    ins Dachforum gehört der Thread ja nicht hin.
    Hier ein Zementmerkblatt, was den Nachweis von WU-Bauteilen nach WU-Richtlinie ganz gut zusammenfasst:

    Zitat daraus:
    "Der Anwendungsbereich der WU-Richtlinie
    beinhaltet Bodenplatten, Wände und sinngemäß auch Decken und Dächer mit der Funktion der Wasserundurchlässigkeit"
    Also neben Wänden und Bodenplatten gehören laut dem Merkblatt sogar Decken und Dächer zum Anwendungsbereich der WU-Richtlinie. Diese Bauteile müssen keine weiße Wannen bilden, und können trotzdem nach WU-Richtlinie geplant und ausgeführt werden. Damit gilt für diese Konstruktionen nicht die DINAbk. 18195. Oder sehen Sie das immer noch anders, Herr Schwabe?

  14. Bodenplatte

    @ Lott Andreas,
    Ja. Ich sehe es anders.
    "Der Anwendungsbereich der WU-Richtlinie beinhaltet Bodenplatten, Wände und sinngemäß auch Decken und Dächer mit der Funktion der Wasserundurchlässigkeit"
    Das Merkblatt behandelt Bauwerke  -  und deshalb werden Bodenplatten mit einbezogen, da diese Bestandteil des Bauwerkes sind  -  aber nicht die Bodenplatte allein. Es heißt "beinhaltet".
    MfG
    Schwabe
  15. Dann nochmal die WU-Richtlinie selbst

    1 Anwendungsbereich
    (1) Diese Richtlinie gilt für teilweise oder vollständig ins Erdreich eingebettete Betonbauwerke und
    • BAUTEILE

    des allgemeinen Hoch- und Wirtschaftsbaus (Hochbaus, Wirtschaftsbaus), die nach DINAbk. 1045, Teile 1 bis 4 in Verbindung mit
    DIN EN 206-1 bemessen, hergestellt und ausgeführt werden und bei denen der Beton die lastabtragende
    Funktion und die Funktion der Wasserundurchlässigkeit grundsätzlich auch
    OHNE
    zusätzliche Abdichtungsma
    ßnahmen übernimmt.


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