Nicht korrektes Aufheizen FB-Heizung  -  Probleme beim Fliesen?
BAU-Forum: Estrich und Bodenbeläge

Nicht korrektes Aufheizen FB-Heizung  -  Probleme beim Fliesen?

Hallo liebe Experten,
Es geht um den Heizestrich im Bad. Vor 6 Wochen wurde ein Zementestrich mit geringem Wassergehalt eingebracht. Nach 4 Wochen Ruhezeit haben wir die FB-Heizung über 5 Tage stufenweise aufgeheizt und dann 5 Tage auf voller Leistung gelassen.
Nun kommt der Fehler (?): anstatt wieder langsam runterzufahren, wurde vergangenen Freitag (26.11.) die FB-Heizung auf "1" zurückgedreht. Jetzt steht der Fliesenleger vor der Tür, aber der Installateur sagt: der Estrich ist nicht entspannt, das ganze muss vor dem Fliesen nochmal gemacht werden: Aufheizen und diesmal schrittweise wieder runterfahren.
Ist das wirklich so kritisch?
Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar!
Mit freundlichen Grüßen
  • Name:
  • Uwe Bruckdorfer
  1. Nicht korrektes Aufheizen FB-Heizung

    Es stellt sich die Frage, wer hat den Estrich aufgeheizt.
    Zu den Regeln der Technik gehört es, dass der Heizungsbauer
    am 22 ten Tag nach Einbau des Estrichs das Funktionsheizendes der beheizten Fußbodenkonstruktion beginnt, überwacht und protokolliert. Das zählt übrigens zu seinem Leistungsumfang und wird nicht extra vergütet. Ab dem 29 ten Tag beginnt das Belegreifheizen und endet am 26 ten Tag nach Einbau des Estrichs. Auch dies überwacht und protokolliert der Heizungsbauer. Diesen Arbeitsschritt bekommt er in der Regel vergütet. Danach stellt der Estrichleger durch CM-Prüfungen fest, ob der Estrich die erforderliche Belegereife (Restfeuchte) hat. Ist das der Fall beginnen die Fliesenarbeiten. Ist das nicht der Fall wird das Trockenheizen weitergeführt.
    Wie ich es in Ihrer Beschreibung lese haben Sie diese Arbeiten selbst vorgenommen. Dadurch haben Sie den Heizungsbauer aus der Gewährleistung genommen.
    Was aber Ihr Heizungsbauer vorschlägt sollten Sie annehmen. Lassen Sie ihn das Trockenheizungsprogramm durchlaufen, dadurch sind Sie gewährleistungstechnisch auf der sicheren Seite. Zur Zeit würde ich als Fliesenleger würde ich vor Beginn der Fliesenarbeiten mir von Ihnen unterschreiben lassen, dass ich keine Gewährleitung für sach- und fachgerechte (sachgerechte, fachgerechte) Fliesenarbeiten übernehmen würde.

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