Wärmedämmung eines geänderten Gebäudeteils
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Wärmedämmung eines geänderten Gebäudeteils

Guten Tag,
ich bin Student und benötige eine Information für meine Diplomarbeit.
Eine Frage, die sich für mich nach EnEVAbk. nicht eindeutig beantworten lässt:
Thema Wärmedämmung:
Setze ich eine Anlage auf ein Dach keines neugebauten Nichtwohngebäudes, so ist diese Anlage so zu isolieren, dass sich die Isolation des Gebäudes nicht verschlechtert. Ist die veränderte Fläche jedoch kleiner als 10 % der veränderten Bauteilfläche, in dem Fall das Dach, dann muss die Anlage nur luftdicht sein?
Beispiel: Ich mache mir ein Loch in meine Hallendecke, um dieses 2 mal im Jahr als Aufstieg aufs Dach zu benutzen. Das Loch ist kleiner als 10 % des Daches. Was für Maßnahmen muss ich treffen, um den EnEV-Richtlinien gerecht zu werden?
Vielen Dank im Voraus
über eine baldige Antwort würde ich mich freuen
Mit freundlichen Grüßen
Kevin Dietze
  • Name:
  • Kevin
  1. Wärmedämmung Dach

    Hallo Studiosus Kevin!
    Um das mal richtig zuzuordnen:
    "Isolieren" muss in unserem Fachgebiet "Dämmen" heißen. ("isolieren" ist Elektrikersache) Im Hochbau wird gedämmt und abgedichtet (gegen Wind, Luft, Dampf, Wasser). (Sagen Sie das mal Ihrem Prof.)
    Auch ein Nichtwohngebäude ist zu dämmen. Wenn Sie eine Anlage auf das Dach setzen (z.B. Dachausstieg, Technik, usw.) sind diese ebenfalls so zu dämmen, dass im Innenbereich kein schädliches Tauwasser entstehen kann.
    z.B. würden Sie von 100 m² Dachfläche 10 % nicht dämmen, hätte das enorme Folgen im Innenbereich.
    Weiterhin lernen Sie den Unterschied kennen zwischen "Luftdicht" und "Winddicht".
    Die Luftdichtheit dient ausschließlich dazu, dass Bauteile (Betonbodenplatte, Innenputz, Fenster, Dampfsperre)
    nicht von Wasserdampf aus dem Inneren her durchwandert werden können.
    Also, Denken geht vor EnEVAbk.-Richtlinien.
    Viel Erfolg!
  2. Also

    Bestandsobjekt,
    der Kollektoreinbau betrifft weniger als 10 % der Fläche, dann müssen Sie laut EnEVAbk. das Dach nicht entsprechend den Vorgaben nach EnEV Anhang 3 aufpeppen, sondern lediglich alle übrigen Technischen Regel einhalten.
    Die Sache mit dem Verbot der energetischen Verschlechterung ist hier nicht so relevant, Sie sollten aber darauf achten, dass der Mindestwärmeschutz nach DINAbk. 4108 eingehalten wird UND mindestens für die im Zusammenhang mit dem Kollektoreinbau angefassten Bauteilbereiche diese auf schimmelpilzkritische Wärmebrücken, Luftdichtigkeit und Dampfdichtigkeit hin prüfen. Mal von den statischen belangen bei Kollektormontage sowie den Problemen der fachgerechten Abdichtung der Befestigungspunkte ganz abgesehen, an die der Planer ja auch noch denken sollte.
  3. Beispiel 2  -  das Loch im Dach

    EnEV Anhang 3  -  Erneuerung oder erstmaliger Einbau von Bauteilen in ein Bestandsgebäude.
    Sie wollen erstmals eine Dachfenster einbauen? Dann halten Sie die Vorgaben von Anhang 3 der EnEVAbk. ein!
  4. Mal ...

    Mal lesen!
    "Der EnEV Wahnsinn",

    Gerade als Student sollte man sich allseits informieren!


Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN