EnEV-Vorgaben für ein 7-Fam. -Wohnhaus Baujahr. 1953
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

EnEV-Vorgaben für ein 7-Fam. -Wohnhaus Baujahr. 1953

Hallo,
folgende Fragen kommen mir:
  • Welche Ausweisform brauche ich? Habe z.B. für jede WEAbk. eine

eigene Therme und kenne deren Verbräuche gar nicht (Mieter
selbst).

  • Ich möchte meine Fassade renovieren. Welchen Wert muss ich

erreichen? Ich will kein WDVSAbk., sondern ein
Wärmedämmputzsystem aufbringen Ist das nach EnEVAbk. für mich
überhaupt zulässig? Möchte kein anfälliges Styrodur o.ä.
Danke!

  • Name:
  • Volker in NRW
  1. Energieausweis ...

    Hallo Volker,
    Sie brauchen eigentlich nur einen verbrauchsorientierten Energieausweis und das auch erst dann, wenn Sie ab Januar 2008 eine Wohnung neu vermieten. Wenn Ihnen die Mieter den jeweiligen Verbrauch nicht nachweisen, werden sie aber um einen bedarfsorientierten Energieausweis nicht herumkommen.
    Wenn Ihre Fassade jetzt einen U-Wert schlechter (größer) als 0,9 W/m²K hat, müssen Sie nach der Sanierung einen U-Wert von 0,35 W/m²K oder besser erreichen, andernfalls 0,45 W/m²K oder besser (Anlage 3, Tabelle 1 Zeile 1 EnEVAbk. 2007).

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