EnEV  -  Dachsanierung
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

EnEV  -  Dachsanierung

Rheinland-Pfalz

Hallo,

ich bin Ende 1984 in mein Einfamilienhaus eingezogen. Das Dach ist gedeckt mit Berliner Welle (Eternit asbesthaltig). Ich möchte das Dach jetzt sanieren.
Ein hinzugerufener örtlicher Dachdecker sagte mir, dass er die Dacheindeckung nicht einfach wechseln könne, sondern die Dämmung den heute erforderlichen Werten anpassen müsste.

Er fragte mich nicht nach dem Baujahr des Einfamilienhaus.
Nachdem ich die EnEVAbk. durchgelesen habe, sehe ich das anders.
Anlage 3 (zu den $$ 8 und 9 ) sagt:

1.) Soweit Dachflächen ... ersetzt oder erstmals eingebaut werden ... Soweit Bauteile in der weise erneuert werden, dass
a.) deine Dacheindeckung einschließlich darunter liegender Lattung und Verschalung ersetzt oder neu aufgebaut werden.
Satz 2 ist nicht auf Bauteile anzuwenden, die unter Einhaltung energierechtlicher Vorschriften nach dem 31.12.1983 errichtet oder erneuert worden sind.
Sehr ich das so richtig?
Einen Austausch der Dacheindeckung ohne Erneuerung der Lattung (4x6 Hölzer) fällt nicht unter diese Vorschrift.
Bauteile die nach dem 31.12.1983 errichtet wurden fallen ebenfalls nicht unter diese Vorschrift.
Ich bin auf Eure Antworten gespannt.

  • Name:
  • Michael
  1. und was soll ...

    und was soll da wieder drauf? Auch Berliner Welle? Falls nicht, dürfte es mit den Lattenabständen etwas schwierig werden, Punkt 1. Punkt 2: ich habe mal gehört, heutzutage gibt es Unterdächer, ist ein solches vorhanden? ;-)
  2. Hallo, da soll wieder Berliner Welle drauf. Die ...

    Hallo, da soll wieder Berliner Welle drauf. Die Hallo,

    da soll wieder Berliner Welle drauf. Die Dachlattung bleibt erhalten.
    Ein Unterdach wurde nicht eingebaut, da Berliner Welle Regen- und Schneedicht ist.

  3. Wenn ich das richtig verstanden habe ...

    Wenn ich das richtig verstanden habe ist das Dachgeschoss ausgebaut, oder?
  4. Hallo, das Dach ist ausgebaut und mit ...

    Hallo, das Dach ist ausgebaut und mit Hallo,
    das Dach ist ausgebaut und mit 120 mm Rollisol gedämmt. Anschließend innen mit mit Fichte-Tannenprofilholz verkleidet.
  5. dann Unterdach ...

    dann Unterdach Punkt.

  6. kein Bestandsschutz

    Foto von wiki

    Das Dach wird verändert und muss der EnEVAbk. am Tag der Fertigstellung entsprechen. Damit hat der Dachdecker recht, er darf nicht anders. Ob die vorhandene Dämmung der EnEV entspricht, kann berechnet werden. Weitere Vorschriften sind DINAbk. mit den Begriffen Unterspannbahn, Konterlattung, Klammern.
  7. Hallo, ich kann doch lesen. In der ...

    Hallo, ich kann doch lesen. In der Hallo,

    ich kann doch lesen. In der EnEVAbk. steht:
    Satz 2 ist nicht auf Bauteile anzuwenden, die unter Einhaltung energierechtlicher Vorschriften nach dem 31.12.1983 errichtet oder erneuert worden sind.

  8. Werden Maßnahmen nach Satz 2 ausgeführt und ist die Dämmschichtdicke ...

    Werden Maßnahmen nach Satz 2 ausgeführt und ist die Dämmschichtdicke im Rahmen dieser Maßnahmen aus technischen Gründen begrenzt, so gelten die Anforderungen als erfüllt, wenn die nach anerkannten Regeln der Technik höchstmögliche Dämmschichtdicke (bei einem Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit λ = 0,035 W/ (m·K) ) eingebaut wird
  9. hmm

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,

    nach meiner Lesart (entgegen der von Wiki) beschreibt die EnEVAbk. die Sache sinngemäß so:

    • Wird weder die Dachlattung noch eine Zusatzmaßnahme rückgebaut, dann greifen die Forderungen der EnEV NICHT.
    • Wird die Dachlattung und/oder Zusatzmaßnahme zurückgebaut, dann stellt sich beim Bestandsbau die Frage, ob eine Sparrenvolldämmung mit bestmöglicher WLG eingebaut werden muss, so keine solche vorhanden ist. Sprich: Ergänzen bis zu der Höhe des Sparrens (nur bei Dämmstoffen, die die Anforderungen KI 40 genügen) oder der vollständige Ersatz.

    Danach ist eine Aufdopplung der Sparren und/oder eine zusätzliche Aufsparrendämmung nicht erforderlich.

    An dieser Stelle hatte Konrad Fischer durchaus Recht. Es macht weder ökonomisch noch ökologisch Sinn, beim Bestandsbau vollständig im Sinne eines Neubaus nachzurüsten.

    Grüße Stefan Ibold

  10. ja genau Stefan ...

    ja genau Stefan die vorhandenen Sparren soweit mit 0,35er dämmen, was geht.

    Das bezweifelt der Fragesteller und stellt darüber hinaus auch das Unterdach in Frage.

  11. Hallo, erst mal vielen Dank für die ...

    Hallo,

    erst mal vielen Dank für die Antworten. Leider verwirren mich die unterschiedlichen Antworten sehr.
    Meine Idee war es, die mit Asbest versetzten Eternitplatten (Berliner Welle) durch asbestfreie zu ersetzten.
    Ich habe folgenden Dachaufbau: Dachsparren 9 x 24 cm. 6 cm zurückversetzt (Sparren sind also 6 cm sichtbar) ist die Holzverkleidung (1,5 cm ) aus Tanne/Fichte. Es folgt die Dämmung, bestehend aus Alufolie und 120 mm Rollisol. Bis zum Ende der Sparren ist also noch 4,5 cm Platz. Auf den Dachsparren ist eine Verlattung 4x6 cm. Darauf sind die Eternitplatten vernagelt.
    Zuerst stellt sich doch die Frage, ob die EnEVAbk. hier überhaupt anzuwenden ist?
    Zitat: Bauteile die nach dem 31.12.1983 errichtet wurden fallen ebenfalls nicht unter diese Vorschrift.
    Was ist hier gemeint? 1.) Das befestigen der Eternit Platten? 2.) Das befestigen der Dachdämmung? 3.) Die Fertigstellung des Hauses (Einzug)?
    Erst dann stellt sich die Frage, was ist zu tun.
    Zitat: Moin, nach meiner Lesart (entgegen der von Wiki) beschreibt die EnEVA die Sache sinngemäß so: Wird weder die Dachlattung noch eine Zusatzmaßnahme rückgebaut, dann greifen die Forderungen der EnEV NICHT.
    Wenn ich nur die Platten tauschen will, ist das "rückgebaut", wie im o.a. Zitat angegeben. Oder brauche (Muss) ich nur die restlichen 4,5 cm bis zum Ende des Sparrens dämmen?
    Zitat: Das bezweifelt der Fragesteller und stellt darüber hinaus auch das Unterdach in Frage.
    Ich Stelle nicht das Unterdach in Frage. Es ist keins da! Ich kann doch wegen eines fehlenden Unterdaches nicht meinen ganzen Dachstuhl abreisen. Das Unterdach kann auch nicht nachträglich befestigt werden, da ich zwischen den Sparren gedämmt habe.
    Die Neueindeckung und die Entsorgung der Asbestplatten kosten schon genug. Irgendwann ist mal genug. Ich gehe mal davon aus, dass es so etwas nur in Deutschland gibt.

  12. nein

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,

    die Sache wird bei Ihnen nicht einfacher. Bei dem Rückbau der asbesthaltigen Wellplatten muss die TRGS 519 beachtet werden. Es stellt sich dabei die Frage, wie weit die darunter liegende Konstruktion während des Rückbaus kontaminiert wird. Das könnte schlimmstenfalls auf einen Rückbau der Wärmedämmung hinauslaufen. Wobei diese ohnehin qualitativ fragwürdig ist. Soweit die gesetzlich geregelten Grundlagen.

    Privatrechtlich kommen dann die Anforderungen aus den zuständigen Fachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks als aRdT hinzu. Ich gehe mal davon aus, dass bewohnter Raum unterhalb der Dachkonstruktion ist. Das hätte zur Folge, dass hier ein Zusatzmaßnahme zur Erhöhung der Regensicherheit erforderlich wird. Dadurch würde die Dachlattung zurückgebaut und die EnEVAbk. wird greifen. Das bei Ihnen bisher keine Vollsparrendämmung vorliegt wird dem Umstand geschuldet sein, dass die Eindeckung hinterlüftet sein muss. Mithin würden Sie bei einer neu einzubringenden Vollsparrendämmung in Verbindung mit der Zusatzmaßnahme auch noch eine Konterlattung oberhalb der Zusatzmaßnahme benötigen.

    Und nein, es ist keine rein Deutsche Vorgabe. Bei Asbest verstehen die anderen auch keinen Spaß.

    MfG Stefan Ibold


Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN