Wie erkennt man das Alter eines Dachstuhls/Ist der noch Original?
BAU-Forum: Dach

Wie erkennt man das Alter eines Dachstuhls/Ist der noch Original?

Ich saniere zurzeit ein denkmalgeschütztes Geschäftshaus, Baujahr ca. 1850-1890. Es ist eingeschossig mit einem Satteldach drauf. Jetzt ist die Decke zwischen EGAbk. und OGAbk. marode. Meine Idee war am besten das ganze Dach / Dachstuhl zu erneuern da die Pfannen eh aus Beton sind und nicht original und die Dachgauben sind gepfuscht.
Jetzt sagt das Denkmalamt der Dachstuhl sieht noch gut aus. Kosten um die Decke bei erhaltbarem Dachstuhl zu ersetzen schätzt mein Architekt auf höher als bei Ersatz des gesamten Dachstuhls. Jetzt frage ich mich ob denn der Dachstuhl überhaupt original ist? Wenn dem nicht so wäre könnte der dann ja vielleicht doch eher zur Disposition stehen oder nicht?
Hat jemand einen Tipp, ich würde das Haus gern statisch und von der Substanz her in Ordnung bringen aber wie immer ist das Budget extrem eng.
  • Name:
  • Stephan
  1. more Input!

    was sagt der Architekt warum zur decke? schädlinge? Feuchtigkeit?
    restriktionen bei Standsicherheit? Gebrauchstauglichkeit? .. also, welcher Befund?
    wenn das alles nur hüftschüsse sind:
    warum soll die bestandsdecke nicht mind. kostenneutral saniert werden können?
    weil sowieso alles neu gemacht werden soll? ;-)
  2. Dendrochronologie

    wäre das Mittel der Wahl, um das Alter der im Dachstuhl verbauten Balken zu bestimmen.
  3. Decke ist marode und Gebäude instabil

    Also, die Deckenbalken sind etwa zu 30 % durchgemoddert wegen früherem Wassereinbruch der nicht beseitigt wurde. 30 % sind angesägt oder mit eigenartigen Auskerbungen versehen, es sind Gelenke eingebaut und ein Träger ist geteilt und mittels Schrauben und einer Latte zusammengehalten. Tragen tut da nicht mehr viel. Da wir die letzten Innenwände noch voll entsorgen wollen, wird die Hülle instabil gegen Verdrehung. Daher sagt der Statiker es müsse so eine Art Betonkranz auf die Außenwände gegossen werden und die Dachbalken ersetzt werden. Der Fußboden im OGAbk. ist übrigens extrem schwammig und hat Höhenunterschiede von sicher 15 cm. Also an der Decke ist mehr als kräftig rumgepfuscht worden und ich denke mir: Gesamter Dachstuhl neu wäre doch die sauberste Lösung. Das Denkmalamt kann mir dabei nur leider im Moment noch nicht folgen. Dabei sind auch die Ziegel (Beton  -  nie und nimmer Original) echt schrecklich und total uncharakteristisch.
    Also  -  was tun? Wie bekomme ich nur das Bauamt rum?
  4. Zeugen der Vergänglichkeit

    Hallo Stephan,
    Du schreibst von einem "denkmalgeschützten Geschäftshaus". Ich nehme an, dass es sich um ein geschütztes Einzeldenkmal handelt und nicht um eine im Ensembleschutz stehende Hausgruppe/-Zeile.
    ALLE Arbeiten  -  auch im Gebäudeinneren  -  sind hier mit der Behörde abzustimmen. Nachweislich, also schriftlich! Da bereits ein Architekt mit im Boot ist solltest Du auf diese Abstimmungen bestehen. Ein Rückbau unter Auflagen ist teuer.
    Denkmalschutz & Was bleibt vom Denkmal?
    Das Gebäude ist eingeschossig und besitzt ein Satteldach. Nach dem Entfernen des Daches, den Innenwänden, der maroden Decke und dem Einbau eines Ringankers bleibt da nicht mehr viel Denkmal übrig.
    Ein unter Denkmalschutz stehendes Gebäude steht im Ganzen unter Schutz, sozusagen als kultureller "Schnappschuss" der Geschichte. Mit all seinen An-, Umbauten, Umgestaltungen und Erweiterungen. Es steht nicht der Urzustand unter Schutz.
    Der Denkmalschutz will nicht komplett blockieren, sondern das Denkmal in seinem Wesen erhalten. Behutsame Eingriffe werden normalerweise  -  in Absprache  -  zugelassen, es sei denn es handelt sich um herausragende Orte der Geschichte/Baugeschichte.
    Alte Häuser sind nicht nur Zeugen der Zeit, sondern auch Zeugen der Vergänglichkeit  -  sie vergehen. Hier ist der einzige Ansatzpunkt den ich sehe: Die Verhältnismäßigkeit.
    Wenn ein Gebäudeteil so verrottet ist, dass ein partieller Austausch durch den Aufwand an Sicherungsmaßnahmen etc. weitaus teurer würde als der bau- und materialgleiche Neuaufbau steht der Erhalt hinsichtlich der Kosten in keinem Verhältnis zum Neuaufbau.
    Lass mal den Neuaufbau und den Erhalt mit Angeboten beziffern und frage das Denkmalamt, ob dies die Differenz tragen wird. Ein Ringanker ist nicht in jedem Falle nötig/sinnvoll, achte darauf, dass alle am Bau Beteiligten Altbau- / denkmalerfahren sind  -  das wir sonst nichts.
    Gruß aus Wiesbaden,
    Christoph Kornmayer

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