Abdichtung Flachdach Sonderkonstruktion mit 0 °?
BAU-Forum: Dach

Abdichtung Flachdach Sonderkonstruktion mit 0 °?

Hallo Forum,
ich habe ein Problem mit meinem Flachdach. Bei meinem Neubau hat vor ca. 1 Jahr ein Dachdeckerunternehmen das Dach aufgebaut.
Das Dach hat folgenden Aufbau
  • Beton 22 cm
  • Anstrich
  • Schweißbahn / Dampfbremse
  • Dämmung 10 cm
  • Schweißbahn Polybitumen Unterlage
  • Schweißbahn Polybitumen Bauder E wurzelfest.

Die Dämmung wurde dabei mit der Unterlage in Kammern verpackt, dh. die haben die Unterlage nicht kompl. über die Dämmung gezogen, sondern immer mal wieder bis auf die Dampfbremschweißbahn, so sind 4 Kammern auf dem Dach entstanden, auf diesen Aufbau wurde dann die Oberlage aufgebracht. Angeblich könnte man bei dem Kammeraufbau leichter eine undichte Stelle finden.
Ich wollte nun das Dach begrünen lassen und habe dazu ein paar Dachdecker gefragt, der der das Dach gemacht hat ist leider pleite :-(, Dabei wurde geäußert, dass es sich bei meinem Dach um eine Sonderkonstruktion handelt die 0 ° Dachneigung hat. Der Aufbau aus nur einer Oberlagen Schweißbahn währe nicht ausreichend.
Ich habe nun ein Problem. Der Dachdecker der das Dach gemacht hat, hatte dazu damals nichts gesagt, mein Architekt und Bauleiter hat das so abgenommen. Nun stellt sich im Nachhinein heraus dass das Dach laut Flachdachrichtlinien so vermutlich nicht in Ordnung ist.
Lt. Dachdecker muss dazu noch mal eine Lage auf die Bauder E aufgebracht werden. Dazu muss aber die Attika sowie der Hausanschluss freigelegt werden.
Wie sollte man in diesem Fall vorgehen, ich habe meinem Architekten/Bauleiter über das Problem informiert, auch darüber das er die Kosten für den Rückbau der Attika sowie des Anschlussbereichs am Haus tragen muss. Geäußert hat er sich noch nicht.
Soweit mir bekannt trägt der Bauleiter bei baulichen Mängeln die Verantwortung und kann haftbar gemacht werden.
Patrick

  • Name:
  • Patrick
  1. Planer/Bauüberwacher

    Foto von Dipl.-Ing. Jürgen Weber

    Schreiben Sie mit Rückschein dem Bauüberwacher, der die Abnahme durchgeführt hat, an und fordern ihn schriftlich zur Beseitigung des Mangels bzw. zur Übernahme der damit entstehenden Kosten auf. Der Bauüberwacher muss dies dann seiner Versicherung melden. Wenn nichts in dem Zeitraum der Fristsetzung passiert, so müssen Sie entscheiden, ob nicht der Weg zum Gericht der richtige ist. Bei kleineren Sachen sollte man auf ein Gerichtsprozess eventuell verzichten, wenn einem die Nerven lieb sind. Das ist aber immer die Entscheidung eines jeden Einzelnen.
  2. Flachdach?

    Hallo Patrick,
    bezüglich Ihres Beitrages, hätte ich eine Frage dazu.
    Wurde das Dach bereits als Gründach geplant? oder ist dies
    jetzt eine neue Planung Ihrerseits? Die Entwässerung des Daches scheint ja wohl ordnungsgemäß zu funktionieren.
    Mit freundlichen Grüßen
  3. Flachdach? +Pflanzen

    Hallo, also ich lese das so, dass über der Dämmung 2 Lagen
    PYE verbaut wurden. D.h. Anforderung an Sonderkonstruktion erfüllt. Die Oberlage ist zusätzlich als Wurzelschutzbahn bezeichnet. Bei der anstehenden Begrünung sollte eine zusätzliche Wurzelschutzbahn (Folie, lose als Trennlage ) und
    ein Begrünungssystem mit Speicherplatte, Filtervlies und Substrat
    aufgebracht werden. Logischerweise sind dann natürlich die Anschlusshöhen (15 cm über OK fertiger Belag ) zu berücksichtigen.
    MfG
  4. So wie es die FD Richtlinien besagen, reicht ...

    So wie es die FD Richtlinien besagen, reicht die Abdichtung bei 0 ° nicht, sagen die Dachdecker. Angeblich währe ein zweifache Oberschicht erforderlich. In meinem Fall nach der Dämmung 3 Lagen. Sicher bin ich mir dabei aber nicht, deshalb auch die Frage hier.
    Das Dach war geplant extensiv begrünt zu werden. Die Statik ist für
    100 kg/m² ausgelegt.
    Gruß Patrick
  5. alles in Ordnung

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    so wie ich die Flachdachrichtlinien lese.
    0 ° = Sonderkonstruktion
    erforderlich: 2 Lagen Polymerbitumenbahnen (4.6.1.1 Abschnitt 7) => erfüllt
    erforderlich: schwerer Oberflächenschutz, z.B. Kies (4.6.1.1 Abschnitt 7) => erfüllt, denn die extensive Begrünung stellt als Oberflächenschutzschicht eine Alternative zur Bekiesung dar (4.7.3 Abschnitt 2).
    erforderlich bei Begrünung: oberste Lage mit Durchwurzelungsschutz => erfüllt, die Funktion der Durchwurzelungsschutzlage kann mit den Abdichtungslagen erfüllt werden (4.7.3 Abschnitt 9).
  6. Hallo ich muss den Aufbau noch mal beschreiben: ...

    Hallo ich muss den Aufbau noch mal beschreiben:
    nach der Dämmung kommt (steht so auf der Rechnung)
    • Unterlagsbahn Selbstklebebahn SU S4 angeblich von Bauder
    • Oberlagsbahn Wurzelschutz Bauder Planet-E

    Ist nun die Frage ob die Selbstklebebahn SU S4 eine Polybitumen
    Bahn ist? Kennt das Material jemand?
    Patrick

  7. Habe noch mal gesucht, die Bahn ist vermutlich ...

    Habe noch mal gesucht, die Bahn ist vermutlich von Vedag.
    Der Hersteller schreibt dazu:

    VEDATOP SU
    Produktbeschreibung:
    VEDATOP SU ist eine kaltselbstklebende Elastomerbitumen-Unterlagsbahn mit einer reißfesten Trägereinlage, unterseitiger abziehbarer und oberseitiger abflämmbarer Abdeckfolie. Die Verwendung als Bauprodukt im Geltungsbereich der DINAbk. 18531 (Dachabdichtungen) und der DIN 18195 (Bauwerksabdichtungen) regelt sich nach dem Allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis Nr P  -  51075a/02 des MPA BAU der TU München. Das Herstellungsverfahren und die Eigenüberwachung sind nach EN ISO 9001 zertifiziert
    Anwendungsbereiche:
    VEDATOP SU wird für Flachdachabdichtungen nach DIN 18531, abc der Bitumenbahnen des vdd e.V. und Flachdachrichtlinie des ZVDH e.V. als Unterlagsbahn z.B. für VEDATOP S5 und VEDATOP DUO im System VEDAG Profidach auf Styropor-Dachdämmplatten, mineralvlieskaschierten Polyurethan-Dachdämmplatten und vorgestrichenen Betondecken bzw. Altdächern eingesetzt.
    VEDATOP SU wird für Bauwerksabdichtungen nach DIN 18195 als alleinige Abdichtungslage bei Abdichtungen nach DIN 18195-4 und DIN 18195-5 (Lastfall mäßige Beanspruchung) bzw. als erste Abdichtungslage bei Abdichtungen nach DIN 18195-5 (Lastfall hohe Beanspruchung) mit schweißbarer Folgelage eingesetzt. Das "Merkblatt für kaltselbstklebende Bitumen-Dichtungsbahnen mit Trägereinlage" des vdd e.V. ist zu beachten.

    scheint dann ja nicht so schlecht zu sein?
    Patrick


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