Toleranzen OSB Platten
BAU-Forum: Dach

Toleranzen OSB Platten

Hallo liebe Experten,
ich hätte gerne mal gewusst, welche Toleranzen für einen OSBAbk.-Plattenboden auf einer Balkenlage für einen Speicherraum (nicht ausgebautes DGAbk.) gelten. Hier müssten doch eigentlich die Toleranzen für eine nicht flächenfertige Oberseite von Decken und Unterböden gelten?
Was ist mit den erlaubten Durchbiegungen der Balken (L/300), sind diese zusätzlich zu berücksichtigen?
In DINAbk. 18202 steht wie folgt: "Die bei Baustoffen für die Ebenheit zulässigen Abweichungen sind in den Ebenheitstoleranzen nicht enthalten und daher zusätzlich zu berücksichtigen". Werden hierbei auch eventuell ungleichmäßig gehobelte Balken (auf denen die OSB-Platten ja liegen) berücksichtigt oder wie ist dieser Passus zu verstehen?
Vielen Dank schon mal im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen,
Tim
  • Name:
  • Tim Korthaus
  1. OSB-Platten im Dachboden, Toleranzen

    Um was geht es denn bitte genau? Platten höhenversetzt um wieviel? Minderung?
  2. Es geht darum, dass sich der auskragende Teil ...

    Es geht darum, dass sich der auskragende Teil der Balkenlage verformt hat, da hier ein Teil des Dachstuhls draufliegt (statisch alles berechnet und in Ordnung). Dadurch haben sich natürlich auch die darauf liegenden OSBAbk.-Platten in diesem Bereich verformt. Wenn man eine 2 m Latte auf die Platten legt, ist maximal ein Stichmaß von 2 mm zu messen. Insgesamt betragen die Höhenunterschiede (mit Nivelliergerät gemessen) vom höchsten bis zum tiefsten Punkt auf einer Länge von 6 Metern 13 mm. Fraglich ist, ob die OSB-Platten ausgeglichen werden müssen oder ob dies keinen Mangel darstellt.
    Gruß,
    Tim
  3. OSB-Platten, Ebenheitstoleranzen

    Ich würde hier kein Mangel sehen. Weil erstens die zeit- und lastabhängigen (zeitabhängigen, lastabhängigen) Verformungen zu den Maßtoleranzen der DINAbk. 18202 hinzu zurechnen sind, gilt insbesondere für nicht vermeidbare Deckendurchbiegungen (innerhalb der statisch definierten Grenzwerte) nach Fertigstellung des Gebäudes.
    Hiermit vergrößert sich logischerweise das zulässige Stichmaß bei großen Messpunktabständen auf der Deckenoberseite.
    Zweitens ist die Bedeutung der optischen Störwirkung im Bezug auf das Bauteil zu gewichten. Bei einem Dachboden, der nicht für Wohnzwecke genutzt wird, ist dieses unwichtig. Geißt, selbst wenn man die Verformungen als sehr auffällig einstufen würde, ergäbe sich kein Nachbesserungsanspruch.
  4. Danke für die Antwort, das hatte ich mir ...

    Danke für die Antwort, das hatte ich mir schon gedacht, dass die Verformungsgrenzwerte bei solch einem Speicherraum nicht überschritten wird und dies keinen Mangel darstellt.
    Gruß,
    Tim

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