Unterspannfolie
BAU-Forum: Dach

Unterspannfolie

Hallo,
ich hätte gerne eine kurze Beratung bezüglich Unterspannfolie-Einbau.
Ich wohne in einer 6 Familienhaus, das im 1955 gebaut wurde.
Im 1985 wurde das Dach ausgebaut, und die Dämmung ohne Unterspannfolie gemacht, mit der Begründung, dass das ganze Dach abgerissen werden müsste.
Nun wollen wir das Dach sanieren, eigentlich nur die Ziegel austauschen und eventuellen Balken, aber der Eigentümer des Dachgeschosses, will dass jetzt auf Kosten allen Eigentümer das Dach abreißen und neumachen mit der Unterspannfolie.
Ich hätte ein Paar Fragen:
1  -  Muss man, wenn seit fast 20 Jahren das Dach ohne Folie war, muss man sie jetzt einbauen?
2  -  Kann man nur die Ziegel bei einem Dach auswechseln?
3  -  Gibt es ein Gesetz der besagt, dass wir jetzt unbedingt eine Folie einbauen müssen?
4  -  Wenn das Dach von dem jetzigen Eigentümer ausgebaut wurde, muss er nicht selber dazu Sorge tragen, die Dämmung so zu machen wie er oder das Gesetz besagt und auch die damit verbundenen Kosten selber tragen?
Für eine rasche Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar, denn, ein Prozess läuft gerade, und wir müssen Unterlagen bezüglich diesem Thema besorgen.
Vielen Dank, und Grüße
Viola
  • Name:
  • Viola Fuchs
  1. Geringer Aufwand

    Wenn Sie die Ziegel sowieso aufnehmen, wird die Lattung auch neu gemacht, da die Lattmaße nicht mehr passen. Dann ist es ein leichtes die fehlende Unterspannbahn zu verlegen, die m.E. zur Regendichtigkeit dazugehört. Das sollte wirklich kein Grund für einen Prozess sein.
    Freundliche Grüße
  2. hmm

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    gem. den Fachregeln des DDH muss eine Unterspannung/-Deckung bei ausgebauten Dachgeschossen eingebaut werden.
    Aber es geht noch weiter: Wenn Sie nämlich die Eindeckung austauschen, sind Sie verpflichtet, die EnEVAbk. zu beachten. Dazu müssen Sie im Zweifel eh die Lattung mit zurückbauen.
    @ Fr. Ank-332-Hae ,
    es gibt Dachsteine und Ziegel, die auf die alte vorhandene Lattung passen. Ein Umlatten ist nicht immer notwendig.
    Grüße
    Stefan Ibold
  3. Sicher, aber

    ob die alte Lattung noch in Ordnung ist?
    Ich hatte in der Ausgangsfrage angenommen, das mit "Balken" die Lattung gemeint ist.
    Freundliche Grüße
  4. keine Rechtsberatung. Fachlihe Info gerne

    Hallo,
    Bitte verstehen Sie, dass wir in diesem Forum keine Rechtsberatung geben können. Zu Ihren Fragen jedoch techn. Information:
    1.
    Bei für Wohnzwecke genutzte Gebäude sind nach den Fachregeln Zusatzmaßnahmen vorgeschrieben. Die einfachste Ausführung einer solchen Maßnahme ist eine Unterspannung. Ob diese in Ihrem Fall eingesetzt werden kann hängt von der jeweiligen örtlichen Situation ab. Es können auch weitergehende Schritte wie z.B. eine Unterdeckung, Unterdach etc. erforderlich sein.
    Wenn also die Ziegel ausgetauscht werden muss eine der Situation entsprechende Zusatzmaßnahme geplant werden.
    2.
    Bedingt durch diese Zusatzmaßnahmen wird eine Konterlattung erforderliche.
    3.
    Bei Erneuerung der Dacheindeckung ist die EnEVAbk. einzuhalten. Die Stärke der Wärmedämmung ist ggf. auf den Stand der EnEV zu bringen.
    4.
    Es gibt Ziegel, die zu Ihren vorhandenen Dachlatten passen, Formal wäre eine neue Lattung, wenn diese dann noch in Ordnung ist nicht erforderlich. Meines Erachtens ist diese Frage jedoch nur theoretisch, richtig ist die Ausführung nach Punkt 1,2 und 3.
    Grüße
  5. Unterspannfolie  -  Fortsetzung

    Hallo,
    vielen Dank für die viele Antworten.
    Frage: wer muss für die Kosten aufkommen?
    Denn wenn der jetziger Eigentümer absichtlich die Folie nicht eingebaut hat, und darauf gewartet, bei der Sanierung die Kosten zu teilen, wäre das absolut unfair für die anderen Eigentümer, wenn die jetzt zahlen müssten!
    Ist es richtig, dass schon in den 80-er Jahre (das Dach wurde im '85 ausgebaut) die Unterspannfolie schon Standard Anforderung war?
    Wo könnte ich die Vorschrift diesbezüglich finden?
    Mit freundlichen Grüßen
    Viola Fuchs
    • Name:
    • Viola Fuchs
  6. Sorry  -  Einspruch

    Sie haben eine WEGAbk.. Das Dach wie alle tragenden und Außenbauteile gehören zum Gemeinschaftseigentum. Der DGAbk.-Ausbau in den 80 ern muss von der Eigentümerversammlung genehmigt worden sein. Der DG-Eigentümer hätte die USB nur durch Entfernen der Dachziegel einbringen können.
    Es muss ein Protokoll der damaligen Eigentümerversammlung beim Verwalter geben.
    Also hören Sie bitte auf zu streiten  -  siehe auch Antwort 1.
    Falls von meinen obigen Annahmen etwas nicht stimmt, bitte ich um Mitteilung.
    Freundliche Grüße
  7. Unterspannfolie

    Hallo, ich möchte niemandem auf den Keks gehen. In dieser Angelegenheit, habe ich das Gefühl, dass man uns das Geld aus der Tasche ziehen will.
    Nochmals kurz die Geschichte:
    • Hausbau  -  1955
    • Dachausbau  -  1985  -  der damaliger Ausbauer ist auch jetziger Bewohner und Eigentümer. Ausbau ohne Folie  -  da sonst hätte er das ganze Dach abreißen sollen  -  und er hätte die Miteigentümer nicht zur Kasse bieten können, der er war derjenige der dort eine Wohnung haben wollte.
    • 1987 Klage für Folieneinbau  -  Gerichtsbeschluss  -  Kosten für Folieneinbau (Dachabriss) müssen von dem Eigentümer der Dachwohnung getragen werden, da er die Wohnung ausgebaut hat.
    • Danach ist selbstverständlich nichts geschehen, und jetzt 2004 wieder Klage und wir sollen jetzt zahlen.

    Ich frage mich wenn Sie in so einer Situation wären, würden Sie mehreren 1000 € bezahlen?
    Ich hätte gerne nur Tatsachen: muss man eine Folie einbauen wenn das Dach nicht bewohnt ist?
    Und mit der o.g. Vorgeschichte hätte ich gerne eine gerechte Lösung.
    (Übrigens: als wir die Fensterläden neustreichen ließen, hat er sich geweigert zu zahlen, denn er hat keine Fensterläden, und diese gehören eigentlich auch zum gemeinschaftlichen Haus)

    • Name:
    • Viola Fuchs
  8. na dann hier auch

    Foto von Stefan Ibold

    Hallo Frau Fuchs,
    ich habe die alten Regeln (1984) herausgekramt:
    1.1 Zusätzliche Maßnahmen sind bei der Planung und Ausführung vorzusehen, wenn die Regeldachneigung unterschritten wird oder örtliche Gegebenheiten, klimatische Verhältnisse, DAUCHAUSBAUTEN oder sehr steile oder flache Dachneigungen erhöhte Anforderungen durch Wind, Triebschnee, Feuchtigkeit oder ähnliches an das Dach stellen.
    Damit ist klar: Er hätte gem. den Fachregeln durchaus etwas tun müssen.
    ABER  -  und das geht in den Bereich einer Rechtsfrage  -  inwieweit er gem. den Gesetzen ebenfalls gezwungen werden muss ... keine Ahnung.
    Sie schreiben, dass es ein Urteil dahingehend gegeben hat. Entweder hat Ihr Anwalt etwas versäumt, oder  -  und das kann ich nicht beurteilen  -  er durfte dieses gar nicht, denn wenn dass vorhandene Urteil nicht Gegenstand der Beweisaufnahme war, dann könnte es sein, dass es ohne Bedeutung für diesen Prozess ist.
    Was ich an Ihrem letzten Satz nicht verstehe: Was wollen Sie denn für eine neutrale Meinung hören?
    Wir SV können und dürfen nur die technischen Grundlagen zum Besten geben, keine rechtlichen Statements.
    Weshalb eigentlich die neue Klage? Wer klagt denn dieses mal? Und was steht in der Urteilsbegründung?
    Grüße
    Stefan Ibold

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