Flachdachsanierung  -  Mängelbehebung
BAU-Forum: Dach

Flachdachsanierung  -  Mängelbehebung

Hallo zusammen, ich hoffe, dass man mir in diesem Forum mit einer Antwort helfen kann.

Die Sachlagee: 2016 wurde in NRW das Flachdach des Hauses meiner Eltern saniert. Seitdem musste mehrfach nachgebessert werden. Es gab Undichtigkeiten, regnete rein, die Deckung wellte sich massiv, es löste sich Dachpappe am Rand etc. Irgendwann kamen wir an einen Punkt, an dem die Zweifel an der ordnungsgemäßen Ausführung derart groß wurden, dass wir einen Sachverständigen eingeschaltet haben.

Der stellte dann auch gleich zahlreiche Mängel bei der Durchführung der Arbeiten fest. So wurde z.B. die alte Dachabdeckung gar nicht  -  wie im Angebot vereinbart  -  entfernt, sondern einfach völlig unsachgemäß darübergedeckt. Das Gutachten ging über 6 Seiten, davon 4 Seiten Auflistung von Mängeln; es gab fast nichts, was sachgerecht gemacht worden war. Das Ende lautete, die Arbeiten müssten komplett neu verrichtet werden.

Der Dachdeckermeister stimmte sofort zu, verteidigte sich ganz hektisch, sein ehemaliger Mitarbeiter wär das alles Schuld und den hätte er ohnehin schon rausgeschmissen. Wir mussten dann dennoch mehrfach nachhaken, aber aktuell laufen endlich die neuen Arbeiten.

Jetzt kommt der Dachdecker ständig mit neuen Dingen, die er uns in Rechnung stellen will.

Beim Abnehmen der Außenverblendung seien auf Grund von Alter und Witterung Halterungen abgebrochen. Halterungen und auch die Blende müssten ersetzt werden ... dann stellt er fest, dass unter der ECB Abdichtung eine Lage V 13 Dachdichtungsbahn mit Heißbitumenabstrich aufgebracht ist. Auf Grund der großen Unebenheiten müsse diese Bitumenlage mit abgerissen und entsorgt werden"

Insgesamt werden wir jetzt mit Nachforderungen in Höhe von 3.000 € überrascht  -  die Gesamtkosten der 1. Arbeiten in 2016 betrugen damals 8.000 € zzgl. MwSt.

Ist so etwas erlaubt? Das Dach ist derzeit offen.. was ist, wenn wir sagen, dass wir damit nicht einverstanden sind? Welches Vorgehen würdet ihr empfehlen. Meine über 80 jährige Mutter ist völlig durch den Wind; ich glaube, der Dachdecker spekuliert darauf, dass sie einfach Ja und Amen sagt und zahlt. :-/

Über eine Antwort würde ich mich freuen und sag schon jetzt vielen Dank.

  • Name:
  • Kirsten
  1. Empfehlung

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,

    Sie sollten sich mit dem SV, der das Dach untersucht hat, in Verbindung setzen. Dieser kennt das Dach und kann beurteilen, ob die nunmehr angebotenen Leistungen erforderlich sind, danach also "Sowieso-Kosten"darstellen oder nicht. Letztlich wurde anscheinend schon bei der Ersterstellung einiges nicht erledigt. Wenn denn nunmehr der Rückbau einzelner Schichten erforderlich ist, weshalb hat der Kollege das nicht schon beim ersten Mal berücksichtigt? Liegt an dieser Stelle u.U. ein Planungsfehler vor, dann kann auch das zu Lasten des Dachdeckers gehen.

    MfG Stefan Ibold

  2. Bin ja Laie

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Ja, das stimmt: Bei der Ersterstellung wurde vieles nicht gemacht, aber trotzdem abgerechnet. Das betraf ja sogar Inhalte des Angebotes. Ob beim Angebot selber auch noch Dinge vergessen wurden, ist mir nicht bekannt. Das weiß bestimmt der Sachverständige, der auch das Angebot kennt. Für mich als Laien sind das böhmische Dörfer :-(

    Dieser Vorgang aus 2016 (Angebot, Beauftragung, Durchführung, Abrechnung) war komplett abgeschlossen und meine Eltern hatten die Rechnung des Dachdeckerbetriebs dann auch bezahlt. Der Inhaber (= Meister) hat sich die Arbeit seines Mitarbeiterers aber wohl gar nicht angeschaut, sondern alles einfach als erledigt erachtet. Erst jetzt, genauer gesagt 2 Jahre später, hatten wir die Mängel beanstandet. Der Nachbar meiner Eltern war auf seinem Dach und hat gesehen, dass die Pappe auf dem Dach meiner Eltern (es handelt sich um ein Reihenhaus) überall Wellen schlug, teilweise abgerissen war.

    Kann es denn sein, dass bei einem Angebot, das auf 8.000 € lautet, auf einmal noch 3.000 weitere € gefordert werden können? Ich kenne lediglich die Überschlagsregelung, dass Kostenvoranschläge am Ende bis 10 % teurer werden. 3.000 € sind aber 30 %.

    Den Sachverständigen versuchen wir parallel zu erreichen. Aber es ist Urlaubszeit und er scheint verreist zu sein. :-( Eigentlich wollten wir keinen Anwalt einschalten..

    LG Kirsten

  3. es nutzt nichts

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,

    es kommt maßgeblich darauf an, was GENAU Sie/Ihre Eltern beauftragt haben. Bei "machen sie mir bitte das Dach fachgerecht fertig", kommt der Dachdecker in die Planung und damit auch in die Verantwortung. Bei "mach mir bitte eine Lage Abdichtung oben drauf" wird das grenzwertig. Der Unternehmer haftet für seine Mitarbeiter gesamtschuldnerisch. Es ist danach egal, ob er sich das angeschaut hat oder nicht. Wenn man ihm nun nachweisen kann, dass er Leistungen abgerechnet hat (insbesondere bei Einheitspreisverträgen), die er nicht erbracht hat, dann kann man das als Betrugsversuch auslegen. Wenn er gewusst hat, dass seine Leistungen unvollständig oder mangelhaft erbracht wurden, dann könnte das als Arglist ausgelegt werden. Lösen Sie sich bitte von den Gelddingen. Auch das sollte nach meiner Auffassung zunächst unter den oben genannten Aspekten überprüft werden. Und da wird Ihnen vermutlich nur der Anwalt in Verbindung/mit Unterstützung des Sachverständigen helfen können. Wenn der Dachdecker allerdings auf seine (Nach-) Forderungen verzichtet und die Nacherfüllung leistet, dann wäre alles in Ordnung. Fachlich sollte es dann durch den SV überprüft werden.

    MfG Stefan Ibold


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