Benutzung von Kunststoffplatten
BAU-Forum: Baustoffe

Benutzung von Kunststoffplatten

Hallo
Ich Arbeite als Plakatierer und da die Wahlen vorbei sind habe ich nun das Lager voll mit Werbeplakaten aus Kunststoff.
Da sie eine sehr gute Wärmedämmung abgeben würde ich sie gerne als Dämmmaterial beim Ausbau meiner Wohnung nutzen.
Das Haus ist ca. 200 Jahre alt nun vermute ich aber das dies in BW nicht erlaubt ist.
Können sie mir weiter helfen?
Gruß Andreas Wehrle
  • Name:
  • Andreas Wehrle
  1. Hallo, Andreas, ich bin zwar kein Techniker, habe ...

    Foto von Ralf Wortmann

    Hallo, Andreas,
    ich bin zwar kein Techniker, habe aber eine Frage:
    Warum sollen denn Wahlplakate aus Kunststoff eine gute Wärmedämmung abgeben? Also, das bezweifele ich.
    Viele Grüße,
    Ralf
  2. Hallo Ralf Ich weiß leider nicht genau wie ...

    Hallo Ralf
    Ich weiß leider nicht genau wie ich das beschreiben soll,
    deshalb habe ich ein Bild mit angefügt.
    Die Plakate sind 3 mm dick und bestehen aus Zwei Kunststoff Schichten die mit Stegen verbunden sind.
    Mehrere Platten übereinander sollten meiner also eine gute Wärmedämmung ergeben oder?
    Gruß Andreas Wehrle

    Anhang:

    • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Antwort "Hallo Ralf Ich weiß leider nicht genau wie ..." auf die Frage "Benutzung von Kunststoffplatten" im BAU-Forum "Baustoffe"
    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
    • Name:
    • Andreas Wehrle
  3. Neue Materialien ...

    Neue Materialien echt spannend. Interessehalber würde versuchen den Hersteller rauszubekommen und diesen nach der Materialbeschaffenheit befragen, möglicherweise ist das ein geschäumtes Material (PURAbk.). Dann die Werte (Wärmeleitfähigkeit, etc.) eines vergleichbaren Dämmstoffs heranziehen  -  den künftigen Wandaufbau berücksichtigen  -  und schon lässt sich der U-Wert berechnen. U.U. sind Treibmittel, wie Pentan oder Isopentan enthalten. Wenn jedoch keine Zulassung und kein Prüfbescheid, dann keine Anwendung. Norm: Wärmedämmstoffe für Gebäude DINAbk. EN 131652001-10. Im Schadensfall (Brand) kommt der Sachverständige der Versicherung und dann wird es problematisch mit der Regulierung (keine Leistung des Versicherers). Ergo: besser zugelassene Dämmstoffe kaufen, das "Gemurkse" macht keinen Sinn.
    Gruß aus Berlin,
    AK

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