Schallschutz im geplanten Mehrfamilienhaus
BAU-Forum: Bauphysik

Schallschutz im geplanten Mehrfamilienhaus

Liebe Ratgeber,
wir planen den Bau eines richtigen Zweifamilienhauses: Es werden zwei Familien darin übereinander wohnen. Nicht zuletzt durch das Stöbern in diesem Forum ist uns dabei klar geworden, dass der Schallschutz am besten bereits in einer frühen Planungsphase berücksichtigt wird. Dabei wäre für mich z.B. betreffs des Luftschallschutzes das untere Ende des Standards, der für ein Reihenhaus erwartet werden darf, ein schönes Ziel. Für die vertikale Trennung von Wohnungen sind bereits diese Werte natürlich ungleich schwerer zu erzielen. Die höchste Schallschutzstufe der VDI-Richtlinie 4100 (SSt III) sieht für Wohnungstrenndecken ein bewertetes Bau-Schalldämm-Maß von immerhin 60 dBAbk. sowie einen bewerteten Norm-Trittschallpegel von (maximal) 39 dB vor. Die DINAbk. 4109 liegt hier z.B. beim Luftschall mit 54 dB bzw. 55 dB nach Beiblatt 2 doch erheblich niedriger. Das kann man nachlesen.
Nun meine Frage: Was muss einem die Anhebung des Schallschutzes etwa vom Niveau DIN 4109, Beiblatt 2 auf VDI 4100, SSt III Wert sein? Ist es in der Praxis üblich, mit einem Generalunternehmer die Einhaltung z.B. des SSt III-Standards bezüglich der Wohnungstrennung zu vereinbaren oder wird der für diese ungewöhnliche Höchstanforderung berechtigter Weise Gefahrenzuschlag verlangen, sodass die Kosten gewaltig steigen? Die VDI-Richtlinie 4100 selbst macht Mut, indem sie nur recht geringfügige Mehrkosten (rund 0,3 % der reinen Baukosten von SSt II auf SSt III) in Aussicht stellt. Ich habe aber auch schon andere Meinungen dazu gehört.
Dabei würde es mich auch noch mal interessieren, wie viel dicker ein entsprechender Deckenaufbau sein müsste. Geplant ist in unserem Fall eine Massivdecke (bislang 16 cm) mit schwimmendem Zementestrich (Gesamtdicke ca. 25 cm). Macht es ggf. auch Sinn, nur den Deckenaufbau zu vereinbaren? Welcher wäre da geeignet?
Für sachdienliche Hinweise zu dem Thema wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße
Marc
  • Name:
  • Marc Stein
  1. Erhöhter Schallschutz im Zweifamilienhaus

    Sie planen, oder lassen planen? , einen erhöhten Schallschutz.
    Neben dem Trittschall- und Luftschallschutz sollten Sie dabei auch an den Installationsschallschutz denken.
    Gute Planung kostet Geld, hilft jedoch bei der Bauausführung.
    Mit Ihrem Generalunternehmer können Sie vereinbaren was Sie wollen. Üblich ist da Nichts. Klare Vereinbarung wird vorausgesetzt.
    Nur, wir sind wieder beim Geld, Sie müssen sich im Klaren sein, dass erhöhte, oder auch besondere Anforderungen, auch bei diesem Kosten verursachen. Diese gibt er naturgemäß an Sie weiter.
    Mehrkosten des erhöhten Schallschutzes, pauschale Ansätze in irgendwelchen Richtlinien, sind in der Regel nicht besonders hilfreich.
    Tatsächliche Kosten, bezogen auf Ihr Objekt, ergibt nur die konkrete Anfrage Ihres Planers mit den jeweils explizit ermittelten Anforderungen.
  2. Recherche

    Vielen Dank für die prompte Rückmeldung und die guten Hinweise.
    Tatsächlich lassen wir planen. An das Einschalten eines Schallschutzfachplaners neben Architekten, Tragwerksplaner, Baubetreuer (und Bodengutachter, Haustechnikplaner, Gartenarchitekt) hatten wir allerdings noch nicht gedacht. Muss man aus der Tatsache, dass die VDI 4100 bei den genannten Planern nicht so präsent ist schießen, dass diese Richtlinie in der Praxis keine Bedeutung hat oder (/und) dass man für die Planung eines Zweifamilienhauses doch besser noch einen Schallschutzplaner hinzuzieht, der dann Deckenaufbau und Details überprüft, damit ausgeschrieben werden kann?
    Eigentlich wollten wir ja nur den Schallschutz eines ordentlich geplanten Zweifamilienhauses mit vernünftigem Aufwand etwas aufwerten.
    Ich habe dazu auch ein bisschen gestöbert (u.a. in BAU.DE > Forum Estrich und Bodenbeläge > 576: Trittschall) und bin zu folgender (grober und laienhafter) Abschätzung gekommen:
    Deckenaufbau: Der Stand der Technik, den der Generalunternehmer sowieso gewährleistet, müsste erfüllbar sein mit soetwas wie 16 cm Beton, 2 cm Polystyrol, 2 cm Mineralfaser (Trittschallentkopplung) und 4 cm Zementestrich (ZEAbk.).
    Schallschutztechnisch eine echte Verbesserung dürfte sein: 20 cm Beton (Gewicht für Raumschalldämmung, pro 2 cm 1 bis 2 dBAbk. besser (über ca. 20 cm nimmt der Effekt ab) ), 2 cm Polystyrol, 3 cm Polystyrol EPS  -  elastifiziert (wohl super geringe dynamische Steifigkeit  -  gut gegen Trittschall, bestimmt teuer), 6 cm ZE (Gewicht hier gut gegen Luft- und Trittschall (Luftschall, Trittschall))
    Das bedeutet eine Vergrößerung der Deckenstärke von 24 auf 31 cm. Bei der Kostensteigerung würde ich mir ganz grob etwas wie 20 bis 30 € pro m² vorstellen (Korrektur willkommen), nur um einen Eindruck zu gewinnen ...
    Zusätzlich macht es sicher viel Sinn, bei der Durchführung der Haustechnik durch die Decke nicht zu knausern. Schallschutz nach Außen und hinsichtlich der Installationen ist sicherlich auch ein interessanter Aspekt, scheint mir aber nicht so im Vordergrund zu stehen, wenn es in erster Linie um Kinderlärmabminderung geht.
    Wie gesagt: eigentlich bin ich nur der Fragensteller und mir meiner Sache nicht sicher. Wollte aber auch nicht mit Infos hinterm Berg halten.
    Viele Grüße
    Marc

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