Nachweis von Wärmebrücken durch Errechnung bei nicht genormten Randbedingungen
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Nachweis von Wärmebrücken durch Errechnung bei nicht genormten Randbedingungen

Es handelt sich um ein Wohngebäude aus dem Jahr 1958/1959 mit drei Wohneinheiten in Rheinland-Pfalz. 1993 wurden doppelt verglaste Fenster eingebaut.

Zum "Lüftungsverhalten" einer Mieterpartei (2005-2008) hat das Gericht ein Gutachten durch den mittlerweile dritten! Sachverständigen in Auftrag gegeben. In den Akten liegen von mir seinerzeit veranlasste Hygrometeraufzeichnungen über einen Zeitraum von mehreren Wochen vor. Diese werden aber weiterhin von Sachverständigen und damit auch dem Gericht ignoriert.

Vor 2005 und nach dem Mieterwechsel in 2008 trat /tritt Schimmel nicht auf. Beim Ortstermin  -  kein Schimmel vorhanden  -  wurde nun 2015 nach Wärmebrücken gesucht. Gemessen wurden im Februar

  1. Innenraumtemperatur 17,5 °C bei 39 % rel. Luftfeuchte (Taupunkt 3,4 °C) ,
  2. Wandoberflächentemperaturen 9,11, 12 und 15 °C,
  3. Außentemperatur 0,5 °C, Oberflächentemperatur der Außenwand -2,2 °C, daraus rückgerechnet (?) eine Außentemperatur von -3 °C.

In einer ersten Auswertung wurden die Zahlenwerte (17,5 °C; 9-15 °C und -3 °C) in die Formel für den Temperaturfaktor eingesetzt. Die errechneten Werte sind: 0,59; 0,68; 0,73 und 0,88, d.h. teilweise < 0,7. Die Differenz zwischen vorhandener und kritischer Oberflächentemperatur (80 %) beträgt zwischen 2,41 und 8,41 °C. Die Aussage dazu lautet: Die schimmelpilzkritische Temperatur wird wegen der niedrigen Außentemperatur und der geringen Luftfeuchte innen nicht erreicht.

In einer zweiten Berechnung nimmt der Sachverständige "die als normal anzusehende Luftfeuchtigkeit von 50 %" an. Die Messwerte bleiben unverändert (17,5 °C innen, 9-15 °C Wandoberfläche, -3 °C außen, errechnet). Aus der willkürlichen Rahmenbedingung 17,5 °C, 50 % rel. Luftfeuchte ergibt sich ein Taupunkt von 7 °C. Die errechneten Temperaturfaktoren bleiben gleich (s.o., teilweise < 0,7), die Differenz zwischen vorhandener und kritischer Oberflächentemperatur (80 %) erreicht z.T. negative Werte (-1,25 bis 4,5 °C). Die Aussage dazu lautet: Wärmebrücken sind vorhanden, die bei normalem Wohnverhalten zu Schimmel führen.

Auf die zweite Berechnung (theoretisch: 17,5 °C, 50 % rel. Luftfeuchte) stützt sich die Kernaussage des Gutachtens: Bauzeitbedingte unzulässige Wärmebrücken sind vorhanden, die bei normalem Wohnverhalten zu Schimmel führen. (Anmerkung: Schimmel ist nicht vorhanden).

Welche Aussagekraft hat der Temperaturfaktor, wenn die Randbedingungen für die Berechnungsformel (20 °C innen, 50 % rel. Luftfeuchte, -5 °C außen) nicht vorliegen?

Ist es zulässig, wie für die zweite Berechnung geschehen nur den Wert der rel. Luftfeuchte von 39 auf 50 % zu ändern, ohne die Temperatur anzupassen, wo doch Temperatur und Luftfeuchte voneinander abhängig sind?

Der Wärmedurchlasswiderstand des Gebäudes R wurde vom Sachverständigen errechnet als 0,840 m²K/W. Passt dieser Wert zu den errechneten Faktoren?

  • Name:
  • Herbert
  1. Schimmelpilz in Wohnräumen

    Es gilt zwei Aspekte zu berücksichtigen bei der Beurteilung von Schimmelpilzursachen in Wohnungen:

    a) schimmelpilzkritische Wärmebrücken

    b) hinreichende Lüftung (Lüftung zum Feuchteschutz)

    Leider sind die Bauten aus den 50er und 60er Jahren mit das schwächste, was der Wohnungsmarkt zu bieten hat. Diese Gebäude (meist aus 30er Hbl-Mauerwerk errichtet sind dämmtechnisch eine Fundgrube für Wärmebrückenspezialisten.

    Die Messwerte und Feststellungen von Wärmebrücken sind plausibel. Es betrifft meist Außenecken, Fensteranschlüsse, Decken-Wand-Anschlüsse, Sockelbereiche von Außenwänden in EGAbk.-Wohnungen, Außenwände an Balkonplatten usw.

    Die Frage ist eher: Hätte die Wohnung mit einem an Altbauten angepassten Heiz- und Lüftungsverhalten (Heizungsverhalten, Lüftungsverhalten) trotz Vorhandensein der bauzeitlich zulässigen Wärmebrücken schimmelfrei gehalten werden können?

    Um diese Frage zu beantworten nimmt man nicht das heutige Schimmelpilzkriterium fRsi<0,70 welches auf der schimmelpilzkritischen Grenztemperatur von 12,6 °C bei einem Innenklima von 20 °C und 50 % rF beruht. Ein "angepasstes" Raumklima wie es der DINAbk.-Fachbericht 4108-8 mehrfach nennt, könnte sein: 20 °C und 40 % rF. Aus diesen Klimadaten ergibt sich dann eine schimmelpilzkritische Oberflächentemperatur von rd. 10 °C also ein fRsi, Altbau<0,56.

    Ein Sachverständiger könnte auf dieser Basis dann mitteilen, dass zwar aus heutiger Sicht nach dem Neubau-Schimmelpilzkriterium tatsächlich schimmelpilzkritische Wärmebrücken vorliegen, dass diese jedoch bei einem an Altbauten angepassten Nutzerverhalten (Heizung/Lüftung) schimmelpilzfrei gehalten werden könnten.

    Die weitere Frage ist nur: Wie sieht es mit der Lüftung der Wohnung aus? Hat die alte Wohnung noch die alten Fenster oder neue dichte Fenster? Zur Schimmelpilzvermeidung sollte die Wohnung eine gewisse Grundlüftung über Fugen in der thermischen Gebäudehülle afweisen, sodass zumindest 40 % des durchschnittlichen Lüftungsbedarfs auch ohne Fensterlüftung allein durch die Fugen erfolgen können (Lüftung zum Feuchteschutz). Ist die Wohnung zu dicht, so muss der Nutzer überdurchschnittlich oft lüften, was das Schimmelpilzrisiko anhebt. Hier kann man die DIN 1946-6 mit zur Beurteilung der Lüftung zum Feuchteschutz mit heran ziehen.

  2. Zu Schimmelpilzbetrachtungen

    Foto von wiki

    sind aus meiner Sicht die genormten Randbedingungen nach DINAbk. 4108-2 aus 2001, bzw. aktuell nach DIN 4108-3 aus 2014 in Ansatz zu bringen.

    Für Außenluft gilt danach:

    • 5 °C, 80 % r.F.

    Für Raumluft

    20 °C, 50 % r.F.

    Der innere Wärmeübergangswiderstand ist mit 0,25 m²K/W anzusetzen.

    Ein Wärmedurchlasswiderstand kann sich nicht auf ein Gebäude beziehen, der kann lediglich auf eine einzelne Konstruktion, z.B. Wand-, Decke-, Fußboden, usw. abgestellt sein.

    Für eine Außenwand errechnet sich, nach DIN 10211, danach, bei R = 0,84 m²K/W die innere Wandoberflächentemperatur, qsi für den "eindimensionalen Fall" zu:

    20  -  (1 / (0,84 + 0,25 + 0,04) x 0,25 x 25) = 14,47 °C

    (Anforderung an qsi, 80 % > oder = 12,6 °C)

    Der Temperaturfaktor frsi ist nach DIN 4108-2 aus 2001:

    (14,47  -  (-5) ) / (20  -  (-5) ) = 0,78

    Das Kriterium zur Vermeidung von Schimmelpilzbildung an Wärmebrücken wird danach in DIESEM Fall eingehalten.

    Die weitere Vorgehensweise des SV war dann also zur Berechnung des jeweiligen frsi:

    (15  -  (-3) ) / (17,5  -  (-3) ) = 0,88

    (12  -  (-3) ) / (17,5  -  (-3) ) = 0,73

    (11  -  (-3) ) / (17,5  -  (-3) ) = 0,68

    (9  -  (-3) ) / (17,5  -  (-3) ) = 0,59

    ?

    Wenn dem so war, so würde auch ich das in Frage stellen!

    Die zum Zeitpunkt X gemessenen Wandinnenoberflächentemperaturen sind aus meiner Sicht nicht den zum gleichen Zeitpunkt gemessenen 2,2 °C Wandaußenoberflächentemperaturen bzw. den zurückgerechneten Wandaußenoberflächentemperaturen von 3,0 °C zuzuordnen.

    Änderungen der Außenlufttemperatur würden erst nach einigen Stunden Verzögerung (Phasenverschiebung) Einfluss auf die Temperatur der Wandinnenoberfläche nehmen.

    Aus diesem Grund ist es nicht zulässig das die Rechenvorschrift, nach 4108-2 aus 2001, in dieser Form anzuwenden ist.

    Über "zwei- oder dreidimensionale (zweidimensionale, dreidimensionale) Betrachtungen bzw. Isothermen-Berechnungen" können jedoch durchaus abweichende Ergebnisse ausgewiesen werden, am genauesten sind dreidimensionale Wärmebrückenberechnungen.

  3. Wärmebrücken in Altbauten

    scheinen  -  sowie ich Ihre beiden Antworten verstehe  -  mit der einfachen Formel (für Neubauten ab 2001) aus Innen-, Außen- und Oberflächentemperatur nicht berechenbar zu sein.

    Ich danke Ihnen für die schnellen Antworten, die ich als Laie erst verstehen bzw. verarbeiten muss. Ich Stelle bereits jetzt fest, dass neue Fragen entstehen, die ich erst zu Ende denken muss. Wenn ich darf, komme ich bald nochmals auf Sie zurück.

    • Name:
    • Herbert
  4. Die Berechnung des fRsi

    erfolgte genauso wie in der Antwort von Wiki 20.6.2015, an der viele Fragezeichen angefügt sind. Abgesehen davon, dass die Oberflächentemperaturen nur durch 1 Messwert (ohne Messfehlertoleranzen zu berücksichtigen) bestimmt wurden, kann ich nicht nachvollziehen, wie die Außentemperatur (-3 °C) errechnet wurde. Im Text wird ausgeführt: " Anhand der Oberflächen- und Raumtemperatur und dem Wandaufbau konnte die hiermit in Verbindung stehende vorangegangene Außentemperatur mit etwa -3 °C ermittelt werden".

    Es handelt sich bei der Außentemperatur wohl um einen Schätzwert ("etwa -3 °C). Und dieser Wert wird zur Berechnung von fRsi mit 2 Nachkommastellen eingesetzt; Werte, die dann zu der Aussage führen, "es sind bauzeitbedingte unzulässige Wärmebrücken vorhanden, die auch bei normalem Wohnverhalten zu Schimmelpilzbefall führen"?! Als Außentemperatur wurde morgens 9:00 Uhr gemessen: 0,5 °C in etwa 1,5 m über dem Erdreich. In wetteronline.de ist als Minimaltemperatur für den Ort -6 °C archiviert. Die Wetterstation steht natürlich nicht unmittelbar am Haus.

    Wie errechnet man aus den vorhandenen Zahlen die Außentemperatur?

    • Raumtemperatur (durch Oberflächenmessung von Türzarge, Küchenmöbeln) 17,5 °C;
    • Wohnzimmer: Wand in 30 cm Abstand von Rollladenkasten rechts/ links 16 °C, an der Decke rechts/links 15 °C;
    • Küche: in 30 cm neben R. -Kasten rechts/links 14.5 °C, an der Decke 13 °C,
    • Küche: Rollladen Mitte der Untersicht 15,7 °C (? , das Fenster war kurz vor der Messung gekippt! . Wie lange?)?
    • Außenwand: -2,2 °C

    Die Temperaturen an den kritischen Stellen sind mit 9,11, 12,15 °C hier nicht berücksichtigt.

    Ist es zulässig, die Formel nach 4108-2 aus 2001 bei einem Schätzwert für die Außentemperatur anzuwenden?

    Schimmel war weder in 2009 (Gutachten nach Mieterwechsel), in 2013 noch in 2015 (zwei Ortstermine mit Gutachter) feststellbar. Feuchte Wandoberflächen wurden nicht festgestellt.

    Welchen Wert hat eine fiktive Berechnung, die den Taupunkt 3,4 °C, der sich aus den Messwerten 17,5 °C/39 % rel. Luftfeuchte ergibt, willkürlich verändert auf 7 °C (17,5 °C/ 50 % rel. "normale" Luftfeuchte)? Nach meiner Meinung keinen. Ein Vergleich verschiedener rel. Luftfeuchten ist meines Erachtens nur möglich unter Beibehaltung des Taupunkts (hier: 3,4 °C (17,5 °C/39 %), z.B. = 21,5 °C/30 % r.L. ; = ~11 °C/60 % r.L. ; in allen Fällen ist die kritische T (80 %) dann 6,6 °C). Mache ich hier einen Gedankenfehler?

    Meines Erachtens hätte das Fazit lauten müssen: Schimmelbildung war nicht erkennbar. Feuchtigkeit wurde nicht festgestellt. Wärmebrücken sind nicht nachzuweisen (Außentemperatur. ist nicht eindeutig erfasst, deshalb können fRsi-Werte nicht aussagekräftig errechnet werden). Schwachstellen sind vorhanden, was durch die geringeren Wandtemperaturen gezeigt wird. Schimmelpilzbildung kann aber vermieden werden, wenn die raumklimatischen Bedingungen  -  Raumtemperatur, rel. Feuchtigkeit und Oberflächentemperaturen  -  im Gleichgewicht gehalten werden.

    Liege ich mit meiner Auffassung völlig daneben?

    PS: Die Berechnung des fRsi über den Wärmedurchlasswiderstand 0,840 m²K/W ergibt den Faktor 0,78 (kein Schimmel an Wärmebrücken). Diese Rechnung sagt aber nur etwas über die Wand, sie schließt die kritische Anschlussstelle Rollladenkasten/Wand nicht ein, oder doch?

    • Name:
    • Herbert
  5. Telefonieren ist einfacher ...

    Sie haben schon sehr viel verstanden von den bauphysikalischen Details. fRsi-Berechnungen auf Basis von einmaligen Messungen und einer Abschätzung der Tiefsttemperatur der Nacht sind insgesamt nur Schätzungen! Hier sollte der SV nicht von einem BEWEIS, sondern eher von einem Hinweis auf schimmelpilzkritische WB reden. Die Wertung eines fRsi-Wertes von 0,59 fehlt mir auch noch!

    Was sagt uns ein solcher Wert? Er sagt uns, dass die untersuchte Wärmebrücke unter normklimatischen Randbedingungen (innen 20 °C und außen -5 °C) eine Oberflächentemperatur von etwa:

    0,59* (20 °C --5 °C) +-5 °C = 9,75 °C

    Wenn der Mieter ein an Altbauten angepasstes Wohnklima von durchschnittlich 20 °C und 40 % rF einhält, dann liegt die schimmelpilzkritische Innen-Oberflächentemperatur (80 % rF) bei 9,4 °C. Man könnte also feststellen, dass die Stelle durch ein angepasstes Heiz- und Lüftungsverhalten (Heizungsverhalten, Lüftungsverhalten) schimmelfrei gehalten werden könnte.

  6. Zur Berechnung der Außentemperatur

    hatte ich übersehen, auch den Wandaufbau anzugeben:
    • Hohlblockstein, 24 cm (Wärmeleitzahl 0,300 W/mK, R 0,8 m²K/W)
    • Innenputz 1,5 cm und
    • Außenputz 2 cm (Wärmeleitzahl jeweils 0,870 W/mK, R 0,017 bzw. 0,023 m²K/W).

    Wie ich dem vorliegenden Gutachten weiter entnehme hat die DINAbk. 4108, die zu Zeitpunkt der Erbauung 1958/59 und bis 2001? galt, einen Mindestdurchlasswiderstand für Außenwände von 0,39 m²K/W gefordert. Setze ich diesen Wert in die DIN 10211 (Berechnung der Wandoberflächentemperatur) ein  -  wie in der Antwort Wiki vom 20.6.15 (kann ich das?)  -  so ergibt sich

    20- (1/ (0,39+0,25+0,04) x 0,25 x 25 = 10,8 °C. Die Anforderung an qsi, 80 % > oder =12,6 °C ist nicht erfüllt. Der T-Faktor fRsi nach 4108-2 aus 2001 ist dann (10,8- (-5) ) / (20  -  (-5) ) = 0,63. Das Kriterium zur Vermeidung von Schimmel ist nicht eingehalten, weil fRsi < 0,7 ist. Zeigt nicht diese Rechnung, dass bei Altbauten diese Formel zur Berechnung von fRsi nicht angewendet werden darf? Demnach wären ja alle Wände aller Häuser bei "normalem Wohnverhalten (=50 % rel. Luftfeuchte?) " durchgängig schimmelig. Das ist aber nicht so.

    Bitte helft mir, diese Logik zu verstehen.

    • Name:
    • Herbert
  7. müssen und dürfen

    Natürlich "dürfen" Sie das fRsi-Kriterium auch auf Altbauten anwenden! (Sie müssen aber nicht ;-))

    Klar dass sie dabei des öfteren feststellen werden, dass die Altbauten dieses Schimmelpilzkriterium im Bereich von WB nicht einhalten.

    Altbauten "müssen" auch nicht das Schimmelpilzkriterium fRsi>0,70 einhalten!

    In solchen Fällen kommt es sehr stark darauf an, wie man diese fRsi-Auswertungen in der Praxis vornimmt und wie ma sie dann interpretiert. Meine persönliche Herangehensweise ist:

    • a) Neubau-Schimmelpilzkriterium 0,70 eingehalten?
    • b) Altbau-Schimmelpilzkriterium 0,56 eingehalten?

    Wenn a) eingehalten ist, dann liegt keine bauliche Schwachstelle vor.

    Wenn a) nicht eingehalten ist aber b) noch eingehalten ist, dann liegt eine bauliche Schachstelle vor, die vom Nutzer jedoch durch entsprechendes Heiz- und Lüftungsverhalten (Heizungsverhalten, Lüftungsverhalten) schimmelfrei gehalten werden kann.

    Ist b) nicht eingehalten, so liegt eine schimmelpilzkritische WB vor, gegen die auch ein angepasstes Lüftungsverhalten machtlos ist (der RA würde hier wohl von einem Mangel der Mietsache sprechen).

    Darüber hinaus ist die Lüftbarkeit der Wohnung nach DINAbk. 1946-6 zu prüfen und zu bewerten. Denn es kann ja sein, dass ein angepasstes Heizungs- und Lüftungsverhalten (Heizungsverhalten, Lüftungsverhalten) dem Nutzer gar nicht möglich ist, weil er wegen der Dichtheit der Wohnung alle 4 Stunden lüften müsste (auch nachts). Das würde der ein oder andere Richter als unzumutbar bewerten.

  8. Aus dem was Sie hier bisher veröffentlicht haben

    Foto von wiki

    ist anzunehmen, dass der SV die aaRdTAbk. nicht angemessen zur Anwendung bringt.

    Die bisher aufgeführten Berechnungen können immer nur auf den normierten Randbedingungen basieren.

    Bisher ist hier lediglich der Wärmedurchlasswiderstand, von 0,84 m²K/W, als einzig "verlässliche Größe" bekannt geworden.

    Daraus lässt sich lediglich die Differenz der Wandaußenoberflächentemperatur zu der Außentemperatur errechnen.

    Für den Bereich der Wärmebrücke gilt: (1 / (0,84 + 0,25 + 0,04) x 0,04 x 25) = 0,89 °C

    Für den linear ungestörten Bereich gilt: (1 / (0,84 + 0,13 + 0,04) x 0,04 x 25) = 0,99 °C

    Bis hierhin ergibt sich, basierend auf den "eindimensionalen Fall", keinerlei Hinweis auf unzulässige Wärmebrücken.

    Die bauzeitlich bedingte Anforderung an den Mindestwärmeschutz von Außenwänden war seinerzeit, z.B. für das Wärmedämmgebiet I,

    0,45 m²hGrad/kcal (0,387 m²K/W)

    Der vom SV ermittelte Wärmedurchlasswiderstand, von 0,84 m²K/W erfüllt diese Mindestanforderung mehr als deutlich.

    Das alles gilt lediglich für eindimensionale Wärmebrückenbetrachtungen.

    Die Anschlusssituation "Rollladenkasten/Wand" lässt sich nur durch wenigstes eine zweidimensionale Isothermenbetrachtung darstellen.

    Welche Informationen zu dem Rollladenkasten liegen Ihnen vor?

  9. "Interpretationen"

    Foto von wiki

    sollten immer die aaRdTAbk. zur Basis haben.

    Es ist richtig, dass Gebäude grundsätzlich schimmelpilzfrei gehalten werden können.

    Es ist jedoch falsch, dass in einem Altbau ein Raumluftzustand von 20 °C, 40 % r.F. zu jedem Zeitpunkt durch Lüften zu erreichen und somit schimmelpilzfreier Wohnraum sichergestellt ist.

    Das "Altbau-Schimmelpilzkriterium" mit fRsi=0,59 anzusetzen ist nicht nachvollziehbar.

    Der äquivalente Wärmedurchlasswiderstand wäre dann mit 0,32 m²K/W anzusetzen, dass war für Außenwände bereits nach den bauzeitlichen Regeln der 50'er und 60'er Jahre unzulässig.

    Kritisch sind für den Raumluftzustand von 20 °C, 40 % r.F. (+- 10 % r.F.) auch Außenluftzustände ab:

    > 2,0 °C bei 100 % r.F., (x = 5,2 g/m³).

    Ab Außenluftzuständen von:

    >6,0 °C, UND x > 6,9 g/m³

    lässt sich der geforderte mittlere Raumluftzustand von 20 °C, 40 % r.F., nicht mehr sicherstellen.

    Die sinnvolle "Lüftbarkeit der Wohnung" ist in der Heiz- und Übergangsperiode zu häufig nicht gegeben.

    z.B. gilt für den Außenluftzustand in Gelsenkirchen heute, am 22.06.2015, um 13:00 Uhr:

    12,2 °C, 100 % r.F. (x = 10,8 g/m³).

    Das Lüften unter diesen Bedingungen kann in Altbauten zu kritischen Raumluftzuständen führen.

    Um dann unschädliche Feuchtewerte (AUF DIE kommt ES AN) im Wohnraum zu erzielen ist ein "Zuheizen" erforderlich.

    Es ist also nicht praktikabel das "Altbau angepasste Wohnklima" mit 20 °C, 40 % r.F., zu definieren, vielmehr ist sicherzustellen das die Feuchtigkeit auf den Wandoberflächen von 80 % r.F. nicht erreicht bzw. überschritten wird.

    Die Begrifflichkeiten und Kriterien zu "Altbau angepasste Wohnklima" und "Altbau-Schimmelpilzkriterium" sind auch keiner aaRdT zu entnehmen, da wurde der DINAbk.-Fachbericht zu DIN 4108-8 wohl völlig falsch verstanden.

    Ggf. bitte ich um entsprechende Quellhinweise.

  10. Denken ergänzt lesen

    Nun WIKI mag Recht haben, dass im ohnehin umstrittenen DINAbk.-Fachbericht 4108-8 das "angepasste Nutzerverhalten", also ein für Altbauten geeignetes Raumklima nirgends näher definiert ist. Allein dies ist schon schade und nimmt dem Fachbericht seine Kraft und öffnet Tür und Tor für Spekulationen. Ein solches brauchbares Altbau-Wohnklima findet man in diversen Veröffentlichungen ...

    Mal sehen, ob diese Klimaangaben auch Eingang finden in die derzeit laufende Überarbeitung des DIN-Fachberichtes DIN 4108-8, der dann zum regulären Normenteil werden soll.

    Mit viel Glück bekommen wir mittels DIN 4108-8 irgendwann das Bindeglied zwischen DIN 4108 und DIN 1946-6.

  11. Die DIN 4108-2 löst nicht alle Probleme

    so sieht es aus  -  allerdings wird sie als einzig belastbares Zahlenmaterial in dem mir vorliegenden Gutachten herangezogen "fRsi < 0,7 bedeutet bauzeitbedingte unzulässige Wärmebrücken, die auch bei normalem Wohnverhalten zu Schimmel führen". Basta! Die Beweisfrage war nicht: Sind Wärmebrücken vorhanden? sondern: Gutachten zu dem Beweisthema des ordnungsgemäßen Lüftungs- und Heizungsverhalten (Lüftungsverhalten, Heizungsverhalten) der Klägerin..

    Das Gutachten lässt die Option, Schimmel kann sich bilden  -  muss aber nicht-, nicht zu. Dem entgegen stehen die Tatsachen: keine Feuchtigkeit und kein Schimmel seit Ende 2008 (Auszug der Mietpartei) und als Nachweis des Heizungs- und Lüftungsverhaltens während der Mietzeit Aufzeichnungen mittels Thermohygrometer mit Datenlogger-Funktion (zu geringe Temperaturen, zu hohe Luftfeuchtigkeit z.T. 80 % und das über mehrere Tage bei Abwesenheit, zu wenig und wenn, dann zu kurz gelüftet).

    Ich erkenne, dass der fRsi Wertes als Rechengröße bei Altbauten einen Hinweis gibt auf Wärmebrücken. Er ist allerdings weder ein Beweis für (nicht definiertes) normales Wohnverhalten noch für ein ordnungsgemäßes Lüftungs- und Heizverhalten (Lüftungsverhalten, Heizverhalten). Ebenso wenig ist er als Grenzwert für die Beurteilung heranzuziehen, ob eine Wärmebrücke zulässig oder unzulässig ist. Die seinerzeit zulässige Konstruktion kann doch nicht durch einen nachträglich (2001) eingeführten Faktor /Grenzwert? unzulässig gemacht werden, oder doch?

    So wie ich dem vorherigen Text entnehme ist die Problematik des fRsi bekannt und es wird an einer Ergänzung? gearbeitet. Wird dann die Feuchtigkeit berücksichtigt? Eine Formel, die nur Temperaturen ins Verhältnis setzt ohne die wichtigste Komponente rel. Luftfeuchte lässt ja auch bei fRsi > 0,7 rel. Luftfeuchtegehalte über 80 % zu und kommt zu dem Ergebnis: alles OK. Die Orientierung nur an der Zahl kann es doch auch nicht sein.

    Ich ergänze zur Veranschaulichung des Problems noch Daten zum Rollladenkasten Küche soweit bekannt.

    • Fenster, Kunststoff, doppelverglast, 1993, b/h 1,07 m/ 1,35 m
    • Rollladenkasten, Holzkonstruktion aus Massivholz ca. 1,5 cm dick, innen soweit möglich mit 2-3 cm Styropor ausgekleidet, b/h 1,30 m/0,32 m; ragt ca. 0,10 m in Raum. Vordere Öffnungsabdeckung, Massivholz, ca. 1 cm dick, innen mit 2 cm Styropor beklebt, mit Rollladenkasten mehrfach verschraubt.
    • Messwerte °C waren: Decke/Kasten oben links 10,0, rechts 9,0; Unterkante Kasten links, rechts jeweils 11,0. Wand in 30 cm neben dem Kasten jeweils 13,0 °C.
    • Vor der Messung war das Fenster gekippt. Die Raumtemperatur war sehr niedrig (keine Wohlfühltemperatur!) entsprechend die Wand abgekühlt.
    • beigefügte Fotos zeigen das Fenster und jeweils die Schimmelbildung, die nicht größer wurde und beim Auszug nur noch als Schatten erkennbar war.

    Anhang:

    • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Antwort "Die DIN 4108-2 löst nicht alle Probleme" auf die Frage "Nachweis von Wärmebrücken durch Errechnung bei nicht genormten Randbedingungen" im BAU-Forum "Bauphysik"
    • BAU.DE / BAU-Forum: 2. Bild zu Antwort "Die DIN 4108-2 löst nicht alle Probleme" auf die Frage "Nachweis von Wärmebrücken durch Errechnung bei nicht genormten Randbedingungen" im BAU-Forum "Bauphysik"
    • BAU.DE / BAU-Forum: 3. Bild zu Antwort "Die DIN 4108-2 löst nicht alle Probleme" auf die Frage "Nachweis von Wärmebrücken durch Errechnung bei nicht genormten Randbedingungen" im BAU-Forum "Bauphysik"
    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
    • Name:
    • Herbert
  12. Oh menno

    Es ist doch erschreckend, über welche Lächerlichkeiten in Deutschland Prozesse geführt werden. Diesen fotografierten Schimmelbefall hätte jeder Selbstnutzer einer eigenen Eigentumswohnung ohne Murren mittels Schimmelstopp-Spray selbst beseitigt, ohne an die Hausverwaltung zu schreiben und bei der WEGAbk. die Beseitigung eines Baumangels einzufordern. Aber bei Mietern trifft man halt immer wieder ein Anspruchsdenken auf der Grundlage: "wir zahlen ja schließlich Miete", welches manchmal etwas überspitzt erscheint.

    Leider muss man bei solchen Fällen aber auch sagen, dass insbesondere wenn es sich um alte Objekte mit allgemein schwacher Wärmedämmung handelt, die Schimmelpilzneigung eben zunimmt.

    Wenn Sie über den Fall weiter reden wollen, rufen Sie mal an, derartige Details in der Auslegung von Fakten und Interpretation von Gutachten ist in Schriftform zu viel und mir hier zu mühsam.

  13. In Ihrem Fall ist den Fotos ...

    Foto von wiki

    In Ihrem Fall ist den Fotos eindeutig eine typische Wärmebrücke zu entnehmen. (Geometrisch, Konstruktiv und Stofflich bedingt)

    Neben dem Rollladenkasten, der offensichtlicht im Nachhinein gedämmt wurde (mit der Einschränkung "soweit möglich"), ist ein weiteres Problem wohl der Fenstersturz, mutmaßlich aus Beton, an seinen Auflagern.

    Es würde mich wundern, wenn den bisher erstellten Gutachten dazu nichts zu entnehmen wäre.

    Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird in den Bereichen dieser "Auflager" der rechnerische Nachweis zu der Schimmelpilzfreiheit (fRsi > 0,7) nicht zu führen sein.

    Die Feuchteerscheinungen, wie sie den Fotos zu entnehmen sind, befinden sich genau in diesen Bereichen.


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