Könnes und die "Fischer-Chöre"
BAU-Forum: Bauphysik

Könnes und die "Fischer-Chöre"

Was ist dran an den Untersuchungsberichten

  • HO 8/83 (veröffentlicht) und
  • EBAbk.-8/198 (nicht veröffentlicht)

vom Fraunhofer Institut für Bauphysik?

Gefälschte Bauartenzulassungen zu EPS-Dämmplatten?

Über 30 Jahre "Volksverdummung" durch Politik und Lobbyisten?

Das macht mich mehr als nachdenklich!

Wie ist die Meinung der Forumsgemeinde?

  • Name:
  • Heinz Seger
  1. Ich bin so müde ...

    Solche Fernsehbeiträge sollen zum Mitdenken und Nachdenken anregen und nicht dazu führen die Religion zu wechseln! Die Welt spaltet sich nicht in Pro-WDVSAbk. und contra-Dämmung, sondern in Menschen die selbst denken und Menschen die denken lassen. Wer andere denken lässt, ist halt darauf angewiesen mit den Denkergebnissen der anderen zu leben ...

    Man muss halt wissen, wo Dämmung Sinn ergibt ...

    Warum redet eigentlich keiner über die Dämmung der obersten Geschossdecke, deren EnEVAbk.-Dämmpflicht in der Praxis ja quasi gar nicht existiert? ach so  -  das weiß keiner!?!

    Viel Spaß noch beim polemisieren ...

  2. War ganz interessant

    habe ich gestern auch gesehen. Ist bestimmt nicht das einzige Monopolthema im Handel und wenn es da kriminelle Energien gab, sollte man hart durchgreifen. Ob der Dämmwert nun 035 oder 037 ist sollte nicht den Ausschlag geben ob man die Fassade dämmt oder nicht. Da gibt es sicher andere Kriterien, und die sind oft subjektiv, warum auch nicht. Es lebe die Vielfalt.
  3. Es geht doch nicht nur um "Monopolisierung" und illegale Absprachen,

    Foto von wiki

    sondern um den Sachverhalt (u.a. auch Brennbarkeit von EPS), dass unter stationären Bedingungen eine gedämmte AW (U=0,16 W/m²K), gegenüber einer massiven ungedämmten AW (U=0,78 W/m²K) ein Einsparpotential von ca. 80 % vermuten lässt.

    Aus dem Versuchsaufbau des Fraunhofer IBP von 1983, lies sich, unter instationären Bedingungen, jedoch nur ein Einsparpotential von lediglich ca. 20 % nachweisen!

    Begründet wurde das sinngemäß wohl damit, dass die solaren Erträge, die sich durch die ungedämmte AW realisieren ließen, durch Dämmschichten gemindert würden.

    Insofern sind die Versprechen von Politik und Lobbyisten, zu den Einsparpotentialen der WDVSAbk.-Systeme, derer sich auch der ein oder andere Energieberater hinreißen lässt, in der Praxis kaum, nach wirtschaftlichen Kriterien schon gar nicht, realisierbar.

    Möglicherweise wären dann, unter diesen Bedingungen, Primärenergiebilanzen zu der Herstellung und Entsorgung von PS-Bauprodukten interessant?

    Dazu käme dann noch der Einsatz div. Pestizide, wie sie für den Putz gedämmter Fassaden zum Algenschutz erforderlich werden.

  4. Entschuldigung, Fehler ...

    Foto von wiki

    Entschuldigung, Fehler unter stationären Bedingungen eine gedämmte AW (U=0,16 W/m²K), gegenüber einer massiven ungedämmten AW (U=0,78 W/m²K) ein Einsparpotential von ca. 40 % vermuten lässt.

    Aus dem Versuchsaufbau des Fraunhofer IBP von 1983, lies sich, unter instationären Bedingungen, jedoch nur ein Einsparpotential von lediglich ca. 20 % nachweisen!

  5. Klimaabhängigkeit?

    Ist es nicht so, dass Wärmedämmung in Mittel- und Nordeuropa (Mitteleuropa, Nordeuropa) besonders dann benötigt wird, wenn die Sonne wenig scheint und es kalt ist, nämlich im Winter? Ich bezweifele mal, dass solare Erwärmung einer ungedämmten Wand einen vergleichbaren Effekt hat. Hinzu kommt das Problem, dass die Wärme, die eine ungedämmte Wand ja wohl vor allem von innen durch die Heizung gewinnt, gleich wieder nach außen abstrahlt.
  6. Auch in Mittel- und Nordeuropa (Mitteleuropa, Nordeuropa) lassen sich nutzbare solare Erträge,

    Foto von wiki

    selbst an bewölkten Wintertagen, erzielen.

    Sicherlich sind diese solaren Erträge nicht einer Dämmung gleichzusetzen.

    Aus dem Untersuchungsbericht HO 8/83 geht jedoch hervor, dass unter praktischen Bedingungen ein Einsparpotential von lediglich ca. 20 %, statt den rechnerisch zu erwarten gewesenen ca. 40 %, realisierbar gewesein ist.

    Die solaren Erträge wirken den Transmissionswärmeverlusten durch die AW offensichtlich entgegen.

  7. Mmh ...

    Habe die Studie bisher nicht komplett gelesen, sondern nur Auszüge gefunden  -  und das ist vermutlich das bedauerliche, dass sich 90 % aller Diskussionsteilnehmer vermutlich ebenfalls nur auf meinem Halbwissensstand befinden ... Gibt es das alte Ding denn irgendwo komplett zum Download (ohne dass man dafür noch Geld ausgeben muss?)

    Mir ist bisher nur aufgefallen, dass in der Studie einzig und allein Neubaukonstruktionen aus den frühen 80er Jahren untereinander verglichen wurden und gar keine klassischen ungedämmten Altbauten mit 25er oder 38er Vollziegelwand (Gründerzeit) oder 30er Hbl-Mauerwerk (50er und 60er Jahre) enthalten sind.

    Also ist doch die Studie gar nicht brauchbar für eine heute notwendige Entscheidung, ob ich einen ungedämmten Altbau nachträglich dämmen sollte oder nicht.

    Die Studie taugt offenbar nur als Hilfe bei der Überlegung: Wenn ich in den 80er Jahren neu baue  -  sollte ich dann eine selbst dämmende Ziegelwand bauen oder eine Wand mit WDVSAbk.?!

    Der in der Studie enthaltene Datensatz ist aus heutiger Sicht leider veraltet. Die dort beschriebenen Bauweisen sind kaum mit der klassische Altbausanierung und auch für den heute aktuellen Neubau mit ganz anderen Baustoffkennwerten (bei LHz und WDVS) kaum noch vergleichbar. Vielleicht sollte diese Studie mal mit echten Altbauten (siehe oben) gedämmt und ungedämmt durchrechnen werden und die dabei entstehenden Einsparpotentiale und solaren Wärmegewinne angeschaut und diskutiert werden. Alles andere ist doch nur gefährliches Halbwissen ...

  8. Schauen Sie sich den U-Wert (0,78 W/m²K) doch einmal an.

    Foto von wiki

    Der übertrifft die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz der 1983 gültigen DINAbk. 4108 (U < 1,2 W/m²K) und in teilen auch der WSchV 83 (abhängig vom A/V-Verhältnis) bereits deutlich.

    Völlig unabhängig von irgendwelchen solaren Erträgen liegt es in der Natur der Sache, dass sich bei derart "guten" Wärmedurchgangszahlen ein Einsparpotential durch Dämmen der Außenwände, nach wirtschaftlichen Kriterien, nur schwer realisieren lässt.

    Kernaussage des Prof. aus der Sendung ist auch:

    Die Versprechen zu den Einsparpotentialen durch Außenwanddämmungen lassen sich nicht einhalten.

    Aus den Untersuchungen hatte sich ergeben, dass zwischen dem U-Wert und dem Heizenergieverbrauch kein wissenschaftlich belegter Zusammenhang besteht.

    Anders sieht das bei Gebäuden mit Baujahr. vor 1977 (vor der WSchV 77) mit U-Werten > 1,2 W/m²K aus.

    Da werden auch die Angehörigen der "Fischer-Chöre" nichts anderes als das Dämmen der Außenwände des Bestandsgebäudes empfehlen können!

    Kritisch ist dann aber sicherlich die Auswahl des Styropors als Dämmstoff zu betrachten, dieser gilt nur in Deutschland als schwer entflammbar.

    Wo ich schon dabei bin:

    Vor allem an dem Beispiel mit folgendem Außenwandaufbau

    • 2 cm Außenputz, λ=0,87 W/mK
    • 24 cm Hlz, λ=0,6 W/mK
    • 1,5 cm Innenputz, λ=0,7 W/mK

    ist das Dämmen eigentlich schon aus hygienischen Gründen (zur Vermeidung von Schimmelpilzausbildung an Wärmebrücken) zwingend erforderlich!

    Die bauphysikalischen Daten sind derart ungünstig, dass der sog. Temperaturfaktor fRsi < 0,7 beträgt, in diesen Fällen ist dann trotz korrektem Heizen und Lüften die Schimmelpilzausbildung möglich.

    In Deutschland gibt es noch zig Tausend Wohneinheiten im Bestand, mit derart ungünstig ausgebildeten Außenwänden.

    Bei vorhandener Schimmelpilzausbildung wird den Bewohnern dann häufig falsches Heizen und Lüften vorgetragen, obwohl die keinen Einfluss auf die Schimmelpilzausbildung nehmen können.

    Warum redet eigentlich niemand darüber?

    Ach so, ich hatte vergessen, dass weiß ja auch keiner!?!

    Wäre es nicht sinnvoll darüber nachzudenken einen hygienischen Mindest-Dämmstandard für Wohngebäude im Bestand z.B. mit Baujahr. vor 1977, die den Mindestanforderung nach DIN 4108 (U<1,2 W/m²K) nicht gerecht werden, verpflichtend einzuführen?

    Bei der überwiegenden Anzahl der Betroffenen handelt es sich um Mieter, da ist vermutlich auf die schnelle nichts zu holen, die erhalten in aller Regel keine angemessene KfW-Förderung.

    Und wenn nach einer etwaigen Sanierung die Umlage fällig würde (aktuell 11 % der umlagefähigen Sanierungskosten für einen unbegrenztem Zeitraum) besteht zu befürchten, dass die Mieter fragen werden wofür diese Umlage fällig wird, wo doch lediglich sichergestellt worden ist, dass ein gesundheitliches Risiko ausgeschlossen worden ist, darauf habe man doch schließlich einen rechtsverbindlichen Anspruch.

    Sind die wirtschaftlich realisierbaren Einsparpotentiale wichtiger als das Risiko der gesundheitlichen Gefährdung dieser von Schimmelpilz betroffenen Bewohner?

    Das wäre doch etwas für die mediale Berichterstattung, oder?

  9. dickes Lob an WIKI

    Dem ist kaum was hinzu zu fügen!

    Sie haben völlig Recht. Wir bräuchten statt des DINAbk.-Fachberichts 4108-8 lieber eine EnEVAbk.-Forderung des hygienischen Mindestwärmeschutzes gestützt auf den fRsi-Wert.

    Aber da bereits bei der Schöpfung der ersten EnEV die Vertreter der Wohnungswirtschaft (hier die Wohnungsbaugesellschaften noch lauter als die kleinen Grundbesitzerverbände) geschrien haben: "Wer soll denn das Bezahlen?! ", hat sich bis heute niemand getraut ernsthaft Nachrüstpflichten in der EnEV zu verankern.

    Deshalb schreiben wir lieber jedes Jahr hunderte Gutachten über Schimmelpilzentstehung in Wohnräumen mit ganz unterschiedlicher Qualität und demnach auch mit sehr unterschiedlichem Ergebnis.

    Ich vermute mal, dass es aus einem rein wirtschaftspolitischen Grund nie eine solche Nachrüstpflicht auf hygienischen Mindestwärmeschutz geben wird, denn wenn der Vermieter die energetische Sanierung auf Basis einer solchen Nachrüstpflicht zum Erhalt der schimmelfreien Nutzbarkeit seines Wohnungsbestandes durchführen muss, dann dürfte er diese Maßnahme nicht als Modernisierung auf die Miete umlegen, weil es ja dann eine reine Instandhaltung wäre! -) quasi eine Beseitigung vorhandener Mängel und kein Mehrwert.

  10. "Wir bräuchten ... " eine Hinweispflicht auf hygienisch bedenkliche Wohngebäude

    Foto von wiki

    im Bestand, um einen Kostendruck auf die "Wohnungswirtschaft" ausüben zu können!

    Dazu noch ausreichende Verbraucheraufklärung und angemessene Expertenausbildung!

    Sorry an den Fragesteller, wir schweifen ab, aber:

    "Geld regiert die Welt",

    daher dieser unerträgliche Lobbyisteneinfluss!

    Zu der Fragestellung folgender "Link",

    unter dem u.a. die einschlägigen Untersuchungsberichte seit dem 21.11.2014 veröffentlicht sind. (Auf der Seite ganz unten)

  11. Prinzipiell wird wohl bestätigt,

    wenn ich richtig verstanden habe, dass Fassadensanierungen kaum wirtschaftlich zu realisieren sind.

    Ich bin inzwischen auch auf folgende Könnes-Sendung gestoßen:

    Die Modellrechnung daraus ist gut nachvollziehbar.

    Eine entsprechende Investition rechnet sich offensichtlich erst nach 35  -  50 Jahren!

    Ich bin mal gespannt, was zu den Praktiken bez. Bauartenzulassungen und der Brennbarkeit des Styropor noch veröffentlicht wird.

    Besten Dank für alle Beiträge,

    MfG

    Heinz Seger

  12. Die Fachleute wissen es

    ... aber wer will schon eine Bewertungsmatrix für abgeranzte Bestandsbauten aufstellen und sich damit der massiven Kritik aller Vermieter aussetzen? Das Geschrei will doch keiner hören.

    In Berlin gibt es einen sehr schönen Mietspiegel. Dort könnten alle zukünftigen Mieter reinschauen und den "angemessenen" Mietpreis durch Beantwortung diverser Fragen selbst ermitteln. Aber wer macht das? Die wenigsten Mieter schauen in den Mietspiegel, sondern "gucken sich die Bude schön" und jammern hinterher über die Betriebskosten und die Schimmelpilzprobleme. Wir haben einen Mietermarkt, Wohnungen in angesagten Gegenden gehen weg wie warme Semmeln, da kommt keiner auf die Idee den Mietpreis in Frage zu stellen.

    Mal sehen, wie sich die neue Vorlagepflicht des Energieausweises bei der Vermietung zukünftig etabliert. Werden die Mieter daraus überhaupt schlau? Kann ein normaler bautechnisch ungebildeter Mieter tatsächlich überschlägig abschätzen wieviel Heizkosten ihn erwarten, wenn er einen Endenergieverbrauch von 230 kWh/m²a auf dem Energieausweis stehen hat? Vermutlich nicht!

    Und diese 230 kWh/m²a sind ja nur ein Durchschnittswert für alle Wohnungen. Kaum ein Mieter weiß, wie stark die Werte Wohnungsweise abweichen können.

    Anhang:

    • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Antwort "Die Fachleute wissen es" auf die Frage "Könnes und die "Fischer-Chöre"" im BAU-Forum "Bauphysik"
    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  13. Das haben Sie falsch verstanden!

    Foto von wiki

    Eine Fassadendämmung bringt eigentlich immer einen energetischen Nutzen, aber leider nicht immer nach wirtschaftlichen Kriterien!

    Da gilt es immer den Einzelfall zu betrachten und zu differenzieren.

    In der "Modellrechnung" des Beitrages fehlen etliche Basisdaten, aber der Fachmann scheint die Außenwand von:

    U = 0,72 W/m²K auf U = 0,24 W/m²K (ΔU = 0,48 W/m²K)

    "saniert" zu haben, daher das Einsparpotential von 400,- €/a.

    (2/3 von 625,- €/a, bei Heizkosten von 2500,- €/a

    (20.000,- €) / (400,- €/a) = 50 Jahre

    Anders wäre es wenn z.B. von: (völlig vereinfacht aber möglicherweise verständlicher)

    U = 1,24 W/m²K auf U = 0,24 W/m²K (ΔU = 1,00 W/m²K)

    saniert werden würde, dass ergäbe dann ein Einsparpotential von 833,- €/a

    (4/5 von 1076,- €/a, bei Heizkosten von dann 2951,- €/a) ,

    (20.000,- €) / (833,- €/a) = 24 Jahre.

    Je größer die U-Wert Differenz (ΔU), desto größer das Einsparpotential!

  14. Ja

    und wenn man als Energieberater gern mal dynamisch rechnet, dann setzt man die Energiekosten mit einer jährlichen Preissteigerung von 6-8 % an und die Baukostenverzinsung nur mit 2-2,5 %, dann kommt man auch mal auf Amortisationszeiten von unter 20 Jahren. Wenn man dann noch alle Sowieso-Kosten rausrechnet (z.B. weil der Putz ja sowieso hätte saniert werden müssen) und wenn man die Entsorgungskosten nicht in die Amortisation mit einrechnet, dann sieht es im Einzelfall gar nicht mehr so schlecht aus für die Wärmedämmung der Hauswand.
  15. Genau so pauschal wie der Fachmann in der

    Foto von wiki

    Könnes-Sendung vom 02.12.2013.

    Es wurde doch bereits erwähnt:

    "Da gilt es immer den Einzelfall zu betrachten und zu differenzieren. "

    Man muss schon über eine sorgfältig erstellte Datenbasis verfügen (Daraus resultierende Grafik in Anlage) und in der Lage sein diese angemessen auzuwerten!

    Mit den erwähnten Theorien zu den Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen kommt man auch nicht weiter!

    Niemand muss seine Fassade Dämmen, alternativ kann ja ein neuer Fassadenanstrich zu z.B. 4000,- € aufgebracht werden.

    Anhang:

    • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Antwort "Genau so pauschal wie der Fachmann in der" auf die Frage "Könnes und die "Fischer-Chöre"" im BAU-Forum "Bauphysik"
    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  16. Niemand muss seine Fassade Dämmen ...?

    Naja nein nein ... Ganz so pauschal stimmt auch das nicht. Es gibt schon unter gewissen Voraussetzungen eine Dämmpflicht für Außenwände (bitte Anlage 3 der EnEVAbk. lesen) und wenn man dann nicht extra eine Freistellung beantragt wird, müsste man in diesen Fällen dämmen.

    Bitte kommen Sie uns jetzt nicht mit einem Wirtschaftlichkeitsgutachten. Das klappt zumindest in Berlin und Brandenburg eher nicht, denn Freistellungen werden von Prüfsachverständigen für energetische Gebäudeplanung im Auftrag der jeweiligen Bauämter erteilt und diese Prüf-SV sind die Besten der Energieberater und machen solche Rechenspielchen mit 50 Jahren Amortisationszeit nicht ohne weiteres mit.

  17. Zu: .. "abgeranzte Bestandsbauten" ...

    Foto von wiki

    auf die ich mich hier beschränken möchte, ohne Anspruch auf allgemeine Gültigkeit, jedoch in der Hoffnung ein wenig zum Nachdenken anzuregen.

    Anders als es den Kauf-, Pacht-, Mietinteressierten, "bautechnisch ungebildeten" Laien, bekannt ist:

    Den Entscheidungsträgern aus Politik, Verwaltung (Wohnungs- und Bauämter (Wohnungsämter, Bauämter)) und Wirtschaft, sowie aller versierten Fachleute sollte bekannt sein:

    Im Wohngebäudebestand in Deutschland gibt es eine SEHR große Anzahl bauphysikalisch bedenklicher Wohneinheiten, deren Bewohner einem gesundheitlichen Risiko ausgesetzt sind. (Schimmelpilzausbildung an Wärmebrücken, nachzuweisen über die aktuelle DINAbk. 4108-2)

    Betroffen davon sind:
    .- Überwiegend Wohngebäude mit Baujahr. vor 1977, bei U-Werten, z.B. der Außenwandkonstruktion, > 1,39 W/m²K, mit Temperaturfaktor fRSI < 0,7
    .- Unter Umständen sogar auch Wohngebäude mit Baujahr. vor 1983, die "thermische Entkopplung" div. Bauteile war seinerzeit kaum bekannt bzw. wurde in der Praxis, wenn überhaupt, nur selten durchgeführt.

    Nachweise hierzu wären aber erst über umfangreiche Wärmebrückenbetrachtungen zu erbringen.

    ! Es besteht keinerlei Hinweispflicht auf derart "abgeranzte Bestandsbauten"!

    ! Es gibt derzeit auch keinerlei Bemühungen auf hygienisch bedenkliche Bestandsbauten hinzuweisen!

    In dem "Energieausweis" könnte auch auf bauphysikalisch begründete Bedenken hingewiesen werden, bedauerlicherweise gibt es dazu zwei Ausführungen.

    1. Der "bedarfsorientierte Energieausweis"
    .- Zu dessen Erstellung sind zwingend u.a. die bauphysikalischen Eigenschaften des Bauwerkes, zu erfassen.
    .- Daraus lassen sich etwaige bauphysikalische Bedenken ableiten.
    .- Verpflichtend ist dieser "Energieausweis" jedoch lediglich für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten.

    2. Der "verbrauchsorientierte Energieausweis"
    .- Der legt lediglich die Verbrauchswerte der, wenigstens, letzten drei Jahre zugrunde, die sind aber stark von dem Nutzerverhalten der Bewohner und von der Belegung der Wohneinheiten abhängig.
    .- Aus diesem "Energieausweis" erhält man keinerlei Informationen über die man auf bauphysikalisch begründete Bedenken hinweisen könnte.
    .- Eigentlich ist der sogar manipulierbar, z.B. in dem man u.a. etwaigen Leerstand nicht angemessen berücksichtig.
    .- Dieser "Energieausweis" darf, im Rahmen der "Wahlfreiheit", für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten erstellt werden.

    In keinem Fall muss der jeweils vorhandene "Energieausweis" bisher verpflichtend vorgelegt werden, erst auf ausdrücklichem Verlangen der Interessenten ist dieser vorzulegen.

    ABER für laufende Pacht-, und Mietverträge gilt, dass KEINE Vorlagepflicht besteht!

    Also ich unterstelle den Kauf-, Pacht-, Mietinteressierten sowie den "Bestandsnutzern" zunächst einmal das diese wissen, dass die Heizkosten eines "alten" Bestandsgebäudes höher einzuschätzen sind, als die eines "neueren" Bauwerkes!

    Weiter unterstelle ich diesen "bautechnisch ungebildeten" Laien, dass sie durchaus den Unterschied zwischen 150 kWh/m²a und 230 kWh/m²a einzuordnen wissen.

    Wichtig für diese Interessenten ist aber zunächst zu wissen, dass eine Vorlagepflicht erst auf Verlangen besteht.

    Natürlich ist es schwer den tatsächlichen Heizkostenaufwand für ein gesamtes Jahr abzuschätzen, da müssten erst konkrete Heizkostenabrechnungen vorhanden sein.

    Aber da stehen auch noch die weiteren, oben genannten, "Entscheidungsträger" in der Verantwortung die sich folgende Fragen gefallen lassen müssen!
    .- Warum wird zugelassen dass es keine Hinweispflicht auf bauphysikalisch bedenkliche Bestandsbauten gibt, in denen die Nutzer, ohne darüber Kenntnis zu besitzen, gesundheitlicher Risiken durch Schimmelpilz ausgesetzt sind?
    .- Warum wird in diesem "verbrauchsorientierten Energieausweis" auf die Erfassung der bauphysikalischen Eigenschaften verzichtet?
    .- Warum gibt es für den "Energieausweis" keine grundsätzliche Vorlageverpflichtung?
    .- Woher soll der "bautechnisch ungebildete" Laie seine Informationen beziehen?

    Würde aus dem "Energieausweis", neben den energetischen Kennwerten, ein Hinweis auf bauphysikalisch begründete Bedenken zu ersehen sein, so würde so manch ein Interessent, bzw. Vertragspartner, von dem jeweiligen Objekt Abstand nehmen.

    Lobbyismus ist doch solange in Ordnung, wie die gegenseitigen Interessen angemessen berücksichtigt werden.

  18. Das war dann wohl ihr letzter Auftrag als Energieberater,

    wenn sie in einen Energieausweis als besonderen Hinweis schreiben, dass das unsanierte 50 Jahre Objekt hinsichtlich Schimmelpilzrisiko als bedenklich einzustufen ist und nicht nur mit niedriger Netto-Kaltmiete, sondern auch mit satten Heizkosten glänzt, die vermutlich nur durch einen guten Fernwärmevertrag noch halbwegs im Rahmen bleiben.

    Ihre Hoffnungen und Wünsche in Ehren, aber wer soll die umsetzen. Wer kann es sich leisten, solch unabhängige Bewertungen zu erstellen und zu veröffentlichen. Da bräuchten wir eine gesetzliche Verpflichtung für eine alle 10 Jahre notwendige Hauptuntersuchung für Bestandsobjekte bevor sie weiter in den Mietverkehr gebracht werden dürfen und wir bräuchten dafür unabhängige Stellen, die solche Prüfungen vornehmen und entsprechende Zertifikate ausstellen.

    Die dafür notwendigen Gesetze schafft keiner politisch durchzusetzen!


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