Terrassenüberdachung massiv/betoniert
BAU-Forum: Balkon und Terrasse

Terrassenüberdachung massiv/betoniert

Guten Abend,

um größtmöglichen Sicht- und Schallschutz (Sichtschutz, Schallschutz) gegen einen seitlichen Balkon der Nachbarn (Entfernung nur 2 m) zu erreichen, kam mir die Idee, eine betonierte Terrassenüberdachung mit ca. 2,5 m Höhe zu errichten, die bis zur Grundstücksgrenze (Doppelhaushälfte) geht und auf der sich dann oben noch eine ebenfalls massive Wand (von ca. 1,5  -  2 m Höhe) zum Nachbarn befindet. Kann mir jemand sagen, ob das realisierbar ist? Hauptsächlich meine ich aus statischen Gesichtspunkten wegen der oben aufstehenden Mauer, vor allem, da diese traufseitig an das 1,5 geschossige Haus angepasst werden muss. Einen Architekten, der Lust auf ein solches Projekt hat, suche ich noch  -  bisher vergeblich. Ein Foto der Problemlage füge ich bei. Besten Dank für jede Unterstützung.

Anhang:

  • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Frage "Terrassenüberdachung massiv/betoniert" im BAU-Forum "Balkon und Terrasse"
Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  • Name:
  • Verena
  1. Riesenaufwand ... für nichts

    Das soll eine in Beton gegossene Ablehnung der Nachbarschaft werden. Meinen sie, es würde eine nachbarliche Zustimmung geben?

    Besser wäre im stillen, die Terrasse des Nachbarn auf Genehmigung zu prüfen, denn es sieht nicht nach einer Genehmigung aus. Alles was sie schwarz machen, müssen sie unter Beifall des Nachbarn rückbauen. Und einen Architekten werden sie nicht finden.

    Der geringste Aufwand wäre ein mit Spanngurten befestigten und somit abnehmbaren Sichtschutz den sie als "Spannerschutz" deklarieren. Bei der Höhe und dem Abstand müssen sie trotzdem mit einer Klage des Nachbarn rechnen, können den aber wöchentlich auf- und wieder abbauen.

  2. Terrassenüberdachung massiv/betoniert

    Danke für diese Einschätzung. Um "Ablehnung" geht es mir eher nicht, sondern um Abwehr der Eingriffe in unsere Privatsphäre. Das Bauamt findet bedauerlicherweise die alten Akten nicht mehr, womit also selbst ein möglicher Schwarzbau nicht ohne weiteres angreifbar wäre. Daher wollte ich hier selbst aktiv werden, um den nötigen Sicht- und Lärmschutz (Sichtschutz, Lärmschutz) zu erreichen.
    • Name:
    • Verena
  3. kein Argument

    Die "Akten nicht finden" ist kein Beweis der Legalität, sondern behördliches Unwillen und Begünstigung. Alternativ muss der Nachbar Akten vorlegen. Zumindest muss das Bauamt ihre Nachbarrechte schützen, indem es prüft, ob die Terrasse heute genehmigungsfähig wäre. Alles deutet auf einen Schwarzbau hin, der auch durch eine lange Dauer nicht legal wird. Selbst wenn die Vorbesitzer das schwarz gebaut und geduldet haben, ist das nicht legal. Das Nachbarbauwerk ist eine Wohnraumerweiterung und zu nah an der Grenze und bedarf einer Sondergenehmigung. Bleiben sie dran und zwingen sie das Amt zum einschreiten.
  4. Verstehe ich das jetzt richtig

    Foto von wiki

    Verstehe ich das jetzt richtig, dass du eine fast 5 m hohe Mauer errichten möchtest?

    Ich denke, dass der Nachbar damit einverstanden sein muss. Ob er dir allerdings dieses genehmigt wage ich zu bezweifeln. Ich würde diesem Mauerbau nicht zustimmen.

  5. "Bauvoranfrage"

    Laut Bauamt wäre bei uns Grenzbebauung/ein grenzständiger Anbau zweigeschossig zulässig ohne Nachbars Zustimmung. Da wir aber keinen zusätzlichen Wohnraum benötigen, hielt ich es für günstiger, nur die Mauer mit Überdachung zu realisieren. Ich wollte eigentlich keine Totaleskalation durch evtl. Rückbauverfügung, ich möchte bloß unsere Terrasse nutzbar machen.
    • Name:
    • Verena
  6. Die Terrasse ist doch nutzbar

    Die Terrasse ist nutzbar ohne Nachbarzustimmung und ohne Baugenehmigung. Sie fühlen sich lediglich durch die hoch gelegene Terrasse des Nachbarn belästigt. Die Auskunft des BA über Grenzbebauung ist ebenfalls richtig aber nur mit Gebäude mit grenzständiger Brandwand. Also ist die Terrasse des Nachbarn unzulässig. Ihr Problem löst sich durch den Rückbau der Nachbarterrasse und nicht durch ein unzulässiges Betonbauwerk auf ihrem Grundstück. Die Bauvorschriften über die Grenzbebauung ist nachbarschützend. Damit muss das Bauamt von Amt"s- wegen das Problem lösen und sich nicht wegducken.
  7. Ordnungsbehördliches Einschreiten

    Da wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben, als beim Bauamt Druck zu machen. Eigentlich haben die dort schon seit einem Jahr alle nötigen Informationen inkl. Fotos usw., allein an der Motivation scheint es zu mangeln. Ob man das anonym anstoßen kann, also zumindest nicht als "Melder" genannt und in der Akte geführt wird, wenn das BA sich an die Nachbarn wendet? Mir wäre lieber, es sähe so aus, als hätte die Behörde Aufgrund einer Bauvoranfrage von uns selbst Lunte gerochen ...
    • Name:
    • Verena
  8. streiten ohne sich zu streiten

    geht irgendwie nicht.

    Gespräche hinsichtlich eines Rückbaus des Nachbargebäudes dürften ins leere laufen. Es bleibt also nur entweder die Offensive, mit allen daraus folgenden negativen Auswirkungen auf die Nachbarschaft, oder ein Arangement mit der Situation.

    Die "Lösung" mit einer Mauer ist keine. Mauern waren noch nie eine Lösung.

    PS: Ihr habt eine Markise. Von oben kann man da kaum was sehen. Wo ist denn das tatsächliche Problem?

  9. Die Markise hilft nur teilweise ...

    Die Probleme sind allabendliche Balkonpartys, die hier ins ganze Haus "schallen", 20-30 mal am Tag lautstarkes Benutzen der Außentreppe auch durch Gäste/Besucher direkt vor unserem Badfenster, ganztägiger Schallwurf durch lautes Gezeter auch von der unteren ebenerdigen Terrasse. Man kann da auch leider nichts Großes (Bambus, Thuja etc.) hinpflanzen, da unsere Abwasserrohre dort liegen. Richtig schön vermurkst, das Ganze.
    • Name:
    • Verena
  10. brutal

    Wer so brutal die Nachbarschaft zerstört, dem muss man brutal seine Werkzeuge wegnehmen. Und das ist nach meiner Ansicht ein Schwarzbau. Also nicht bereden lassen mit Geschwätz wie "wir reduzieren das und sind zukünftig leise". Wenn ihr einen Schwarzbau duldet, verwirkt ihr auf Dauer euer Einspruchsrecht und bekommt eine lange Nase gezeigt.
  11. Danke

    Ich danke sehr fürs Mut machen und Bestärken. Unten noch ein Foto meiner Aussicht aus dem Badezimmer. Es geht so wirklich nicht und bevor ich unsinnig zigtausend € investiere, sollte besser der rechtswidrige Zustand beseitigt werden. Danke!

    Anhang:

    • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Antwort "Danke" auf die Frage "Terrassenüberdachung massiv/betoniert" im BAU-Forum "Balkon und Terrasse"
    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
    • Name:
    • Verena
  12. Wenn der Lärm im Haus ...

    Foto von wiki

    Wenn der Lärm im Haus zu hören ist, so fürchte ich, wird eine betonierte Terrassenüberdachung auch nicht viel helfen.

    Viele schreiben hier, dass dieses ein Schwarzbau wäre. Kann sein oder auch nicht.

    Dazu die Frage, ob du das Haus gebaut hast bzw. hast bauen lassen oder wurde es von dir gekauft und den Balkon gab es schon?

    Wenn zweites, dann könnte es ja sein, dass der Vorbesitzer dem Nachbar dieses genehmigt hat.

  13. keine Baulast eingetragen

    Das Haus ist seit 60 Jahren im Familienbesitz. Der Anbau nebenan existiert schon seit ca. 20 Jahren. Vor ca. 3 Jahren sind neue Nachbarn eingezogen, seitdem haben sich Nutzung und Lärm exponentiell gesteigert. Ich habe das Haus letztes Jahr übernommen, da ist mir durch Nachfrage beim Bauamt dann auch erst bekannt geworden, dass definitiv keine Baulast eingetragen ist.
    • Name:
    • Verena
  14. Klarstellung

    Eine frühere Nachbargenehmigung ersetzt keine Baugenehmigung, auch durch jahrzehntelange Duldung wird kein Schwarzbau legal. So eine nahe Terrasse muss in Essig und Öl gegossen sein, also mit Bauantrag mit anschließender Genehmigung und Grundbucheintrag. Lassen sie sich nicht durch einen Katastereintrag schrecken, dort wird alles nach Luftbildern eingetragen. Aber nach dem Abnahmeprotokoll und der amtlichen Einmessung können sie sich erkundigen. Sowieso ist eine Einsicht in die Bauakte des Nachbarn möglich, sie müssen "berechtigtes Interesse" geltend machen und lassen sie sich auch Kopien anfertigen. Vorsicht auf dem Amt, es können mehrere Aktenzeichen existieren um etwas zu vertuschen, dann gibt es Akten die man ihnen nicht zeigt. Es muss dann aber eine Liste der verbundenen Aktenzeichen bestehen um die anderen Akten aufzufinden.
  15. Ob soviel Optimismus angebracht ist, ...

    Ob soviel Optimismus angebracht ist, wage ich zu bezweifeln. Die untere Bauaufsicht wird alles tun (besser nicht tun), bevor da überhaupt neu beurteilt wird. Und das Ergebnis könnte auch eine Genehmigung mit Abweichung und Erleichterungen sein.

    Recht haben und Recht bekommen sind zwei grundsätzlich verschiedene Dinge.


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