Auch eine intensive Forensuche hat keine Klarheit erbracht, deswegen bitte ich um Ihre Unterstützung.
Folgende Ausgangssituation:
Bei einer Dachterrasse soll auf einer umlaufenden Brüstung ein Geländer errichtet werden. Vorgesehen ist eine Konstruktion aus verzinkten Stehern, an denen Lärchenholzbretter verschraubt werden.
Absturzhöhe ist unter 10 Metern, es ist ein Mehrfamilienhaus, Baujahr 1970.
Die Vorgaben in der Bayerischen Bauordnung und den verbundenen Normen sind für Laien nicht eindeutig - wir planen die Ausführung nach beiliegender PDF-Datei - und sind uns unsicher, ob das so in Ordnung ist!
Eckdaten:
- Abstand vom Boden bis zur Oberkante der Brüstung = ca. 19 cm
- Abstand vom Boden bis Oberkante 2. Brett = ca. 71 cm
- Gesamthöhe vom Boden bis Oberkante Handlauf = ca. 91 cm
Unklar:
- Darf der Abstand Oberkante 2. Brett zu Handlauf 12 cm betragen oder nicht (Hintergrund: Von Oberkante Brüstung aus - die als Steighilfe genutzt werden kann - bis Oberkante 2. Brett verbleiben ca. 51 cm).
- Ist der Abstand von 10 cm von Oberkante Brüstung bis Unterkante 1. Brett in Ordnung?
Ich bin gespannt auf Ihre Antworten - diverse "Fachleute" haben mir hier schon verschiedene Ergebnisse geliefert ...
Vielen Dank im Voraus!
Hubert