Außenfassade fleckig
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Außenfassade fleckig

Hallo zusammen,

ich würde mich sehr über Ratschläge von Euch freuen.

In 2013 haben wir mit einem Generalunternehmer ein Flachdachhaus in Karlsruhe gebaut.

Leider ist die Ost- und Westaußenfassade schon nach 5 Jahren äußerst fleckig, was uns sehr ärgert, da wir extra einen hochwertigeren Edelputz als Silikatputz beauftragt haben, den uns der Unternehmer gegen einen Aufpreis angeraten hatte.

"Insbesondere Aufgrund des Baustils als Flachdach ohne schützende Dachvorsprünge, sowie auch in Bezug auf Langlebigkeit, höhere Resistenz gegen Verwitterung, Vergrauen, Algen, etc. " sollten wir den Silikatputz nehmen.

Das scheint aber nicht geklappt zu haben  -  siehe Bilder.

Bei keinem unserer Nachbarn treten ähnliche Probleme auf ...

Meine Frage ist nun, welches Vorgehen empfehlt ihr, damit

1. die Ursache für die Flecken sicher festgestellt wird,

2. die Behebung durch den Bauträger erfolgt und wir nicht auf den Kosten sitzen bleiben

3. welche rechtlichen Themen müssen wir beachten?

Den Bauträger und den Bausachverständigen, den wir damals für die Abnahme der Gewerke beauftragt hatten, haben wir informiert und warten noch auf deren Rückmeldung.

Ich hoffe aber auch auf gute Vorschläge / Ratschläge aus dem Forum.

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße, Peter

Anhang:

  • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Frage "Außenfassade fleckig" im BAU-Forum "Außenwände und Fassaden"
  • BAU.DE / BAU-Forum: 2. Bild zu Frage "Außenfassade fleckig" im BAU-Forum "Außenwände und Fassaden"
Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  • Name:
  • Peter
  1. Verjährung?

    Zuerst sollten Sie die Verjährung prüfen. Mit Sicherheit hat eine Abnahme stattgefunden, damit müssen Sie den Mangel beweisen. (Beweislastumkehr) Bei der Ursachensuche sollten Sie Auswaschungen der oberen Abdeckbleche (eloxiert? , Farbe?) mit prüfen. Auswaschungen könnten sich beim Abtropfen an der Wand niederschlagen. Wenn keine Verjährung vorliegt sollten Sie den Mangel beim Generalunternehmer anzeigen, alles mit Einschreiben, Bildern und Protokollen unter Einschaltung des Bausachverständigen. Der Generalunternehmer wird auf jeden Fall Verjährung behaupten, deshalb die Vertragsbedingungen genau prüfen lassen.
  2. Sehr geehrter Herr Kirschner, Danke sehr ...

    Sehr geehrter Herr Kirschner, Danke sehr Sehr geehrter Herr Kirschner, Danke sehr für ihre Anregungen und Hinweise!

    Ihr Hinweis mit den eloxierten Abdeckblechen ist sehr interessant. Ich habe hierzu gefunden, dass Titanzinkbleche (woraus meine Attika besteht) mit einer Kunststoffbeschichtung gegen Korrosion geschützt werden müssen, wenn sie in der Nähe von Bitumen verwendet werden. Leider ist das nicht erfolgt ... Dies hätte vermutlich der Bausachverständige wissen müssen ...

    Beste Grüße,

    • Name:
    • Peter
  3. Selbstständiges Beweisverfahre (verjährungshemmend) in Gang bringen ...

    Foto von wiki

    Selbstständiges Beweisverfahre (verjährungshemmend) in Gang bringen Selbstständiges Beweisverfahre (verjährungshemmend) in Gang bringen wenn nicht kurzfristig eine Einigung erfolgt. Alles andere ist Rumeierei und Sie ziehen am Ende den kürzeren.
  4. Wenn Verjährung droht

    dann Beweissicherungsverfahren nach § 485ff ZPO beantragen!

    ob gerichtlich oder privat sollten Sie sich einen Fachmann suchen, der die Ursachend er Flecken feststellt. Dazu scheint unbedingt die Dachrandkonstruktion untersucht werden zu müssen.

    Dieser von Ihnen hinzu zu ziehende Sachverständige macht dann eine Mängelliste auf, die Sie dem Generalunternehmer vorlegen können oder als Grundlage für das gerichtliche Beweissicherungsverfahren verwenden können. Momentan wissen Sie ja noch gar nichts über die wirklichen Ursachen der Flecken. Sie müssen aber beweisen, dass es sich um Mangelfolgeschäden handelt.

  5. Herzlichen Dank  -  wiki + Herr ...

    Herzlichen Dank  -  wiki + Herr Herzlichen Dank  -  wiki + Herr Tilgner.
  6. vorliegende Optik halte ich nicht für ungewöhnlich

    Foto von Martin Kempf

    bei einem Gebäude dieser Bauart halte ich die gezeigte Optik für nicht ungewöhnlich und ich wäre vorsichtig, was das Prozessrisiko angeht. Anfang des Jahres habe ich Flachdachhäuser angeschaut, die auch noch keine 5 Jahre alt waren. Gedämmte Fassaden, Oberputz Silikonharzputz durchgefärbt und ungestrichen  -  die Optik ist da massiv gestört  -  nur einer von vielen Eigentümern geht nun das Risiko des Rechtsstreits ein  -  ich bin gespannt, wie es ausgeht ...

    Anhang:

    • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Antwort "vorliegende Optik halte ich nicht für ungewöhnlich" auf die Frage "Außenfassade fleckig" im BAU-Forum "Außenwände und Fassaden"
    • BAU.DE / BAU-Forum: 2. Bild zu Antwort "vorliegende Optik halte ich nicht für ungewöhnlich" auf die Frage "Außenfassade fleckig" im BAU-Forum "Außenwände und Fassaden"
    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN