mir sind die Vorteile durch V. Plus bekannt. Ich habe dazu folgende Frage:
Ist bei der Verarbeitung von T7/T8 Steinen die Verwendung von V. Plus vorgeschrieben (z.B. im Sinne der Zulassung) oder ist V. Plus als Zusatzoption zu sehen. D.h. muss man im LVAbk. V. Plus separat auflisten oder ist das durch die Angabe des Steinfabrikats (Schlagmann T7) bereits enthalten?
Vielen Dank