Was ist die Ursache? Was kann man dagegen tun? Und ist das evtl. ein versteckter Mangel, den ich auch nach der 5 jährigen Gewährleistung noch geltend machen kann?
Danke und Gruß
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Die Diskussion dreht sich um die Ursachen eines sichtbaren Fugenbildes bei einem Wärmedämmverbundsystem (WDVS) nach 5 Jahren. Mögliche Ursachen sind durchscheinende Styroporblöcke oder eine zu dünne Putzschicht. Die Frage nach Gewährleistungsansprüchen bei solchen Mängeln wird ebenfalls erörtert.
Was ist die Ursache? Was kann man dagegen tun? Und ist das evtl. ein versteckter Mangel, den ich auch nach der 5 jährigen Gewährleistung noch geltend machen kann?
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Das Durchscheinen des Fugenbildes bei einem Wärmedämmverbundsystem (WDVSAbk.) nach 5 Jahren kann verschiedene Ursachen haben. Ich empfehle, diese systematisch zu prüfen:
Ob ein Mangel vorliegt, hängt davon ab, ob die Funktionalität des WDVS beeinträchtigt ist (z.B. erhöhter Wärmeverlust) und ob die Optik erheblich beeinträchtigt ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel 5 Jahre ab Abnahme der Leistung.
👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie das Fugenbild detailliert (Fotos) und kontaktieren Sie einen Bausachverständigen, um die Ursache und den Umfang des Mangels festzustellen. Prüfen Sie Ihre Gewährleistungsansprüche.
Der beschriebene Sachverhalt eines WDVS, bei dem sich nach 5 Jahren das Fugenbild der darunterliegenden Kalksandsteinmauer oder der Dämmplatten abzeichnet, ist ein typisches Phänomen, das auf eine unzureichende oder fehlerhafte Ausführung der Putzschicht hindeutet. Die dunklen, unscharf begrenzten Linien entstehen in der Regel durch unterschiedliche Saugfähigkeiten oder thermische Bewegungen der Untergründe, die sich durch den dünnen Außenputz hindurch abzeichnen. Dies wird oft als "Durchschlagen des Fugenbildes" oder "Fugenschatten" bezeichnet und stellt in der Regel einen optischen Mangel dar, der die Funktion des WDVS jedoch nicht zwangsläufig beeinträchtigen muss.
🔴 Gefahr: Die Hauptgefahr liegt nicht in der Optik, sondern darin, dass die sichtbaren Fugen auf eine unzureichende Armierung oder eine zu geringe Putzdicke hindeuten könnten. Dies kann langfristig zu Rissbildungen führen, durch die Feuchtigkeit eindringen und das System schädigen kann. Ein eindringender Wasserschaden wäre dann ein ernstzunehmendes Risiko für die Bausubstanz.
➕ Ergänzung: Die Ursache liegt meist in einer mangelhaften Vorbereitung des Untergrunds, einer zu dünnen oder ungleichmäßigen Armierungslage oder der Verwendung ungeeigneter Putze. Auch die Verarbeitung bei ungünstigen Witterungsbedingungen kann solche Erscheinungen begünstigen. Eine genaue Analyse durch einen Sachverständigen vor Ort ist unerlässlich, um die exakte Ursache zu ermitteln.
⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass es sich um einen "versteckten Mangel" handelt, ist rechtlich differenziert zu betrachten. Ein Mangel, der bereits nach 5 Jahren sichtbar wird, ist in der Regel kein versteckter, sondern ein offener Mangel, der bei fachgerechter Ausführung nicht aufgetreten wäre. Die fünfjährige Gewährleistungsfrist ist hier das entscheidende Hindernis. Nach Ablauf dieser Frist sind Ansprüche gegenüber dem Auftragnehmer grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein sogenannter "arglistig verschwiegener Mangel" vor, was hier schwer nachweisbar ist.
👉 Handlungsempfehlung: Sie sollten umgehend einen Bausachverständigen oder einen Fachmann für WDVS mit der Begutachtung beauftragen. Dieser kann die Ursache präzise feststellen und beurteilen, ob eine Sanierung notwendig ist. Parallel dazu sollten Sie Ihre Unterlagen prüfen und den ursprünglichen Auftragnehmer schriftlich über den Mangel informieren, auch wenn die Gewährleistung abgelaufen ist. In manchen Fällen kann eine Kulanzlösung oder eine Beteiligung an den Kosten erreicht werden. Planen Sie für eine mögliche Sanierung Kosten im unteren bis mittleren vierstelligen Bereich ein, abhängig vom Umfang der betroffenen Fläche.
Das sichtbare Durchschlagen des Fugenbildes durch das WDVS (Wärmedämm-Verbundsystem) nach fünf Jahren ist ein typisches Anzeichen für eine unzureichende oder fehlerhafte Aufbaukonstruktion, insbesondere bei mangelhafter Trennung zwischen Dämmung und tragendem Mauerwerk oder bei ungleichmäßiger Auftragung der Armierungsschicht.
🔴 Gefahr: Dieser Effekt deutet häufig auf eine unzureichende Haftung, ungleichmäßige Dämmplattendicke, fehlende oder unvollständige Armierung, oder eine zu dünne oder nicht homogene Putzschicht hin – alles Faktoren, die die mechanische Stabilität und Witterungsbeständigkeit des Systems beeinträchtigen können.
⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass das Fugenbild allein auf Materialunterschiede (Kalksandstein vs. Styropor) zurückzuführen sei, ist irreführend – entscheidend ist die Verarbeitungsqualität und die Systemkonformität, nicht die bloße Identität des Untergrunds.
➕ Ergänzung: Auch Feuchteeintrag, thermische Spannungen oder unzureichende Vorbehandlung des Untergrunds können zu diesem sogenannten "Fugenzeichnen" führen, das langfristig zu Rissbildung, Putzabplatzungen oder Schimmelbildung im Randbereich begünstigen kann.
❌ Widerspruch: Ein Anspruch auf Gewährleistung nach fünf Jahren ist grundsätzlich ausgeschlossen – die gesetzliche Gewährleistungsfrist für Bauwerke beträgt fünf Jahre, doch für Mängel an WDVS gilt regelmäßig die Verjährungsfrist für Bauausführungen (§ 634a BGBAbk.), und die Beweislast liegt beim Auftraggeber; ohne Nachweis einer groben Fahrlässigkeit oder vorsätzlichen Vertragsverletzung ist ein nachträglicher Anspruch praktisch aussichtslos.
🔴 Gefahr: Unbehandelt kann das Fugenzeichnen zu lokaler Feuchteanreicherung führen, was wiederum die Voraussetzung für biologischen Befall (Schimmel, Algen) oder Frostschäden im Winter darstellt – insbesondere bei unzureichender Durchlüftung oder fehlendem Anstrich.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen für Wärmedämm-Verbundsysteme (z. B. nach DINAbk. 4108-10 oder mit Zertifizierung durch die Deutsche Gesellschaft für Mauerwerk), um die Ursache, die Systemkonformität und das Ausmaß der Schädigung zu begutachten – eine Eigenkorrektur ist nicht ausreichend und kann bestehende Mängel verschärfen.
ich denke es kommt der Umriss der Styroporblöcke durch, nicht der vom Mauerwerk 🙂.
Putz zu dünn aufgetragen? Sieht man leider öfters, ist kein schönes Bild eine solche Fassade mit "Fugenbild" ...
Ob es ein versteckter Mangel ist ... glaube ich eher nicht.
Oder wurde auf dem Oberputz noch Farbe aufgebracht und nach den Jahren hat sich die Farbe ausgewaschen? das kann auch der Grund sein das jetzt nach den Jahren das Fugenbild der Styroporblöcke zu sehen ist ...
Gruß Holger R.
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💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Ursachen eines sichtbaren Fugenbildes bei einem Wärmedämmverbundsystem (WDVSAbk.) nach 5 Jahren. Mögliche Ursachen sind durchscheinende Styroporblöcke oder eine zu dünne Putzschicht. Die Frage nach Gewährleistungsansprüchen bei solchen Mängeln wird ebenfalls erörtert.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag WDVS Gewährleistung: Arglistige Täuschung bei Fugenbild-Mängeln? sind Gewährleistungsansprüche nach Ablauf der Frist schwer durchzusetzen, es sei denn, arglistige Täuschung kann nachgewiesen werden.
🔧 Zusatzinfo: Das sichtbare Fugenbild kann durch das Durchscheinen der Styroporblöcke entstehen, wie im Beitrag WDVS Fugenbild: Ursache – Durchscheinende Styroporblöcke? vermutet wird. Eine zu dünne Putzschicht oder ausgewaschene Farbe können dies verstärken.
👉 Handlungsempfehlung: Eine genaue Analyse der Fassade durch einen Fachmann ist ratsam, um die Ursache des Fugenbildes zu identifizieren und mögliche Sanierungsmaßnahmen zu planen. Die Prüfung der Gewährleistungsansprüche sollte durch einen Anwalt erfolgen.
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