Fassadengerüst Fläche berechnen: Kosten, Standzeit & korrekte Abrechnung?
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden
Fassadengerüst Fläche berechnen: Kosten, Standzeit & korrekte Abrechnung?
ich habe eine "kurze" Frage, ich hoffe mir kann jemand helfen 🙂
Von meiner Rohbaufirma wurde ungefragt ein Gerüstbauer angeheuert
dessen Gerüst ehrlich gesagt eine Zumutung war.
Auf der ganzen Fläche waren nur 2 Leitern.., die erste "Reihe"
war entweder gar nicht beplankt, bzw. nur mit einer ... sprich
nur die halbe Fläche ...
Müsste ich das Gerüst denn bezahlen? Ich wurde nicht gefragt,
ob ich es will, habe nichts unterschrieben etc. wurde auch nicht
über das Vorgehen informiert (Standzeit etc.)..
Wie berechnet sich die Fläche des Gerüstes? Was darf ich abziehen? Was muss ich dazu rechnen?
Beispiel: Außenwand.. Gerüst ca. 3,5 m hoch ... nur auf der
oberen Lage Bretter ... wie viele m² sind das? wie ist das wenn
nur ein Brett draufliegt?
Wär nett, wenn mit das jemand genau erklären könnte ...
Wie ist das mit dem Dachdeckerschutz? Kann man 4 Querstreben
als Dachdeckerschutz bezeichnen? Ich meine "nein" Muss doch ein
Netz sein, oder?
Bitte um Hilfe ... habe keinen Bock für ein schlechtes Gerüst zu
zahlen, dass ich nicht mal in Auftrag gegeben habe.
Gruß
Andy
-
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Sicherheitshinweise
🔴 Gefahr: Ein unvollständig beplanktes Gerüst birgt ein hohes Risiko für Stürze und Unfälle.
🔴 Gefahr: Unzureichende Anzahl an Leitern kann zu gefährlichen Situationen beim Auf- und Abstieg führen.
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Um die Fläche eines Fassadengerüsts korrekt zu berechnen, sind folgende Punkte zu beachten:
- Grundfläche: Die Länge des Gerüsts entlang der Fassade multipliziert mit der Höhe des Gerüsts ergibt die Grundfläche.
- Zusätzliche Flächen: Ecken, Erker oder andere Vorsprünge müssen zusätzlich berücksichtigt werden.
- Abrechnung: Die Abrechnung erfolgt in der Regel pro Quadratmeter (m²).
- Standzeit: Die Standzeit des Gerüsts beeinflusst die Gesamtkosten. Klären Sie im Vorfeld die voraussichtliche Dauer der Nutzung.
Bei Mängeln am Gerüst (fehlende Beplankung, unzureichende Leitern) sollten Sie dies umgehend dem Gerüstbauer und der Rohbaufirma melden. 🔴 Ein mangelhaftes Gerüst stellt eine erhebliche Gefahr dar.
👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der Gerüstfläche und der Kosten an. Bei Unklarheiten ziehen Sie einen unabhängigen Sachverständigen hinzu.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Fassadengerüst
- Ein temporäres Bauwerk, das an der Fassade eines Gebäudes errichtet wird, um Arbeiten in der Höhe zu ermöglichen.
Verwandte Begriffe: Baugerüst, Arbeitsgerüst, Schutzgerüst. - Gerüstlage
- Eine horizontale Ebene des Gerüsts, auf der Arbeiter stehen und Materialien lagern können.
Verwandte Begriffe: Gerüstfeld, Gerüsthöhe, Belag. - Standzeit
- Die Dauer, für die ein Gerüst an einem Gebäude errichtet ist.
Verwandte Begriffe: Mietdauer, Nutzungsdauer, Bauzeit. - Beplankung
- Die Bretter oder Bohlen, die auf den Gerüstlagen verlegt werden, um eine sichere Arbeitsfläche zu schaffen.
Verwandte Begriffe: Gerüstbelag, Arbeitsfläche, Laufsteg. - Dachdeckerschutz
- Ein Schutznetz oder eine Plane, die am Gerüst befestigt wird, um Dachdecker vor Stürzen zu schützen.
Verwandte Begriffe: Schutznetz, Auffangnetz, Absturzsicherung. - DIN EN 12810
- Eine europäische Norm, die die Anforderungen an Fassadengerüste regelt.
Verwandte Begriffe: Gerüstnorm, Sicherheitsnorm, Bauvorschrift. - Quadratmeter (m²)
- Eine Maßeinheit für Flächen.
Verwandte Begriffe: Flächenmaß, Areal, Ausdehnung. - Sachverständiger
- Eine Person mit besonderer Fachkenntnis, die zur Begutachtung von Sachverhalten herangezogen wird.
Verwandte Begriffe: Gutachter, Experte, Bausachverständiger.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Wie wird die Höhe eines Fassadengerüsts gemessen?
Die Höhe wird vom Boden bis zur obersten Gerüstlage gemessen, die für die Arbeiten benötigt wird. Zusätzliche Schutznetze oder Dachdeckerschutz werden ebenfalls berücksichtigt. - Was ist bei der Abrechnung von Ecken und Vorsprüngen zu beachten?
Ecken und Vorsprünge werden in der Regel zusätzlich zur Grundfläche berechnet, da sie einen Mehraufwand beim Aufbau des Gerüsts verursachen. Klären Sie im Vorfeld, wie diese Flächen berechnet werden. - Welche Normen gelten für Fassadengerüste?
Für Fassadengerüste gelten die DINAbk. EN 12810 und DIN EN 12811. Diese Normen regeln die Anforderungen an die Sicherheit und die Ausführung von Gerüsten. - Was tun, wenn das Gerüst mangelhaft ist?
Mängel am Gerüst müssen umgehend dem Gerüstbauer und dem Auftraggeber gemeldet werden. Die Mängel müssen vor der Nutzung des Gerüsts behoben werden. ? Andernfalls besteht Unfallgefahr. - Wie lange darf ein Gerüst stehen?
Die Standzeit eines Gerüsts sollte im Vorfeld mit dem Gerüstbauer vereinbart werden. Eine längere Standzeit kann zu zusätzlichen Kosten führen. - Was ist ein Dachdeckerschutz?
Ein Dachdeckerschutz ist ein zusätzliches Schutznetz oder eine Plane, die am Gerüst befestigt wird, um Dachdeckerarbeiten sicher durchführen zu können. - Wer ist für die Sicherheit des Gerüsts verantwortlich?
Der Gerüstbauer ist für die fachgerechte Montage und die Sicherheit des Gerüsts verantwortlich. Der Nutzer des Gerüsts ist für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften verantwortlich. - Was bedeutet "ungefragt ein Gerüstbauer angeheuert"?
Das bedeutet, dass die Rohbaufirma ohne vorherige Absprache mit dem Fragesteller einen Gerüstbauer beauftragt hat. Dies kann zu Problemen führen, wenn der Fragesteller mit der Leistung oder den Kosten des Gerüstbauers nicht einverstanden ist.
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Überblick über verschiedene Gerüsttypen und ihre Anwendungsbereiche. - Gerüst selber bauen
Hinweise und Risiken beim Aufbau eines Gerüsts in Eigenregie.
-
Gerüstpflicht Rohbau: Arbeitsschutz vs. Leistungsverzeichnis
Rohbau ohne Gerüst?
Servus,
normalerweise hat der Rohbauer für seine Leistungen die notwendigen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen.
Viel mehr kann man dazu nicht sagen.
Folgende Informationen fehlen:- Leistungsverzeichnis, Beauftragung Rohbauer
- welche Gerüstklasse
Zu den anderen Fragen
Abgerechnet wird in der Fläche nach der Fassadenabwicklung
Die beschriebene Ausführung des Gerüstes ist grauslich!
Dachdeckerschutz sieht auch anders aus.
Wenn Digi-Fotos vorhanden zumailen oder ins Netzstellen
Kann Infos zufaxen
Einen eigenen Bauleiter und, oder Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Sicherheitskoordinator, Gesundheitsschutzkoordinator) (SiGeKo) haben Sie nicht? -
⚠️ Mangelhaftes Gerüst: Bauherr haftet – Sofort Abhilfe fordern!
hört sich wirklich schlimm an
Hallo,
so wie die Rüstung aussieht, würde ich den Unternehmer schriftlich auffordern, sofort Abhilfe zu schaffen und eine den Unfallverhütungsvorschriften entsprechende Rüstung zu erstellen. Egal was für ein Vertrag (VOB oder BGBAbk.) sind Sie als Bauherr immer (mit) verantwortlich.
Im übrigen ist die Rüstung bei den Maurer-, Beton- und Stahlbetonarbeiten (Betonarbeiten, Stahlbetonarbeiten) (typischerweise Rohbau) Nebenleistung. Sie müssen diese also nicht bezahlen. Bei den Zimmermarbeiten und bei der Dachdeckung sieht dies schon anders aus. Da sind Gerüste nur bis 2,0 m Höhe Nebenleistung.
Wie wird denn speziell der Dachdecker gesichert? Dass müsste bereits im Leistungsverzeichnis enthalten sein.
Noch eine ganz andere Überlegung. Wenn die Rüstung schon so aussieht wie von Ihnen beschrieben, wie wird dann erst die Leistung aussehen.
Mit freundlichen Grüßen -
Gerüst-Alternativangebot: Hängegerüst vs. Fassadengerüst
Hmmm gute Frage auf die Fragen im ersten ...
Hmmm ...
gute Frage ... auf die Fragen im ersten Positing kann ich leider nicht Antworten ...
Fotos habe ich ... muss ich Morgen mal raussuchen. Dann stell ich
sie online..
Also das mit dem Gerüst sieht so aus, dass meine Baufirma das im
Angebot unter Alternativ hatte. Der Chef der Baufirma meinte dann beim "Verhandeln" dass für die Beton, Mauererarbeiten ein
Hängegerüstgereicht hätte ... ich aber für die Zimmererarbeiten
und für Dachdecken ein normales Gerüst brauche ... ist ja logisch
habe ich auch gewusst ...
Und sie hätte mir halt dann gleich eins besorgt ... wie geschrieben ohne mich zu fragen ... ich hätte eine andere Firma
genommen und das Gerüst gleich zum Verputzen verwendet ... ging
leider mit diesem nicht ...
Das mit der Fläche verstehe ich leider immer noch nicht ... zählen da nun auch die Flächen, die nicht genutzt werden können, weil nun keine Bretter drauflagen?
Gruß
Andy -
Gerüstkosten: Bauunternehmer vs. Maler – Abrechnung klären!
@Herr Stöckel
Sie sollten Ihre Aussagen bzgl. der Nebenleistungen gründlich überdenken bzw. mal nachlesen (!)
"warum" findet man immer wieder solche versaubeutelte Gerüste? ... "weil" man immer noch der Meinung ist dass man die Gerüste bis Fertigstellung der Malerarbeiten dem Bauunternehmer kostenlos auf's Auge drücken könnte ... "kein" Verständnis habe ich dafür (!)
"wenn" später mal die Fassade runtermalern braucht dann darf's schon ein Gerüst sein ... "aber" der dumme Maurer kann schon sehn wie er sein Bauwerk am besten mit der Staffelei hinmurkst ... "weil's" ja nichts kosten soll ☹
"um" was geht's denn "hier" eigentlich? ... um ein Gerüst dass nicht bezahlt werden will ... "im" Auftrag enthalten wär "hier" meine Frage? ... "wenn" nicht dann hat sich des Thema ohnehin erledigt ... 3 teiliger Seitenschutz in der 1. Etage ... "Absturzhöhe 2 m" ... "naja" man kann "ja" suchen um AbzAbk.üge rechtfertigen zu können.
So "nun" bin ich gespannt was der Herr Liebler dazu sagt (!)
Das Gerüst gehört in die kalkulierende Grundposition jedes Leistungsverzeichnis (!) ... ansonsten stellt euch selber raus (!) -
Mangelhaftes Gerüst: Keine Genehmigung – Abrechnung prüfen!
Hallo das man ein Gerüst braucht ist schon ...
Hallo,
das man ein Gerüst braucht ist schon klar.
Aber es kann nicht angehen, dass der Bauunternehmer eingenwillig
eins bestellt, von absolut mieser Qualität, was mir der Zimmerer
und der Spengler bestätigten ...
Und das Ganze war mit mir weder abgesprochen noch von mir genehmigt.
Es geht mir hier nicht darum ums bezahlen zu drücken, ich will
einfach nur wissen, wie ich die m² nachrechnen kann, die auf der
Rechnung stehen. Beim Dackdeckerschutz wollte der Gute ja auch 18 m
haben, obwohl nachweislich nur ca. 9 m verbaut waren und der Rest
gar nicht abgesichert war?
Und wenn dann noch 11 Wochen Überzug draufstehen, obwohl ich nachweislich nicht dafür verantwortlich, sondern meine Baufirma,
weil sich die nicht um den Abbau gekümmert hat, denke ich schon,
dass ich die Rechnung nochmal genau überprüfen sollte, bevor ich
überhaupt dran denke denen nur einen Cent zu überweisen.
Rein rechtlich bräuchte ich gar nichts zahlen. Ich habe mich schon
bei einem Anwalt informiert, da das aber nicht meine Art ist möchte ich eine gute Lösung finden und zumindest einen Teil zahlen ... Das ich 300 € wegen der schlechten Qualität einbehalte ist sowie klar ...
Außerdem bin ich am Überlegen, ob ich nicht eine Photoserie an die BAU BG schicke ... solchen Puschern gehört das Handwerk
gelegt.
Gruß
ANDY -
Reaktionszeit: Wann Mängel am Gerüst beanstanden?
"warum" haben Sie
nicht bei Zeiten reagiert ... wie lange steht das Gerüst schon nimmer? -
Fassadengerüst: Alternativposition im Angebot – Risiken & Folgen
Was soll ich sagen
Servus,
eigentlich sollte man sagen, "macht doch euern Mist alleine, seht zu wie Ihr da rauskommt. "
Aber, deswegen sind wir ja nicht hier.
Bei der gezeigten Konstellation ist es sehr schwierig einen Tipp zu geben.
Ein Rohbauer, der ein Gerüst als Alternativposition im Angebot hat (obwohl er für sich selber wohl auch eines in irgendeiner Art und Weise braucht), darüber sollte man nachdenken.
Auf das Thema Gerüstqualität geh ich jetzt nicht ein.
Aber:
Das Fassadengerüst war als Alternativposition aufgeführt, wurde vom Rohbauer ohne Info an den Bauherren aufgestellt.
Wenn Sie wollen, können Sie mit dem Rohbauer einen Riesenstreit anfangen der ziemlich sicher vor Gericht und dort mit einem Kompromiss endet.
Oder Sie sparen sich das und verhandeln mit dem Rohbauer mit der Schützenhilfe eines Profis.
Vielleicht mit dem Denkansatz:
Die Gerüstteile die der Rohbauer für seine Leistung gebraucht hat sind dessen Sache. Die Gerüstteile die für Zimmerei und Dachdecker gebraucht wurden sind Sache des Bauherren.
Die Miete über die Grundvorhaltezeit hinaus bezahlt derjenige, welcher den Abbau vertrödelt hat.
Ich weiß ist alles auch nur ein mehr oder weniger fauler Kompromiss. Es gibt bestimmt hier jemanden, der daran etwas auszusetzen findet. -
Gerüstkosten-Kompromiss: Bauherr vs. Rohbauer – Lösung finden
Hallo so einen Kompromiss habe ich mir auch ...
Hallo,
so einen Kompromiss habe ich mir auch vorgestellt ...
Ich bezahl die Hälfte.. die andere Hälfte bezahlt der Rohbauer.
Der hätte schließlich auch ein Gerüst gebraucht (wenn auch nur
ein Hängegerüst, wie er sagte ...)
Klar ist es toll seine Kosten auf den Bauherrn abzuwälzen, mit
der Begründung, schau mal wie nett ich doch bin, habe Dir gleich
ein Gerüst für den Zimmerer mitbestellt.
Ist eine tolle Masche, genau wie bei Mehrungen, da sind sie schnell
dabei abzukassieren, aber die Minderungen, die kann man selber
suchen ... ich finde sowas unfair (gelinde gesagt). Gut wenn man
noch Geld einbehält und nicht sofort jede Rechnung (Schlussabrechnung) zahlt.
Mal schauen was er dazu sagt ... Schützenhilfe habe ich leider
nicht. Wenn er nicht drauf eingeht, soll er mich halt verklagen,
dann sieht er gar kein Geld ... ist aber eine unschöne Lösung.
Das Gerüst steht (leider) seit Anfang Februar nicht mehr. Sonst
hätte ich noch viel mehr Bilder (als ich eh schon habe) gemacht.
Warum ich mich nicht darum gekümmert habe? Ich habe meine
Baufirma 3x darauf (1x Anfang Nov, dann nochmal im Dez. und Ende
Jan) aufmerksam, dass sie doch bitte endlich das Gerüst
entfernen sollen, weil es mich sehr störte.
Die Baufirma ist der Auftraggeber nicht ich.
Nochmal zu meiner Grundfrage.. wie berechne ich die Fläche, was
muss ich dabei beachten? Was ist abzuziehen und hinzuzurechnen?
Gruß
Andy
PS: Kleiner Tipp noch (für die die noch mitlesen) ... kontrolliert alle bitte genauestens die Rechnung, bevor ihr bezahlt ... kleines Beispiel ...
Die Rechnung von meinem Elektriker war 3 mal! falsch
Die von Zimmerer und vom Wasserinstallateur waren auch falsch.
Schaden wäre ca. für mich ... ca. 10 kEuro ...
Ich möchte niemanden Vorsatz unterstellen, aber wie heißt es so
schön ... "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser" -
Unabhängige Bauleitung: Rechnungsprüfung & Abrechnung sichern
hmm, andy
Moin,
warum werde ich das Gefühl nicht los, dass Sie KEINE unabhängige Bauleitung haben?
Mal im Ernst: So wie es sich bei Ihnen liest, scheinen da ja nur schlimme Finger am Werk gewesen zu sein.
Wenn Sie - und ich betone ausdrücklich: das Recht haben Sie und sollten Sie auch nutzen - die Rechnungen allein kontrollieren wollen, dann müssen Sie sich auch sämtliche Abrechnungsvorschriften besorgen. Der Beuth (el) Verlag wird sich freuen.
Haben Sie den Abbau schriftlich, also nachweislich, gefordert?
Grüße
Stefan Ibold -
Bauleiter-Empfehlung: Rechnungsprüfung & Gewerke-Vergabe
Zeigefinger
Servus,
den erhobenen Zeigefinger "ätsch, selber schuld, wenn Ihr ohne eigenen Bauleiter baut! " wollte ich mir ersparen.
Vielleicht haben Sie aus dem bestehenden Ärger gelernt und engagieren für die restl. Bauzeit einen unabhängigen, in Ihrem Interesse agierende Fachmann. Der kann Sie bei der Rechnungsprüfung sowie bei der Vergabe der weiteren Gewerke unterstützen.
Der sollte auch mal die bereits erbrachten Leistungen prüfen,
ein schlampiges Gerüst weist oft auf eine Grundhaltung zur Arbeitsqualität hin ... -
Gutachter einschalten: Mängel am Gerüst prüfen lassen
Hallo ja ja nachher ist man immer schlauer ...
Hallo,
ja ja nachher ist man immer schlauer ...
Ich habe das Forum leider gestern erst zufällig entdeckt, sonst
hätte ich mich schon früher mal ein paar andere Dinge, die mir
so beim Überfliegen aufgefallen sind gekümmert ...
Ich werde mir mal einen Gutachter zulegen, der sich das Ganze mal
anschauen soll ... gibt da noch ein paar so Punkte, wo ich mir
nicht so sicher bin, ob das so passt.
Also dann mal Danke ... aber meine Frage ist noch nicht geklärt 🙂
Wie berechne ich die Fläche des Gerüstes?
Gruß
Andy -
Fassadenabwicklung: Abrechnung nach VOB/B DIN 18451
Fassadenabwicklung
Servus,
ist in VOB/B DINAbk. 18451 geregelt.
ein Fassadengerüst wird nach der Fläche der eingerüsteten Fassade abgerechnet.
Dachdeckerfangnetze in lfm, falls nicht anders vereinbart. -
Nebenleistung: Gerüst bis 2m Höhe – VOB/C §4.1.1 beachten!
Man sollte vielleicht noch beachten:
Man sollte vielleicht noch beachten:
Gemäß DINAbk. 18350, Putz- und Stuckarbeiten (Putzarbeiten, Stuckarbeiten), Abschnitt 4.1.1, VOBAbk./C ist das Auf- und Abbauen (Aufbauen, Abbauen) sowie Vorhalten der Gerüste, deren Arbeitsbühnen nicht höher als 2 m über Gelände oder Fußboden liegen, Nebenleistung und ist gem. Paragr. 2 Nr. 1 VOB/B mit den vertraglich vereinbarten Preisen abgegolten. -
2-Meter-Regel: Gerüststellung nach VOB/B abrechnen
ich sehe gerade, dass ich mich nicht korrekt ausgedrückt habe:-)
... ich sehe gerade, dass ich mich nicht korrekt ausgedrückt habe:-)
Wenn die zu bearbeitenden Flächen von einem 2-Meter-Gerüst erreichbar sind, dann ist die Gerüststellung gem. Paragr. 2 Nr. 1 VOBAbk./B mit den vertraglich vereinbarten Preisen abgegolten. -
Abrechnungsfalle: Fassade – Höhenmeter korrekt berechnen!
das heißt aber im Umkehrschluss nicht, ...
Moin,
dass hier die ersten zwei Höhenmeter bei einer Fassade grundsätzlich nicht berechnet werden 🙂
Grüße
Stefan Ibold -
VOB im Bild: Standardwerk für Bauabrechnung nutzen
VOB im Bild
Servus,
es gibt ein Standardwerk "VOB im Bild".
Darin mal nachschauen! -
Gerüst ausschreiben: Leistungsverzeichnis & Rüstungsqualität
@Thalhammer
Hallo,
ich habe eine klare Meinung zum Thema Gerüste. Sie sind gesondert auszuschreiben.
Im übrigen steht in meinen Leistungsverzeichnissen immer ein Hinweis zur Rüstung drin. Entweder ist sie Bestandteil des betreffenden Loses oder es wird darauf hingewiesen, dass bauseits eine Rüstung in der und der Qualität errichtet wird.
Die dritte Variante ist, dass es als Nebenleistung ausdrücklich in der betreffenden Position erwähnt wird (z.B. Malerarbeiten im Treppenhaus).
Zudem funktioniert das "aufs Auge drücken" nicht. Wenn der Rohbauer mit seinen Leistungen fertig ist, kann er "seine" Rüstung wieder abbauen (lassen). Soll sie dann noch z.B. für Zimmerer-, Dachdecker- oder Putzarbeiten stehen bleiben, würde sich daraus "automatisch" ein zusätzlicher Vergütungsanspruch ergeben denn das sind ausdrücklich "Besondere Leistungen".
In vorliegendem Fall wurde aber offensichtlich eine Rüstung errichtet die diesen Namen nicht verdient. Zudem wurde die Leistung ohne Auftrag erbracht.
Hier auf die VOBAbk.-Regelungen der Nebenleistung zurück zu greifen, erscheint mir mehr als Recht und billig.
Mit freundlichen Grüßen -
E-Mail-Hilfe: Gerüstkosten ohne Beuth-Verlag klären
bräuchte mal die email
Hallo Andy,
schickt mir mal Deine Emailadresse, vielleicht kann ich ohne den (Aus) Beuth-Verlag helfen.
Mit freundlichen Grüßen -
Gerüstkosten: Leistung ohne Auftrag – Vergütung prüfen!
recht und billig
Im Ergebnis kann man so denken, aber nicht im Verfahren der Abrechnung. Die Leistung war erforderlich, also zieht Leistung ohne Auftrag und ohne Vergütung nicht (VOBAbk./B § 2.8 (2) ). Einen im Wettbewerb zustande gekommenen Angebotspreis gab es auch. Also ist auch die Höhe der Vergütung unstrittig. Die Abrechnungsregeln stehen in der VOB. Wenn die Leistung ausgeschrieben wurde, ist es widersprüchlich, den Preis im Nachhinein unter Hinweis auf eventuelle Nebenleistung zu kürzen. Der AN durfte die vertragsgegenständlichen Leistungen ohne Nebenleistung kalkulieren, weil für Nebenleistungen ein eigener Ansatz vorhanden war. Nebenleistung bedeutet schließlich nicht Gratisleistung. Sie kann unerwähnt bleiben und ist dann in den Preis einzukalkulieren.
Abzüge sind deshalb nur wegen Mängeln möglich. Eine Kürzung der Vorhaltezeit ist nur möglich, wenn das Gerüst freigemeldet bzw. der Abbau angeordnet wurde. Man wird sich also mit dem auseinandersetzen müssen, was abgelaufen ist. -
Gerüst-Alternativangebot: Bedarf des Bauherrn entscheidend!
@Stubenrauch sh. Beitrag 3
"Also das mit dem Gerüst sieht so aus, dass meine Baufirma das im
Angebot unter Alternativ hatte. Der Chef der Baufirma meinte dann beim "Verhandeln" dass für die Beton, Mauererarbeiten ein
Hängegerüstgereicht hätte ... ich aber für die Zimmererarbeiten
und für Dachdecken ein normales Gerüst brauche ... ist ja logisch
habe ich auch gewusst ...
Und sie hätte mir halt dann gleich eins besorgt ... wie geschrieben ohne mich zu fragen ... ich hätte eine andere Firma
genommen und das Gerüst gleich zum Verputzen verwendet ... ging
leider mit diesem nicht ... "
Hallo @Stubenrauch,
prinzipiell richtig - eine Leistung die erbracht wurde muss auch bezahlt werden.
In vorliegendem Fall wurde der Bauherr aber vor vollendete Tatsachen gestellt. Es wurde ohne Auftrag eine "Rüstung" erstellt [Bedarfsposition]. Die notwendigen Gerüstkosten, die ohne separate Rüstung auf den EP umgelegt werden, wurden offensichtlich umgelegt. Anders wäre das vom Auftragsniedrigenergiehaus nehmer erstellte LVAbk. nicht sinnvoll.
Wo bitte schön liegt dann noch der zusätzliche Nutzen für den Bauherren?
Jetzt kommt natürlich der rechtliche Fehler des Bauherren hinzu. Er hat die Rüstung offensichtlich auch für die Folgegewerke genutzt. Nun ja, dafür will er ja seinen Teil berappen. Einer gütlichen Einigung dürfte also nichts mehr im Wege stehen.
"Hier auf die VOBAbk.-Regelungen der Nebenleistung zurück zu greifen, erscheint mir mehr als Recht und billig. "
Dieser Satz war speziell auf Herrn Thalhammer zugeschnitten. Im rechtlichen Sinne würde dies wohl eher einer Selbstjustiz gleichen und vor Gericht keinen Bestand haben.
Mit freundlichen Grüßen -
E-Mail Adresse für Gerüst-Fragen ausgetauscht
-
Gerüst-Einigung: Fehler beider Seiten – Gütliche Lösung suchen
um das Ganze zum Abschluss zu bringen ...
Ich habe grade einen ewig langen Text geschrieben ... Netzwerk
Ausfall ... Text futscht ☹
Hier nochmal die Kurzversion ...
Ich denke mal, dass das Ganz nicht so eindeutig ist und beide
Seite Fehler gemacht haben und das eine gütliche Einigung die
Beste Lösung ist.
Wie sollte ich bei einer gütlichen Lösung vorgehen?
Ich schätze mal der Bauunternehmer will natürlich das ganze Geld ... und wird
weiter mit Anwalt etc. drohen ... ist mir relativ egal.. kann er
ruhig ... das Risiko liegt bei ihm. Ich bin aber daran nicht
interessiert. Ich möchte die Sache schnellst möglich vom Tisch
haben.
Ich habe da so an 50:50 gedacht. Wobei das relativ großzügig
von mir ist, denke ich mal, da ich ja durch das eingenmächtige
Handeln die doppelten Kosten habe, weil ich nun zum Verputzen/Malern nochmal ein Gerüst brauche.
Vielleicht hat ja jemand noch ein paar Tipps für mich, wie ich
vergehen sollte ...
PS: Flasches Forum ... aber hier ist ja auch die komplette Kompetenz vorhanden 😉
Ist es erlaubt Holz direkt einzumauern? Ich denke nein, das
fängt doch irgendwann zu faulen an von Risse ganz zu schweigen.
Ist zwar Brettschichtholz, das bewegt sich sicher auch ein wenig.
Beim Kniestock ist das Holz (Sicht) durch Randdämmstreifen von
der Mauer/Mörtel getrennt, aber bei einer Mauer (nachträglich
hochgemauert worden) ist das Holz (Zangen) direkt eingemauert
worden, ohne Rücksicht auf Verluste sozusagen. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 11.01.2026
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BauKI Hinweis:
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Fassadengerüst Fläche berechnen: Kosten, Standzeit & Abrechnung
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die korrekte Abrechnung eines Fassadengerüsts, dessen Qualität mangelhaft ist und dessen Aufstellung nicht mit dem Bauherrn abgesprochen war. Es wird erörtert, ob der Bauherr die Kosten tragen muss, welche Rechte er hat und wie eine gütliche Einigung erzielt werden kann. Die VOBAbk. spielt eine zentrale Rolle bei der Klärung der Abrechnungsmodalitäten und der Frage, welche Leistungen als Nebenleistungen gelten.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Ein mangelhaftes Gerüst stellt ein Sicherheitsrisiko dar und der Bauherr ist mitverantwortlich. Laut ⚠️ Mangelhaftes Gerüst: Bauherr haftet – Sofort Abhilfe fordern! sollte der Unternehmer schriftlich aufgefordert werden, sofort Abhilfe zu schaffen und eine den Unfallverhütungsvorschriften entsprechende Rüstung zu erstellen.
✅ Zusatzinfo: Die Abrechnung eines Fassadengerüsts erfolgt in der Regel nach der Fläche der eingerüsteten Fassade gemäß VOB/B DIN 18451, wie im Beitrag Fassadenabwicklung: Abrechnung nach VOB/B DIN 18451 erläutert wird. Es ist wichtig, die genauen Maße zu kennen und eventuelle AbzAbk.üge für Fenster oder andere Öffnungen zu berücksichtigen.
💰 Kosten: Die Frage, wer die Gerüstkosten trägt, hängt von den Vereinbarungen im Vertrag ab. War das Gerüst als Alternativposition im Angebot enthalten (siehe Gerüst-Alternativangebot: Hängegerüst vs. Fassadengerüst), oder wurde es eigenmächtig vom Bauunternehmer bestellt? Eine unabhängige Bauleitung kann hier Klarheit schaffen und bei der Rechnungsprüfung helfen.
👉 Handlungsempfehlung: Um die Situation zu klären, sollte der Bauherr einen Gutachter hinzuziehen, der das Gerüst begutachtet und die Abrechnung prüft (siehe Gutachter einschalten: Mängel am Gerüst prüfen lassen). Eine gütliche Einigung mit dem Bauunternehmer ist oft die beste Lösung, um einen Rechtsstreit zu vermeiden. Dabei kann es hilfreich sein, sich auf einen Kompromiss zu einigen, bei dem beide Seiten einen Teil der Kosten tragen (siehe Gerüstkosten-Kompromiss: Bauherr vs. Rohbauer – Lösung finden).
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