Bei geschlossener Tür sieht man den Beschlag
BAU-Forum: Ausbauarbeiten

Bei geschlossener Tür sieht man den Beschlag

Hallo,
ich stehe kurz vor der Abnahme meiner Neubau-ETW.
Bei den Innentüren ist mir aufgefallen, dass ich bei den meisten im geschlossenen Zustand den Schlossbeschlag (heißt das Band im Fachdeutsch?) etwa 2-5 mm sehe, was ich als sehr unästhetisch empfinde. Nun meine Fragen:
1. liegt dies am Türhersteller?
2. ist das normal und ich zu pingelig?
3. was kann ich vom Bauträger verlangen? gibt es dazu eine DINAbk.?
Viele Grüße,
BR
  1. Schlossfalle

    Sie meinen bestimmt die Falle (das Teil in das das Schloss einrastet). Das ist bei mir auch so. Früher wurde das Metall halt mit lackiert, da fiel es nicht so auf. Wenn die Bänder etwas verstellt werden (herausdrehen), kann man das etwas korrigieren.
  2. Beschlag ist Schließblech

    Foto von Josef Schrage

    Hallo Herr Reske,
    bei demnoch sichtbaren Beschlagteil handelt es sich um das Schließblech.
    Wenn die nachfolgend aufgeführten Maße bei Ihren Türen eingehalten sind ist die Sichtbarkeit kein Mangel.
    Abhängigkeit des seitlichen Luftspaltes von Zargen- und Türblattfalzmaß (Zargenmaß, Türblattfalzmaß) nach DINAbk. 18101
    Aus der Addition der zulässigen Abweichungen von Türblatt-Falzmaß und lichter Zargenbreite im Falz, sowie eines Funktionsnotwendigen Luftspaltes, ergibt sich für die Längsseiten ein Gesamt-Luftspalt von maximal 9 mm und minimal 5 mm.
    Die Abhängigkeit des Luftspaltes vom Zargen und Türblattfalzmaß ist in dem nachstehenden Rechenbeispiel dargestellt.
    Beispiel:
    Türblatt und Zargenmaße nach DIN 18101, Tabelle 1 Zeile 4
    Türblattaußenmaße: Breite 860 mm Höhe 1985 mm
    Türblattfalzmaße: Breite 834 +  -  1 mm Höhe 1972 + 2 mm
    Zargenfalzmaße: Breite 841 +  -  1 mm Höhe 1983  -  2 mm
    Rechnerische Ermittlung der maximalen Falzluft in der Breite
    Zargenfalzbreite 841 mm + zulässige Abweichung 1 mm = 842 mm
    • Türblattfalzmaß 834 mm  -  zulässige Abweichung 1 mm = 833 mm

    Maximale Falzluft gesamt 9 mm
    Der einzelne Luftspalt darf 2,5 mm nicht unterschreiten und 6,5 mm nicht überschreiten

  3. man-o-man

    Danke für die prompte und ausführliche Antworten.
    Da bin ich ja erst mal platt  -  bei den vielen Fachbegriffen.
    Also das werde ich wohl bis Freitag nicht mehr verdauen oder könnten Sie mir sagen, was die ganzen Maße bedeuten?
    Türblattaußenmaße?
    Türblattfalzmaße?
    Zargenfalzmaße?
    • Name:
    • Bernd Reske
  4. Sachverständigendeutsch

    Foto von Josef Schrage

    Hallo Herr Reske,
    Sie habeb recht, das war mal wieder typisches Sachverständigendeutsch von mir. Aber ein Beamten- und Juristendeutsch (Beamtendeutsch, Juristendeutsch) soll es auch noch geben. Sorry.
    Gehen Sie mal auf diese Seite

    dann -
    Betriebe -
    Service -
    Normen -
    DINAbk. 18101 -
    Luftspalt Türflügel-Türzarge.
    bei Türspalt links  -  rechts sehen Sie dann was mit dem zulässigen Türspalt gemeint ist. Ist dieser bei Ihnen auf der Seite des Schließbleches größer als 6,5 mm kann das die Ursache für dessen teilweise Sichtbarkeit sein. Übersteigt der Luftspalt an dieser Seite jedoch diese 6,5 mm nicht, ist die teilweise Sichtbarkeit des Schließbleches kein Mangel.
    Abhilfe ist durch das herausdrehen der Türbänder (falls möglich) zu erreichen.
    Ich hoffe, dass ich Ihnen helfen konnte.
    Freundliche Grüße

  5. super

    jetzt habe ich es kapiert!
    DANKE für die Super Hilfe!
    Wird wahrscheinlich eine Fummelei werden, diesen Spalt zu messen ... ;-)

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