Bodenplatte und Bewehrungsabnahme
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Bodenplatte und Bewehrungsabnahme

Hallo,
es ist bei uns vor 2 Wochen die Bodenplatte gegossen worden. Wir haben nur Zweifel, ob die Bewehrungsabnahme stattfand. Angeblich ja, der Bauunternehmer hat sogar Unterschrift von unserem Architekt. Das haben wir noch nicht gesehen, der Architekt war aber in der besagten Zeit im Kurzurlaub ... Soll der Architekt mir Fotos mit abgenommener Bewehrung vorlegen, oder wie kann er mir außer seiner Unterschrift die Abnahme beweisen? Macht man Fotos bei der Bewehrungsabnahme? Ich habe auch keine Lieferscheine ... Es war eine plötzliche Aktion vom BU, der hat uns nicht informiert, dass an dem Tag die Bodenplatten-Herstellung stattfindet ... Ist es üblich, dass solche Baumaßnahmen dem Bauherren mitgeteilt werden? Ein zeitlicher Bauablaufplan war beim Vertrag nicht dabei, wir fühlen uns hingegangen, weil keiner so richtig was sagt ... Oder scheint eine uns scheierhafte Zusammenarbeit zwischen dem Bauunternehmer und Architekt zu blühen, was uns Sorgen bereitet ...
Danke für die Beantwortung der Fragen
Danke Michael und Heike
  1. Wichtigste Frage vorweg ...

    Ist es IHR Architekt? Oder der eines Generalübernehmers?
    Wenn es Ihrer ist, wäre als nächstes zu klären, ob Bewehrungsabnahmen zu DESSEN beauftragten Leistungen gehört.
    Bewehrungsabnahmen macht an sich der Tragwerksplaner.
    Was sagt der Architekt zum Widerspruch Kurzurlaub-Unterschrift? Vielleicht hat er jemanden rausgesandt und die Unterschrift nach dessen Angaben nachvollzogen.
    Üblich ist es nicht, den Bauherren vom Termin der Bewehrungsabnahme in Kenntnis zu setzen, aber durchaus möglich, wenn man darum bittet.
    Und warum sollte Ihnen da etwas blühen? Sehen Sie noch mehr Backe, backe Kuchen-Ansätze?
    Gibt es überhaupt Bewehrungpläne oder wird nach Statik frei Schnauze bewehrt?
  2. Bewehrung

    Hallo Michael und Heike,
    die Frage ist, ob Sie rechtlich mit dem Architekten wirklich eine "Abnahme der Bewehrung" gemäß HOAIAbk. vertraglich vereinbart haben.
    Wenn Sie generell während der Bauausführung misstrauisch sind, empfehle ich Ihnen eine externe baubegleitende Qualitätskontrolle zu beauftragen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Schwabe
  3. Sachverständiger BQÜ

    Hallo Heike und Michael!
    Ich kann Ihnen nur raten, einen öbuvAbk.. Sachverständigen zu beauftragen, der Ordnung in Ihr BVAbk. reinbringt, der ab und zu die Baustelle besichtigt und überprüft, was, wer, wie als vertraglich geschuldete Leistung bringen muss und was eingebaut wird.
    Zu Ihrem Problem Bodenplatte, kann ich Ihnen nur raten, die Pläne des Tragwerksplaner einzusehen, und zur Prüfung 2 bis 3 Kernbohrungen durch die Bodenplatte bis auf das gewachsene Erdreich durchzuführen.
    Da kann man dann alles erkennen, was in der Platte als Bewehrung eingebaut worden ist.
    Viel Erfolg!
  4. Juhu ...

    Und wer überwacht den Überwacher? Und wer den Überwacher des Überwachers?
    Das Krebsgeschwür der deutschen Wirtschaft. Ein Drittel aller "Arbeits"plätze sind Überwacher, die Kosten erzeugen, ohne produktiv zu sein.

    Und öbuvAbk. muss der  -  wenn schon  -  auch nicht sein! Er muss Fachwissen haben, welches manchen öbuvS fehlt und ohne öbuv auch da sein kann.

    Die tollste Idee ist die mit den Kernbohrungen. Klar, kann man machen. Aber dann sollte man VORHER über die möglichen Folgen und die Folgekosten aufklären, wissen, welche Anforderungen die Bodenplatte zu erfüllen hat, welche Bedingungen im Untergrund herrschen usw. usw.

    Mein Gott. Lasst doch den Fragesteller erstmal die Fragen beantworten, bevor die schwere Artellerie den Feuerbefehl bekommt.

  5. Ohh jeeeeee

    NA die Forderung versetzt mich auch in "Erstaunen", vor allem weil noch gar nicht bekannt ist ob eine "Bewehrungsabnahme" geschuldet ist. Ebenso ist überhaupt zu fragen ob ein Architekt als Planer "Übergreifungslängen, Stabbündel, Unterschiede zwischen C nom, C min oder ^C kennt oder über diverse Merkblätter des DAfStb verfügt und diese auch verinnerlicht hat und dies alles auch anwenden kann und beherrscht.
    Ebenso ist das bei vielen "Global SV" auch mit öbuvAbk. fraglich.
    Folgen von Kernbohrungen sind erstmal Störungen der Bodenplatte und der Bewehrungsführung. Was sehe ich dann? Wenn ich Pech habe einen Stab?
    Und wenn die Bopl. ein WU Bauteil ist wird das verschließen der Löcher mit einem großen Aufwand verbunden.
    Fraglich ebenso ob der Bauunternehmer eine Bewehrungsabnahme abwarten muss bis irgendein gnädiger Herr aus dem Kurzurlaub kommt. Wenn er das hier überhaupt muss
  6. Antworten

    Hallo, danke für die Reaktionen.
    1. Der Architekt war gleich der Statiker. Eine Abnahme der Bewehrung war nicht extra vereinbart, der Vertrag umfasst LPAbk. 1-8. Ich gehe davon aus, dass das die Abnahme beinhaltet. Wir wären auch bereit, die Abnahme extra zu bezahlen, wenn wir das wussten und aufgeklärt wurden. Der Architekt meinte, er war noch schnell angeblich auf der Baustelle vom Abflug. In der Dunkelheit. Es ist 1-Mann-Betrieb und er hat keinen, der ihn vertreten kann.
    2. Bitte um Antworten: macht man bei der Bewehrungsabnahme Fotos oder nicht? Wir wollen keine Kernbohrung
    3. Wir vermuten langsam, die Herren stecken unter einer Decke ...
    4. Das mit dem SV ist eine gute Idee
    Danke Michael und Heike
  7. Also mal wieder ...

    das (leider) oft übliche Vertragsdurcheinander.
    Sie schreiben LPAbk. 1  -  8. Das betrifft vermutlich den § 15 HOAIAbk.. Dieser umfasst keine Statik, keine STATISCHEN Ausführungspläne (= Bewehrungspläne), keine Bewehrungsabnahmen!
    Gleichzeitig schreiben Sie, der Architekt macht die Statik mit  -  gesonderter Punkt im Vertrag?
    Bilder von Bewehrungsabnahmen macht man höchstens zur eigenen Absicherung  -  Pflicht sind sie nicht.
    Ich kenne Statiker, die einige Bilder bei der Abnahme machen. Andere nicht.
    Ich mache keine Bewehrungabnahmen, dafür Gips den Statiker. Trotzdem bin ich, wenn es irgend geht, dabei. Und mache für mich vielleicht das eine oder andere Bild.
    Was wollen Sie auf den Bildern sehen? Ob die Bewehrung richtig und nach Plan verlegt ist? Das müssten i.d.R. viele und z.T. sehr detaillierte sein, um eine Abnahme vom Bild nachvollziehen zu können.
    Lassen Sie sich doch die Biege-, Schnitt- und Lieferlisten für den Stahl geben (vom BU).

    Und bitte nicht schon bei er Bodenplatte Backe, backe Kuchen zwischen Bauunternehmer und Architekt vermuten.
    Oder den Architekten direkt darauf ansprechen und ggf. den Vertrag wg. des Verlusts des Vertrauenverhältnisses auflösen.
    Aber nicht wundern, wenn der Architekt sauer wird. ICH wäre es.

  8. Antworten

    Hallo,
    sorry für unser Unwissen. Natürlich gibt es ein Zusatz im Vertrag, wo es steht STATIK, nichts mehr. Wir haben den Vertag nicht gemacht, der wurde uns vorgelegt. Und wir gingen davon aus, dass alles in Ordnung ist.
    Natürlich gibt es Bewhrungspläne, der Papier ist aber geduldig. Der Bauunternehmer will uns keine Lieferscheine ausgeben, der Architekt und Statiker in einer Person meint, dass das i.O. ist und ob wir ihm noch vertrauen ... Nach den Geschichten hier, die zu lesen sind, fällt uns das schwer ...
    Michael und Heike
  9. Naja ...

    Ob Sie noch Vertrauen haben, können wir nicht entscheiden, dass müssen Sie selbst machen.
    Wenn es sauber gelaufen ist, dann ist es zumindest blöd gelaufen.
    auf Erfahrung muss ich leider sagen, dass weder das Verhalten des Kollegen noch das des Bauunternehmer ein Zeichen für faule Eier ist.
    Bu sind halt manchal so, dass sie hinter dem Ansinnen der Bauherren, Lieferscheine sehen zu wollen, gleich Drittelfinanzierung vermuten.
    Und mancher Alleinunterhalter macht auch noch abends auf dem Weg nach Irgendwo einen Baustellenbesuch.
    Das alles mag so sein oder auch ganz anders.

    Einzig sinnvoller Rat:
    Alle drei an einen Tisch und höflich klarmachen, was Sie fürchten und warum das Verhalten der anderen nicht gerade vertrauensfördernd ist.
    Danach können Sie immer noch die Überwacher, Kernbohrer und weiß der Fuchs was anrücken lassen.

  10. Sachverständiger BQÜ

    ist doch cool.
    Bringt so manchen dusseligen oder schlafmützigen Architekten, Bauträger und / oder Generalunternehmer / Generalübernehmer ein wenig in Fahrt.
    Mögen insbesondere manche Architekten nicht, denn die sind es nicht gewöhnt selber überwacht zu werden,
    Seis drum.
    Ob es was bringt?
    Kommt drauf an.
    Sind die ausführenden / überwachenden Parteien von sichaus mit Ehre und Eifer bestückt, könnte es rausgeschmissenes Geld sein.
    Wenn eben nicht, der Überwachende BQÜ'ler leider auch eine Träne ist  -  dann wird es doppelt ärgerlich.
    Nur eins sollte jedem bewusst sein, der öbuvAbk. BQÜ'ler (ich weiß  -  das Wort gibt es nicht) hat kein Interesse etwas bewusst zu übersehen. Er war idR. nicht an der Planung beteiligt, hat nichts ausgeschrieben, braucht sich also für nichts rechtfertigen.
    Die mitschreibenden und mitlesenden SV die selber auch BQÜ anbieten, werden sicherlich nicht nur bei Bauträger, Generalunternehmer und Generalübernehmer schon Stoßseufzer ob der technischen Bauqualität und der Versiertheit der Bauleitungen von "eigenen" Bauleitern und Planern abgegeben haben.
  11. Naja ...

    Die Debatte hatten wir oft genug. Selbst die allergene Reaktion des Überwachten ist kein Indiz für dessen Qualität, weil ein schlechter aus Angst vor den eigenen Fehlern, ein guter aus Angst vor dem Murks, den der Überwacher anschleppen könnte, garstig reagieren könnte/wird.
    Denn ebenso wie wir alle wissen, dass es da draußen eine Menge Kollegen bar jeden Fachwissens gibt, wissen wir  -  es gibt sie auf Planerseite genauso wie auf Überwacherseite.
    Und wenn sich ein guter Planer ständig gegen die schwachsinnigen Profilierungsvorschläge des Überwachers (man muss ja sein Honorar auch "erarbeiten") verteidigen muss, fördert das weder das Vertrauenverhältnis zwischen Bauherr und Architekt noch die Arbeitsfreude des Architekten.
    Wenn dann noch "passende" Handwerker am Bau sind, die solche Situationen ausnutzen, um ALLE Beteiligten gegeneinander auszuspielen, damit sie selber mehr Geld verdienen, dann KANN der Bau NUR im Chaos enden.
    Den Königsweg gibt es nicht. Leider!
  12. Die Einstellung ist bekannt.

    Die Aussage "natürlich" je nach Standpunkt Variierbar.
    Aus dem Zusammenhang gerissen, könnte man jetzt behaupten, da steht  -  bloß keinen Architekten überwachen, sonst vergeht dem die Lust"
    Mir für meinen Teil macht es nichts aus, mich überwachen zu lassen.
    Im schlechtesten Fall kostet es mich ein wenig Zeit, den Überwacher ein paar Lehrstunden zu erteilen (aus meiner Bauunternehmer Sicht.
    Das Problem habe ich aber sowieso laufend.
    Was bleibt ist die Aussage, dass am Ende doch die Unternehmer die Buhmänner sind.
    <<> >>
    Wie haste die Kurve denn gekriegt?
    Warum meinst Du, dass ein BQK sein Honorar in "Negativer Form" erarbeiten muss?
    Gilt selbiges auch für den jenigen der die Rechnungen von Handwerkern prüft. Frei nach, auch wenn der Bauunternehmer ehrlich abrechnet, trotzdem Abzug, ich muss trotzdem mein Honorar rechtfertigen?
    Ich hoffe nicht.
    Mir kommen solche jedenfalls äußerst selten unter.
    Was so alles möglich sein soll, wenn jemand überwacht wird, der dieses gar nicht möchte  -  interessant :)
  13. Ich denke mal ...

    Du spielst hier des Teufels Anwalt ;-).
    Wenn der Überwacher gut ist, hat sicher niemand damit ein Problem.
    Aber anders als im Verhältnis BU-Architekt/Bau. Ing. /BQÜ/BL, wo sich zwei Fachleute unterhalten und den Streit erst dann an den Laien herantragen, wenn sie auf keinen Nenner kommen, geht es bei BQÜ-Architekt in der Regel darum, dass der BQÜ direkt den Laien (Bauherren) informiert und der andere sich VERTEIDIGEN muss.
    Dem Bauherren ist also ein "Floh ins Ohr gesetzt" worden, der  -  wenn er falsch/unsinnig/teuer ist  -  nur schwer wieder heraus zu bekommen ist.

    Das Handwerker  -  bestimmter Güte  -  eine solche Konstellation ausnützen, insbesondere zu Racheakten, wenn der eine (egal welcher) Ihnen auf die Füße getreten hat oder gar gewinnvernichtende Mängelbeseitigungen durchgesetzt hat, dürfte auch außer Frage stehen.
    Das geht schon OHNE BQÜ bestens, mit wird es noch einfacher.

    Ein Architekt mag viele Gründe für eine Rechnungskürzung haben, auch wenn der Bauunternehmer sie vielleicht nicht verstehen kann oder mag. Honorarrefinanzierung sollte (und ist für mich) keine Grundlage dafür sein.
    Ja  -  geben gibt solche Fälle sicher auch.

    Ich (und wahrscheinlich viele Kollegen) habe (n) kein grundsätzliches Problem, kontrolliert zu werden. Schützt mich ja auch von meinen niemals auszuschließenden Fehlern.
    Das Problem ist, das ich dazu zwei Dinge vom BQÜ erwarte:

    1) Er hat mindestens so viel Fachwissen wie ich

    2) Er akzeptiert, dass ICH Chef der Planung bin (nach dem Bauherren), er also nur dann eingreift, wenn eine Lösung OBJEKTIV falsch ist. Wenn er "nur" anderer Meinung ist, darf er mich gern darauf ansprechen, MUSS dann aber akzeptieren, wenn ich seinen Weg nicht gehe  -  und das ohne "Petzen" beim Bauherren.
    In der Regel scheitert es (ohne mich jetzt selbst zu beweihräuchern) schon an 1).
    Oder soll der Bauherr
    einen SV für Maurer
    einen SV für Zimmerer
    einen SV für Dachdecker
    einen SV für Sanitär
    einen SV für Elt
    einen SV für Putz
    einen SV für Fenster
    einen SV für ...
    einen SV für ...
    engagieren?
    Und dann hätten wir da noch Hürde 2). ;-)
    Theoretisch möglich ist das alles sicher, aber praktisch wird es selten passen.

    So  -  nun darfst mich steinigen.

  14. Bauüberwachung

    Bringt so manchen dusseligen oder schlafmützigen Architekten, Bauträger und / oder Generalunternehmer / Generalübernehmer ein wenig in Fahrt. "
    Ich bin der Meinung, das sollte nicht Sinn und Zweck der Bauüberwachung sein Zumindest handhabe ich es nicht so und erkläre meinen Auftraggebern folgendes:
    Wenn ich als BÜ auf der Baustelle Zoff verbreite, hilft es niemandem  -  nicht dem BH und nicht dem Überwachten. Grundsätzlich, und dem hat sich m.E. alles unter zuordnen, ist das Ziel die sach- und fachgerechte (sachgerechte, fachgerechte) Errichtung des Bauobjektes. Und wenn ich den Bauleiter unnötig ärgere, kann dieser auch, zu Recht, unangenehm werden.
    Deshalb ist meine Devise: wenn Probleme auftreten, oder, noch besser, im Vorfeld erkennbar sind, gemeinsam besprechen und  -  lösen  -  für eine sach- und fachgerechte (sachgerechte, fachgerechte) Errichtung des Bauobjektes! Damit dient man dem AG am Besten.
  15. Planungsfehler

    Hallo Heike und Michael!
    Lassen Sie sich nicht beirren.
    Gemäß dem im Auftrag der Bundesregierung am 02.09.2002 erstellten "Endbericht zum Forschungsprojekt , Dialog Bauqualität, " basieren 80 % aller Baufehler auf Fehler der Planung und Ausschreibung!
    Tendenz meiner Erfahrung nach eher steigend!
    Es ist einfach so, dass die meisten Architekten nicht "bauen" können.
    Dies ist eine der Hauptursache Ihres Problems und des gesamten Baugewerbes.
    Also muss bei Ihnen eine qualifizierte, neutrale BQÜ schon bei der Planung "eingreifen" und auch eine Prüfung der Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen durchführen.
    Ich weiß, das gefällt den hier anwesenden schwadronierenden Maestros nicht.
    Aber es tut einfach not, denn es ist Ihr Geld, wenn Planungsfehler, die Ursache von Baufehlern sind, "unter den Teppich" gekehrt werden.
    Viel Glück!
  16. Schade, Herr Rudolph ...

    wenn man zu solchen Mitteln greifen muss.
    Die Zahlen, die Sie nennen sind nämlich nur die halbe Wahrheit.
    Die ganze ist, dass darin aller Pfusch enthalten ist, der auf FEHLENDER Planung basiert, also von Sparfüchsen und Bauträgern verursacht wird, die für Zweibananenfuffich eine Eingabeplanung einkaufen und ab da die zu Ausbeuterpreisen eingeklauften Murkser vor sich hin wurschteln lassen und man sich nicht entscheiden kann, WER von denen der größte >>Piiiiieeeeepppp< ist.
    Ich habe in all den Jahren als BQÜ und SV selten Pfusch von Kollegen begutachten müssen, oft aber den von Bauträgern und Generalüberdentischziehern, oft genug auch von Unternehmern, die meinen die besseren Planer zu sein.

    SIE sollten das eigentlich wissen. Und ich finde es bedauerlich, das ein vereidigter Sachverständiger auf eine solche Art und Weise andere Berufsgruppen niedermacht und beleidigt.
    Vielleicht sollte ich mal mit Ihrer Bestallungskammer sprechen, wie die derartige Äußerungen wie
    > >anwesenden schwadronierenden Maestros<<
    so findet.
    Sorry  -  ich kann viel haben. Aber Ihre Art ist unterirdisch.
    Kopfschüttelnde Grüße

  17. Verbalkeule

    Es war mir klar, dass die übliche Verbalkeule von denen geschwungen wird, denen es an Argumenten mangelt.
    Es ist natürlich nicht mein Ansinnen einen Berufsstand zu diffamieren, aber so ein kleines bisschen Kritik an der Kompetenz der Planer sei erlaubt. Auch steht natürlich nicht eine Vertreibung aus dem Paradies der komfortablen Schlamperei zur Debatte. Denn die aus den Unzulänglichkeiten von gestern und vorgestern hervorgewachsenen Ruinen, müssen nämlich kostenteuer saniert werden.
    Also gibt es hier dann wieder einen riesenhaften Bau- und Architektenmarkt, der mir als Sachverständiger satte Einnahmen sichert.
    Der Reigen schließt sich dann, wenn der Baugeistsünder von gestern sich dann heute als Sanierungsarchitekt betätigt, ohne in der Zwischenzeit wenig oder gar nichts dazugelernt hat.
    Er wird nämlich wieder mit der gleichen Inkompetenz sanieren, wie er seinerzeit geplant hatte.
    Dies ist dann auch für diese eine Art "Dauerbeschäftigung".
    @ Herr Dühlmeyer
    Die Zahlen sind übrigens nicht "die halbe Wahrheit"! Lesen Sie es doch bitte selbst im Endbericht nach (sind doch bloß 236 Seiten)
  18. Selbsterkenntnis ...

    ist der erste Schritt zur Besserung, Herr Rudolf
    > >Es war mir klar, dass die übliche Verbalkeule von denen geschwungen wird, denen es an Argumenten mangelt<<
    Ihnen mangelt es an Argumenten, daher prügeln Sie Wahl- und sinnlos auf Menschen ein, die Sie nicht kennen und deren berufliche Fähigkeiten Sie gar nicht einschätzen können. Sie sind eine echte "Zier" Ihres Standes.
    Zu Ihren Verbalinjurien darf ich mir ein Urteil erlauben da ich sie gesehen und gelesen habe. Soll ich jetzt davon auf das menschliche und fachliche Verhalten aller öbuvAbk.-SV schließen, so wie Sie aus der Tatsache, dass Planern Fehler passieren, ableiten, alle Planer seien unfähig und unwillig sich fortzubilden?
    Oder soll ich auf die Objektivität Ihrer Gutachten rückschließen, wenn an dem Projekt ein Planer beteiligt war?
    Meine jüngste mit ihren 5 Jahren ist zu differenziertem Denken fähig als dem, das Sie in Ihren Beiträgen hier an den Tag legen.
  19. Hüstel Hüstel Hüstel

    Ich kenne alle Seiten der Medaille!
    Ich kenne Architekten und Planer die haben das VOLLE Beauftragungspaket und liefern Abdichtungsdetails aus der Schublade "Schlimmer geht nimmer" und "Geplant Undicht" aber ich kann super erkennen das in der Garage ein 3er BMW und ein Fahrrad reinpasst und die Bäume in der Ansicht kurz davor sind ihr Laub zu verlieren. Sieht für den Laien toll aus : D
    Ich kenne auch Planer die haben richtig was drauf, Detaillösungen zum Fingerlecken. Da maerkt man das sowas auch "Ausführbar" ist und der Gute weiß was er tut.
    Ich kenne genauso gut öbuvAbk. Kollegen die bis heute selbst in ergänzenden Anhörungen zu Gericht nicht in der Lage sind den "Unfug" den die mal geschrieben haben gerade zu biegen und die bekommen auch öffentlich genau so viel Haue wie der schlechte Planer!
    Auch hier gibt es Kollegen mit dem Siegel der öbuv die das Geld nicht Wert sind für das sinnlos vernichtete Papier.
    Fazit: Wie im Leben ... Es gibt solche und solche auf allen Seiten.
    Und ich sag jetzt nicht wo ich in einigen Bereichen tatsächlich immer das schlimmste lesen muss : D
  20. Eine Frage

    ist der IHKAbk. SV "Schäden an Gebäuden" der IHK nicht auch mit "Planern und Architekten" besetzt?
  21. Ist schon lustig hier zu lesen, wie sich ...

    Ist schon lustig hier zu lesen, wie sich eine Frage nach einer Bewehrungsabnahme zu einer Auseinandersetzung zwischen Planern und Sachverständigen mit Argumenten in der Umgebung der Gürtellinie entwickeln kann ...
    Zum Thema möchte ich noch anmerken, dass es bei Bauträgern/Generalunternehmer's/Generalübernehmer's nicht unbedingt üblich ist, die Bauherren über jeden Baufortschritt zu informieren oder zu Zwischenabnahmen einzuladen. Falls Sie einen kompletten Werkvertrag inkl. Planung und Statik mit dem Bauträger haben, dürfte der einzige vertraglich vereinbarte Termin die Hausübergabe sein. Sie müssen also zwangsläufig viel Vertrauen in den Bauträger haben oder sich einen eigenen Baubetreuer suchen. Aber auch der hat keinen Anspruch zur Teilnahme an irgendwelchen Abnahmen.
    Wenn der Bauträger gewissenhaft und solide ist, sollte die fehlende Bewehrungsabnahme kein Problem sein, wenn nicht, ist jetzt nicht mehr viel zu löten. Kernbohrungen sind Unfug, was will man da erkennen? Bei Zweifeln lassen Sie sich die Lieferscheine für Beton und Bewehrung aushändigen und vergleichen das mit dem Bewehrungsplan bzw. lassen das von jemandem tun, der Bewehrungspläne lesen kann.
  22. Grundsätzlich Richtig außer

    das der Erwerber auch bei einem Bauträger Geschäft zutritt bekommen muss! (Bei Generalunternehmer Generalübernehmer sowieso da es sein Grundstück ist)
    Der Bauträger schreibt Zwischenrechnungen nach Bautenstand. Hier hat der Erwerber das Recht das Leistungs-Soll der abgerechneten Arbeiten mit dem Leistungs  -  Ist zu vergleichen.
    Da der Erwerber Laie ist hat er ebenso das Recht sich zur sog. "Waffengleichheit der Parteien" einen Fachmann hinzuzuziehen.
    Besser ist jedoch IMMER dem Gegenüber mit offenen Karten zu spielen.
    Das hochgeklappte Visier führt häufig zu nichts außer Streit. Vor allem in so einer frühen Bauphase.
  23. Zutritt steht außer Frage, nur zu Abnahmen wird ...

    Zutritt steht außer Frage, nur zu Abnahmen wird er nicht eingeladen. Die Rechnung wird kommen bei Fertigstellung der Bodenplatte. Mit Bewehrungsabnahme hat das nichts zu tun.

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